d) Gesamtbetrachtung (+ Verbesserung / - Verschlechterung) Vermiedene Erhöhung der Förderung (s. lit.b)) + 73.000 EUR Mehraufwand SGB II (KdU und komm. EGL) (s. lit.c)) - 163.000 EUR Mehrerträge Bundesbeteiligung (s. lit.c)) + 30.000 EUR Gesamtsaldo (Verschlechterung) - 60.000 EUR
In der Gesamtbetrachtung müssen die Mehrerträge des städtischen Trägers unberücksichtigt bleiben, da diesen Mehrerträgen die Mehraufwendungen für die Tariferhöhung bzw. Gebäudekosten in entsprechender Höhe gegenüberstehen. Die Erhöhung der Gebühren beim Verein Frauen helfen Frauen e.V. vermeidet beim Sozialamt Erhöhungen bei der Förderung des Vereins. Dieser Einsparung sind die erwarteten Mehraufwendungen im Bereich der SGB II-Transferleistungen abzüglich Bundesbeteiligung an den KdU gegenüberzustellen. In der Summe ergibt sich somit ein Mehraufwand von 60.000 EUR. Dabei ist aber zu berücksichtigen, dass ein gewisser Anteil der Frauenhausbewohnerinnen von außerhalb Stuttgarts kommt, so dass ein Teil der Mehraufwendungen von den Jobcentern der Herkunftsorte erstattet wird. Beteiligte Stellen Das Referat Wirtschaft, Finanzen und Beteiligungen und das Referat Allgemeine Verwaltung und Krankenhäuser haben die Vorlage mitgezeichnet. Vorliegende Anträge/Anfragen --- Erledigte Anträge/Anfragen --- Isabel Fezer Bürgermeisterin Anlagen 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Benutzung des Städtischen Frauenhauses vom 5. Mai 1983 2. Neuberechnung der Neukalkulation 3. Berechnung der Finanziellen Auswirkungen Satzung zur Änderung der Satzung über die Benutzung des Städtischen Frauenhauses vom 5. Mai 1983 Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart hat am 31. Januar 2013 auf Grund von § 4 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg und der §§ 2 und 13 des Kommunalabgabengesetzes folgende Satzung zur Änderung der Satzung über die Benutzung des Städtischen Frauenhauses (Stadtrecht 4/9) beschlossen: