Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung und Krankenhäuser
Gz: AK 0502-00
GRDrs 831/2010
Stuttgart,
11/15/2010



Überplanmäßige Übernahme von Ausgebildeten in einem Vollzeitarbeitsverhältnis für die Dauer von maximal einem Jahr



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
VerwaltungsausschussBeschlussfassungöffentlich17.11.2010



Beschlußantrag:

Der Übernahme von städtischen Auszubildenden nach erfolgreichem Abschluss in einem bis zu 12 Monate befristeten Vollzeitarbeitsverhältnis wird zugestimmt.



Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Bis zum Jahr 2007 konnten Auszubildende mit einem Beschäftigungsumfang von 75 % überplanmäßig übernommen werden. Anlässlich der Haushaltsplanberatungen für den Haushalt 2008/2009 beschloss der Verwaltungsausschuss eine Anhebung des Beschäftigungsumfangs auf 100 % (GRDrs 992/2007).

Diese Erhöhung wurde im Rahmen der Haushaltsplanberatungen für den Haushalt 2010/2011 zurückgenommen. Der Gemeinderat entschied, dass städtische Ausgebildete nach einem mindestens befriedigenden Ausbildungsabschluss nur noch mit einem Beschäftigungsumfang von 75 % für die Dauer von 12 Monaten übernommen werden dürfen.

Die Personalverwaltung, der Gesamtpersonalrat und die Fachämter sind sehr daran interessiert, dass der Beschäftigungsumfang für die überplanmäßige Übernahme wieder auf 100 % hochgesetzt wird.

Damit würde der zwischen den Tarifparteien erzielten Einigung vom 27.02.2010 Rechnung getragen, wonach Auszubildende vorrangig auf Vollzeitarbeitsplätze zu übernehmen sind.

Im Hinblick auf den demographischen Wandel würde diese Maßnahme die Attraktivität der Landeshauptstadt Stuttgart als Ausbildungsbehörde und Arbeitgeber steigern.

Die Stadtverwaltung Stuttgart wendet viel Geld und Engagement für die Ausbildung auf. Deshalb ist es wichtig, diese Auszubildende an die Stadtverwaltung zu binden, zumal wir dringend darauf angewiesen sind, dass gut ausgebildete junge Menschen in ausreichender Zahl zur Nachbesetzung freiwerdender Stellen vorhanden sind. Diese Stellen werden nicht nur zu den Stichtagen frei, an denen die Auszubildenden die Ausbildung beenden, sondern müssen auch unterjährig nachbesetzt werden. Die Regelung der überplanmäßigen Beschäftigung bietet hierzu die Chance, die auch regelmäßig genutzt wird. Nur in wenigen Einzelfällen führte die überplanmäßige Beschäftigung nach Ablauf des Jahres nicht zu einer Weiterbeschäftigung.

Hinzu kommt, dass seit Einführung der Stellenbesetzungssperre bei der Besetzung von Stellen zunehmend Auszubildende berücksichtigt werden, da diese von der Stellenbesetzungssperre ausgenommen sind. Auf die überplanmäßige Übernahme muss in immer weniger Fällen zurückgegriffen werden.

Im gewerblich-technischen Bereich hat der geltende Beschäftigungsumfang von 75 % zu erheblichen organisatorischen Problemen bei der Einsatz- und Schichtplanung geführt. Die betroffenen Fachämter und Eigenbetriebe setzen sich sehr für die Wiedereinführung der Vollzeitbeschäftigung ein.

Auch der Gesamtpersonalrat befürwortet die überplanmäßige Übernahme in Vollzeitbeschäftigung sehr. Allerdings kann der vom Gesamtpersonalrat vorgetragene Finanzierungsvorschlag, zur Deckung den durch Elternzeit bei der Branddirektion eingesparten Betrag anzurechnen, nicht herangezogen werden. Dieser Betrag beläuft sich auf 33.600 €. Jedoch müsste die sich ergebende Erhöhung des Familienzuschlags gegengerechnet werden. Außerdem werden bei der Branddirektion nach aktueller Hochrechnung in 2010 ca. 200.000 € Mehraufwendungen anfallen, im Gesamthaushalt 2010 ist mit einer Überschreitung des Personalkostenbudgets von rd. 7 Mio. € zu rechnen.



Finanzielle Auswirkungen

Das durch die Reduzierung des Beschäftigungsumfangs auf 75 % erwartete Einsparvolumen von 200.000 Euro im Jahr wird aufgegeben.

Allerdings konnten allein bei der überplanmäßigen Übernahme von Ausgebildeten in Verwaltungsberufen im Jahr 2010 im Vergleich zu 2009 rd. 110.000 Euro eingespart werden. Während im Jahr 2009 noch 18 Auszubildende im Verwaltungsbereich überplanmäßig übernommen werden mussten, sank diese Zahl im Jahr 2010 auf 8 Auszubildende. Seit Einführung der Stellenbesetzungssperre werden zunehmend Ausgebildete auf freie Planstellen übernommen, da Stellen, die mit Nachwuchskräften besetzt werden, von der Stellenbesetzungssperre ausgenommen sind.


Beteiligte Stellen

Referat WFB

Vorliegende Anträge/Anfragen

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Erledigte Anträge/Anfragen

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Klaus-Peter Murawski
Bürgermeister


Anlagen

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