Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Kultur/Bildung und Sport
Gz:
KBS
GRDrs
1046/2013
Stuttgart,
11/05/2013
Haushalt
2014/ 2015
Unterlage für die
1
. Lesung des
Verwaltungsausschuss
zur
nichtöffentlichen
Behandlung am
13.11.2013
Leitantrag Schule: Neue Wege in der Schulpolitik
V. Reinigungspersonal
Beantwortung / Stellungnahme
Die Reinigung an den Stuttgarter Schulen erfolgt ausschließlich durch Fremdfirmen. Für die Beschäftigten in der Gebäudereinigung gibt es einen gesetzlichen Mindestlohn. Die nächsten Tariferhöhungen für 2014 und 2015 sind am 08.10.2013 durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales für allgemeinverbindlich erklärt worden. Der Mindestlohn beträgt dann mit Wirkung ab 01.01.2014 für Baden-Württemberg 9,31 € und 9,55 € ab 01.01.2015. Die Erhöhungen werden vom Schulverwaltungsamt in den Verträgen mit den derzeit 26 eingesetzten Firmen anteilig zum Lohnkostenanteil eines jeden Vertrags umgesetzt.
Das Schulverwaltungsamt stellt im Zusammenhang mit der Vergabe der Reinigungsleistungen durch Ausschreibungen sicher, dass nur eine Firma den Zuschlag bekommt, deren Angebot sowohl bzgl. des Stundenverrechnungssatzes als auch der eingesetzten Stunden auskömmlich ist.
Vorliegende Anträge/Anfragen
814/ 2013
814/2013 V 3. Spiegelstrich SÖS und LINKE Fraktionsgemeinschaft
Dr. Susanne Eisenmann
<Anlagen>