Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Wirtschaft/Finanzen und Beteiligungen
Gz: WFB
GRDrs 1291/2021
Stuttgart,
11/23/2021



Haushalt 2022/2023

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 25.11.2021



Um- und Ausbau der Kindertagesbetreuung in Stuttgart
- Planungsmittel für weitere Projekte/Pauschale -


Beantwortung / Stellungnahme


Die dringlichen Projekte aus der GRDrs 661/2021 sind in der Anmeldeliste (Rote Liste) nach Bedarfssicht und Dringlichkeit priorisiert. Die besonders dringlichen Projekte sind im Verwaltungsvorschlag (Grüne Liste) berücksichtigt. Für die Durchführung der Planungen sind entsprechende personelle Kapazitäten im Hochbauamt vorhanden.

Für 5 Projekte soll in Zusammenarbeit mit dem Jugendamt die Vergabe des Grundstücks und der Bauaufgabe an einen interessierten freien Träger bzw. Investor erfolgen. Hieraus erhoffen sich die Beteiligten eine schnellere Umsetzung der Projekte und damit Schaffung der notwendigen Betreuungsplätze. Hierfür werden seitens der beteiligten Ämter aktuell die Grundlagen zusammengestellt. Die Planung der Bauvorhaben wäre vom freien Träger bzw. Investor zu tragen und somit keine Bereitstellung von Planungsmitteln notwendig.

Die Bereitstellung einer Planungsmittelpauschale für alle städtischen Gebäude im Teilergebnishaushalt 230 Liegenschaftsamt (anstatt der projektscharfen Zuweisung) würde es ermöglichen, stockende Planungen z. B. durch baurechtliche Fragen, grundstücksrechtliche Klärungen oder notwendige Bebauungsplanänderungen zugunsten anderer Projekte mit schneller realisierbareren Parametern zurückzustellen und so mit dem vorhandenen Budget ggf. mehr Planungen vor allem bei den Kindertageseinrichtungen und Verwaltungsgebäuden gleichzeitig anstoßen zu können. Ausgehend von einer durchschnittlichen Planungsmittelpauschale von 300.000 EUR pro Kita-Projekt könnten mit einem Ansatz von 1 Mio. EUR jährlich bis zu 4 Projekte geplant werden. Dies wird derzeit als auskömmlich angesehen. Um mit einer Pauschale Erfahrungen sammeln zu können, wäre es ausreichend diese Mittel auf den Doppelhaushalt zu beschränken und zum Doppelhaushalt 2024/2025 die Erkenntnisse in den Planentwurf einfließen zu lassen.


Vorliegende Anträge/Anfragen

637/2021 SPD; 1190/2021 Freie Wähler




Thomas Fuhrmann
Bürgermeister




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