Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung/Kultur und Recht
Gz: 3001-00
GRDrs 386/2022
Stuttgart,
06/28/2022



KUBI-S: Einführung Kulturpass und Verbindung Startergutschein Kultur



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Ausschuss für Kultur und Medien
Beschlussfassung
Kenntnisnahme
öffentlich
öffentlich
06.07.2022
26.07.2022



Beschlußantrag:

Dem Gesamtkonzept zur Einführung des Kulturpasses einschließlich Erweiterung
um den "Startergutschein Kultur" wird zugestimmt.




Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

KUBI-S, das Netzwerk Kulturelle Bildung Stuttgart, hat mit dem Doppelhaushalt 2022/2023 den Auftrag für die Konzeption, Realisierung und Durchführung des Kulturpasses erhalten (siehe GRDrs 995/2021 sowie Anlage 1, Punkt 1). Dafür wurden für 2022/2023 je 500.000 Euro im Haushalt bereitgestellt. Die Konzeption wird in Verzahnung mit einem Beteiligungsprozess geplant, um junge Menschen in die Planung
einzubeziehen und Impulse an potenzielle Partner wie zum Beispiel Kulturanbietende und -institutionen zu vermitteln. Vorgesehen sind verschiedene Beteiligungsformate und Kommunikationsmaßnahmen. Für die technische Umsetzung des Kulturpasses wird ein externer Dienstleister beauftragt.


KUBI-S integriert den Kulturpass in ein Gesamtkonzept nachhaltiger Kultureller Bildung.
Teil des Gesamtkonzeptes Kulturelle Bildung ist der im September 2021 eingeführte „Startergutschein Kultur“ für erste Klassen an Ganztagsgrundschulen (siehe GRDrs 194/2021). Um beiden Zielgruppen, Kindern und Jugendlichen, gleichermaßen gerecht zu werden, sollen die Maßnahmen als aufeinander folgende Bausteine verbunden und der „Startergutschein Kultur“ zum 01.09.2022 von 100 Euro auf 300 Euro pro Klasse erhöht werden.




Finanzielle Auswirkungen

Die erforderlichen Haushaltsmittel für das Gesamtkonzept zur Einführung des Kulturpasses einschließlich Erweiterung um den "Startergutschein Kultur" stehen im THH 410 Kulturamt, Amtsbereich 4102730 Netzwerk Kulturelle Bildung zur Verfügung.



Beteiligte Stellen

keine

Vorliegende Anträge/Anfragen

keine

Erledigte Anträge/Anfragen

keine



Dr. Fabian Mayer
Erster Bürgermeister     


Anlagen

Anlage 1: Ausführliche Begründung

Ausführliche Begründung:

1. Entwicklung und Planung Kulturpass

KUBI-S, das Netzwerk Kulturelle Bildung Stuttgart, setzt sich für kulturelle Teilhabe ein.
Ab 2023 sollen jährlich alle in Stuttgart gemeldeten Jugendlichen, die das 16. Lebensjahr vollenden, ein Guthaben in Höhe von jeweils 100 Euro zum Geburtstag erhalten. Der Kulturpass ergänzt die bereits von KUBI-S entwickelten Maßnahmen mit dem Fokus auf eine jüngere Zielgruppe (GRDrs. 995/2021 Kulturpass). Übergeordnetes Anliegen ist es, Kultur für Jugendliche zugänglich zu machen und Teilhabe zu ermöglichen.

Das Konzept des Kulturpasses richtet sich gezielt an Jugendliche, Kultur zu entdecken. Rund 5.000 Jugendliche erreichen jährlich das 16. Lebensjahr. Das Guthaben soll für
Kulturangebote wie beispielsweise Museen, Theater, Konzerte oder Kino innerhalb von zwei Jahren genutzt werden können. Die Auswahl der Programme, der Angebote und Anbietenden soll im Austausch mit jungen Menschen zusammengestellt werden. Neben der Bereitstellung des Guthabens sollen parallel Stuttgarter Künstler*innen, Kulturschaffende und -einrichtungen angeregt werden, Programme für junge Menschen anzubieten. Die technische Umsetzung wird extern beauftragt und mit Blick auf eine möglichst barrierearme Antragsstellung und Nutzung von einem Dienstleister entwickelt.


Zeitschiene:
2022
bereits erfolgtAustausch mit Expert*innen der Jugendarbeit
bereits erfolgtBewerbung und Zusage bundesweites Programm „Kulturkarte?“ des BKJ – Verband für Kulturelle Bildung
bereits erfolgtEinstellung Projektmanager*in Kulturpass
ab JuliBeginn Umfragen und digitaler/analoger Kommunikationsmaßnahmen
ab Oktober Moderation Beteiligungsprozess und Zusammenarbeit
mit Begleitgruppe
bis DezemberZusammenstellung Kulturangebote und Kooperationsanfragen an Kulturanbietende
bis DezemberBundesweite Ausschreibung für technischen Dienstleister, Beauftragung und Entwicklungszeit
2023
1. JahreshälfteTestphase technische Umsetzung
2. JahreshälftePilotprojektphase Kulturpass

Die Konzeption, Realisierung und Durchführung
des Kulturpasses ist zunächst in zeitlich befristeter Pilotphase bis Dezember 2023 geplant. Nach der ersten Laufzeit ist eine
Evaluation vorgesehen.


2. Beteiligungsprozess
Der Kulturpass soll mit Unterstützung junger Menschen entwickelt werden. Aus diesem Grund werden Konzeption und Einführung mit einem Beteiligungsprozess verzahnt,
um Sichtweisen, Ideen und Wünsche der Zielgruppe zu berücksichtigen. Sowohl Befragungen online und vor Ort, an Schulen wie öffentlichen Plätzen, als auch die Gründung einer „Begleitgruppe“ junger Menschen sollen verschiedenen Perspektiven Raum geben.

Im Hinblick auf Austauschmöglichkeiten mit unterschiedlichen jungen Menschen und
einer diversen Besetzung der Begleitgruppe arbeitet KUBI-S eng mit der Mobilen
Jugendarbeit und der Jugendhilfeplanung zusammen. Weitere Akteur*innen mit Expertise werden eingebunden wie zum Beispiel Schulen, Jugendhäuser oder der Jugendrat.

KUBI-S ist außerdem Teil des Programms „Kulturkarte?“ des Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, das im Rahmen des Jugend-Budgets der Jugendstrategie der Bundesregierung aufgesetzt wurde. Die Bundesvereinigung Kulturelle
Kinder- und Jugendbildung (BKJ) wurde vom Bundesministerium beauftragt und fördert im Jahr 2022 „Modellvorhaben, die Zugänge zu kulturellen Angeboten und Einrichtungen
für Jugendliche auf lokaler Ebene erleichtern und Teilhabe an Kultur nachhaltig sichern“. KUBI-S erhält eine Anschub- und Impulsförderung in Höhe von 10.000 Euro und wird im Beteiligungsprozess rund um den Kulturpass begleitet.



3. Verbindung von Kulturpass und „Startergutschein Kultur“ und Budgetplanung

Für die Entwicklung junger Menschen gehören das Erleben von Kultur früh zu wichtigen Faktoren der Persönlichkeitsentwicklung und einer erfolgreichen (Kulturellen) Bildung. Zentral für die Entwicklung und Etablierung des Kulturpasses ist seine Eingliederung
in ein übergeordnetes Kulturförderkonzept als weitere Maßnahme zum Abbau finanzieller Hürden und zur Entwicklung altersgerechter Zugänge zu Kultur. Die Idee der individuellen Nutzung des Kulturpasses unabhängig von sozialen Rahmenbedingungen ist essentiell. Das Guthaben soll Jugendlichen selbständiges Kulturerleben außerhalb von Familie und
Schule an der wichtigen Schwelle zum Erwachsenwerden ermöglichen.


Mit dem Startergutschein Kultur für erste Klassen an Ganztagsgrundschulen legte KUBI-S im Rahmen der Neukonzeption für die kulturelle Teilhabe in der Ganztagsgrundschule (siehe GRDrs 194/2021) im September 2021 den Grundstein für eine nachhaltige Förderung von Kultureller Bildung. Der „Startergutschein Kultur“ finanziert Erstklässler*innen den Besuch einer Kulturinstitution oder die Durchführung eines Projektes mit Kultur-
schaffenden mit derzeit 100 Euro pro Klasse. Den Gutschein beantragen die Träger
der Jugendhilfe. Das Gesamtvolumen beträgt derzeit 10.000 EUR für etwa 90 Klassen, beteiligt sind ca. 45 Ganztagsgrundschulen


Eine zukunftsorientierte Kulturelle Bildung bedeutet für KUBI-S, chancen- und teilhabegerechte Modelle – sowohl für Kinder als auch Jugendliche – zu entwickeln. Der „Startergutschein Kultur“ und der Kulturpass bilden in diesem Gesamtkonzept zwei wichtige Bausteine zu einer nachhaltigen Förderung der kulturellen Bildungsbiographie beider Gruppen. Der Startergutschein Kultur soll zum 01.09.2022 um 200 Euro auf 300 Euro je Klasse und Schuljahr erhöht werden. Durch diese Aufstockung wären mehrere Besuche in Kultureinrichtungen oder Projekte möglich. Der Gesamtbetrag Startergutschein Kultur beläuft sich auf 30.000 Euro pro Schuljahr. Diese sollen aus dem Budget des Kulturpass in Höhe von 500.000 Euro (441.900 Euro Sachkosten und 58.100 Euro Personalkosten) pro Jahr finanziert werden.

4. Finanzielle Auswirkungen

Die erforderlichen Haushaltsmittel für das Gesamtkonzept zur Einführung des Kultur-
passes einschließlich Erweiterung um den "Startergutschein Kultur" stehen im THH 410 Kulturamt, Amtsbereich 4102730 Netzwerk Kulturelle Bildung zur Verfügung.




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Leitvermerk_GRDrs 386_2022_Kulturpass.docx