Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales/Jugend und Gesundheit
Gz:
GRDrs 358/2012
Stuttgart,
06/04/2012



Einführung von kommunalen Gesundheitskonferenzen in der Landeshauptstadt Stuttgart



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Sozial- und Gesundheitsausschuss
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Beratung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
25.06.2012
04.07.2012
05.07.2012



Beschlußantrag:

1. Die Landeshauptstadt Stuttgart führt das Instrument der kommunalen Gesundheitskonferenzen ein.

2. Den Vorsitz der Gesundheitskonferenzen hat das Referat Soziales, Jugend und Gesundheit (mit dem Mandat der dauerhaften Vertretung des Oberbürgermeisters).

3. Die Federführung für diesen Prozess (Planung, Durchführung, Ergebnis- und Qualitätssicherung der Gesundheitskonferenzen) übernimmt das Gesundheitsamt.



Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Die Gesundheitsstrategie des Landes Baden-Württemberg ist ein ganzheitlicher und auf Nachhaltigkeit ausgerichteter Ansatz zur Etablierung von Gesundheitsförderung und Prävention als vierte Säule, neben Behandlung, Rehabilitation und Pflege, des Gesundheitssystems. Sie arbeitet die Wichtigkeit von Gesundheit für die Lebensqualität der Bevölkerung genauso heraus wie die Bedeutung von Gesundheit als Standort- und Wirtschaftsfaktor (wg. Einzelheiten siehe http://www.sozialministerium-bw.de/de/Gesundheitsstrategie_Baden-Wuerttemberg/259215.html?referer=82182).

Zahlreiche Faktoren haben Einfluss auf die Entstehung und den Erhalt von Gesundheit. Viele Faktoren davon sind beeinflussbar, weshalb die Förderung von gesunden Lebenswelten, und damit die Kommune, in den Mittelpunkt rückt.

Neben dem Erhalt und der Förderung von Gesundheit im Allgemeinen stellen vor allem die chronischen Erkrankungen eine große Herausforderung für die Gesellschaft dar. Um diesen Entwicklungen entgegen treten zu können, sollen Prävention und Gesundheitsförderung in allen Lebensbereichen gestärkt werden. Diese Aufgabe kann das klassische Gesundheitswesen (Krankenkassen, niedergelassene Ärzte, Krankenhäuser) alleine nicht leisten, denn hierzu sind alle gesellschaftlichen Lebensbereiche und Lebenswelten gefragt. Die Verantwortung hierfür tragen die Einwohnerinnen und Einwohner, Institutionen und Betriebe wie auch die Stadt gemeinsam.

Ein zentrales Element in der Gesundheitsstrategie ist die Einführung von kommunalen Gesundheitskonferenzen. Ziel dieser Konferenzen ist es, gemeinsam mit Fachleuten, Vertretern von Institutionen, der Politik sowie Betroffenen und Interessierten nach Strategien und Lösungen zu suchen, wie Gesundheitsförderung und Prävention einen hohen Stellenwert in den Lebenswelten bekommen und gesundheitliche Problemlagen gelöst werden können. Die Leitideen einer kommunalen Gesundheitskonferenz lassen sich wie folgt beschreiben:

· Gesundheitskonferenzen sind ein Instrument der kommunalen Gesundheitspolitik zur Planung und Umsetzung einer bevölkerungsbezogenen Gesundheitsförderung und Gesundheitsversorgung.

· Die Gesundheitsberichterstattung sowie Experten- und Betroffenenbefragungen liefern Datengrundlagen.

· Das Gesundheitsamt der Landeshauptstadt übernimmt die Koordinations- und Regiefunktion (Planung, Durchführung, Ergebnis- und Qualitätssicherung).

· Gesundheitsziele, Handlungsempfehlungen sowie die Entwicklung und Umsetzung von Strategien und Maßnahmen (systematische Gesundheitsplanung) werden in einem gemeinsamen Diskussionsprozess von Professionellen und interessierten Einwohnerinnen und Einwohnern ergebnisorientiert entwickelt. Transparenz und Partizipation werden gewährleistet.

· Über die Rahmenbedingungen und Vorgaben der Stuttgarter Gesundheitskonferenzen entscheidet der Gemeinderat. Die Ergebnisse der Konferenzen werden dem Gemeinderat (den entsprechenden Ausschüssen) vorgelegt. Diese können dann Grundlage für weitergehende Entscheidungen und Steuerungen sein.

Die generellen Ziele des Landes Baden-Württemberg orientieren sich vor allem an den chronischen Erkrankungen und den Zielgruppen der Kinder und Jugendlichen (gesund aufwachsen), der Erwachsenen (betriebliche Gesundheitsförderung) und den älteren Menschen (gesund und aktiv älter werden).

Für die Stuttgarter Gesundheitskonferenz gilt es, die speziellen Bedarfe und Bedürfnisse der Landeshauptstadt in den Gesundheitskonferenzen abzubilden. Folgende Zielsetzungen sind vorgesehen:

· Das Bewusstsein für die Notwendigkeit von Gesundheitsförderung und Prävention soll allgemein geschaffen und gezielt vertieft werden.

· Bei steigender Lebenserwartung soll es möglich werden, durch gesundheitsförderliche Maßnahmen die Zahl beschwerdefreier Jahre zu erhöhen (Kompression der Krankheitszeiten am Lebensende).

· Entkoppelung von sozioökonomischem Status und Gesundheit (Armut und Gesundheit).

· Schaffung gesundheitlicher Chancengleichheit und Teilhabe für alle Einwohnerinnen und Einwohner in Stuttgart, unabhängig z. B. von Alter, Geschlecht, Muttersprache, Nationalität und Migrationshintergrund, Einkommen, Bildungsstand und Behinderung.

· Förderung von Gesundheit, d. h. Bedarfs- und Handlungsansätze vor Vermeidung von Krankheiten (salutogenetischer Ansatz).

Wichtige Rahmenbedingungen zur Einführung der kommunalen Gesundheitskonferenz in Stuttgart wurden bereits geschaffen. Die qualitative Weiterentwicklung der Gesundheitsförderung und Prävention im Gesundheitsamt mit einer Ausrichtung auf Planung und Steuerung wurde inhaltlich und strukturell vollzogen (s. hierzu GRDrs 150/2011). Dies wird nach außen vor allem durch die Einrichtung eines neuen Sachgebietes „Strategische Gesundheitsförderung“ in der Abteilung „Gesundheits- und Sozialplanung, Förderung von Trägern“ deutlich. Eine zeitgemäße, flexible Vernetzungsstruktur ermöglicht künftig die verschiedenen Themen und Aspekte der gesundheitlichen Fragestellungen neu zu gestalten und weiterzuentwickeln. Dabei sollen auch alle bisher beteiligten Personen und Institutionen (wie z. B. interessierte Mitglieder aus dem Forum Gesunde Stadt e. V.) mit einbezogen werden. Insgesamt ergeben sich dadurch neue Chancen und Möglichkeiten, nachhaltig wirksame Strukturen für die Strategie „health in all policies“ der Ottawa Charta der Weltgesundheitsorganisation WHO in Stuttgart zu schaffen.

Der Gemeinderat (Sozial- und Gesundheitsausschuss) beschließt über die Einrichtung und die Rahmenbedingungen der kommunalen Gesundheitskonferenz und er ist gleichzeitig mit seinen Ausschüssen der wichtigste Adressat für die Ergebnisse der Konferenzen. Mit den vorgelegten Ergebnissen kann der Gemeinderat als oberstes Steuerungsgremium der Stadt seine Verantwortung für die Gestaltung von gesundheitsfördernden Lebenswelten besser wahrnehmen.

In der Regel soll einmal jährlich eine Fachtagung unter breiter Beteiligung von Fachleuten, Betroffenen und Interessierten stattfinden. Die Struktur der Gesundheitskonferenz ist so gehalten, dass eine möglichst ressourcenschonende Umsetzung erfolgen kann. In Arbeitsgruppen werden diese Fachtagungen vor- und nachbereitet. Dafür werden bestehende Netzwerke in der Stadt genutzt. Bei Bedarf können zusätzliche Arbeitsgruppen und Netzwerke eingerichtet werden.

Durch die Stuttgarter Gesundheitskonferenz wird es möglich sein, Bedarfe auf der Basis von Daten der Gesundheitsberichterstattung sowie Experten- und Betroffenenmeinungen festzustellen und darauf aufbauend Ziele, Strategien und Handlungsempfehlungen zu entwickeln. Darüber hinaus sollen Maßnahmen und Projekte vorgeschlagen, entwickelt und umgesetzt werden. Die Teilnahme und Mitwirkung ist freiwillig. Deshalb ist es besonders wichtig, möglichst viele Institutionen und Interessierte mit einzubeziehen und sie zu einer aktiven Mitwirkung zu motivieren. Fachliche Unterstützung erhalten sie dabei beratend vom Gesundheitsamt, das auch den Gesamtprozess plant, steuert, umsetzt sowie die Ergebnisse sichert, dokumentiert und evaluiert. Ein Beirat, bestehend aus Expertinnen und Experten aus verschiedenen Institutionen, unterstützt das Gesundheitsamt bei der Wahl der Themen und bei der Bewertung der Gesundheitskonferenzen.

Vorgesehener zeitlicher Ablauf zur ersten kommunalen Stuttgarter Gesundheitskonferenz:

1. Bildung des Beirates, September 2012

2. Erste Stuttgarter Gesundheitskonferenz 2012 mit dem Beirat zur Festlegung der Feinstruktur.

3. Zweite Stuttgarter Gesundheitskonferenz zum Schwerpunktthema „Alter und Gesundheit“ im Herbst 2013 (basierend u. a. auf den Ergebnissen des Alterssurveys).

Das Land Baden-Württemberg bewilligte eine Anschubfinanzierung in Höhe von 38.000 Euro für die Einrichtung der Gesundheitskonferenz.

Die ersten Veranstaltungen sowie die erste Konferenz zu Alter und Gesundheit kann das Gesundheitsamt zunächst aus vorhandenen Mitteln bestreiten. Die Umsetzbarkeit, Wirksamkeit und die Nachhaltigkeit dieser Konferenzen wird zum einen von der Mitarbeit und Unterstützung durch Politik, Institutionen, Fachleute und Interessierte abhängen und zum anderen davon, ob es gelingt, sie für Gesundheitsförderung und Prävention als wichtiges und sich lohnendes Thema zu gewinnen. Dieses Instrument kann sinnvoll Wirkung entfalten, wenn umfangreiche Daten und Fakten und ausreichende Ressourcen (finanzielle wie personelle) für diesen Steuerungsprozess dauerhaft zur Verfügung stehen. Aus diesem Grunde soll die Umsetzung der Gesundheitskonferenzen evaluiert und bewertet werden.


Finanzielle Auswirkungen

keine


Beteiligte Stellen

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Vorliegende Anträge/Anfragen

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Erledigte Anträge/Anfragen

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Isabel Fezer
Bürgermeisterin


Anlagen

Anlage 1 Konzeption "Kommunale Gesundheitskonferenz Stuttgart"




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Anlage 1 zu GRDrs 358_2012.pdfAnlage 1 zu GRDrs 358_2012.pdf