Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales und gesellschaftliche Integration
Gz: SI
GRDrs 532/2017
Stuttgart,
09/06/2017



Pakt für Integration - Umsetzung bei der Landeshauptstadt Stuttgart und ergänzende Maßnahmen in den Jahren 2018/2019



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Jugendhilfeausschuss
Sozial- und Gesundheitsausschuss
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Beratung
Beratung
Beratung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
öffentlich
18.09.2017
25.09.2017
27.09.2017
28.09.2017



Beschlußantrag:


1. Die Landeshauptstadt Stuttgart beteiligt sich am Pakt für Integration entsprechend der Konzeption des Landes Baden-Württemberg, die zwischen dem Land und den kommunalen Spitzenverbänden (u. a. mit Unterstützung der Landeshauptstadt Stuttgart) vereinbart worden ist – s. Anlage 1. Der Pakt für Integration hat eine Laufzeit von 2 Jahren. 2. Die Landeshauptstadt Stuttgart nimmt für den Zeitraum 01.01.2018 bis 31.12.2019 die Zuweisungen für alle Bausteine (ohne Ausbildungsvorbereitung(AV)dual-Begleiter/-innen und ohne Jugendberufshelfer/-innen) aus dem Pakt für Integration in Anspruch.

3. Die Umsetzung des Pakts für Integration/Modul 1 Integrationsmanagement mit den vom Land zur Verfügung gestellten Fördermitteln, voraussichtlich 3.164.560 EUR p. a., wird an die in der Landeshauptstadt Stuttgart in der Flüchtlingsbetreuung seit vielen Jahren tätigen Träger der Wohlfahrtspflege Stuttgart übertragen. Das Sozialamt wird ermächtigt, bei Bedarf den Kreis der antragsberechtigten Zuwendungsnehmer zu erweitern.

4. Mit den vom Land Baden-Württemberg im Pakt für Integration/Modul 1 Integrationsmanagement zur Verfügung gestellten Mitteln werden bei den Trägern der Wohlfahrtspflege Stuttgart bis zu 49,4 Fachkraftstellen im o. g. Zeitraum finanziert. Die Finanzierung der Fachkraftstellen wird im Zuwendungsverfahren abgewickelt.


5. Es gelten die Zuwendungsrichtlinien der Landeshauptstadt Stuttgart für die Förderung der sozialen Betreuung der Geflüchteten in der Anschlussunterbringung oder im privaten Wohnraum im Rahmen des Integrationsmanagements (s. Anlage 2) in Verbindung mit den Allgemeinen Nebenbestimmungen und den Verwaltungsvorschriften des Landes Baden-Württemberg.

6. Das vom Land im Rahmen des Pakts für Integration konzeptionierte Integrationsmanagement ersetzt die bislang als freiwillige Leistung der Landeshauptstadt Stuttgart geförderte soziale Betreuung in der Anschlussunterbringung. Für die Dauer des Pakts für Integration wird die bisherige Förderung der sozialen Betreuung von Personen in der Anschlussunterbringung zur Vermeidung von Doppelstrukturen ausgesetzt. 7. Die Fachverwaltung bringt spätestens im ersten Halbjahr 2019 einen Bericht sowie einen Beschlussantrag zur weiteren Förderung des Integrationsmanagements bzw. der sozialen Betreuung in der Anschlussunterbringung für den Zeitraum ab 01.01.2020 ein.

8. Über die Inanspruchnahme der vom Land im Pakt für Integration/Modul 2 Übergang Schule und Beruf zur Verfügung gestellten Mittel wird im Rahmen der kommenden Haushaltsplanberatungen 2018/2019 im Zusammenhang mit der vom Referat Jugend und Bildung vorgeschlagenen Schaffung von zusätzlichen 13 Stellen für die Sozialarbeit an Schulen (s. GRDrs 322/2017 „Sozialarbeit an Stuttgarter Schulen – Sachstand und Entwicklungsbedarf“) entschieden.

9. Die Zuwendungen des Landes Baden-Württemberg aus dem Pakt für Integration/Modul 3 Spracherwerb – VwV Deutsch für Flüchtlinge mit voraussichtlich 114.000 EUR p. a. werden im Rahmen des Landesprogramms VwV Deutsch für Flüchtlinge zur anteiligen Finanzierung weiterer städtischer Deutschkurse verwendet. 10. Die Zuwendungen des Landes Baden-Württemberg aus dem Pakt für Integration/Modul 4 Bürgerschaftliche Strukturen und Ehrenamt mit voraussichtlich 157.700 EUR p. a. werden beantragt und an die Träger von Räumen der Begegnung quartiersbezogen an 5 Standorten weitergeleitet. Dies können z. B. Stadtteil- und Familienzentren, Mehrgenerationenhäuser oder Begegnungsstätten für Ältere sein. Die Fördermittel dienen zur Finanzierung einer Umgestaltung der kommunalen Flüchtlingsdialoge zu sozialräumlichen Gesellschaftsdialogen. Die Zuwendungen des Landes werden in voller Höhe weitergeleitet. 11. Zuwendungsteil Umsetzung/Verwaltung/Evaluation

1. Jahr: voraussichtlich 186.900 EUR;

2. Jahr: voraussichtlich 99.300 EUR.

Die Verwendung wird jeweils gemäß der Rahmenbedingungen der Verwaltungsvorschrift des Landes erfolgen.

12. Die in den bisherigen Planungen zum Haushaltsentwurf 2018/2019 für die soziale Betreuung für Personen in der Anschlussunterbringung vorgesehenen Beträge von 3.375.000 EUR (2018) bzw. 3.457.000 EUR (2019) werden für den Zeitraum 01.01.2018 – 31.12.2019 für folgende ergänzende Maßnahmen/Bedarfe in den Haushaltsentwurf aufgenommen:
2018
2019
11. Schaffung von Stellen im Teilstellenplan des Sozialamts ab 01.01.2018:
    · Sozialplanung, koordinierende Steuerungsfunktion zur Integration von Flüchtlingen (kw-Vermerk 01/2020)
      100 % in EG 13 TVöD/Stellenplanantrag 1/2017 des Sozialamts
    · Koordination des Bürgerschaftlichen Engagements in der Flüchtlingsarbeit: Weiterführung einer Ermächtigung (kw-Vermerk 01/2020)
      75 % in EG 10 TVöD/Stellenplanantrag 2/2017 des Sozialamts
    83.200 EUR





    50.500 EUR
    83.200 EUR





    50.500 EUR
    12. Schaffung von Stellen im Teilstellenplan des Jobcenters ab 01.01.2018:
      · Koordinierende Steuerungsfunktion der Zusammenarbeit von Integrationsmanager und Persönlicher Ansprechpartner
        50 % in EG 10 TVöD (kw-Vermerk 01/2020)
      33.700 EUR
      33.700 EUR
      Summe Aufwendungen
      1.622.400 EUR
      1.710.400 EUR

      13. Vom zusätzlichen Stellenbedarf in Höhe von insgesamt 2,25 Stellen wird Kenntnis
      genommen. In welchem Maß dem Personalmehrbedarf Rechnung getragen werden kann, wird zum Stellenplan 2018/2019 unter Berücksichtigung des finanziellen Ge-samtrahmens für Stellenschaffungen unter Vorbehalt im Rahmen der Haushaltsneutralität sowie der Priorisierung aller anerkannten Stellenmehrbedarfe entschieden.





      Begründung:


      Mit dem Pakt für Integration tragen Land und Kommunen dem Umstand Rechnung, dass viele der nach Baden-Württemberg geflüchteten Menschen, die aufgrund ihrer Bleibeperspektive in die Anschlussunterbringung kommen, auf lange Sicht bleiben
      werden.

      Um die Kommunen hierbei zu unterstützen, stellt das Land für 2017 und 2018 jeweils 160 Mio. EUR im Rahmen des Pakts für Integration zur Verfügung. Mit jährlich 90 Mio. EUR werden die Kommunen über einen Integrationslastenausgleich (§ 29 d Abs. 1 FAG) bei den Kosten der Anschlussunterbringung und Integration entlastet.

      Weitere 70 Mio. EUR fließen jeweils in 2017 und 2018 in die mit diesem Pakt vereinbarten konkreten Integrationsförderprogramme und -maßnahmen vor Ort, die sich in 4 Förderbereiche aufgliedern und in der Landeshauptstadt Stuttgart konkret über den Zeitraum 01.01.2018 – 31.12.2019 gehen werden.

      Das Land Baden-Württemberg verzichtet auf eine vorgezogene Mitteilung eines Planungsrahmens. Die Verteilung der Fördermittel erfolgt auf Grundlage der im Zeitraum vom 01.01.2015 bis 29.02.2016 nach Baden-Württemberg bzw. Stuttgart gekommenen Geflüchteten, die sich zum Stichtag 15.09.2017 in der Anschlussunterbringung befinden. Eine Sicherheit über die tatsächlich zur Verfügung stehenden Fördermittel wird voraussichtlich erst im Dezember 2017 gegeben sein.

      Gemäß dem Schreiben vom 21.07.2017 des Ministeriums für Soziales und Integration Baden-Württemberg wurde der Landeshauptstadt Stuttgart im Rahmen der vorläufigen Mittelverteilung für das Integrationsmanagement 60 % der Gesamtsumme 2017
      – 1.898.736 EUR – zugeteilt.


      Modul 1: Integrationsmanagement
      Förderung von Integrationsmanagern

      Das Land will mit der Einführung des Integrationsmanagements die geflüchteten Menschen in der Anschlussunterbringung in die Lage versetzen, sich einen Überblick über die vorhandenen Strukturen und Angebote der Integration und Teilhabe zu verschaffen und diese selbständig nutzen zu können. Insbesondere soll darauf hingewirkt werden, dass die geflüchteten Menschen möglichst bald über eigenen Wohnraum verfügen können.

      Die soziale Betreuung in der Anschlussunterbringung war bislang eine freiwillige Leistung der Landeshauptstadt Stuttgart, der keine gesetzliche Verpflichtung zugrunde lag. Die Bewohner/-innen der Flüchtlingsunterkünfte hatten einerseits im Rahmen offener Sprechstunden die Möglichkeit, mit ihren Problemen und Herausforderungen auf die Sozialberater/-innen zuzugehen und sich beraten zu lassen. Andererseits ging die Sozialarbeit im Interesse sowohl eines konfliktarmen Miteinanders in der Unterkunft als auch einer guten Vernetzung im Stadtbezirk auf die einzelnen Geflüchteten zu.

      Künftig werden alle geflüchteten Menschen ab Beginn der Anschlussunterbringung konkrete einzelfallbezogene Integrationsangebote von den Integrationsmanager(n)/-innen erhalten. Nach der ersten Kontaktaufnahme soll eine strukturierte Erhebung und Dokumentation der relevanten Sachverhalte im Zusammenwirken von Geflüchteten und Integrationsmanager(n)/-innen erfolgen, um so vorhandene Ressourcen, aber insbesondere auch Bedarfe zu erkennen.

      Neben einer Modul-Erweiterung im bereits angewandten IUK-gestützten Belegungsmanagement „FMS“, mit welchem sowohl die Träger der Wohlfahrtspflege Stuttgart als auch die Verwaltung Kennzahlen, Fakten und Integrationserfolge eingeben und auswerten können, wird der im September 2017 eingeführte Quali-Pass, den jeder volljährige Geflüchtete vom Sozialamt erhält, als Kennzahlen-Set zur Verfügung stehen. Für die Installation des FMS-Moduls fallen Kosten in Höhe von 50.000 EUR sowie Lizenzkosten von 53.000 EUR p.a. an.

      Trotz Einsparungen im städtischen Haushalt kommt es zu einer deutlichen Aufstockung der Personalkapazitäten von derzeit rund 30 Vollzeitstellen in der sozialen Betreuung in der Anschlussunterbringung auf 49,4 Vollzeitstellen im Integrationsmanagement. Die Stellen sind bei den Trägern der Wohlfahrtspflege angesiedelt, es handelt sich hierbei nicht um Stellen im Stellenplan der Landeshauptstadt Stuttgart. Im Rahmen des Pakts für Integration sieht das Land keinen konkreten Betreuungsschlüssel in der Anschlussunterbringung vor, sondern es finanziert für 2 Jahre die reinen Personalkosten aufgrund der anschlussuntergebrachten Flüchtlinge zu einem ausgewählten Stichtag (vgl. im Einzelnen s. o. kursiv).

      In einem nächsten Schritt wird im weiterhin gemeinsamen Zusammenwirken eine individuelle Integrationsvereinbarung für jeden geflüchteten erwachsenen Alleinstehenden und jede geflüchtete Familie in der Anschlussunterbringung erstellt. Diese Integrationsvereinbarung soll eine gute verzahnte Ergänzung zur Eingliederungsvereinbarung des Jobcenters darstellen. In regelmäßigen Abständen werden die Integrationsmanager/-innen zusammen mit den geflüchteten Menschen die Fortschritte der einzelnen Maßnahmen überprüfen.

      Zielt die Eingliederungsvereinbarung insbesondere auf die Haupthandlungsfelder Zugang zum Arbeitsmarkt und Sprache ab, so stehen bei der Integrationsvereinbarung folgende Lebensbereiche im Mittelpunkt: Vermittlung von Strukturen des Wohnens und der Wohnungssuche in der Bundesrepublik Deutschland (Informationen zum Mietrecht, zur Hausordnung, zum sozialverträglichen Zusammenleben, Begleitung bei der Beantragung eines Wohnberechtigungsscheines, Auswertung von Inseraten, Begleitung zu Wohnungsbesichtigungen) mit dem Ziel des erfolgreichen Abschlusses eines Mietvertrags.

      Des Weiteren sind folgende Tätigkeitsfelder zu berücksichtigen: Kinderbetreuung, Erschließung weiterer kommunaler Angebote (wie z. B. Schuldnerberatung, Suchtberatung, Schwangerschaftskonfliktberatung, Sozialpsychiatrische Dienste, Beratungszentren) und Begleitung mindestens jeweils zum Ersttermin.

      Von immenser Bedeutung ist die Beratung und Unterstützung im Hinblick auf einen regelmäßigen und erfolgreichen Besuch von Deutschkursen bei Jugendlichen und Erwachsenen, Anleitung zu nachhaltig regelmäßigem Schulbesuch der Flüchtlingskinder mit Ziel eines Schulabschlusses, Hilfe bei der Antragstellung von Bildungs- und Teilhabeleistungen beim Jobcenter – z. B. Übernahme von Kosten für Nachhilfe, Klassenfahrten und Ausflüge, Beiträge für Sportvereine für die Kinder, aber auch Begleitung bei der Umsetzung und Realisierung dieser Maßnahmen.

      Die Integrationsvereinbarungen im Rahmen des Pakts für Integration sind als eine wichtige Vorstufe und Ergänzung der Eingliederungsvereinbarung des Jobcenters zu sehen. Durch die Möglichkeit der Teilnahme der Integrationsmanager bei den Jobcenter-Terminen ist eine enge Verzahnung der Integrationsmanager/-innen mit den persönlichen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern des Jobcenters gewährleistet, und der regelmäßige Austausch und die Abstimmung der jeweiligen Ziele aufeinander ist sichergestellt. Ein Austausch im Einzelfall per Telefon oder E-Mail ist nach Vorlage einer Schweigepflichtentbindung der geflüchteten Klientin bzw. des geflüchteten Klienten möglich.


      Die geflüchteten Menschen müssen für eine erfolgreiche Integration aus den Unterkünften den Weg in die Gesellschaft finden. Bei der Erstellung der Integrationsvereinbarung wird daher auch besonders auf den Zugang zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben geachtet werden. Es wird die Frage zu beantworten sein, welche Interessen und Wünsche, aber auch welche Fähigkeiten besitzt der geflüchtete Mensch und an welcher Stelle im Sozialraum besteht die Möglichkeit, sich einzubringen.

      Viele der nach Stuttgart gekommenen Geflüchteten haben in den Kriegs- und Krisengebieten ihrer Heimatländer sowie auf der Flucht Schreckliches erlebt. Immer öfter brechen bei geflüchteten Menschen nun Traumata auf, die nicht nur die Möglichkeiten zum Arbeitsmarkt enorm einschränken, sondern auch ein Ankommen sehr erschweren. Das Integrationsmanagement bietet in solchen Fällen Informationen über Beratungs- und Behandlungsmöglichkeiten und begleitet den geflüchteten Menschen beim Zugang zu den Regelhilfen.

      Die Integrationsmanager/-innen werden über das Jobcenter hinaus mit allen weiteren zu beteiligenden Institutionen und Behörden eng vernetzt sein, um den geflüchteten Menschen die notwendigen Zugänge zu den Integrationsprozessen verschaffen zu können.

      Das Integrationsmanagement endet spätestens ein Jahr nach Auszug in privaten Wohnraum, da ab diesem Zeitpunkt von einer erfolgreichen Integration bzw. bei Bedarf von einem Übergang in Regel-Hilfssysteme auszugehen ist.

      Die Träger der Flüchtlingshilfe werden jeweils zum Ende eines Halbjahres in einem detaillierten Bericht gegenüber der Sozialverwaltung darstellen:
      Die Verwaltung entwickelt für das Integrationsmanagement und das Berichtswesen erforderliche Detail-Konzeptionen und Instrumente. Mit den Trägern der Flüchtlingshilfe wird in regelmäßigen Abständen vereinbart, welche Teilziele erreicht werden müssten und was hierfür noch an Verbesserungspotential zur Verfügung steht.



      Modul 2: Übergang Schule und Beruf – junge Flüchtlinge in Schule und auf dem Weg in den Beruf unterstützen

      Das Förderprogramm unterteilt sich in drei Einzelmaßnahmen.

      Zusatzmittel für die Schulsozialarbeit

      Das Jugendamt erkennt einen hohen Bedarf hinsichtlich der Aufstockung von Schulsozialarbeit an Schulen mit vielen Schüler/-innen in Vorbereitungsklassen und VABO-Klassen.

      Aus Sicht des Jugendamts unterstreicht Modul 2 des Pakts für Integration: „Übergang Schule und Beruf – junge Flüchtlinge in Schule und auf dem Weg in den Beruf“ die Empfehlungen zum Doppelhaushalt 2018/2019. Vorgeschlagen wird in GRDrs 322/2017 die Besserausstattung von allgemeinbildenden Schulen mit über 30 Schüler/-innen in Vorbereitungsklassen bzw. beruflichen Schulen mit zusätzlichen VABO- und VAB-Klassen. Jungen Geflüchteten werden mit ihrem Ankommen in der Landeshauptstadt Stuttgart zugleich Qualifizierungserwartungen entgegengebracht. Das Schulsystem bietet mit den zügig ausgebauten Vorbereitungsklassen ein Einstiegssystem in das Bildungswesen, dass das Erlernen der deutschen Sprache zunächst in den Vordergrund stellt.

      Das Staatliche Schulamt Stuttgart geht von einem derzeitigen Durchschnitt in Stuttgarter Vorbereitungsklassen von 35 % Schülerinnen und Schüler ohne unmittelbare Zuwanderungserfahrung und 65 % Heranwachsenden, die aktuell nach Deutschland geflüchtet sind, aus. Das bedeutet, dass in diesen Klassen Lernende mit äußerst heterogenen Erfahrungen, auch in Bezug auf Schule, teils unklaren persönlichen und sozialen Umständen, unterschiedlichen Aufenthaltsbedingungen und Bleibeperspektiven zusammentreffen. Durchschnittlich besuchen 15 Schüler/-innen eine Vorbereitungsklasse (VKL).

      Der Übergang vom temporär gedachten Einstiegsmodell „Vorbereitungsklasse“ in die Regelklassen gestaltet sich für Schulen als nicht vorausschauend planbar und ist für die betreffenden Jugendlichen sowie die betreffenden Klassen unter Umständen mit Verunsicherungen verbunden.

      Auf diese besondere derzeitige Situation an Schulen mit Vorbereitungsklassen bzw. VABO-Klassen will das Jugendamt mit der Aufstockung der Ressourcen für die Schul-sozialarbeit im kommenden Doppelhaushalt reagieren.

      Die Ressourcenerweiterung soll dazu beitragen, mit den geflüchteten jungen Menschen Perspektiven für ihre Zukunft zu entwickeln sowie das Unterstützungsnetzwerk an den Schulstandorten auszubauen. Mittelfristig stehen der Übergang sowie die Integration der Schüler/-innen aus Vorbereitungsklassen in das Regelklassensystem fachlich im Fokus.

      Schulsozialarbeit ist bereits an allen Schulen, an denen Vorbereitungsklassen bzw. VABO-Klassen angesiedelt sind, eingerichtet. Im Bereich der allgemeinbildenden Schulen ist der Stellenumfang von in der Regel 50 % pro Schulart nicht ausreichend, um dezidiert auf die Zuwanderungsthemen der geflüchteten Kinder einzugehen.


      Deswegen sehen die Haushaltsvorschläge im Bereich der allgemeinbildenden Schulen eine Aufstockung der bereits bestehenden Stellenanteile um eine 0,25-Stelle vor. Es sollen Schulen berücksichtigt werden mit über 30 Schüler/-innen in Vorbereitungsklassen. Nach aktueller Datenlage kommen 20 Standorte zur Aufstockung in Frage (siehe GRDrs 322/2017). Dies bedeutet einen Stellenbedarf von 4,25 zusätzlichen Stellen an allgemeinbildenden Schulen. Im Bereich der beruflichen Schulen liegt der zusätzliche Stellenbedarf bei 3,75 Stellen. In allen Bereichen handelt es sich um Stellen bei den Trägern der Schulsozialarbeit und nicht um Stellen im Stellenplan der Landeshauptstadt Stuttgart.

      Die Themenstellung des Übergangs und der Integration in Regelklassen wird zukünftig an sämtlichen Schulstandorten eine Rolle spielen, nicht nur an jenen, die selbst auch Vorbereitungsklassen haben. Die Grundversorgung sämtlicher Schulstandorte mit Schulsozialarbeit ist mit ein Gelingensfaktor für Integration und (auch aus diesem Grund) ein Versorgungsziel.

      In der Landeshauptstadt Stuttgart hat etwa die Hälfte der reinen Grundschulen noch keine Schulsozialarbeit. Es wird im Rahmen der Haushaltsempfehlungen vorgeschlagen, 10 weitere Grundschulstandorte mit vergleichsweise hohem Anteil bonuscard-berechtigter Kinder in die Versorgungsstruktur durch Schulsozialarbeit aufzunehmen. Daraus ergibt sich ein zusätzlicher Stellenbedarf von 5 Stellen. Damit ergibt sich ein zusätzlicher Stellenbedarf von insgesamt 13 Stellen.

      Über den „Pakt für Integration“ werden bestehende Landesfördermittel aufgestockt. Mit diesen zusätzlichen Mitteln kann das Land weitere Schulsozialarbeiterstellen bezuschussen. Unabhängig davon ist jedoch ein Grundsatzbeschluss durch den Gemeinderat im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2018/2019 unverzichtbar, um Nachhaltigkeit zu erzielen. Beide Beschlusslagen müssen aufeinander bezogen werden.

      Das Jugendamt hat in GRDrs 322/2017 den Bedarf von insgesamt 13 zusätzlichen Stellen zur Unterstützung junger Geflüchteter im Einstiegssystem in das Bildungswesen (VKL, VABO) und Integrationsförderung an Grundschulen durch Schulsozialarbeit dargestellt. Der Gemeinderat entscheidet im Rahmen der Haushaltsplanberatungen ab Herbst 2017 darüber. Der städtische Finanzierungsanteil kann für 2018 und 2019 haushaltsneutral aus Mitteln des Sozialamtes erfolgen. Neben der städtischen Förderung erfolgt die Finanzierung über die aufgestockten Landesmittel, die die Träger selbst beantragen.


      Finanzierungsberechnung
      Förderbetrag pro Stelle in 2018: 45.640 EUR
      Förderbetrag pro Stelle in 2019: 46.767 EUR

      Bedarf für Prio 2 für allgemeinbildende Schulen + Bedarf für berufliche Schulen
      In VKL-/VAB- und VABO-Klassen zusätzliche 1,25 Stellen ab 01.01.2018 und zusätzliche 6,75 Stellen ab 01.08.2018:

      Finanzbedarf 2018:
      1,25 Stellen x 45.640 EUR +
      6,75 Stellen x 45.640 EUR x 5/12
      = 185.000 EUR


      Finanzbedarf 2019:
      8,00 Stellen x 46.767 EUR
      = 374.000 EUR

      Bedarf für Prio 1 an allgemeinbildenden Schulen
      An Grundschulen zusätzliche 5,00 Stellen ab 01.08.2018:

      Finanzbedarf 2018: 5,00 Stellen x 45.640 EUR x 5/12 = 95.000 EUR
      Finanzbedarf 2019: 5,00 Stellen x 46.767 EUR = 234.000 EUR

      Bedarf (insgesamt):

      Finanzbedarf 2018: 280.000 EUR
      Finanzbedarf 2019: 608.000 EUR


      Zusatzmittel für Ausbildungsvorbereitung(AV)dual-Begleiter/-innen an beruflichen
      Schulen

      Ein Antrag auf Zusatzmittel für die AVdual-Begleiter/-innen an beruflichen Schulen zu beantragen, ist für die Landeshauptstadt Stuttgart nicht möglich, da die AVdual-Begleitung an den beruflichen Schulen in Stuttgart nicht installiert ist.

      Es handelt sich beim AVdual um einen einjährigen Bildungsgang für besonders förderbedürftige Schüler/-innen, der bisherige Maßnahmen zusammenfasst (VAB, BVJ, BEJ und ggfs. die Berufsfachschule). Dazu gehört auch, dass das Lernen im Unterricht der beruflichen Schulen verändert wird, nämlich zieldifferenziert und kompetenzorientiert erfolgt. Lehrkräfte und AVdual-Begleiter/-innen (Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen) arbeiten im Team zur Unterstützung der Schüler/-innen.

      Das AVdual ist Teil des Modellversuchs zur Reform des Übergangssystems in Baden-Württemberg und wird in Modellregionen und -städten implementiert. Die Landeshauptstadt Stuttgart gehört nicht dazu, weil sich hier die Schulen nicht auf den Weg gemacht haben, an dem Versuch an den beruflichen Schulen teilzunehmen.


      Förderung von Jugendberufshelfer/-innen

      Die Förderung von Jugendberufshelfer/-innen an beruflichen Schulen erfolgt bereits seit dem Jahr 1999 durch das gleichnamige Programm des Kultusministeriums. Jugendberufshelfer/-innen bieten insbesondere leistungsschwächeren Schülerinnen und Schülern an beruflichen Schulen zusätzliche Unterstützung und Begleitung, um ihre Startchancen für die Ausbildung und den Arbeitsmarkt zu verbessern. Im Unterschied zur Schulsozialarbeit konzentrieren sich die Jugendberufshelfer/-innen auf die berufliche und soziale Integration von Jugendlichen mit sehr hohem Förderbedarf.

      Die Landeshauptstadt Stuttgart hat bisher auf den Ausbau und die qualitative Weiterentwicklung der Jugendsozialarbeit an den beruflichen Schulen gesetzt und deshalb das Förderprogramm „Jugendberufshelfer“ des Landes nicht genutzt. Mit dieser Entscheidung wollte man eine Doppelung von Unterstützungsangeboten, die man durch die Jugendsozialarbeit an beruflichen Schulen in Kooperation mit anderen Akteuren
      an den beruflichen Schulen bereits gut abgedeckt sah, vermeiden.

      Ein Quereinstieg in das Förderprogramm über den „Pakt für Integration“ ist daher nicht möglich.


      Modul 3: Spracherwerb fördern

      Mit der VwV Deutsch für Flüchtlinge hat das Land unabhängig vom Pakt für Integration ein die Integrationskurse des Bundes ergänzendes Sprachkursangebot gefördert (sog. Städtische Sprachkurse). Die hierfür benötigte städtische 40 %ige Co-Finanzierung wird aus Mitteln des Welcome Fonds (Mittel der Daimler AG 2017) und aus den Budgetmitteln 2018 und 2019 für Deutschkurse von SI-IP aufgebracht. Die 2. Förderperiode dieses Programms läuft zum 31.07.2017 aus, so dass die Zuwendungen mit vor-aussichtlich 114.000 EUR p. a. eine Anschlussfinanzierung sicherstellen.


      Modul 4: Bürgerschaftliche Strukturen und das Ehrenamt fördern

      Mit den Mitteln des Pakts für Integration soll die Integration der geflüchteten Menschen sowohl durch Bürgerschaftliches Engagement als auch durch die Zivilgesellschaft an sich weiter gefördert und den sich ändernden Rahmenbedingungen und den Erfordernissen langfristiger Integrationsprozesse Rechnung getragen werden. Zentral ist insbesondere die Umgestaltung der kommunalen Flüchtlingsdialoge zu sozialräumlichen Gesellschaftsdialogen, bei denen alle Beteiligten gemeinsam Perspektiven für ihr Zusammenleben entwickeln und konkrete Umsetzungsstrategien formulieren.

      In der Landeshauptstadt Stuttgart werden mit den Zuwendungen des Landes in Höhe von voraussichtlich 157.700 EUR p. a. quartiersbezogen an 5 Standorten Träger von Räumen der Begegnung – z. B. Familien- und Stadtteilzentren, Mehrgenerationenhäuser und Begegnungsstätten für Ältere – ausgewählt, um die Gesellschaftsdialoge und Begegnung auf Augenhöhe aufbauen zu können. Darüber hinaus erfolgt im 1. Jahr eine städtische Co-Finanzierung mit 200.000 EUR sowie im 2. Jahr mit 110.000 EUR.

      Sind bislang lediglich mit den geflüchteten Menschen Gesprächs- und Diskussionstreffen zu Fragen des Alltags und der hiesigen Wertesysteme geführt worden, so soll sich dies zu Treffen aller Bewohner/-innen im Stadtquartier wandeln, bei denen sich über das künftige gemeinsame Zusammenleben und dessen konkrete Umsetzung ausgetauscht werden soll.

      Ausgewählt werden bereits bestehende Begegnungs-Institutionen in der Nähe größerer Flüchtlingsunterkünfte, die ggf. erste Erfahrungen in der Integrations- und Migrationsarbeit haben und durch Personalaufstockung nun den Personenkreis der geflüchteten Menschen im Quartier mit aufnehmen können.


      OMID – frühe Hilfen für traumatisierte Flüchtlinge

      Zunehmend wird die hohe Zahl der traumatisierten Geflüchteten erkennbar, bei denen nach dem Ankommen die Erlebnisse und der Schrecken der Flucht und Vertreibung zu unterschiedlich ausgeprägten psychischen Belastungen führen. Nicht jeder Geflüchtete mit Trauma benötigt zur Stabilisierung eine psychotherapeutische Behandlung, jedoch fehlt den hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Unterkünften die Zeit, die für eine intensive Begleitung hierfür notwendig wäre.

      Der Caritasverband für Stuttgart e. V. bietet seit 01.10.2014 mit dem Projekt OMID direkt in den Gemeinschaftsunterkünften niederschwellige Hilfen für traumatisierte Geflüchtete an. Interessierten Betroffenen stehen Einzelgespräche und Gruppenangebote durch in der Arbeit mit Traumatisierten erfahrene Mitarbeiter/-innen unter Einsatz geschulter Dolmetscher zur Verfügung. Der Caritasverband für Stuttgart e. V. setzt(e) für OMID insbesondere 5 Mitarbeiter/-innen vor Ort ein und befasste damit zudem 2 Psychologen.

      Im Rahmen dieses intensiven Beziehungsaufbaus zwischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und Geflüchteten gelingt eine Bearbeitung der traumatischen Störung von Anfang an.

      Die Finanzierung der jährlichen Projektkosten von derzeit 290.000 EUR p. a. ist bis 31.12.2017 aus Drittmitteln aus dem diözesanen Flüchtlingsfonds und Eigenmitteln des Caritasverbandes für Stuttgart e. V. gewährleistet.

      Bei einer 50 %-Co-Finanzierung durch den Caritasverband für Stuttgart e. V. könnte mit einer städtischen Förderung von 290.000 EUR p. a. das Projekt für 2018 und 2019 um 100 % ausgedehnt werden, um so dem wachsenden Bedarf an frühen Hilfen für traumatisierte Geflüchtete gerecht zu werden.


      Pro Familia

      Junge geflüchtete Menschen und Zuwanderer sind wie alle Menschen ihres Alters mit der persönlichen, körperlichen und sozialen Reifung beschäftigt. In Deutschland angekommen, werden sie zudem mit den unterschiedlichen Sicht- und Lebensweisen (z. B. Werte, Normen, Vorstellungen und Bedürfnissen) im Zufluchtsland konfrontiert. Sie benötigen Orientierung im Alltag aber auch eine altersentsprechende und kultursensible Auseinandersetzung mit dem Thema Pubertät und Sexualität.

      Der Bedarf liegt darin, junge geflüchtete Menschen und Zuwanderer zu befähigen, informiert und selbstbestimmt ihre Rechte zu leben und gleichzeitig die Grenzen anderer zu wahren. Sexuelle Bildung ermöglicht somit Integration und Teilhabe.

      Damit diese Arbeit gelingen kann, benötigt es Dolmetscher/-innen, die über ihre sprachlichen Fähigkeiten hinaus über eine hohe Sensibilität bezüglich der Thematik verfügen und damit nicht nur die sprachliche, sondern auch die kulturelle Kommunikation fördern. Damit leisten sie als Kulturmittler einen wertvollen Beitrag.

      Im Rahmen eines Vorbereitungskurses mit 5 Modulen à 2 Stunden werden Menschen, die ggf. selbst über einen Flucht- und/oder Migrationshintergrund verfügen, auf ihre Tätigkeit als Dolmetscher/-innen im Bereich der sexuellen Bildung/Sexualpädagogik vorbereitet. Dabei steht der Austausch zwischen den Kulturen im Vordergrund, um das sexualpädagogische Angebot kultursensibel ausrichten zu können.


      Empowerment von Geflüchteten

      Geflüchtete Menschen haben in ihrer Heimat ein eigenständiges und selbstbestimmtes Leben geführt und unter großen Strapazen und Gefahren die Flucht nach Deutschland unternommen. Das Leben in Gemeinschaftsunterkünften mit oftmals wenig Tagesstruktur führt in vielen Fällen zu Passivität und engt den Eigenantrieb der Menschen ein.

      Mit Projekten in den Unterkünften und insbesondere in den Begegnungsräumen, die die Landeshauptstadt Stuttgart extern bzw. in Kooperation mit den Trägern der Wohlfahrtspflege Stuttgart durchführt, sollen die Geflüchteten sich ihrer Stärken und ihres Potentials (erneut) bewusst werden. Eine umfassende Konzeption zu den Themengebieten Selbstorganisation in der Unterkunft und im Leben allgemein, Fortbildungen und Workshops in den Flüchtlingsunterkünften sowie quartiersbezogene Angebote im Rahmen von Nachbarschaftsdialogen wird mit Geflüchteten zusammen erarbeitet.


      Externe Fahrtkosten der Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen

      Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen (FIM) bieten geflüchteten Menschen während des Asylverfahrens stärkende Tagesstrukturen und einen ersten Schritt in Richtung Arbeitsleben in Deutschland (im Einzelnen s. GRDrs 783/2017 „Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen (FIM) – Sachstandsbericht zum 15.08.2017“).

      Für die FIM-Tätigkeit wird eine Aufwandsentschädigung von 0,80 EUR/Stunde – max. 30 Stunden/Woche – gewährt. Hiervon hat der Teilnehmer/die Teilnehmerin jedoch Fahrtkosten von 42,40 EUR monatlich für ein 2 Zonen-Sozialticket selber zu entrichten, was zu wenig Anreiz für den Einzelnen führt, eine FIM-Maßnahme außerhalb der Unterkunft zu beginnen.

      Bei einer Belegung von durchschnittlich 200 externen FIM-Plätzen ergäben sich Fahrtkosten von rund 110.000 EUR p. a.

      Die angesetzten 200 Teilnehmer/-innen sind ein geschätzter Mittelwert aus den aktuell genehmigten 338 externen FIM-Plätzen und den davon aktuell 153 belegten Plätzen. Da sich die Berechnung auf 12 Monate bezieht, bedeutet dies, dass pro Halbjahr 200 Plätze belegt sind, also tatsächlich 400 Menschen zum Einsatz kommen.


      Finanzielle Auswirkungen

      Die entsprechende Verwaltungsvorschrift zur Umsetzung des Pakts für Integration wird derzeit vom Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg erstellt.

      Die Verteilung der Fördermittel erfolgt auf Grundlage der im Zeitraum von 01.01.2015 bis 29.02.2016 nach Baden-Württemberg bzw. Stuttgart gekommenen Geflüchteten, die sich zum Stichtag 15.09.2017 in der Anschlussunterbringung befinden. Das Land Baden-Württemberg hat auf eine vorgezogene Mitteilung eines Planungsrahmens verzichtet. Eine Sicherheit über die tatsächlich zur Verfügung stehenden Fördermittel wird voraussichtlich erst im Dezember 2017 gegeben sein.

      Gemäß dem Schreiben vom 21. Juli 2017 des Ministeriums für Soziales und Integration Baden-Württemberg wurde der Landeshauptstadt Stuttgart im Rahmen der vorläufigen Mittelverteilung für das Integrationsmanagement 60 % der Gesamtsumme 2017 – 1.898.736 EUR – zugeteilt. Unter dem Vorbehalt der erwähnten vorläufigen Mittelverteilung und des noch nicht feststehenden Ergebnisses der o. g. Stichtagserhebung vom 15.09.2017 ergibt sich daraus eine Jahressumme für den Pakt für Integration in Höhe von 3.164.560 EUR.


      Ergebnishaushalt:

      Modul 1:
      Soziale Beratung und Begleitung:

      Maßnahme/Kontengruppe
      2018
      EUR
      2019
        EUR
      Zuwendung Land1.31.40.01.10.00-500 Flüchtlingsunterkünfte / 31400 laufende Zuweisungen und Zuschüsse
      -3.164.560
      -3.164.560
      Aufwendungen für Integrationsmanager (Förderung an Träger)1.31.40.01.10.00-500 Flüchtlingsunterkünfte / 43100 Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke
      3.392.000
      3.392.000
      EDV-Kosten (FMS)
      Anpassung + Lizenzen
      1.31.40.01.10.00-500 Flüchtlingsunterkünfte / 420 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
      103.000
      53.000
      Folgefinanzierung Projekt OMID (Förderung an Träger)1.31.60.01.10.00-500 Förderung von Trägern der Wohlfahrtspflege / 43100 Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke
      290.000
      290.000
      Pro Familia (Förderung an Träger)1.31.60.01.10.00-500 Förderung von Trägern der Wohlfahrtspflege / 43100 Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke
      10.000
      10.000
      Empowerment von Geflüchteten (Honorar- und Sachkosten)1.31.60.01.10.00-500 Förderung von Trägern der Wohlfahrtspflege / 43100 Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke
      200.000
      100.000
      Schulung IntegrationsmanagementAmtsbereich 8107030 Abteilung Integration / 420 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
      35.000
      35.000
      Fahrtkosten externe FIMAmtsbereich 5003180100 Betreuung / Förderung der Integration von Flüchtlingen / 420 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen



      110.000
      110.000
      Maßnahme/Kontengruppe
      2018
      EUR
      2019
      EUR
      100 % Stelle Sozialplanung1.39.10.01.00.00-500 Fachplanung Sozialamt / 400 Personalaufwendungen
      83.200
      83.200
      75 % Stelle Koordination Bürgerschaftliches EngagementTHH 500 Sozialamt / 400 Personalaufwendungen
      50.500
      50.500
      50 % Koordination Integrationsmanager – Persönlicher AnsprechpartnerAmtsbereich 2909010 Grundsicherung nach SGB II / 400 Personalaufwendungen
      33.700
      33.700
      Finanzbedarf Modul 1
      1.142.800
      992.800
      Im Haushalt vorhandene, aber nicht mehr benötigte Mittel für die soziale Betreuung in der Anschlussunterbringung
      -3.375.000
      -3.457.000
      -2.232.160
      -2.464.216


      Modul 2:
      Übergang Schule und Beruf:
      Modul 3:
      Spracherwerb:


      Modul 4:
      Bürgerschaftliche Strukturen und Ehrenamt: Zuwendungsteil Umsetzung/Verwaltung/Evaluation:
      Der Wenigeraufwand wird nur in den Jahren 2018/2019 wirksam.

      Der aufgrund der Landesfinanzierung Pakt für Integration wegfallende Aufwand für die bisherige soziale Betreuung in der Anschlussunterbringung wird mit rd. 48 % (2018) bzw. rd. 49 % (2019) für die Finanzierung von ergänzenden freiwilligen Maßnahmen genutzt.



      Beteiligte Stellen

      Die Referate WFB, AKR und JB haben die Vorlage mitgezeichnet.

      Vorliegende Anträge/Anfragen

      ---

      Erledigte Anträge/Anfragen

      Antrag Nr. 96/2017 vom 31.03.2017 der SPD-Gemeinderatsfraktion



      Werner Wölfle
      Bürgermeister


      Anlagen

      1. Konzeption Pakt für Integration

      2. Zuwendungsrichtlinien der Landeshauptstadt Stuttgart für die Förderung
      der sozialen Betreuung der Flüchtlinge in der Anschlussunterbringung in
      Flüchtlingsunterkünften oder im privaten Wohnraum im Rahmen des
      Pakts für Integration ab 01.01.2018


      <Anlagen>



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      532_2017_Anlage 1.pdf532_2017_Anlage 1.pdf 532_2017_Anlage 2.pdf532_2017_Anlage 2.pdf