Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Städtebau und Umwelt
Gz: StU
GRDrs 1262/2017
Stuttgart,
11/14/2017



Haushalt 2018/2019

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 20.11.2017



Fußgängersteg zwischen Münster und Hallschlag (Zuckerfabrik)

Beantwortung / Stellungnahme

In den Bebauungsplänen Nagoldstraße/Münster 37 und Bottroper Straße/Bad Cannstatt, CA 222 ist vorgesehen, das Gewerbegebiet der ehemaligen Zuckerfabrik mit dem Stadtteil Münster zu verbinden. Weiträumig soll auch eine Verbindung zwischen dem Wohngebiet Hallschlag und der Seite Münster mit seinen öffentlichen Einrichtungen geschaffen werden.

Der Steg über die Bahngleise bei der Zuckerfabrik ist auch ein Teil der Gesamtüberlegung zur Vernetzung von bestehenden und geplanten Grün- und Spielflächen sowie von kulturellen, sportlichen und gewerblichen Nutzungen vom Kursaal Bad Cannstatt über den Neckar zum Römerkastell und nach Münster (siehe auch UTA vom 29.06.2004 – Grüner Bogen/Travertinpark).

Im Jahr 2000 wurde ein Ingenieurwettbewerb durchgeführt. Über das Wettbewerbsergebnis wurde im UTA (Niederschrift Nr. 188 vom 4. 4. 2000) berichtet. Die Arbeitsgemeinschaft Ingenieurbüro Bornscheuer, Drexler, Eisele, Stuttgart und Architekt Mieslinger wurde mit dem 1. Preis ausgezeichnet und hat entsprechend die Entwurfsplanung (UTA vom 3.7.2001, Niederschrift Nr. 361) ausgearbeitet.

Der ca. 65 m lange und 3,5 m breite Fußgängersteg überspannt die 8-gleisige Bahnanlage und soll auf beiden Seiten behindertengerechte Rampen mit max. 6% Neigung erhalten. Auf Seite Münster sind Grunderwerbsverhandlungen erforderlich. Auf der Seite Zuckerfabrik ist die Fläche für eine Rampe vorgehalten.

Um die Planung weiter zu bearbeiten und Unterlagen zur Vorbereitung der Ausschreibung zu erarbeiten sind in den Jahren 2018 und 2019 Aufwendungen in Höhe von 350.000 € erforderlich.

Die Baukosten werden einschließlich Kosten für Landschaftsbau, Beleuchtung und bahnseitige Kosten auf 2,75 Mio. € geschätzt. Einschließlich aktivierte Eigenleistung werden die Gesamtkosten vom Tiefbauamt mit 3,5 Mio. €, brutto (ohne Grunderwerb) abgeschätzt.

Der Steg wurde von Seiten der Stadtverwaltung in den Planfeststellungsantrag des DB Projekts Stuttgart21 für die Anpassung der Bahnanlagen in diesem Bereich eingepflegt, der im April 2017 beim Eisenbahn-Bundesamt eingereicht wurde. In diesem Zusammenhang soll die eisenbahnrechtliche Genehmigung für den Steg erwirkt werden.

Auf Grund des Eingriffs in den Bahnverkehr muss die Errichtung des geplanten Fußgängerstegs zur Jahresbaubetriebsanmeldung angezeigt werden. Hierbei ist ein Vorlauf von ca. 2 bis 3 Jahren erforderlich. Folglich ist bei Anmeldung der Maßnahme im Jahr 2018 eine Umsetzung des Steges frühestens im Jahr 2021 möglich.

Der Grunderwerb und der Neubau des Verbindungsstegs soll im Rahmen der Sanierung Münster 1 -Ortsmitte- erfolgen. Die tatsächliche Förderhöhe ist noch mit dem Regierungspräsidium abzustimmen. Die in den Jahren 2018 und 2019 erforderlichen Planungskosten in Höhe von 350.000 € und der erforderliche Grunderwerb können im Sanierungsverfahren Münster 1 – Ortsmitte - (Grüne Liste) finanziert werden. Ggf. nicht zuwendungsfähige Kosten werden im üblichen Verfahren zum Doppelhaushalt 2020/2021 im Rahmen der Finanzierung der Gesamtmaßnahme angemeldet.



Vorliegende Anträge/Anfragen

366/2004 Fahrion, Joachim (Freie Wähler), Kauderer, Robert (Freie Wähler)
342/2007 SPD Gemeinderatsfraktion
533/2007 SPD Gemeinderatsfraktion
609/2011 Freie Wähler-Gemeinderatsfraktion
801/2013 FDP


707/2017 Freie Wähler-Gemeinderatsfraktion




Peter Pätzold
Bürgermeister




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