Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales und gesellschaftliche Integration
Gz:
SI / 53
GRDrs
1291/2023
Stuttgart,
11/09/2023
Haushalt
2024/2025
Unterlage für die
1
. Lesung des
Verwaltungsausschuss
zur
nichtöffentlichen
Behandlung am
15.11.2023
Einrichtung einer Anlauf- und Beratungsstelle für 'modRNA-Nebenwirkungen' (COVID-Impfung)
Beantwortung / Stellungnahme
Das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) gibt für die COVID-19-Impfkampagne bis zum 31.3.2023
55.486 gemeldete Verdachtsfälle schwerwiegender Nebenwirkungen nach Gabe von COVID-19-Impfstoffen bei insgesamt 192.208.062 verabreichten Impfdosen an (PEI, Arzneimittel im Blick, Ausgabe 2, Juni 2023). Dies entspricht einer Rate von 0,29 gemeldeten Verdachtsfällen schwerwiegender Nebenwirkungen pro 1.000 Impfungen oder 0,029 %. Kreisbezogene Daten liegen derzeit nicht vor, eine Hochrechnung an Hand der Einwohnerzahlen führt rechnerisch zu einer Anzahl von 407 betroffenen Personen in Stuttgart, bei denen der Verdacht auf eine schwerwiegende Nebenwirkung nach COVID-19-Impfung gemeldet wurde (wobei die Impfrate in Stuttgart niedriger als im Bundesdurchschnitt war, insofern ist die Zahl vermutlich zu hoch geschätzt). Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Meldepflicht bewusst sehr niederschwellig gehalten ist, um keine schwerwiegenden Nebenwirkungen nach Impfungen zu übersehen; es handelt sich bei der genannten Zahl deshalb nicht um kausal bestätigte schwerwiegende Nebenwirkungen bzw. gesicherte Impfschäden, sondern um Verdachtsfälle.
Der im Haushaltsantrag zitierte Bericht der Kassenärztlichen Bundesvereinigung bezieht sich nicht auf meldepflichtige Verdachtsfälle schwerwiegender Nebenwirkungen nach COVID-19-Impfungen, sondern auf beobachtete Nebenwirkungen, die von Vertragsärztinnen und Vertragsärzten im Rahmen der Abrechnungsdaten kodiert wurden. Diese schließen auch übliche Impfreaktionen im Sinne der Definitionen der Ständigen Impfkommission beim Robert Koch-Institut ein. Weitere Informationen finden sich in der Pressemitteilung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung vom 16.6.2022, die sich auf eine Anfrage von Herrn MdB Sichert (AfD) im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages am 21. März 2022 bezieht.
Die vorliegenden Zahlen des PEI belegen eine hohe Vigilanz der Ärzteschaft für mögliche schwerwiegende Nebenwirkungen nach Gabe von COVID-19-Impfstoffen. Angesichts der vermuteten Anzahl von rund 400 Verdachtsfällen kann von einer umfassenden Versorgung dieser Patientinnen und Patienten im vertragsärztlichen Regelsystem ausgegangen werden, so wie dies auch bei seltenen, aber möglichen schwerwiegenden Nebenwirkungen nach anderen Impfungen geschieht. Ärztliche Fachmedien berichten regelmäßig auch über das Thema „Post-Vac-Syndrom“, Ärztinnen und Ärzte, die entsprechende Patientinnen und Patienten betreuen, können sich über wissenschaftliche Internetseiten fachlich informieren. Insofern kann kein Bedarf für ein zusätzliches Angebot auf kommunaler Ebene festgestellt werden.
Vorliegende Anträge/Anfragen
8001/2023 AfD
Dr. Alexandra Sußmann
Bürgermeisterin
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