Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung/Kultur und Recht
Referat Wirtschaft/Finanzen und Beteiligungen

Gz: AKR/WFB
GRDrs 767/2019
Stuttgart,
07/04/2019



Stiftung Kunstmuseum Stuttgart gGmbH
Neues Depot




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
VerwaltungsausschussBeschlussfassungöffentlich24.07.2019



Beschlußantrag:

1. Von den Planungen der Stiftung Kunstmuseum Stuttgart gGmbH für neue Depoträume wird Kenntnis genommen.

2. Die Landeshauptstadt Stuttgart ist bereit, den laufenden Zuschuss an die Stiftung Kunstmuseum Stuttgart gGmbH ab Bezug der neuen Depoträumlichkeiten entsprechend den zusätzlichen Mietaufwendungen zu erhöhen und einen einmaligen Zuschuss zu den Umzugskosten zu leisten.



Begründung:


Das Kulturamt der Stadt Stuttgart hat 2002 von der Deutsche Post Immobilien GmbH im Paketverteilzentrum in der Ehmannstraße 80 – 82 Lagerflächen für die Kunstsammlung angemietet. Der Vertrag ist 2005 auf das Kunstmuseum Stuttgart übergegangen.

Der Standort weist verschiedene für eine Kunstsammlung gravierende Nachteile auf. Diese sind durch das Alter der Gebäude sowie die frühere und derzeitige Nutzung des Gesamtareals bedingt. So fehlt insbesondere eine Klimatisierung, weshalb der Standort nicht den Museumsstandards entspricht.

Der Vermieter hat am 27. Juni 2016 den Mietvertrag fristgerecht zum 30. Juni 2017 gekündigt. Seither wird die Nutzung durch das Kunstmuseum geduldet.



Der Stiftungsrat hat in seiner Sitzung vom 15. November 2017 darauf gedrängt, eine alternative Lösung für ein künftiges Depot zu finden. Die Stadt Stuttgart hat im eigenen Bestand keine geeigneten Alternativstandorte.

Ein erster Lösungsansatz im Hafen Stuttgart wurde zurückgestellt, weil die Zeitschiene zu lang und die künftige Nutzung des Geländes unsicher war. Seit Frühjahr 2018 hat die Verwaltung des Kunstmuseums in Zusammenarbeit mit einem Depotplaner und verschiedenen Industriemaklern nach alternativen Standorten gesucht. Der Stiftungsrat wurde in den Sitzungen am 2. Juli 2018, 11. Dezember 2018 und 1. April 2019 über den Fortgang der Suche informiert.

Derzeit gibt es drei Standorte, an denen jeweils ein Investor bereit ist, nach den Vorgaben des Kunstmuseums ein Lagergebäude zu errichten, unter Beachtung neuester energetischer Standards und gemäß den konservatorischen und sicherheitstechnischen Vorgaben für die Lagerung von Kunstwerken, und dieses langfristig (20 Jahre Festlaufzeit) an das Kunstmuseum zu vermieten. Unter Berücksichtigung der Faktoren Preis, Erreichbarkeit, Hochwasserschutz und Erfahrung des Partners wird der Standort Korntal-Münchingen favorisiert.

PosObjektKaltmiete
EUR/m
Preis
Größe
Hoch-
wasser
Erfahrung
Erreich-
barkeit
Summe
1Korntal-Münchingen35.000
3
5
5
5
3
21
2Urbach33.000
4
5
2
5
3
19
3Bad Cannstatt32.000
5
4
2
3
4
18

Die Objekte in Urbach und Bad Cannstatt liegen in Zonen, die bei Extremhochwasser 30 bzw. 80 cm tief unter Wasser stünden. Das Objekt in Bad Cannstatt wäre außerdem knapp bemessen und bietet kaum Reserven.

Für das präferierte Objekt in Korntal-Münchingen liegt ein erster Vorentwurf vor. Der Investor möchte auf dem Grundstück ein Gebäude mit vier voneinander getrennten Depotbereichen errichten und zwei davon an das Kunstmuseum Stuttgart vermieten. Das vom Depotplaner errechnete Raumprogramm von 2.100 m² Lagerfläche und 120 m² Arbeitsraum für Restaurierung, Wissenschaft und Fotografie kann darin komplett abgebildet werden. Das Anforderungsprofil ist als Anlage beigefügt.

Die möglichen Partner drängen bereits auf eine Entscheidung, weil ihnen Anfragen von dritter Seite für die jeweiligen Grundstücke vorliegen. Ein Vorvertrag für den Standort Korntal-Münchingen sollte deshalb baldmöglichst abgeschlossen werden.

Die Miete im neuen Depot wird ca. 300 TEUR p.a. höher als bisher sein. Dazu kommen einmalige Umzugskosten für Transport und restauratorische Maßnahmen in Höhe von ca. 225 TEUR. Diese Mittel kann das Kunstmuseum aus dem laufenden Zuschuss der Landeshauptstadt (2019: 4.894 TEUR) nicht finanzieren.

Das Kunstmuseum kann sich vertraglich nur binden, wenn es Sicherheit hat, dass ihm die benötigten laufenden und einmaligen Mittel zur Verfügung stehen. Eine Entscheidung erst in den Haushaltsplanberatungen würde dazu führen, dass der Investor die Flächen an andere Interessenten vergibt und eine neuerliche Standortsuche mit unsicherem Ausgang notwendig würde. Von daher ist vorab eine Grundsatzentscheidung über die zusätzlichen Mittel zu treffen. Die erforderlichen Beträge wird die Verwaltung als Vorbelastung in den Entwurf des Doppelhaushalts 2020/2021 aufnehmen.






Dr. Fabian Mayer Thomas Fuhrmann
Erster Bürgermeister Bürgermeister

Anlagen
Anforderungsprofil



Finanzielle Auswirkungen

<Finanzielle Auswirkungen>







Anlagen

<Anlagen>



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