Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Kultur/Bildung und Sport
Gz: KBS
GRDrs 421/2011
Stuttgart,
07/04/2011


2. Ausbaustufe des Film- und Fernsehstudios der it.schule stuttgart



Mitteilungsvorlage


Vorlage anzurSitzungsartSitzungstermin
Schulbeirat
Ausschuss für Umwelt und Technik
Verwaltungsausschuss
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
öffentlich
öffentlich
öffentlich
12.07.2011
19.07.2011
20.07.2011

Bericht:


Im Jahr 2007 wurde im Zuge des Umbaus des Gebäudes Breitwiesenstraße 20-22 für die it.schule stuttgart für den Ausbildungsberuf „Mediengestalter/in Bild und Ton“ nur die 1. Ausbaustufe des Film- und Fernsehstudios finanziert und realisiert. Aus bautechnischen Gründen wurde außerdem im Zuge der 1. Ausbaustufe die Haustechnik, insbesondere Lüftung, Kälte und Elektro (Stark- und Schwachstrom) für den Endausbau (1. und 2. Ausbaustufe) finanziert und realisiert. Das heißt, dass seit Inbetriebnahme der Schule im Schuljahr 2007/08 nur folgendes Provisorium zur Verfügung steht:

geplante Räume (2007)derzeitiger RealisierungsgradBemerkung
Fernsehstudio, Bildregie0%Rohbau vorhanden
Tonstudio, Tonregie0%Rohbau vorhanden
Postproduktion

4x Video-Team- Räume
4x Ton-Team- Räume
75 %
50%
1x ohne technische Ausstattung
2x ohne technische Ausstattung
1x Videowerkstatt*

1x Tonwerkstatt*

*Dienen derzeit als Provisorium für Fernseh- und Tonstudio
100%

100%
Vollausbau, ohne die dafür vorgesehene technische Ausstattung

Vollausbau, ohne die dafür vorgesehene technische Ausstattung


Das eigentliche Herzstück des Film- und Fernsehstudios werden jedoch die Räume im Untergeschoss (Film-Studio mit einer Raumhöhe von 7 m und Regieraum sowie ein Tonstudio mit Regieraum) sein. Diese Räume befinden sich wie in der Tabelle dargestellt seither im Rohbauzustand und müssen noch in einer 2. Ausbaustufe endausgebaut und ausgestattet werden.

Die 1. Ausbaustufe war als provisorische Interimslösung ausgelegt. Nur mit Fertigstellung der 2. Ausbaustufe stehen der it.schule langfristig die notwendigen Voraussetzungen für einen im Hinblick auf die Anforderungen von bedeutsamen Ausbildungspartnern wie z.B. dem SWR und der überörtlichen Bedeutsamkeit der Schule angemessenen und qualitativ hochwertigen Unterricht zur Verfügung.

Für die Ausbildung nach dem gültigen Landeslehrplan für den Ausbildungsberuf „Mediengestalter – Bild und Ton“ wird ein Studio benötigt, das von der Größe und der Ausstattung dem Film- und Fernsehstudio in der 2. Ausbaustufe entspricht. Durch die von der it.schule zurzeit verwendeten Provisorien (Videowerkstatt, provisorische Videoregie + Tonwerkstatt) ist diese Ausbildung nicht zu realisieren. Es ergeben sich folgende Einschränkungen:

1. Das Ziel "... technische und gestalterische Realisierung von komplexen Medienproduktionen" in Lernfeld 11 ist nicht möglich.
2. Live- und Mehrkameraproduktionen erfordern einen hohen Platzbedarf für Set- bzw. Requisitenaufbauten und unterschiedliche Kamerapositionen, der im Provisorium nicht gegeben ist (geringe Bewegungs- und Stellmöglichkeiten der Kameras, unzureichende Beleuchtungsmöglichkeiten, etc.).
3. Das am Bildmischer durchzuführende Keyverfahren erfordert sehr viel Raum, z.B. für die Blueboxaufnahme; diese ist zurzeit nur unter erschwerten und eingeschränkten Bedingungen möglich, da zu wenig Platz vorhanden ist, um Mindestabstände für Scheinwerfer (Horizontstrahler) oder Person vor blauer Wand einhalten zu können.
4. Die Aufzeichnung der Sendung auf unterschiedliche Formate und gleichzeitige Aufzeichnung unterschiedlicher Kameras ist zurzeit nicht möglich.
5. Für Requisiten ist kein Raum vorhanden. Gegenwärtig müssen dafür zwei Integrierte Fachunterrichtsräume belegt werden.
6. Eine Bühnenbauwerkstatt fehlt.
7. Um für die Schülerübungen z.B. EB-Equipment in Betrieb zu nehmen oder Beleuchtungsübungen durchzuführen, ist eine große Studiofläche erforderlich.
8. Aufbau und Verkabelung verschiedener Wiedergabegeräte und Monitore in Regie und Studio für Sendung erfordert das Lesen von Blockschaltbildern und das Bedienen von Kreuzschienen und Steckfeldern in komplexer Studioumgebung.
9. Ausgewählte Kamerathemen sind in der vorhandenen, kleinen Bildregie nicht möglich.
10. Für die notwendige professionelle Tonaufnahme ist ein Tonstudio erforderlich, für das bisher nur der Rohbau existiert (s.o.).
11. Das Arbeiten in der Bildregie zum Thema Schriftgenerator, Schnittsysteme (linearer Schnitt) ist in der vorhandenen kleinen Bildregie nicht möglich.
12. Das Provisorium ist für die Durchführung einer Live-Sendung durch eine Klasse mit mindestens 25 Auszubildenden oder für den Praxisunterricht zu klein.
13. Die Projektpräsentation vor größerer Schülergruppe ist nicht möglich.

Darüber hinaus entspricht die eingesetzte Studiotechnik nicht mehr den Anforderungen der heutigen Zeit, d.h. HDTV-Studiotechnik ist heutzutage in den Ausbildungsbetrieben gängig und sie wird in naher Zukunft Standard sein.

Der gesamte Vollausbau des Film- und Fernsehstudios war ursprünglich für sechs Klassen „Mediengestalter Bild & Ton“ geplant. Seither sind die Schülerzahlen so angestiegen, dass seit dem Schuljahr 2009/2010 an der it.schule neun Klassen „Mediengestalter Bild & Ton“ unterrichtet werden, obgleich die Schule nur für sechs Klassen eingerichtet wurde. Auch für die kommenden Jahre ist bei der Prognose der Schülerzahlen im Beruf der „Mediengestalter Bild &Ton“ von neun Klassen auszugehen. Dies erhöht die Notwendigkeit des sofortigen Ausbaus des Film- und Fernsehstudios. Der Ausbau ist sowohl räumlich als auch vom Equipment her dringend erforderlich.

Außerdem sind bei einem längerfristigen Nichtausbau auch bauliche Mangelerscheinungen bzw. Schäden (Bauphysik) in der Gebäudesubstanz zu befürchten, vor allem da die Haustechnik in den angrenzenden Räumen auf den Endausbau ausgerichtet ist.

Für die 2. Ausbaustufe entstehen Kosten von 2,292 Mio. €, die sich aus rd. 0,642 Mio. € Baukosten und rd. 1,65 Mio. € Ausstattungskosten zusammensetzen. Über die Finanzierung des Vorhabens ist im Rahmen der Haushaltsplanberatungen für den Doppelhaushalt 2012/13 zu entscheiden.

Beteiligte Stellen

Die Referate WFB und T haben zehn Tage vor Beratung Kenntnis von dieser Mitteilungsvorlage genommen. Haushaltsrelevante Beschlüsse können erst im Rahmen der HH-Planberatungen erfolgen.


Vorliegende Anträge/Anfragen

-
-




Dr. Susanne Eisenmann




-



zum Seitenanfang