Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Städtebau/Wohnen und Umwelt
Gz: SWU 6200-30.0
GRDrs 1121/2021
Stuttgart,
11/19/2021



Haushalt 2022/2023

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 25.11.2021



Maßnahmen gegen Stadtbahnlärm

Beantwortung / Stellungnahme

An Bestandsstrecken des Stadtbahnschienennetzes gibt es für die SSB im Betrieb, ähnlich wie beim Straßenlärm, keine Lärmgrenzwerte, die einzuhalten sind. Gesetzlich vorgeschriebene Maßnahmen zur Lärmminderung führt die SSB stets durch. Weitere Maßnahmen gegen Stadtbahnlärm würden demnach auf freiwilliger Basis durchgeführt.

Das Amt für Umweltschutz und die SSB haben am 16. Juli 2021 im Ausschuss für Klima und Umwelt (AKU) aufgrund des Antrags Nr. 80/2021 der SPD-, Bündnis 90/Die Grünen und der CDU-Gemeinderatsfraktionen „ÖPNV-Ausbau ist richtig - wir müssen auch etwas gegen den Stadtbahnlärm tun!“ mündlich über die Schwerpunkte des Stadtbahnlärms, die bereits durchgeführten und mögliche weitere Maßnahmen berichtet. In der folgenden Diskussion beantragte der AKU ein Abstimmungsgespräch mit SSB und Amt für Umweltschutz, in dem konkrete Maßnahmen erörtert werden, die in den Jahren 2022/2023 durchgeführt werden könnten. An diesem Abstimmungsgespräch hat auch die Bürgerinitiative Reduzierung Stadtbahnlärm teilgenommen.

In diesem Gespräch am 5. Oktober stellte die SSB drei mögliche Maßnahmen vor.

- Lärmmonitoring durch einen Messwagen 2022 250.000 €
2023 200.000 €
- Schienenkopfkonditionierung 2022 200.000 €
2023 100.000 €
- Lärmschutzwände 2022 50.000 €
2023 200.000 €

Mit dem Messwagen können im gesamten Stadtbahnschienennetz die Schallpegel und andere Daten wie z.B. Geschwindigkeiten gemessen werden. Vorteil gegenüber stationären Messanlagen ist, dass über das gesamte Streckennetz Lärmdaten bezogen und Veränderungen festgestellt werden können. Erhöhte Lärmwerte können auf Verschleiß und mögliche technische Probleme im Betrieb hinweisen. Die Veränderungen können durch die standardisierten Lärmberechnungen nicht erfasst werden und liefern somit zusätzliche Erkenntnisse über Lärmbelastungen.

Die Kosten für die Messausstattung belaufen sich auf ca. 50.000 €. Für den Betrieb und die Auswertung der Messungen werden 200.000 € pro Jahr veranschlagt. Hier sind die Kosten für zusätzliches erforderliches Personal enthalten. Mit dem vorhandenen Personal kann die SSB die Messauswertungen nicht vornehmen.

Bei der Schienenkopfkonditionierung wird ein Trennmittel auf die Schienen aufgebracht, das den Reibwert zwischen Rad und Schiene reduziert und damit den Lärm mindert. Zusätzlich werden auch der Schienenabrieb und somit der Verschleiß reduziert, was den Nutzen der Maßnahme erhöht. In einem Pilotversuch gingen an zwei stark belasteten Abschnitten im Herbst 2021 Konditionierungsanlagen in Betrieb: Vaihinger/Balinger Straße in Möhringen und Olgaareal in Stuttgart-West.

Für den DHH 2022/2023 schlägt die SSB zwei weitere Anlagen an hochbelasteten Streckenabschnitten vor: Gleisbogen am Bahnhof Möhringen Richtung Sonnenberg und Gleisbogen am Bahnhof Möhringen Richtung Plieningen. Die Wirkung der Anlagen soll durch ein Ingenieurbüro messtechnisch begleitet und ausgewertet werden. Für die Anlagen und die messtechnische Auswertung werden Kosten von ca. 200.000 € im Jahr 2022 und 100.000 € im Jahr 2023 veranschlagt.

Sollte sich ein hoher Nutzen der Maßnahme (Lärmminderung, Reduzierung des Verschleißes) herausstellen, könnte eine Schienenkopfkonditionierung längerfristig an allen neuralgischen Punkten im Stadtbahnschienennetz durchgeführt werden, womit eine flächendeckende Lärmminderung bei der Stadtbahn erreicht wäre.

Lärmschutzwände können sehr wirksam die Lärmbelastung an Straßen oder Schienenwegen mindern. Die Höhe der Wirksamkeit muss jedoch stets individuell durch ein schalltechnisches Gutachten nachgewiesen werden. Die von der SSB vorgeschlagene Maßnahme sieht daher zunächst 50.000 € im Jahr 2022 für Gutachten- und Planungskosten vor. Die veranschlagten Baukosten von 200.000 € fallen nur dann an, wenn die Gutachten für die beiden vorgeschlagenen Gebiete (Möhringen Balinger/Vaihinger Straße und Möhringen Kauslerweg) entsprechend positive Ergebnisse liefern. Der Stadtbezirk Möhringen ist vom Stadtbahnlärm in besonderem Maße betroffen, weshalb Maßnahmen an den genannten Orten am dringlichsten erforderlich sind.

Die SSB würde die beschriebenen Maßnahmen durchführen, sofern die Kosten durch die LHS getragen werden. Hierzu wäre ein Investitionszuschuss zu veranschlagen. Notwendige städtische Lärmschutzmaßnahmen sind im Doppelhaushalt 2022/2023 in den Teilhaushalten der ausführenden Fachämter finanziert.

In der davon-Position „Bündnis für Mobilität und Luftreinhaltung“ sind die verfügbaren Mittel konkreten Maßnahmen zugeordnet. Es stehen derzeit keine ungebundenen Mittel zur Verfügung. Eine Finanzierung zusätzlicher Maßnahmen aus dieser davon-Position ist daher nicht möglich.

Weitere mögliche Maßnahmen zur Minderung des Stadtbahnlärms werden SSB und Amt für Umweltschutz zur nächsten Fortschreibung des Lärmaktionsplans (bis Sommer 2024) erarbeiten.




Vorliegende Anträge/Anfragen

Keine

357/2021 Bündnis 90/Die Grünen, 568/2021 CDU, 763/2021 SPD, 1073/2021 FDP, 1124/2021 PULS, 1272/2021 Freie Wähler




Peter Pätzold
Bürgermeister




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