Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Recht/Sicherheit und Ordnung
Gz:
RSO
GRDrs
405/2012
Stuttgart,
06/18/2012
Integration der elektronischen Postzustellung in das DV-Verfahren Ordnungswidrigkeiten
Beschlußvorlage
Vorlage an
zur
Sitzungsart
Sitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Beschlussfassung
öffentlich
04.07.2012
Beschlußantrag:
1. Der Inanspruchnahme der Leistung "Elektronischer Postzustellungsauftrag (ePZA) - Briefauflieferung" (Leistungs-ID 11.03.04.01) der Kommunalen Datenverarbeitung Region Stuttgart (KDRS) mit derzeitigen Gesamtkosten von rund 400.000,- EUR wird zugestimmt.
2. Die finanzielle Abwicklung erfolgt in Anlehnung an den Kooperationsvertrag im THH 100 – Haupt- und Personalamt, Amtsbereich 1007410, Zentrale IuK und Telekommunikation Kontengruppe 44500 – Erstattung von Verwaltungs- und Betriebsaufwand (Fallpreisentgelte KDRS).
3. Die reinen Portokosten i. H. v. 326.000,- EUR, bisher im Teilhaushalt 100 - Haupt- und Personalamt Amtsbereich 1007130 Boten-, Zustell- und Postdienst veranschlagt, werden in den unter Ziff. 2 genannten IuK-Bereich übertragen.
4. Die Mehrkosten von rd. 70.000 EUR für Dienstleistungen des KDRS werden als überplanmäßiger Aufwand folgendermaßen gedeckt:
4.1. THH 320 - Amt für öffentliche Ordnung, Amtsbereich 3207030
Verkehrsüberwachung, Kontengruppe 44310 – Geschäftsaufwendungen 20.000 EUR
4.2. Streichung einer halben Personalstelle (EG 5) beim Amt für öffentliche
Ordnung - Stelle 320.01.02.480 - durch Anbringen eines kw-Vermerkes 17.500 EUR
4.3 THH 100 - Haupt- und Personalamt, Amtsbereich 1007410 - Zentrale
IuK und Telekommunikation, Kontengruppe 44500 Verwaltungs- und
Betriebsaufwand 32.500 EUR
Begründung:
1. Bisheriges Verfahren und Notwendigkeit der Fortentwicklung
Die im Rahmen des
DV-Verfahrens Ordnungswidrigkeiten (OWI 21) erstellten Bußgeld- und Kostenbescheide werden bei KDRS gedruckt und kuvertiert. Die ebenfalls bei KDRS erstellten Postzustellungsurkunden werden dann beim Amt für öffentliche Ordnung in einem weiteren Kuvert zusammengeführt und der Deutschen Post AG zur Zustellung übergeben.
Die Zustellung erfolgt ausnahmslos durch die Deutsche Post AG, damit die handschriftlich quittierten Rückscheine bei der Deutschen Post AG zentral eingescannt und einmal pro Woche als elektronischer Postzustellungsauftrag (ePZA) auf CD angeliefert werden können. Die quittierten Rückscheine haben Urkundscharakter, weil damit die verfahrensnotwendige Zustellung dokumentiert ist.
Auf der Grundlage eines vom Haupt- und Personalamt (Abteilung IuK) entwickelten Verfahrens wurden diese Daten bislang auf einem zentralen städtischen Server abgelegt und automatisiert mit den einzelnen Fällen in Owi21 verknüpft. Infolge von
Änderungen des Dateiformats
und des Owi21-Verfahrens ist eine automatisierte Verarbeitung seit Oktober 2011 trotz intensiver Bemühungen seitens der Abteilung IuK und dem Amt für öffentliche Ordnung nicht mehr möglich. Die erforderlichen Zuordnungen müssen seitdem bei der Bußgeldstelle manuell durchgeführt werden. Damit ist sowohl eine neue Fehlerquelle als auch zusätzlicher Zeit- und Personalaufwand entstanden.
2. Künftige Verfahrensweise
Der weitere Verfahrensgang nach der Entscheidung durch den Bußgeldsachbearbeiter wird künftig aus einer Hand erledigt:
Der Ausdruck der Bußgeldbescheide und Zustellungsurkunden, die Kuvertierung, Übergabe an die Post AG zur Zustellung und die vollautomatische Verknüpfung von Zustellungsdaten und der gescannten Zustellungsurkunden werden verantwortlich durch KDRS erledigt.
Für die Landeshauptstadt Stuttgart ergeben sich folgende Vorteile:
·
Reduzierte Fehlerquote bei der Zustellung durch automatisierte Zuordnung (Barcode) und Kuvertierung
·
Medienbruchfreie Verarbeitung ohne zusätzlichen Transport von Datenträgern
·
Datenschutzkonforme Löschung innerhalb des Verfahrens
·
Reduzierung des Fileservice für das Amt für öffentliche Ordnung
·
Wegfall des Betreuungsaufwands für ein spezielles LHS-Verfahren
Finanzielle Auswirkungen
Es existiert ein Vertrag zwischen der Landeshauptstadt Stuttgart (Botenmeisterei) und der Deutschen Post AG über die förmliche Zustellung von Bußgeldbescheiden und der elektronischen Weiterverarbeitung der Zustellungsurkunden. Aufgrund der höchsten Rabattstufe beträgt der Preis 2,51 EUR pro Stück. Das KDRS übernimmt diesen Vertrag.
Für die dargestellten zusätzlichen Dienstleistungen des KDRS erhöht sich das Fallpreisentgelt um 0,54 EUR. Die Zustellungskosten von insgesamt 3,05 EUR werden weiterhin in vollem Umfang vom Adressaten getragen.
Beteiligte Stellen
Die Referate AK und WFB haben die Vorlage mitgezeichnet.
Vorliegende Anträge/Anfragen
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Erledigte Anträge/Anfragen
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Dr. Martin Schairer
Bürgermeister
Anlagen
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