Landeshauptstadt Stuttgart
Technisches Referat
Gz: T
GRDrs 261/2021
Stuttgart,
05/10/2021



Weiterentwicklung und Erweiterung des Stuttgart Airport Busterminal (SAB) um eine Fahrradstation - Bewilligung einer Zuwendung als einmaliger Investitionszuschuss an die Flughafen Stuttgart GmbH (FSG)



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik
Verwaltungsausschuss
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
18.05.2021
19.05.2021



Beschlußantrag:

1. Der Flughafen Stuttgart GmbH (FSG) wird zum Bau einer Fahrradstation am Stuttgart Airport Busterminal (SAB) im Jahr 2021 ein einmaliger städtischer Investitionszuschuss in Höhe von maximal netto 150.000 EUR bewilligt.

2. Der Zuschuss wird nach den Allgemeinen Nebenbestimmungen zu Zuwendungsbescheiden der Landeshauptstadt Stuttgart gewährt.

3. Die Auszahlung in Höhe von max. netto 150.000 EUR wird im Teilfinanzhaushalt THH 660, Tiefbauamt, Projekt Nr. 7.662931, Radwege, Ausz.Gr. 781 Investitionszuweisungen und -zuschüsse an Dritte, im Jahr 2021 gedeckt.



Begründung:



1. Stuttgart Airport Busterminal (SAB)

Am 11. Mai 2016 wurde der SAB als Ersatz für den aufgelösten ehemaligen ZOB am Hauptbahnhof und den zwei hierfür in Folge eingerichteten Interimsstandorten in Obertürkheim und Zuffenhausen in Betrieb genommen. Bauherrin war die FSG. Die LHS erstattete der FSG die beim Parkhausneubau entstandenen Mehrkosten durch den integrierten SAB in Form eines Investitionszuschusses. Die Vorhaltung des SAB am Flughafen als öffentlicher Busbahnhof für den Fernomnibuslinienverkehr wurde für 25 Jahre ab Betriebsaufnahme bis zum Jahr 2041 vereinbart.

Mit Beschluss vom 18. Februar 2016 (GRDrs 1372/2015) hat der Gemeinderat u.a.
beschlossen, dass der Betrieb des Stuttgart Airport Busterminal (SAB) im Namen und auf Rechnung der LHS erfolgt und die LHS die Betriebsführung des SAB auf die Flughafen Stuttgart GmbH (FSG) überträgt.

Um die Attraktivität des SAB sowie des Radverkehrs rund um Stuttgart weiter zu
erhöhen ist beabsichtigt, der FSG zum Bau einer Fahrradstation am SAB, die bis zum Sommer 2021 realisiert werden soll, einen einmaligen städtischen Investitionszuschuss in Höhe von maximal netto 150.000 EUR zu bewilligen. Der Zuschuss wird in Höhe der nachgewiesenen Nettokosten gewährt. Die FSG übernimmt die Eigenleistungen bei den Baukosten (eigene Personalkosten mit rd. 25.000 EUR) und verpflichtet sich im Gegenzug zum Betrieb der Fahrradstation mit Übernahme sämtlicher Betriebskosten (voraussichtlich rd. 20.000 EUR/Jahr) für mindestens 15 Jahre (Nutzungsdauer der Fahrradstation). Es gelten die Allgemeinen Nebenbestimmungen zu Zuwendungsbescheiden der Landeshauptstadt Stuttgart.


2. Verkehrsentwicklung SAB

Mit rd. 1,43 Mio. Fahrgästen im Jahr im Nah- und Fernverkehr gewinnt der SAB laufend an Bedeutung. Dem Gutachten von Intraplan zur Verkehrsprognose am Flughafen zufolge wird für den SAB bis zum Jahr 2030 mit der Inbetriebnahme der U6 und dem Fernbahnhof ein Verkehrsaufkommen von rd. 3 Mio. Fahrgästen erwartet (Stand vor
Covid-19-Pandemie), sodass der SAB sich zu einer bedeutenden Verkehrsdrehscheibe für Busbahnhöfe entwickelt.

Erklärtes Ziel aller Partner ist es, die Mobilität bis 2030 in Baden-Württemberg nachhaltiger zu gestalten. Um diesen Plan umzusetzen, wird gezielt auf die Verknüpfung und Optimierung der beiden klimafreundlichen Verkehrsträger öffentlicher Verkehr und Fahrrad gesetzt. Besonders durch Bike+Ride Anlagen kann ein großer Verlagerungseffekt erzielt werden, welcher einen wichtigen Beitrag zur Reduktion der Treibhausgasemissionen und zum Klimaschutz leistet.


3. Intermodale Vernetzung SAB

Immer mehr Menschen verknüpfen verschiedene Verkehrsmittel auf ihrem Reiseweg und durch den Trend von Pedelecs bzw. E-Bikes können mit dem Rad größere Distanzen und topographische Erschwernisse, auch zwischen SAB und Stuttgart, in kurzer Zeit zurückgelegt werden.

Somit spielt das Rad besonders für den Vor- bzw. Nachtransport in der intermodalen Reisekette eine wichtige Rolle. Auch Betreiber von Fernbusunternehmen erkannten den Trend, sodass für Kunden die Möglichkeit zur Mitnahme des Fahrrads mit aufgenommen wurde. Des Weiteren besteht auch im Nahverkehr die Möglichkeit zur kostenlosen Mitnahme des Rads in den Expressbuslinien.

Ergänzend zum Vor- und/oder Nachtransport des Rads zum ÖPNV soll das Angebot am SAB mit einem Fahrradverleihsystem von RegioRadStuttgart abgerundet werden, wodurch das Radsharingnetz in und um Stuttgart weiter ausgebaut wird.



4. Bedarfsanalyse Rad am SAB

Das Verkehrsministerium BW gibt zu Bike+Ride Anlagen vor, dass Radabstellanlagen räumlich gebündelt an ÖPNV-Haltestellen zu verorten sind, sodass der SAB aufgrund seiner zentralen Lage am Campus Flughafen sich als Verkehrsknotenpunkt anbietet. Um den konkreten Bedarf von Radabstellplätzen am SAB zu ermitteln, werden die Vorgaben des Ministeriums für Verkehr BW betrachtet, wodurch die Dimension von Bike+Ride Anlagen anhand der Verbindungsqualität bzw. Haltestellenkategorie bemessen wird.

Mit der Fertigstellung der Stadtbahnlinie U6 sowie dem S-Bahn Anschluss in unmittelbarer Nähe zur Messe kann dem SAB eine Haltestellenkategorie der Stufe 5 und dem daraus abgeleiteten Bedarf von mindestens 50 bis maximal 200 Abstellplätzen zugeordnet werden.

Im Zusammenhang mit Stuttgart 21 und der Fertigstellung des angrenzenden Fernbahnhofs steigert sich das Potenzial des SAB auf Haltestellenkategorie der Stufe 8, wodurch ein Bedarf von mindestens 200 bis maximal 1000 Abstellplätzen prognostiziert wird.

Aufgrund des wachsenden Potenzials von Fahrgästen und dem ermittelnden Bedarf von Radabstellanlagen zeigt sich, dass der SAB derzeit mit lediglich 7 Radabstellplätzen unzureichend ausgestattet ist.


5. Fahrradstation am SAB

Entsprechend der durchgeführten Bedarfsanalyse (siehe Ziffer 4) soll die geplante Fahrradstation 80 Abstellplätze und voraussichtlich 35 Lademöglichkeiten sowie 15 Schließfächer umfassen.

Einzelheiten zur geplanten Fahrradstation können der als Anlage 1 beigefügten
Präsentation entnommen werden.

Beabsichtigt ist, den Betrieb der Fahrradstation (insbesondere Bezahlung, Tarifmodelle) in Anlehnung an die Regelungen der LHS zu organisieren (vgl. GRDrs 870/2019).

Die Vorteile einer Fahrradstation am SAB liegen in der


Die Einhaltung der gültigen Vergabevorschriften stellt die FSG sicher.

Finanzielle Auswirkungen

Auf Grundlage einer Fahrradstation mit 80 Abstellplätzen und voraussichtlich 35 Lademöglichkeiten ergeben sich die folgenden geplanten einmaligen Nettoinvestitionskosten (ohne Umsatzsteuer):

PlätzeModul
Nettokosten
40
2 Mobile Fahrradgaragen à 20 Räder
80.000 EUR
20
10 Doppelstock Boxen
40.000 EUR
20
Einfache Radparker
5.000 EUR
Toolstation
2.000 EUR
15 Schließfächer 5er Kombi
10.000 EUR
1 Stele Bedienterminal (Buchung/Reservierung)
10.000 EUR
147.000 EUR

Für die Fahrradstation wird ein einmaliger städtischer Investitionszuschuss in Höhe von maximal netto 150.000 EUR gewährt. Der Zuschuss wird in Höhe der nachgewiesenen Nettokosten gewährt. Voraussetzung dafür ist das Vorliegen entsprechend geprüfter Rechnungen.

Die Auszahlung wird im Teilfinanzhaushalt THH 660, Tiefbauamt, Projekt Nr. 7.662931, Radwege, Ausz.Gr. 781 Investitionszuweisungen und -zuschüsse an Dritte im Jahr 2021 gedeckt.

Der Zuschuss kann in bis zu drei Teilraten abhängig vom Baufortschritt auf Nachweis entsprechend geprüfter Rechnungen durch die FSG beim Tiefbauamt abgerufen werden. Vor Auszahlung der letzten Teilrate ist ein Verwendungsnachweis von der FSG vorzulegen.

Die FSG übernimmt die Eigenleistungen bei den Baukosten (eigene Personalkosten mit rd. 25.000 EUR) und verpflichtet sich zum Betrieb der Fahrradstation mit Übernahme sämtlicher Betriebskosten (voraussichtlich rd. 20.000 EUR/Jahr) für mindestens 15 Jahre (Nutzungsdauer der Fahrradstation).

Dem Rechnungsprüfungsamt der LHS wird hinsichtlich des Investitionszuschusses ein unbeschränktes Prüfrecht bei der FSG eingeräumt.



Beteiligte Stellen

Referat WFB

Vorliegende Anträge/Anfragen

-

Erledigte Anträge/Anfragen

-



Dirk Thürnau
Bürgermeister


Anlagen

Anlage 1: Präsentation der Fahrradstation am SAB

<Anlagen>



zum Seitenanfang