Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Jugend und Bildung
Gz:
JB
GRDrs
202/2017
Stuttgart,
03/14/2017
Jugendhilfeausschuss
- Wechsel bei den stimmberechtigten Mitgliedern
Beschlußvorlage
Vorlage an
zur
Sitzungsart
Sitzungstermin
Jugendhilfeausschuss
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
nicht öffentlich
nicht öffentlich
öffentlich
27.03.2017
05.04.2017
06.04.2017
Beschlußantrag:
1. Die Bestellung von Herrn Rainer Mayerhoffer, Stadtjugendring Stuttgart e. V. zum stellvertretenden stimmberechtigten Mitglied des Jugendhilfeausschusses wird widerrufen.
2. Zum neuen stellvertretenden stimmberechtigten Mitglied wird Herr Alexander Schell, Stadtjugendring Stuttgart e. V., gewählt.
Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1
Der Stadtjugendring e. V. hat mit Schreiben vom 7. März 2017 mitgeteilt, dass zur Wahl als neues stellvertretendes stimmberechtigtes Mitglied des Jugendhilfeausschusses gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 4 der Satzung für das Jugendamt Herr Alexander Schell vorgeschlagen wird. Er soll Nachfolger von Herrn Rainer Mayerhoffer werden, der Ende 2016 in den Ruhestand gegangen ist. Herr Schell ist Stellvertreter für Frau Schmitt-Nerz.
Die stimmberechtigten Mitglieder des Jugendhilfeausschusses werden gemäß § 3 Abs. 1 der Satzung für das Jugendamt vom Gemeinderat gewählt.
Eine offene Wahl der genannten Personen durch Akklamation ist nur möglich, wenn alle anwesenden Mitglieder des Gemeinderates dieser Sitzverteilung positiv zustimmen; eine Stimmenthaltung ist nicht ausreichend. Falls Einstimmigkeit nicht erreicht wird, ist eine geheime Wahl erforderlich.
Finanzielle Auswirkungen
--
Beteiligte Stellen
--
Vorliegende Anträge/Anfragen
--
Erledigte Anträge/Anfragen
--
Isabel FezerBürgermeisterin
Anlagen
<Anlagen>
zum Seitenanfang