Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Kultur/Bildung und Sport
Gz: KBS
GRDrs 1046/2013
Stuttgart,
11/05/2013



Haushalt 2014/ 2015

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 13.11.2013



Leitantrag Schule: Neue Wege in der Schulpolitik
V. Reinigungspersonal


Beantwortung / Stellungnahme

Die Reinigung an den Stuttgarter Schulen erfolgt ausschließlich durch Fremdfirmen. Für die Beschäftigten in der Gebäudereinigung gibt es einen gesetzlichen Mindestlohn. Die nächsten Tariferhöhungen für 2014 und 2015 sind am 08.10.2013 durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales für allgemeinverbindlich erklärt worden. Der Mindestlohn beträgt dann mit Wirkung ab 01.01.2014 für Baden-Württemberg 9,31 € und 9,55 € ab 01.01.2015. Die Erhöhungen werden vom Schulverwaltungsamt in den Verträgen mit den derzeit 26 eingesetzten Firmen anteilig zum Lohnkostenanteil eines jeden Vertrags umgesetzt.

Das Schulverwaltungsamt stellt im Zusammenhang mit der Vergabe der Reinigungsleistungen durch Ausschreibungen sicher, dass nur eine Firma den Zuschlag bekommt, deren Angebot sowohl bzgl. des Stundenverrechnungssatzes als auch der eingesetzten Stunden auskömmlich ist.



Vorliegende Anträge/Anfragen

814/ 2013

814/2013 V 3. Spiegelstrich SÖS und LINKE Fraktionsgemeinschaft




Dr. Susanne Eisenmann



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