Protokoll:
Verwaltungsausschuss
des Gemeinderats der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
232
12
Verhandlung
Drucksache:
494/2011
GZ:
WFB
Sitzungstermin:
20.07.2011
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
EBM Föll
Berichterstattung:
-
Protokollführung:
Herr Häbe
pö
Betreff:
Gemarkungsgrenzausgleich entlang der B 27a zwischen Kornwestheim und Stuttgart-Stammheim
Vorgang: Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen vom 01.07.2011, nicht öffentlich, Nr. 103
Ergebnis: Einbringung
Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen vom 15.07.2011, öffentlich, Nr. 127
Ergebnis: einmütige Zustimmung
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Wirtschaft, Finanzen und Beteiligungen vom 20.06.2011, GRDrs 494/2011, mit folgendem
Beschlussantrag:
1. Änderung der Hoheitsgrenze (Gemarkungs- und Kreisgrenze) zwischen Stuttgart-Stammheim und Kornwestheim
1.1 Der Änderung der Gemarkungs- und Kreisgrenze zwischen Stuttgart und Kornwestheim im Bereich der B 27a in Stuttgart-Stammheim entsprechend dem in der Anlage dargestellten Verlauf wird zugestimmt.
1.2 Die Verwaltung wird ermächtigt, mit der Stadt Kornwestheim eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit den in der Begründung genannten wesentlichen Inhalten abzuschließen.
2. Grundstückstausch
2.1 Die Landeshauptstadt Stuttgart und die Stadt Kornwestheim tauschen ihren jeweiligen Grundbesitz in den auf die andere Kommune übergehenden Flächen:
a)
Tauschgabe der Stadt Stuttgart
Gemarkung Stammheim
Flst. 2940 Lache, Gartenland -: 2 ha 48 a 65 m²
(mit Flst. 2940/1, Lache, Weg -: 11 a 58 m²)
Tauschwert 4.450.000 € (179 €/m²)
(nachrichtlich: Verkehrswert 4.450.000 €, Buchwert 190.699,09 €)
b)
Tauschgabe Stadt Kornwestheim
Gemarkung Kornwestheim
Flst. 6410, 6412, 6473, 6476, 6507(Teilfläche), 6511(Teilfläche), und 6569
insges. ca. 10.900 m²
Tauschwert ca. 76.300 € (7 €/m²)
2.3 Die Tauschwerte werden im Finanzhaushalt 2011 wie folgt verrechnet:
a)
Tauschgabe der Stadt Stuttgart
PSP-Element 7.232000.002, Verkauf Bauplätze, Industrie/Gewerbe,
Sachkonto 68210000
b)
Tauschgabe der Stadt Kornwestheim
PSP-Element 7.232000.100, Grunderwerb, Sachkonto 78210000
EBM
Föll
stellt fest:
Der Verwaltungsausschuss
stimmt
dem Beschlussantrag ohne Aussprache einmütig
zu.
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