Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales/Jugend und Gesundheit
Gz: SJG
GRDrs 2/2013
Stuttgart,
01/17/2013



Umzug des Frauenhauses von Frauen helfen Frauen e. V.
Finanzierung der Frauenhäuser




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Sozial- und Gesundheitsausschuss
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Beratung
Beratung
Beschlussfassung
nicht öffentlich
nicht öffentlich
öffentlich
28.01.2013
30.01.2013
31.01.2013



Beschlußantrag:

1. Der Übernahme der Kosten für die Rückzahlung der Fördermittel an das Land Baden-Württemberg, für die notwendigen nutzerspezifischen Umbauten und Anschaffungen im neuen Gebäude, für den Umzug des Frauenhauses von Frauen helfen Frauen e. V. und den für den Zeitraum 1. Juli 2012 bis 28. Februar 2013 nicht finanzierten höheren Mietbelastungen in Höhe von insgesamt 173.577 EUR wird zugestimmt.

2. Der Erhöhung der Tagessätze für die Nutzung der Stuttgarter Frauenhäuser ab
3. Die Satzung zur Änderung der Satzung über die Benutzung des Städtischen Frauenhauses wird gemäß Anlage 1 beschlossen.


Begründung:


1. Durch den Umzug des Frauenhauses von Frauen helfen Frauen e. V. bedingte Aufwendungen

Der Landeshauptstadt Stuttgart wurde der Mietvertrag für das Objekt, in dem das Frauenhaus des Vereins Frauen helfen Frauen e. V. bis dahin untergebracht war, zum 30. Juni 2012 gekündigt. Infolgedessen musste die Landeshauptstadt Stuttgart die Untervermietung beenden. Da die Kündigung erst Ende 2011 ausgesprochen wurde, blieb nicht viel Zeit für die Suche nach einem Ersatzstandort. Das Amt für Liegenschaften und Wohnen, das Sozialamt sowie die Verantwortlichen des Frauenhauses standen deshalb in intensivem Kontakt und haben zahlreiche Aktivitäten unternommen, um eine adäquate Ersatzunterkunft für das Frauenhaus von Frauen helfen Frauen e. V zu finden. Dies war in der Kürze der Zeit nicht möglich, obwohl immer wieder Objekte im Gespräch waren. Die Verwaltung hat sich deshalb mit Frauen helfen Frauen e. V. auf eine Zwischenlösung verständigt. Natürlich wird sich die Verwaltung weiterhin um eine dauerhafte Unterbringungsmöglichkeit für das Frauenhaus von Frauen helfen Frauen e. V. bemühen. Bei der Zwischenlösung geht man von einer maximalen Dauer von drei Jahren, also bis Juni 2015, aus.

Im Juli 2012 konnte das Frauenhaus von Frauen helfen Frauen e. V. seinen Betrieb im neuen Interimsgebäude aufnehmen. Vorher waren nutzungsspezifische Umbauten notwendig, die Kosten in Höhe von 32.575 EUR verursachten. Für den Umzug im Juni 2012 sind nochmals Kosten in Höhe von 41.578 EUR angefallen. Darüber hinaus musste Frauen helfen Frauen e. V. für weitere notwendige Anschaffungen (u. a. Telefonanlage, Schließanlage, Einrichtungsgegenstände) einen Betrag in Höhe von 40.472 EUR aufwenden.

Die Finanzierung der höheren Mietkosten im Frauenhaus von Frauen helfen Frauen e. V. erfolgt ab 1. März 2013 über die Erhöhung des Anteils der Kosten der Unterkunft im Tagessatz. Für den Zeitraum 1. Juli 2012 bis 28. Februar 2013 sind die durch den Umzug bei den Kosten der Unterkunft (KdU) entstehenden Mehrkosten in Höhe von 33.952 EUR (KdU bisheriges Gebäude: 8.601 EUR, KdU neues Gebäude: 12.845 EUR) im Rahmen der Förderung zu erstatten.

Durch den Umzug sind Fördermittel des Landes für das bisher als Frauenhaus genutzte Gebäude aufgrund einer 25-jährigen Zweckbindung in Höhe von bis zu 25.000 EUR an das Land Baden-Württemberg zurückzuzahlen, mit denen im bisherigen Frauenhaus Umbauten, Schönheitsreparaturen etc. gefördert wurden. Der Rückforderungsbescheid des Landes Baden-Württemberg liegt allerdings noch nicht vor.

Somit ergeben sich durch den notwendigen Umzug verursachte Gesamtaufwendungen von Frauen helfen Frauen e. V. in Höhe von voraussichtlich 173.577 EUR.

Der Verein Frauen helfen Frauen e. V. ist ein kleiner Träger, der aufgrund seiner Größe die durch den Umzug entstehenden Aufwendungen nicht finanzieren kann.

Da bereits Ende 2011 der bevorstehende Umzug bekannt war, wurde im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten zur Deckung der erforderlichen Haushaltsmittel in 2012 eine konsumtive Ermächtigungsübertragung in Höhe von 150.000 EUR veranlasst. Die restlichen 23.577 EUR sind im Förderbudget des Sozialamts zu decken.

Dadurch stehen im Haushalt 2012 die o. g. Mittel in Höhe von insgesamt 173.577 EUR (u. a. für Umbauten, Umzug, Fördermittelrückzahlungen) als Förderbetrag zur Deckung der Aufwendungen im Amtsbereich 5003161, Schlüsselprodukt „1.31.60.01.00.00-500 – Förderung freier Träger der Wohlfahrtspflege“ bereit.


2. Erhöhung der Tagessätze für die Nutzung der Stuttgarter Frauenhäuser

Die Sozialverwaltung hat mit Wirkung vom 1. Januar 2006 die Umstellung der Tagessätze für die Nutzung der Stuttgarter Frauenhäuser geregelt (GRDrs 723/2005 „Finanzierung der Stuttgarter Frauenhäuser“). Die Kostenträger von Frauenhäusern waren auf Grund der im Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) verankerten Revisionsklausel gehalten, die bisherigen institutionellen Leistungen für die Frauenhäuser auf eine an Tagessätzen ausgerichtete Finanzierung umzustellen.

Für schutzsuchende Frauen im Frauenhaus, die einen Leistungsanspruch nach dem SGB II oder SGB XII haben, werden seit 1. Januar 2005 die Kosten der Unterkunft sowie die Betreuungskosten vom jeweils zuständigen Jobcenter als SGB II-Leistung bzw. vom zuständigen Sozialamt als SGB XII-Leistung übernommen.

Für Frauen, die keinen Anspruch auf laufende SGB II-Leistungen, SGB XII-Leistungen oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz haben (sog. Selbstzahlerinnen), wird, damit diese wegen der hohen Kosten nicht zu Leistungsempfänger­innen im Sinne des SGB II oder SGB XII werden, der Aufenthalt im Frauenhaus dadurch ermöglicht, dass eine – nicht kostendeckende – Kostenbeteiligung in Höhe von derzeit 9,00 EUR pro Tag für die Frau bzw. 11,50 EUR für Frauen mit Kindern erhoben wird.

Zuletzt mussten die Tagessätze zum 1. Januar 2011 angepasst werden, da die beiden Stuttgarter Frauenhäuser zusätzliche Stellen im Zuge der Haushaltsplanberatungen 2010/2011 erhalten haben (vgl. GRDrs 620/2010 „Finanzierung der Frauenhäuser ab 2011“).


Gegenüber dem bisherigen Gebäude fallen im Interimsgebäude von Frauen helfen Frauen e. V. höhere Kosten der Unterkunft an, was dem höheren Mietpreis/qm, höheren Betriebskosten und dem Flächenzuwachs von bisher rund 1.100 qm auf jetzt rund 1.230 qm geschuldet ist.

Die Finanzierung der höheren Unterkunftskosten im Frauenhaus von Frauen helfen Frauen e. V. erfolgt ab 1. März 2013 über die Erhöhung des Anteils der Kosten der Unterkunft im Tagessatz.

Gleichzeitig werden die aktuellen Kosten der Unterkunft auch im Städtischen Frauenhaus in der Kalkulation berücksichtigt.

Für beide Frauenhäuser zeigte sich während der letzten Neuberechnungen des Tagessatzes, dass eine Auslastung von 90 %, wie sie der ursprünglichen Berechnung aus dem Jahr 2006 zugrunde lag, nicht erreicht werden konnte, sodass ab 2011 eine Quote von 88 % angesetzt wurde. Grund hierfür waren die sich verändernden Familienstrukturen, d. h. zunehmend mehr kinderlose Frauen bzw. Frauen mit nur einem Kind nutzen das Frauenhaus, während die Zimmer aber für Frauen mit mehreren Kindern ausgelegt sind. Somit sind zwar in der Regel die Zimmer durchgehend belegt, nicht aber die Plätze. Diese Entwicklung setzt sich fort, sodass inzwischen die Berechnung der Tagessätze mit einer Auslastungsquote von 84 % realistisch und notwendig erscheint.

Der Frauenhausbeirat hat sich in der Sitzung am 15. Mai 2012 ebenfalls für eine Absenkung der Auslastung auf 84 % in der Gebührenkalkulation ab März 2013 ausgesprochen.

Aus diesem Grund wird bei der Neukalkulation der Tagessätze eine Auslastung von 84 % zugrunde gelegt. Die verringerte Auslastungsquote führt zu einer Erhöhung des Betreuungsanteils im Tagessatz.

Sollte die Auslastungsquote von 84 % weiter unterschritten werden, würde dies bei einer zukünftigen Gebührenkalkulation zu einem Abbau von Plätzen und in der Folge zu einer Reduzierung des Betreuungspersonals sowie der genutzten Fläche führen.

Zudem wird die Kalkulation des Tagessatzes bedingt durch die geringer festgesetzte Auslastungsquote für das Städtische Frauenhaus entsprechend dem Verein Frauen helfen Frauen e. V. aktualisiert und der Betreuungskostenanteil für beide Frauenhäuser anhand des Rundschreibens des Referates Allgemeine Verwaltung und Krankenhäuser Nr. 23/2012 - Kosten eines Arbeitsplatzes vom 29. August 2012 - neu berechnet.


Bei der Neukalkulation (s. Anlage 2) wird ein Auslastungsgrad von 84 % zugrunde gelegt. Der Betreuungskostenanteil wird anhand der tatsächlichen Stellenausstattung der Frauenhäuser mit den Werten aus Anlage 3.2 des Rundschreibens des Referates Allgemeine Verwaltung und Krankenhäuser Nr. 23/2012 - Kosten eines Arbeitsplatzes vom 29. August 2012 abzüglich der Raumkosten (vgl. S. 4 des Rundschreibens) ermittelt.

Berechnungsgrundlage für die Kosten der Unterkunft sind beim Frauenhaus von Frauen helfen Frauen e. V. die vom Amt für Liegenschaften und Wohnen mit dem Verein Frauen helfen Frauen e. V. ab 1. Juli 2012 vereinbarten Mieten und Nebenkosten bzw. die sonstigen vom Verein zu zahlenden Nebenkosten; beim Städtischen Frauenhaus sind es die vom Amt für Liegenschaften und Wohnen verrechneten Mieten und Nebenkosten.

Auf dieser Grundlage ergeben sich für die Frauenhäuser in Stuttgart folgende neue Tagessätze ab 1. März 2013:
Aus Anlage 3 Seite 2 ist ersichtlich, dass sich durch die Berücksichtigung der gestiegenen Betreuungskosten und Kosten der Unterkunft bei einer Belegungsquote von 88 % der Tagessatz für Leistungsempfänger nach SGB II, SGB XII und AsylbLG um 7,8 % (4,50 EUR) erhöht. Durch die gleichzeitig vorgenommene Reduzierung der Belegungsquote auf 84 % erhöht sich der Tagessatz um weitere 5,2 % (3,00 EUR) auf insgesamt 13,0 % (7,50 EUR).

Beim städtischen Frauenhaus sind in den kalkulierten Personalkosten Verwaltungsgemeinkosten berücksichtigt.

Bisheriger TagessatzNeuer TagessatzSteigerung
Berücksichtigte Auslastung
88 %
84 %
Betreuungssatz
42,20 EUR
45,50 EUR
7,8 %
Kosten der Unterkunft
7,40 EUR
12,60 EUR
70,3 %
Tagessatz gesamt
49,60 EUR
58,10 EUR
17,1 %
Aus Anlage 3 Seite 2 ist ersichtlich, dass sich durch die Berücksichtigung der gestiegenen Betreuungskosten und Kosten der Unterkunft bei einer Belegungsquote von 88 % der Tagessatz für Leistungsempfänger nach SGB II, SGB XII und AsylbLG um 11,7 % (5,80 EUR) erhöht. Durch die gleichzeitig vorgenommene Reduzierung der Belegungsquote auf 84 % erhöht sich der Tagessatz um weitere 5,4 % (2,70 EUR) auf insgesamt 17,1 % (8,50 EUR).

Von Selbstzahlerinnen, die keine SGB II- oder SGB XII-Leistungsansprüche haben und deshalb die Betreuungskosten nicht bezahlen können, werden auch künftig nicht kostendeckende Benutzungsgebühren in sozialverträglicher Höhe erhoben. In diesen Fällen wird die Benutzungsgebühr ab 1. März 2013 jeweils um 1,50 EUR angehoben. Die Gebühr beträgt dann für eine Frau ohne Kind 10,50 EUR pro Tag bzw. für eine Frau mit einem Kind oder mehreren Kindern 13,00 EUR pro Tag.

Die von den Frauen ohne Transferleistungsansprüche nicht erhobenen Betreuungskosten- und Unterkunftsanteile sind auch künftig – wie bisher – im Rahmen der institutionellen Förderung der Frauenhäuser auszugleichen.

Mit diesem Verfahren wird sichergestellt, dass erwerbstätige Frauen keine aussichtlosen Anträge beim Jobcenter stellen und nicht in unzumutbarem Umfang für den Schutz im Frauenhaus selbst aufkommen müssen. Auch die Motivation der Frauen zur Fortsetzung der Erwerbstätigkeit als Basis wirtschaftlicher Unabhängigkeit vom gewalttätigen Partner kann damit erhalten werden.

Finanzielle Auswirkungen

Die Berechnung der finanziellen Auswirkungen ist im Detail aus Anlage 3 ersichtlich.

a) Städtisches Frauenhaus

Die Anpassung der bisherigen Gebühr führt beim Amtsbereich „5003140 Soziale Einrichtungen“ beim Schlüsselprodukt „1.31.40.01.50.00-500 – Hilfe für Frauen“ zu einer Ertragserhöhung in Höhe von voraussichtlich jährlich ca. 68.108 EUR. Die Differenz wird den im Haushaltsplan 2013 geplanten Nettoressourcenbedarf (Zuschussbedarf) mindern.


b) Frauenhaus von Frauen helfen Frauen e. V.

Für das Jahr 2011 betrug der Abmangel von Frauen helfen Frauen e. V. insgesamt 145.286 EUR, davon wurden im Rahmen einer städtischen Förderung aufgrund der GRDrs 723/2005 „Finanzierung der Stuttgarter Frauenhäuser“ ein Betrag in Höhe von 101.700 EUR übernommen.

In der neuen Kalkulation der Tagessätze für die Unterkunft sind die gesamten Miet- und Betriebskosten enthalten, d. h. die tatsächlichen Mietaufwendungen des Frauenhauses sind über die Benutzungsgebühren zu refinanzieren. Frauen helfen Frauen e. V. kann aufgrund der Gebührenerhöhung voraussichtlich Mehreinnahmen von 104.244 EUR jährlich erzielen. Ohne diese Gebührenerhöhung würde der durch Frauen helfen Frauen e. V. zu finanzierende Sockelbetrag um 31.273 EUR (30 % aus 104.244 EUR) steigen und das durch die städtische Förderung zu tragende Defizit sich um 72.971 EUR (70 % aus 104.244 EUR) erhöhen.

Weiterhin besteht gem. GRDrs 723/2005 „Finanzierung der Stuttgarter Frauenhäuser“ ein Anspruch auf Ausgleich für den nicht erhobenen Betreuungskosten- und Unterbringungsanteil für die Selbstzahlerinnen im Frauenhaus. Die entsprechenden Mittel sind im Haushalt veranschlagt.


c) Jobcenter

Derzeit erhalten ca. 90 % der Frauenhausbewohnerinnen Leistungen nach dem SGB II. Die vorgesehenen Gebührenerhöhungen für diesen Personenkreis bei beiden Frauenhäusern haben ein Volumen von zusammen ca.163.000 EUR jährlich.

Die Benutzungsgebührenerhöhungen werden somit den Teilhaushalt „290 – Jobcenter“ (Amtsbereich 2903121) als Transferleistungsaufwand (Kosten der Unterkunft bzw. kommunale Eingliederungsleistung) in dieser Höhe belasten. An den Kosten der Unterkunft beteiligt sich der Bund im Zeitraum 2011-2013 mit 34,4 %, sodass dem zusätzlichen Aufwand ein Ertrag in Höhe von ca. 30.000 EUR gegenübersteht.

Die Verwaltung geht derzeit davon aus, dass der Mehraufwand bei den Leistungen nach dem SGB II und dem SGB XII mit den im laufenden Haushalt vorhandenen Ansätzen finanziert werden kann.

d) Gesamtbetrachtung (+ Verbesserung / - Verschlechterung)

Vermiedene Erhöhung der Förderung (s. lit.b)) + 73.000 EUR
Mehraufwand SGB II (KdU und komm. EGL) (s. lit.c)) - 163.000 EUR
Mehrerträge Bundesbeteiligung (s. lit.c)) + 30.000 EUR
Gesamtsaldo (Verschlechterung) - 60.000 EUR

In der Gesamtbetrachtung müssen die Mehrerträge des städtischen Trägers unberücksichtigt bleiben, da diesen Mehrerträgen die Mehraufwendungen für die Tariferhöhung bzw. Gebäudekosten in entsprechender Höhe gegenüberstehen. Die Erhöhung der Gebühren beim Verein Frauen helfen Frauen e.V. vermeidet beim Sozialamt Erhöhungen bei der Förderung des Vereins. Dieser Einsparung sind die erwarteten Mehraufwendungen im Bereich der SGB II-Transferleistungen abzüglich Bundesbeteiligung an den KdU gegenüberzustellen. In der Summe ergibt sich somit ein Mehraufwand von 60.000 EUR. Dabei ist aber zu berücksichtigen, dass ein gewisser Anteil der Frauenhausbewohnerinnen von außerhalb Stuttgarts kommt, so dass ein Teil der Mehraufwendungen von den Jobcentern der Herkunftsorte erstattet wird.


Beteiligte Stellen

Das Referat Wirtschaft, Finanzen und Beteiligungen und das Referat Allgemeine Verwaltung und Krankenhäuser haben die Vorlage mitgezeichnet.

Vorliegende Anträge/Anfragen

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Erledigte Anträge/Anfragen

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Isabel Fezer
Bürgermeisterin


Anlagen

1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Benutzung des Städtischen Frauenhauses vom 5. Mai 1983
2. Neuberechnung der Neukalkulation
3. Berechnung der Finanziellen Auswirkungen




Satzung zur Änderung der Satzung über die Benutzung des Städtischen Frauenhauses vom 5. Mai 1983


Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart hat am 31. Januar 2013 auf Grund von § 4 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg und der §§ 2 und 13 des Kommunalabgabengesetzes folgende Satzung zur Änderung der Satzung über die Benutzung des Städtischen Frauenhauses (Stadtrecht 4/9) beschlossen:


Die Satzung über die Benutzung des Städtischen Frauenhauses vom 5. Mai 1983 (Amtsblatt Stuttgart vom 19. Mai 1983), zuletzt geändert am 21. Oktober 2010 (Amtsblatt Stuttgart vom 11. November 2010), wird wie folgt geändert:

§ 7 Abs. 1 wird wie folgt neu gefasst:

(1) Erwerbsfähige Frauen (SGB II) und leistungsberechtigte Frauen nach SGB XII und AsylbLG entrichten für die Benutzung des Städtischen Frauenhauses eine Gebühr in Form eines Tagessatzes. Dieser beinhaltet die Kosten der Unterkunft und der Betreuung. Der Tagessatz wird sowohl für Frauen als auch für deren Kinder erhoben und beträgt pro Person und Tag für

Kosten der Unterkunft 12,80 EUR
Betreuung 52,20 EUR
Tagessatz gesamt 65,00 EUR

Erwerbstätige Frauen (Selbstzahlerinnen) ohne Anspruch auf Transferleistungen nach SGB II oder XII, AsylbLG o. ä. entrichten für die Benutzung des städtischen Frauenhauses eine Gebühr. Diese beträgt einschließlich aller Betriebskosten je Tag für

Frauen ohne Kinder 10,50 EUR
Frauen mit einem oder mehreren Kindern 13,00 EUR


Diese Satzung tritt am 1. März 2013 in Kraft.



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