Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales und gesellschaftliche Integration
Gz: SI-IP
GRDrs 1071/2017
Stuttgart,
11/02/2017



Haushalt 2018/2019

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 08.11.2017



Mittel für Antidiskriminierungsstelle / Büro für Antidiskriminierungsarbeit

Beantwortung / Stellungnahme

Beim Stadtjugendring (SJR) Stuttgart wurde 2016 im Auftrag des Initiativkreises „Antidiskriminierungsstelle“ ein Büro für Antidiskriminierungsarbeit eingerichtet. Der Initiativkreis besteht aus: Forum der Kulturen, DieAnStifter und SJR Stuttgart. Die Abteilung Integrationspolitik (SI-IP) unterstützt den Trägerkreis beratend. Das Ministerium für Soziales und Integration BW fördert das Projekt mit 30.000 EUR/Jahr bis Ende 2018 gemäß der Verwaltungsvorschrift (VwV) Integration.
Die Landesförderung deckt die Personalausgaben im Umfang einer 0,5 Stelle. Die Eigenmittel des Trägerkreises belaufen sich auf 10.000 EUR/Jahr und decken die Sachausgaben ab.

Die Antidiskriminierungsstelle hat die Aufgabe, ein Beratungsteam aufzubauen und zu schulen, das Betroffene unterstützen soll. Sie will haupt- und ehrenamtliche Akteure stadtweit sensibilisieren und vernetzen sowie eine breitere Öffentlichkeit über Veranstaltungen und Kampagnen erreichen.

Zum derzeitigen Zeitpunkt ist unklar, ob das Ministerium für Soziales und Integration die Antidiskriminierungsstelle über den 31.12.2018 finanziell fördern wird.

Einige Großstädte haben vergleichbare Antidiskriminierungsstellen in kommunaler Trägerschaft eingerichtet. Dies wurde seitens der sachkundigen Mitglieder des Internationalen Ausschusses auch für Stuttgart empfohlen.

Die Landeshauptstadt Stuttgart verfolgt den Weg, zivilgesellschaftliche Initiativen gegen Diskriminierung und Rassismus zu unterstützen und lokale Partnerschaften für Demokratie zu stärken.

Vorliegende Anträge:
Bündnis 90/Die Grünen: Zuschuss von 30.000 EUR p.a. und eine 0,5 Stelle
SPD: Übernahme der Kosten von 30.000 EUR für 2019
SÖS-LINKE-PluS: Aufstockung der Förderung 2018 um 30.000 EUR, 2019 Förderung von 1,0 Stelle mit 60.000 EUR

Falls die Arbeit des Büros für Antidiskriminierungsarbeit beim SJR ab 2019 nicht weiter vom Land finanziert wird, könnte mit 30.000 EUR p.a. die bisherige Arbeit sichergestellt werden.



Vorliegende Anträge/Anfragen

481/2017 Ziff. IV BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
526/2017 SPD
644/2017 SÖS-LINKE-PluS






Werner Wölfle
Bürgermeister




<Anlagen>