Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales/Jugend und Gesundheit
Gz: SJG
GRDrs 1101/2013
Stuttgart,
11/19/2013



Haushalt 2014/2015

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 25.11.2013



Einrichtungen der Jugendhilfe
hier: Jugendwohnheime


Beantwortung / Stellungnahme




Anträge der Fraktionen

CDU -
Gemeinderatsfraktion
Freie Wähler -
Gemeinderatsfraktion
FDP-
Gemeinderatsfraktion
Zuschuss Sanierung Hildegardisheim
IN VIA
450.000 €
450.000 €
Zuschuss Energetische Sanierung
Elisabeth-Stahl-Haus
Ev. Wohnheime
419.000 €
419.000 €
Zuschuss Sanierung Kolpinghaus Bad Cannstatt
Stuttgarter Kolpinghäuser e.V.
500.000 €
2.000.000 €
Finanzbedarf
1.369.000 €
869.000 €
2.000.000 €




Stellungnahme der Verwaltung

Jugendwohnheime – Angebot

Jugendwohnheime sind Einrichtungen für junge Männer und Frauen, die während ihrer schulischen oder beruflichen Ausbildung (Blockunterricht, Praktikum, Fortbildung, Umschulung, Studium etc.) in Stuttgart eine Unterkunft benötigen. Die jungen Leute stammen in der Regel nicht aus Stuttgart.




Jugendwohnheime – Finanzierung

Die Träger der ev. Jugendwohnheime und die Stuttgarter Kolpinghäuser haben seit dem Jahr 2012 eine mit dem Kommunalverband für Jugend und Soziales (KVJS) und dem Jugendamt Stuttgart verhandelten Entgeltsatz auf der Grundlage des § 77 Kinder- und Jugendhilfegesetzes (SGB VIII). Im Entgeltsatz ist ein separater Investitionskostenanteil ausgewiesen.

IN VIA (Hildegardisheim) hatte ursprünglich ebenfalls einen Antrag beim KVJS auf Entgeltverhandlungen gestellt, diesen dann aber nicht mehr weiterverfolgt.

Bis zum Jahr 2011 war der sog. „allgemeine Pflegesatz“ Grundlage für die Kosten, die die jeweiligen Träger von Jugendwohnheimen pro Tag für die Unterkunft angesetzt haben. Auch im allg. Pflegesatz war ein Investitionskostenanteil enthalten, der aber nicht separat ausgewiesen wurde.

Die Kosten tragen überwiegend die jungen Leute bzw. ihre Eltern selbst. Zuschüsse können die Betroffenen, abhängig von den besuchten Maßnahmen und ggf. vom ihrem Einkommen bzw. dem Einkommen der Eltern vom Oberschulamt, vom Ausbildungsbetrieb, bei der Agentur für Arbeit oder beim Amt für Ausbildungsförderung erhalten. Die Jugendhilfe (Kommune/Jugendamt) ist grundsätzlich nicht Kostenträger, da es sich nicht um eine erzieherische Maßnahme handelt.



Anträge der Jugendwohnheime auf Investitionskostenzuschuss
(s. auch Vorlage zu den Haushaltsplanberatungen 2012/2013 – „Investitionskostenzuschuss Kolpinghaus Cannstatt“ GRDrs 1411/2011)

Im Bereich der originären Jugendhilfeeinrichtungen (Hilfe zur Erziehung) erhalten die Träger seit jeher keinerlei Investitionskostenzuschüsse bzw. werden ggf. entsprechende Anträge an die Stadt Stuttgart/das Jugendamt immer abgelehnt. Investitionen müssen von diesen Trägern über den Investitionskostenanteil in ihren Tagessätzen (Entgeltsätzen) finanziert werden.

Die investive Bezuschussung von Jugendwohnheimen, die in den vergangenen Jahren bis einschließlich dem Jahr 2013 erfolgt ist (wenn auch im Einzelfall mit eher geringen städtischen Mitteln), war aus Gründen der Gleichbehandlung mit Blick auf die originären Jugendhilfeeinrichtungen schon immer problematisch.

„Spätestens ab dem Zeitpunkt, zu dem für die Jugendwohnheime ein mit der Jugendhilfe verhandelter Entgeltsatz mit ausgewiesenem Investitionskostenanteil vorliegt, (voraussichtlich rückwirkend zum Herbst 2011) sollten – aus Gleichbehandlungsgründen und analog zu den originären Jugendhilfeeinrichtungen - Jugendwohnheime von der Stadt Stuttgart nicht mehr investiv bezuschusst werden. Andernfalls könnten Anträge auf Investitionskostenzuschuss von originären Stuttgarter Jugendhilfeeinrichtungen nicht mehr bereits von der Verwaltung abgelehnt werden (GRDrs 1411/2011).“



Sowohl für die ev. Jugendwohnheime (hier Antrag auf Investitionskostenzuschuss für das Elisabeth-Stahl-Haus) als auch für die Kolpinghäuser (hier Kolpinghaus Cannstatt) liegen vereinbarte Entgeltsätze seit dem Jahr 2012 vor. Ein städtischer Investitionskostenzuschuss als Leistung der Jugendhilfe kann seitens der Verwaltung aus Gleichbehandlungsgründen daher nicht empfohlen werden.

Weshalb IN VIA seine Absicht auf Entgeltverhandlungen nach Antragsstellung dann nicht mehr weiter verfolgt hat, ist der Verwaltung nicht bekannt. Aber auch ohne ein verhandeltes Entgelt wäre ein städtischer Investitionskostenzuschuss aus Mitteln der Jugendhilfe mit Blick auf die Regelung bei originären Jugendhilfeeinrichtungen problematisch (s.o.).


Kolpinghaus Cannstatt

Einem Schreiben des Kolpinghauses Cannstatt vom 18. Juni 2013 ist zu entnehmen, dass es in einem nicht unwesentlichen Umfang neben dem Jugendwohnheim auch ein wichtiger Treff- und Veranstaltungsort für unterschiedliche Institutionen, Cannstatter Vereine, Gemeinden, Landsmannschaften und Cannstatter Bürgerinnen und Bürger ist.
Unter diesem Aspekt könnte an einen freiwilligen Investitionskostenzuschuss der Stadt Stuttgart für das Kolpinghaus Cannstatt gedacht werden. Allerdings nicht aus Mitteln der Jugendhilfe/des Jugendamtes, um nicht gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz gegenüber originären Jugendhilfeeinrichtung zu verstoßen.

Gesamtfinanzierung Sanierung Kolpinghaus Cannstatt laut Wirtschaftlichkeitsberechnung des Trägers, die der Verwaltung vorliegt:

Voraussichtliche Baukosten 12,1 Mio Euro

Zuschuss Bundesagentur für Arbeit vorauss. 4,235 Mio Euro
Kredit KfW vorauss. 5,470 Mio Euro
Eigenanteil Kolpinghäuser e.V. 1,800 Mio Euro
Aktion Mensch vorauss. 0,110 Mio Euro
Differenz / Städtischer Zuschuss 0,485 Mio Euro


Antrag der SPD-Gemeinderatsfraktion

Aufnahme von Gesprächen der Stadt mit dem Land. Die Verwaltung berichtet über die mittelfristige Vorgehenswiese.

Gespräche mit dem Land bezüglich einer Investitionsförderung des Landes für Jugendwohnheime können im kommenden Jahr aufgenommen werden.

Finanzielle Auswirkungen

Antrag FDP- Gemeinderatsfraktion
Summe
TEUR
2014
TEUR
2015
TEUR
2016
TEUR
2017
TEUR
2018
TEUR
2019 ff.
TEUR
Einzahlungen
Auszahlungen
2.000
2.000
0
Finanzbedarf
2.000
2.000
0
Antrag CDU-Gemeinderatsfraktion
Summe
TEUR
2014
TEUR
2015
TEUR
2016
TEUR
2017
TEUR
2018
TEUR
2019 ff.
TEUR
Einzahlungen
Auszahlungen
1.369
919
450
Finanzbedarf
1.369
919
450
Antrag Freie Wähler- Gemeinderatsfraktion
Summe
TEUR
2014
TEUR
2015
TEUR
2016
TEUR
2017
TEUR
2018
TEUR
2019 ff.
TEUR
Einzahlungen
Auszahlungen
969
419
450
Finanzbedarf
969
419
450
Für diesen Zweck im Haushalt/Finanzplan bisher bereitgestellte Mittel
Maßnahme/Kontengr.
2014
TEUR
2015
TEUR
2016
TEUR
2017
TEUR
2018
TEUR
2019 ff.
TEUR
Investitionskosten-
zuschüsse
0
0
0
0
0
0



Vorliegende Anträge/Anfragen

474/2013 CDU-Gemeinderatsfraktion
592/2013 SPD-Gemeinderatsfraktion
655/2013 Freie Wähler-Gemeinderatsfraktion
776/2013 FDP-Gemeinderatsfraktion





Isabel Fezer
Bürgermeisterin




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