Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
569
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VerhandlungDrucksache:
1149/2021
GZ:
OB 0501-04
Sitzungstermin: 15.12.2021
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: EBM Dr. Mayer
Berichterstattung:-
Protokollführung: Herr Häbe
Betreff: Ermächtigung zur Einstellung von Personal außerhalb des Stellenplans: Für die Umsetzung der DV-Chancen-
gleichheit am Klinikum Stuttgart und Entwicklung einer Website zur Förderung chancenbenachteiligter Frauen bei der Abteilung OB-ICG

Beratungsunterlage ist die Vorlage des Herrn Oberbürgermeisters vom 13.12.2021, GRDrs 1149/2021, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Der Vereinbarung, die Umsetzung der DV-Chancengleichheit analog der LHS auch im Klinikum Stuttgart durch die Abteilung für individuelle Chancengleichheit von Frauen und Männern wahrzunehmen, wird zugestimmt.

2. Die Verwaltung wird ermächtigt, hierfür ab 01.01.2022 für die Dauer von zwei Jahren außerhalb des Stellenplans zusätzlich Personal im Umfang von 0,2 VZK in EG 12 TVöD zu beschäftigen. Die Personalaufwendungen i. H. v. 17.400 EUR p. a. werden bei der Aufstellung des Doppelhaushaltsplans 2022/2023 berücksichtigt. Die Finanzierung erfolgt aus Personalkostenersätzen des Klinikums.

3. Der Entwicklung und Umsetzung einer Informations- und Kommunikationsplattform zur Förderung "Chancenbenachteiligte Frauen" und deren Integration in den Arbeitsmarkt mit einem Aufwand i. H. v. 100.020 EUR im Jahr 2022, wird zugestimmt. Die Aufwendungen werden bei der Aufstellung des Doppelhaushaltsplans 2022/2023 berücksichtigt.

4. Die Verwaltung wird ermächtigt, ab 01.01.2022 für die Dauer von zwei Jahren außerhalb des Stellenplans zusätzlich Personal im Umfang von 0,5 VZK in EG 12 TVöD für die Koordination, Umsetzung und Etablierung der Informations- und Kommunikationsplattform bei der Abteilung für individuelle Chancengleichheit zu beschäftigen. Die Personalaufwendungen i. H. v. 43.500 EUR p. a. werden bei der Aufstellung des Doppelhaushaltsplans 2022/2023 berücksichtigt.

Die Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.


EBM Dr. Mayer stellt fest:

Der Verwaltungsausschuss beschließt ohne Aussprache bei 1 Gegenstimme mehrheitlich wie beantragt.
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