Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
40
11
VerhandlungDrucksache:
627/2022
GZ:
SWU, T
Sitzungstermin: 08.02.2023
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: EBM Dr. Mayer
Berichterstattung:
Protokollführung: Herr Häbe fr
Betreff: Sanierung Mühlhausen 3 - Neugereut -, "Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf - Die Soziale Stadt", Querung Seeblickweg u. ergänz. Straßenbaumaßnahmen Zuckerbergstr., - Fortschreibung der Gesamtkosten

Vorgang: Ausschuss für Stadtentwicklung u. Technik v. 31.01.2023, öffentlich, Nr. 28
Ergebnis: einmütige Zustimmung


Beratungsunterlage ist die gemeinsame Vorlage des Referates Städtebau, Wohnen und Umwelt sowie des Referats Technik vom 23.01.2023, GRDrs 627/2022, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Der Fortschreibung der voraussichtlichen Gesamtkosten für den Bau des Stegs über den Seeblickweg in Höhe der Zuckerbergstraße und dem Ausbau begleitender Straßenbaumaßnahmen sowie ergänzender Straßenbaumaßnahmen in der Zuckerbergstraße und dem Weg Flst. 7891 auf der Basis des Verhandlungsergebnisses aus der Freihändigen Vergabe vom 20. Dezember 2022 von ursprünglich 2.577.000 EUR um 2.033.000 EUR auf 4.610.000 EUR wird zugestimmt. Davon entfallen auf den Bau des Stegs über den Seeblickweg 3.435.000 EUR und auf den Ausbau begleitender Straßenbaumaßnahmen sowie ergänzender Straßenbaumaßnahmen in der Zuckerbergstraße und dem Weg Flst. 7891 1.175.000 EUR.

2. Die voraussichtlichen Gesamtkosten für die in Beschlussziffer 1 genannten Maßnahmen werden in den Teilhaushalten 610 Amt für Stadtplanung und Wohnen und 660 Tiefbauamt wie im Abschnitt Finanzielle Auswirkungen dargestellt gedeckt.

3. Die zusätzlich erforderlichen Mittel in Höhe von 2.033.000 EUR im Jahr 2023 werden im Teilfinanzhaushalt 610 - Amt für Stadtplanung und Wohnen beim Projekt 7.613028 Sanierung Mühlhausen 3 -Neugereut-, Ausz. Gr. 7872 - Tiefbau- Maßnahmen bei der nächsten Fortschreibung des Investitionsprogramms zum Nachtragshaushaltsplan 2023 berücksichtigt.



EBM Dr. Mayer stellt fest:

Der Verwaltungsausschuss beschließt ohne Aussprache einstimmig wie beantragt.

zum Seitenanfang