Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Kultur/Bildung und Sport
Referat Soziales/Jugend und Gesundheit

Gz: KBS/SJG
GRDrs 1131/2011
Stuttgart,
11/15/2011



Haushalt 2012/2013

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 21.11.2011



Neukonzeption Betreuung Grundschulkinder verwirklichen


Beantwortung / Stellungnahme

In der GRDrs 199/2011 hat die Verwaltung für den vorgesehenen Zielbeschluss die voraussichtlichen Kosten auf der Grundlage von Richtwerten (durchschnittliche Kosten pro Einheit – Schule, Zug, Gruppe usw.) anhand von Erfahrungswerten geschätzt. Außerdem wurden beispielhaft die voraussichtlichen Kostenbestandteile für einmalige Investitionen und laufenden Betrieb für eine Schule dargestellt (vgl. Anlage 1, Seite 40) – so für ein Schülerhaus mit fünf Gruppen oder eine Ganztagesgrundschule mit zwei Zügen. Die Kosten für die Standardverbesserung im Betrieb bereits bestehender Ganztagesgrundschulen und Nachmittagsgruppen wurden anhand der Ist-Situation berechnet (Nachrüstung).

Auf der Basis des Zielbeschlusses ist zunächst eine umfassende konzeptionelle Grundlagenarbeit erforderlich, um für diese vielfältigen Neuerungen die entsprechenden Rahmenbedingungen zu schaffen. Es ist deshalb noch nicht bekannt, in welchen Zeiträumen wie viele und vor allem welche Schulen an dieser Konzeption Interesse zeigen werden oder wo vorrangig Bedarf angemeldet wird. Erst wenn dies alles vorliegt und an bestimmten Standorten die Zahl der Gruppen bzw. Züge feststeht, werden anhand der konkreten Planungen im Einzelfall die Kosten ermittelt. Diese können je nach Schule einmal höher, ein andermal aber auch niedriger ausfallen. Das lässt sich aber erst im Rahmen der vorgesehenen Umsetzungsschritte konkretisieren.

Dies bedeutet, dass für den Doppelhaushalt 2012/2013 entsprechend dem Zielbeschluss, jährlich zehn Ganztagesgrundschulen und als schnellere Zwischenlösung Schülerhäuser einzurichten, auch nur die voraussichtlichen Kosten für diese ersten beiden Jahre angemeldet wurden. Für die folgenden Doppelhaushalte müssen – auf der Grundlage der inzwischen gesammelten Erfahrungen – wieder entsprechende neue Anmeldungen erfolgen. Bei allen noch bestehenden Unsicherheiten ist es praktisch nicht möglich, den gesamten Finanzbedarf für eine Umsetzungszeit bis 2016 mit belastbaren Daten darzustellen. Dafür muss abgewartet werden, wie dieses Konzept angenommen wird, wobei vor allem die Ganztagesgrundschulen für die konzeptionelle Vorarbeit, die Planung und bauliche Realisierung einen zeitlichen Vorlauf von zwei bis vier Jahren brauchen. Für 2012 sind daher bislang Schulen vorgesehen, für die bereits Beschlüsse vorliegen, deren Investitionsmaßnahmen aber noch nicht finanziert sind.

Die in der Vorlage genannten Beträge sind also als Pauschalen zu betrachten, die in der Umsetzungsphase noch konkretisiert werden müssen. Um den in der GRDRs 199/2011 dargestellten voraussichtlichen Finanzbedarf für den Doppelhaushalt 2012/2013 transparenter zu machen, wurden in der als Anlage beigefügten Übersicht die einzelnen Komponenten in der Struktur der Wunschliste nochmals detaillierter dargestellt.



Vorliegende Anträge/Anfragen

Antrag Nr. 527/2011 der SPD-Gemeinderatsfraktion




Dr. Susanne Eisenmann



<Anlagen>


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Anlage 1 GRDrs 1131_2011.doc