Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Wirtschaft/Finanzen und Beteiligungen
Gz: WFB
GRDrs 1166/2021
Stuttgart,
11/09/2021



Haushalt 2022/2023

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 15.11.2021



Zuschuss an die Internationale Bauausstellung 2027 StadtRegion Stuttgart GmbH

Beantwortung / Stellungnahme

Allgemein zur IBA’27 GmbH

Die Internationale Bauausstellung 2027 StadtRegion Stuttgart GmbH (IBA’27 GmbH) wurde 2017 gegründet. Gegenstand des Unternehmens ist die Planung, Vorbereitung, Durchführung und Dokumentation der Internationalen Bauausstellung (IBA). Hierzu gehören insbesondere Mobilisierung von bürgerschaftlichem, unternehmerischem und öffentlichem Engagement für die IBA sowie Akquirierung von Mitteln aus diesen Bereichen.

Die Landeshauptstadt Stuttgart ist an der IBA‘27 GmbH mit 45 % beteiligt.
Mitgesellschafter sind die Region mit einem Anteil von 45 % – davon der Verband Region Stuttgart (VRS) mit 25,1% und die Wirtschaftsförderung Region Stuttgart GmbH (WRS) mit 19,9% – zudem die Architektenkammer Baden-Württemberg mit 5 % und die Universität Stuttgart mit 5 %.

Die Finanzierungsvereinbarung zur IBA’27 GmbH wurde mit GRDrs 170/2018 beschlossen und regelt die Gesellschafterbeiträge für die Dauer von 10 Jahren (01.01.2018 bis 31.12.2027) und berücksichtigte den erwarteten jährlichen Finanzbedarf der Gesellschaft in Höhe von ca. 2 Mio. EUR.


Finanzierungsvereinbarung und Gesellschafterbeiträge

In der Finanzierungsvereinbarung vom 28.05.2018 (GRDrs 170/2018) wurden die jährlichen Gesellschafterbeiträge für die Dauer von 10 Jahren (2018 – 2027) in folgender Höhe (brutto) vereinbart:



Verband Region Stuttgart (25,1 %)EUR 446.222,22
Wirtschaftsförderung Region Stuttgart GmbH (19,9 %)EUR 353.777,78
Landeshauptstadt Stuttgart (45 %)EUR 800.000,00
Architektenkammer Baden-Württemberg (5 %)EUR 88.888,89
Universität Stuttgart (5 %)EUR 88.888,89
Insgesamt (brutto):
EUR 1.777.777,78


In der Finanzierungsvereinbarung ist zudem auch eine institutionelle Zuwendung des Landes Baden-Württemberg in Höhe von 250 TEUR p.a. bereits unterstellt, die der Gesellschaft nach Unterzeichnung der Vereinbarung auch beschieden wurde.
Darüber hinaus zahlt das Land einen (anteiligen und befristeten) Zuschuss zu zwei Personalstellen.

Die LHS leistet damit (im Zeitraum 01.01.2018 – 31.12.2027) bereits Gesellschafterbeiträge in Höhe von insgesamt 8 Mio. EUR.

Eine Erhöhung der Beiträge wurde bisher vom Unternehmen nicht bei den Gesellschaftern direkt angefragt und ist auch in der Finanzierungsvereinbarung nicht vorgesehen. Es gibt keine vertragliche oder gesetzliche Verpflichtung zur Erhöhung der Gesellschafterbeiträge.

Bedarf der IBA’27 GmbH

Nun befindet sich die IBA’27 GmbH in strukturellen finanziellen Schwierigkeiten, aufgrund zu hoher Ausgaben und einer zu optimistischen Planung. Zudem wurden mit der Einwerbung von Drittmitteln (die von Anfang an vorgesehenen waren) zu spät begonnen.

Nach Aussagen der Gesellschaft gibt es positive Signale seitens des Landes Baden-Württemberg, einen weiteren finanziellen Beitrag zu leisten, jedoch noch keine finalen Zusagen.

Im Aufsichtsrat der IBA’27 GmbH kommunizierte das Unternehmen einen – über die bereits veranschlagten rd. 2 Mio. EUR hinausgehenden – zusätzlichen Finanzbedarf von 1,4 Mio. EUR im Jahr 2022 und von jährlich 1,8 Mio. EUR für die Jahre 2023 – 2027, wenn ein weiterer Ausbau der Tätigkeiten umgesetzt werden soll. Hierbei wurde angedacht, dass ein Teil der Kosten von der LHS und dem VRS geleistet, der Rest über Landesmittel eingeworben werden soll.

Aus Sicht der Verwaltung ist eine Aufstockung um 400 TEUR p.a. (bis 2027 insg. 1,2 Mio. EUR) nicht darstellbar.

Die LHS hat eigene IBA‘27-Projekte – zudem Vorhaben im IBA’27-Netz – zu verfolgen und bereits durch diese und die Begleitung der IBA städtischerseits einen hohen Aufwand (im Haushalt 2021 stehen 600 TEUR zzgl. Stellenanteile zur Verfügung; für den DHH 2022/2023 wurden 3,2 Mio. Euro angemeldet – jeweils noch ohne Berücksichtigung der Baukosten für die städtischen Projekte). Auch die „Urban Future Global Conference“, bei der sich die IBA’27 GmbH engagieren möchte, wird bereits von der LHS mit 600 TEUR unterstützt (GRDrs 741/2019). Die LHS beteiligt die IBA’27 GmbH als wichtigen Akteur zwar an ihren Projekten, die Organisation, Planung und Durchführung übernimmt sie jedoch selbst. Dies wirft auch die Frage nach der Gleichbehandlung der 16 IBA’27-Projekte und die Vergleichbarkeit zwischen großen und kleinen Kommunen auf.

Durch die Erhöhung der Gesellschafterbeiträge soll neues Personal eingestellt und das Leistungsangebot der IBA’27 GmbH gegenüber Projektträgern erhalten und ausgeweitet werden. Seitens der Unternehmensleitung wurde es abgelehnt, Kostenbeiträge von anderen Projektträgern und Kommunen zu erheben, die auf Service- und Dienstleistungen der IBA’27 GmbH zurückgreifen. Beispielsweise hatte die IBA’27 für ein Projekt in Salach die Übersetzung der Wettbewerbsunterlagen übernommen, um einen internationalen Wettbewerb sicherzustellen. Inhaltlich nachvollziehbar, um die Qualität des Projekts zu sichern, doch es ist nicht Aufgabe der LHS solche Arbeiten durch ihren Gesellschafterbeitrag sicherzustellen.

Die überwiegende Anzahl der 16 „IBA‘27-Projekte“ sind in der Region und nicht der LHS beheimatet (die Verwaltung der LHS begleitet 5 der Vorhaben; davon werden 2 Projekte von der Stadt selbst verantwortet und dementsprechend finanziert; unabhängig davon gibt es noch Projekte im IBA’27-Netz). Auch aus diesem Grund ist aus Sicht der Verwaltung der Verband Region Stuttgart hier gefragt, sich – auch über den bisherigen Beitrag von 400 TEUR hinaus – bei der Aufstockung der finanziellen Grundausstattung zu engagieren.
Eine weitere Förderung sollte durch das Land Baden-Württemberg erfolgen, das die Förderung der Baukultur in Baden-Württemberg auch finanziell unterstützen sollte.

Bei den bisherigen Plänen der Geschäftsführung ist eine Erhöhung der Gesellschafterbeiträge der Architektenkammer Baden-Württemberg und der Universität Stuttgart nicht vorgesehen.

Aufgrund des Vorgehens des VRS in der Zusammenarbeit in letzter Zeit hegt die Verwaltung auch keine Bedenken, den Verband in die Pflicht zu nehmen:
Zum einen, da die LHS über die Verbandsumlage indirekt wieder mit den Kosten konfrontiert wird, zum anderen, da der VRS sowohl bei der Liquiditätssicherung der Projektgesellschaft Neue Messe GmbH & Co. KG sich den Gesellschafterpflichten verweigert hat als auch bei der Betriebskostenvereinbarung zur Verlängerung der U6 bis Messe/ Flughafen eine finanzielle Beteiligung ablehnt (trotz anderslautender Beschlüsse der Regionalversammlung aus dem Jahr 2013). Zu diesen Themen werden derzeit jeweils noch Gespräche geführt.

Mögliche Finanzierungsbeiträge des gegründeten Vereins „IBA’27 Friends e.V.“ bei Veranstaltungen der IBA’27 GmbH wurden seitens des Unternehmens nicht thematisiert.



Vorliegende Anträge/Anfragen

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580/2021 CDU, 695/2021 SPD, 452/2021 Bündnis 90/DIE GRÜNEN, 1055/2021 FDP, 1317/2021 Die FrAKTION




Thomas Fuhrmann
Bürgermeister




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