Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
211
19
VerhandlungDrucksache:
517/2020
GZ:
JB
Sitzungstermin: 24.06.2020
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: BMin Fezer
Berichterstattung:-
Protokollführung: Herr Häbe
Betreff: Mehraufwendungen 2019 für den laufenden Betrieb der formellen Ganztagsschulen

Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Jugend und Bildung vom 18.06.2020, GRDrs 517/2020, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Dem überplanmäßigen Aufwand in Höhe von 2.200.000 EUR im THH 400 - Schulverwaltungsamt, Amtsbereich 4002110 - Allgemeinbildende Schulen und 4002130 - Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren, Kontengruppe 44500, Erstattungen von Verwaltungs- und Betriebsaufwand - für das Haushaltsjahr 2019 wird zugestimmt.

2. Zur Deckung werden 2.200.000 EUR aus Zuschüssen für Sachkostenbeiträge nach § 17 FAG, THH 400 - Schulverwaltungsamt, Amtsbereiche 4002110, 4002120 und 4002130 - Allgemeinbildende Schulen, Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) und Berufsbildende Schulen, Kontengruppe 31400, Laufende Zuweisungen und Zuschüsse herangezogen.

Die Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.

Dieser Tagesordnungspunkt wird auf Wunsch der CDU-Gemeinderatsfraktion gemeinsam mit dem heutigen TOP 20 "Förderung freier Träger von Tageseinrichtungen und
-pflege - Mittelbewilligung für das Jugendamt", GRDrs 407/2020, heutige NNr. 212, behandelt. Die Aussprache ist nachstehend wiedergegeben.

Den zeitlichen Ablauf der Bereitstellung städtischer Mittel an die freien Träger problematisiert StRin Ripsam (CDU). Bezug nehmend auf die GRDrs 517/2020 bezeichnet sie derzeit zur Prüfung vorliegende Verwendungsnachweise aus dem Jahr 2016 als "extrem schwierig". Da die Träger über eine finanzielle Verlässlichkeit verfügen müssten, müsse die Stadtverwaltung dringend versuchen, zu einer zeitgerechteren Abwicklung zu kommen. Dies gelte im gleichen Maße für die GRDrs 407/2020 (TOP 20).

Laut BMin Fezer gibt es verschiedene Grüne für verspätete Abrechnungen. Zum Teil würden die freien Träger Abrechnungen spät vornehmen und Verwendungsnachweise spät vorlegen. Beim TOP 20 ergebe sich ein großes Nachzahlungsvolumen aus Vorjahren, resultierend aus dem zwischenzeitlich beigelegten Förderstreit mit den Kirchen. Diese Nachzahlungen seien nun sukzessive abgearbeitet worden. Gesehen werden müsse, dass eine Umstellung auf eine neue Fördersystematik in der Regel nicht pauschal möglich sei. sondern es müsse differenziert pro Träger vorgegangen werden. Dies benötige Zeit. Letztlich führe dies aber zu deutlich höheren Zuwendungen an die freien Träger. Diese würden aufgrund von Abschlagszahlungen jedoch nicht in ihrer Liquidität beeinträchtigt. Diese Abschlagszahlungen seien im Übrigen auch erhöht worden. Zum Zeitpunkt der Plandarstellung Anfang 2017 auf der Basis des vorläufigen Rechnungsergebnisses 2016 sei dies noch nicht absehbar gewesen. Weiter weist sie auf unterjährig erfolgte gemeinderätliche Beschlüsse zu Förderverbesserungen, die ebenfalls sukzessive umgesetzt würden, hin (Personalkostenförderung zusätzlich 4,25 Mio. €, Förderung des Beköstigungsaufwands zusätzlich 0,85 Mio. €). Es gebe also viele unterschiedliche Gründe für das Verwaltungshandeln, aber es werde durch regelmäßige Kontakte darauf geachtet, dass die freien Träger nicht in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten.

Daraufhin stellt sich für StRin Ripsam die Frage, ob der Betrag von summa summarum 23,5 Mio. € nicht ausbezahlt wird, da diese Mittel bereits durch Abschlagszahlungen abgedeckt sind. Sollten diese Gelder den freien Trägern bislang nicht zur Verfügung gestanden haben, frage sie sich, wie die freien Träger ohne diese Mittel überhaupt hätten auskommen können.

Der Gemeinderat, so in der Folge die Vorsitzende, habe zum Großteil aufgrund von Vorschlägen der Verwaltung, die die Verwaltung aus fachlicher Sicht für gerechtfertigt angesehen habe, Beschlüsse gefasst. Es gehe um eine auskömmliche Finanzierung der Träger. Darauf hätten diese auch ein Anrecht, da andererseits die LHS von ihnen Leistungen in den Bereichen Jugendhilfe und Schulen erwarte. Veränderte Anforderungen der Stadt führten zu veränderten Leistungen und Kosten. Entsprechende Trägerforderungen würden, bevor diesen Folge geleistet werde, durch die Verwaltung auf ihre Berechtigung geprüft. Heute gehe es um endgültige Abrechnungen, die z. T. eben Nachzahlungen bedingten. Nochmals betont sie, geachtet werde darauf, dass die Existenzfähigkeit der Träger jederzeit sichergestellt sei. Dies gelinge auch.

Zu der von StRin Ripsam angesprochenen Kritik der Träger am Umfang der städtischen Föderung vertritt die Bürgrmeisterin, Bezug nehmend auf die letzte Sitzung des Jugendhilfeausschusses (JHA) die Einschätzung, hier gehe es um eine in Ansätzen ehemals gegebene strukturelle Unterfinanzierung der freien Träger. In Ansätzen sei diese an manchen Stellen auch weiter vorhanden. Damit habe sich beispielsweise der JHA, mit dem Ziel Abhilfe zu schaffen, fachlich auseinandergesetzt. Um aktuelle Finanzprobleme kümmere sich die Verwaltung. Die strukturelle Unterfinanzierung habe auch dank der Beschlüsse des Rates größtenteils abgebaut werden können. Darüber werde regelmäßig im JHA berichtet.

Danach führt StRin Ripsam an, dass die in den letzten Etatberatungen erfolgten Beschlüsse des Stuttgarter Gemeinderats zu der Förderung von Trägern von einigen baden-württembergischen Kommunen als zu hoch kritisiert wurden. Beispielsweise hätten diese erklärt "bei uns geht das mit viel weniger", und diese Kommunen befürchteten negative Auswirkungen auf ihre Förderlandschaft. Vor diesem Hintergrund fordert sie den Rat auf, sich an einen Rahmen zu halten, der wirklich sinnvolle und wichtige Dinge beinhaltet.

Die Vorsitzende legt diesbezüglich Wert darauf, dass die Förderung der Träger erfolgt, um als richtig, wichtig und erforderlich angesehene Leistungen in der sozialen Landschaft der LHS sicherzustellen. Wie diese soziale Landschaft ausgestaltet werde, entscheide der Rat aufgrund von durch die Verwaltung entwickelten Vorschlägen. Diese Maßnahmen seien auf die großstädtischen Stuttgarter Belange ausgereichtet. Pauschale Aussagen wie "auch andere Städte fördern ordentlich" seien ihr zu wenig, aber ihr seien viele Beispiele, nicht zuletzt im Kontext mit den Baden-Württembergischen Städtetag bekannt, die zeigten, dass Stuttgart deutlich besser als andere Städte aufgestellt sei. Dankenswerterweise habe sich der Stuttgarter Gemeinderat politisch entschieden, für bessere Leistungen Mittel bereitzustellen.

Von StRin Nuber-Schöllhammer (90/GRÜNE) wird unterstrichen, angesichts der hohen Beträge in den Beschlussanträgen sei sie davon ausgegangen, dass das Verwaltungshandeln in Abstimmung mit den freien Trägern erfolge. Ihre Fraktion stehe hinter den gefassten Beschlüssen.

Einem von StRin Ripsam geäußerten Wunsch entsprechend sagt BMin Fezer dem Ausschuss zu, konkrete Zahlen zu Abschlagszahlungen und Nachzahlungen zur Verfügung zu stellen.

Danach stellt BMin Fezer fest:

Der Verwaltungsausschuss beschließt den Beschlussantrag der GRDrs 517/2020 einstimmig wie beantragt.

Der Verwaltungsausschuss beschließt den Beschlussantrag der GRDrs 407/2020 einstimmig wie beantragt.
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