Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
307
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VerhandlungDrucksache:
621/2011
GZ:
RSO 1411-01
Sitzungstermin: 27.07.2011
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: BM Dr. Schairer
Berichterstattung:der Vorsitzende, Herr Lülf (Rinke Sicherheitsberatung)
Protokollführung: Herr Häbe st
Betreff: Feuerwehrbedarfsplan der Landeshauptstadt Stuttgart
- Plausibilitätsprüfung durch externen Gutachter

Beratungsunterlage ist die dieser Niederschrift angeheftete Vorlage des Referats Recht, Sicherheit und Ordnung vom 21.07.2011, GRDrs 621/2011.


Die zu diesem Tagesordnungspunkt erfolgte Powerpoint-Präsentation ist dem Protokoll als Dateianhang hinterlegt. Dem Originalprotokoll und dem Protokollexemplar für die Hauptaktei ist sie in Papierform angehängt.

Den kurzfristigen Versand der GRDrs 621/2011 bittet BM Dr. Schairer zu entschuldigen. Auf seine Nachfrage erheben sich keine Einwendungen gegen eine Beratung dieser Vorlage in der heutigen Sitzung.

Einführend trägt der Vorsitzende vor, am 23.03.2011, Niederschrifts-Nr. 75, sei im Verwaltungsausschuss beschlossen worden, den Feuerwehrbedarfsplan überprüfen zu lassen. Heute liege nun dieser Plan erstmals formell der GRDrs 621/2011 bei. Im Rahmen der Novellierung der Feuerwehrsatzung der Landeshauptstadt, § 3 Abs. 2, werde ein Feuerwehrbedarfsplan als Grundlage zur Dimensionierung der Stuttgarter Feuerwehrarbeit verbindlich festgeschrieben. Mit diesem Plan solle im Hinblick auf die kommenden Jahre ein großer Schritt zu der gewünschten Leistungsfähigkeit der Feuerwehr (FW) unternommen werden. Mit den begonnen Beratungen der GRDrs 375/2011 "Neubau der Feuer- und Rettungswache 5 in Stuttgart-Möhringen" stehe ein weiterer Schritt an. In diesem Zusammenhang werde auch die Arrondierung der Feuerwache 3 im Stadtbezirk Bad Cannstatt beraten und damit stünden des Weiteren Überlegungen über weitere anstehende Sanierungskosten an. Es gehe also momentan um einen großen Schritt, damit in den kommenden Haushaltsplanberatungen die FW für die Zukunft aufgestellt bzw. ihre Leistungsfähigkeit für die Zukunft sichergestellt werden kann.

Heute gehe es insbesondere darum, dass der Gemeinderat in seiner Nachmittagssitzung sich den Feuerwehrbedarfsplan zu eigen macht. In diesem Plan werde die zentrale Frage beantwortet, wie viel FW die Stadt benötigt. Gemeinsam solle das Schutzniveau festgelegt werden und es solle die Organisation der FW dimensioniert werden. Es gehe um die Systematik der Gefährdungsanalyse, um die Festschreibung der 5-Wachen-Strategie, um die Definition der Schutzziele, um die Festlegung des Funktionsstellenplans und des Jahresstundenbedarfs, woraus sich Konsequenzen im Stellenbereich für die Haushaltsplanberatungen ergeben, um die Festlegung der Rolle der Freiwilligen Feuerwehr (FFW) im Schutzkonzept und um die Festlegung des gesehenen besonderen Bedarfs an Aus- und Fortbildung.

Zur aufgekommenen Diskussion über die Schlüssigkeit und Plausibilität des Feuerwehrbedarfsplans fährt er fort, in der Verwaltungsausschusssitzung am 23.03.2011 sei beschlossen worden, die in Feuerwehrangelegenheiten sehr erfahrene Firma Rinke mit einem Gutachten zu beauftragen. Diese Firma, in Person des Gutachters, Herrn Lülf, habe das der Vorlage beigefügte Ergebnis erbracht, nämlich die voll umfängliche Bestätigung des Feuerwehrbedarfsplans. Der Gutachter spreche von realistischen Schutzzielen, von einer wirtschaftlichen und gleichzeitig sparsamen Wehr, von einem plausiblen, angesichts der Stuttgarter Gegebenheiten wirtschaftlichen Löschzugmodell und einem optimalen Einbeziehen der FFW in das verfolgte Schutzkonzept. Nach Einschätzung des Gutachters könne die FFW nicht noch weitere Schutzfunktionen übernehmen. Zudem sei seit 30 Jahren, also nach Anstellen der letzten Risikoeinschätzung und der letzten Gefährdungseinstufung, die FW nicht in gleichem Maße wie die Erhöhung der Einsatzfunktionen im Grundschutz entwickelt werden. Dies habe sich in den Beschlussantragsziffern, die heute, bezogen auf Beschlussfassungen in den künftigen Haushaltsplanberatungen zur Kenntnis gebracht werden, niedergeschlagen. Darüber hinaus habe der Gutachter in den Fachabteilungen der FW einen Personalmehrbedarf von 9 Stellen im gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst benannt.

Die Vorlage enthalte auch eine Bemerkung zur Diskussion zur Einführung der Vorsorgekuren. Mit der Dienstrechtsreform würden bekanntlich die Kommunen in Analogie zum Polizeivollzugsdienst ermächtigt, für die Einsatzbeamten der FW erstmals Vorsorgekuren zu gewährleisten. Dabei handle es sich um eine Freiwilligkeitsleistung. Je nach Ausgestaltung dieser Leistung (ab dem 40. oder ab dem 50. Lebensjahr) gebe es Stellenkonsequenzen. Da diese Vorsorgekuren alle Städte und Gemeinden betreffen, habe der baden-württembergische Städtetag eine Arbeitsgruppe unter der Führung der Städte Mannheim und Stuttgart eingerichtet. Diese werden zusammen mit dem KVBW eine Empfehlung zu einer einheitlichen Regelung erarbeiten.

Die finanziellen Auswirkungen dieses vom Gutachter bestätigten und als plausibel erkannten Feuerwehrbedarfsplans seien in den Beschlussantragsziffern 3 und 4 aufgelistet. Auf dieser Basis wolle die Branddirektion für den diesjährigen Haushaltsplan 14 Stellen beantragen. Weitere 6 Stellen sollten für den gehobenen Feuerwehrtechnischen Dienst zur Kenntnis genommen werden. Ebenfalls um Kenntnis werde gebeten, dass noch ein Vorschlag zur Umsetzung der Vorsorgekuren vorgelegt wird.

Anschließend stellt Herr Lülf die Vorgehensweise bei der von ihm durchgeführten Plausibilitätsprüfung und die dabei erzielten Ergebnisse analog den Inhalten der beigefügten Powerpoint-Präsentation dar. Sein Schlusswort lautet, auch wenn der Feuerwehrbedarfsplan beschlossen werden sollte, wäre die FW Stuttgart "immer noch sehr schwäbisch organisiert - man könnte fast auch sagen schwäbisch/schottisch organisiert".

Nach dieser Präsentation macht BM Dr. Schairer noch auf den gemeinsamen Antrag der CDU-Gemeinderatsfraktion und der SPD-Gemeinderatsfraktion Nr. 42/2011 "Höchste Eisenbahn für den Feuerwehrbedarfsplan" vom 04.02.2011 aufmerksam.

Sowohl für das Gutachten als auch für den Feuerwehrbedarfsplan bedanken sich StR Pätzold (90/GRÜNE), StRin Prof. Dr. Loos (CDU), StR Kanzleiter (SPD), StR Zeeb (FW), StR Klingler (FDP) und StRin Küstler (SÖS und LINKE).

Das Gutachten zeigt für StR Pätzold, dass es sich bei der Stuttgarter FW um eine sparsame Wehr handelt. Ohne das Personal, dessen Bedarf nun nachgewiesen ist, gehe es nicht. Besonders erfreulich ist für ihn die Bestätigung des von eigenen Kräften der FW erstellten Plans. Dieser Plan stelle eine gute Grundlage für die weitere Arbeit dar. Erstmals werde aufgezeigt, dass durch die FFW ein bis zwei Berufsfeuerwehrwachen eingespart werden. Dieses begrüßenswerte Ehrenamt werde immer schwieriger. Daher müsse geschaut werden, wie die FFW attraktiv gehalten werden kann. Seine Fraktion stimme der Vorlage zu.

StRin Prof. Dr. Loos spricht bezogen auf den Feuerwehrbedarfsplan von einer schweren Geburt. Die heute vorgestellte Überprüfung bestätige diesen Plan in vollem Umfang. Die Stuttgarter FW sei demnach nicht nur die beste im Land Baden-Württemberg, sondern auch "best of class" in der gesamten Bundesrepublik. Das Schutzniveau sei vorzüglich und der Ressourcenverbrauch äußerst sparsam. Unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten, auch dies sei bestätigt worden, werde die FFW zudem sehr gut eingebunden. Durch deren Einbindung ergebe sich in den äußeren Stadtbezirken ein sehr sparsames, effizientes und qualitätsvolles Sicherheitskonzept. Positiv nehme die CDU-Gemeinderatsfraktion vom Bedarf von 20 Stellen sowie von dem absehbar weiteren Stellenbedarf durch die Dienstrechtsreform Kenntnis. Die CDU-Gemeinderatsfraktion stimme dem Beschlussantrag zu.

Angesichts der hohen Kosten der FW, so StR Kanzleiter, sei die in Auftrag gegebene Plausibilitätsprüfung des Feuerwehrbedarfsplans richtig gewesen. Erfreulich sei die Bestätigung einer sparsamen Mittelbewirtschaftung. Dabei komme der FFW eine zentrale Rolle zu. Dieses dahinter stehende ehrenamtliche Engagement gelte es zu fördern und zu stabilisieren, damit von dort das Erforderliche weiter abgedeckt werden kann. Die in der Vergangenheit vom Gemeinderat gefassten Beschlüsse zielten auch darauf ab. Daran werde in Zukunft, wenn es um die bauliche Infrastruktur und um die Geräteausstattung geht, festgehalten. Seine Fraktion unterstütze den Beschlussantrag und damit die Umsetzung des aufgezeigten Stellenbedarfs in der dargestellten Form.

Ebenfalls erfreut über die Bestätigung des Feuerwehrbedarfsplans sowie der bedeutsamen Rolle der FFW zeigt sich StR Zeeb. Die Fortsetzung der bisherigen Strategie, nach wie vor in die Infrastruktur der FFW zu investiern, sei richtig.

Für StR Klingler ist es ein wichtiger Standort-Wohlfühlfaktor, in einer sicheren Stadt zu leben. Für den dazu von der Stuttgarter FW geleisteten Beitrag bedankt er sich. Jede weitere in diesem Bereich geschaffene Stelle trage zu einer weiteren Erhöhung der Sicherheit bei. Die Stuttgarter Struktur Berufsfeuerwehr/FFW wird von ihm nachhaltig gelobt. Insbesondere hebt er das ehrenamtliche Engagement bei der FFW und die von dort ausgeübten sozialen Funktionen hervor. Zudem würdigt er die Jugendfeuerwehren. Neben der Unterstützung des Beschlussantrages durch seine Fraktion kündigt er die Unterstützung weiterer Investitionen in den Bereich der FFW an.

StRin Küstler schließt sich ebenfalls dem Dank für die geleistete Arbeit der Stuttgarter FW an. Sie kündigt ihre Zustimmung zum Beschlussantrag an. Auch in Zukunft müsse den in diesem Bereich auftretenden Bedarfen Rechnung getragen werden. Allerdings gehörten auch Strukturen hinterfragt. Dabei spricht sie die Ansiedlung der Leitungsfunktionen an.

StR Pätzold bittet bis zu den Haushaltsplanberatungen die bei der FW anfallenden Unterhaltskosten, insbesondere des Fahrzeugsbereichs, darzustellen.

Hinsichtlich der im Antrag Nr. 42/2011 mit angesprochenen Frage der Auswirkungen der Wehrpflichtaussetzung auf die Personalgewinnung der FFW erwartet StRin Prof. Dr. Loos noch Antworten der Verwaltung.

Von StRin Küstler werden Informationen zur Gewinnung des Nachwuchses für die Jugendfeuerwehren erbeten. Konkret fragt sie nach, ob sich bei den Jugendfeuerwehren auch die Internationalität Stuttgarts widerspiegelt.

Von Herrn Dr. Knödler (Branddirektion) erhält StR Zeeb die Auskunft, bei der Erstellung des Feuerwehrbedarfsplans sei das Bahnprojekt Stuttgart 21 im Fokus gewesen. Unterschieden werden müsse dabei jedoch zwischen dem reinen baulichen Aspekt und dem Betrieb. Die Bahn könne nur sichere Tunnels unterhalten. Ansonsten würde die Bahn Tunnels auch nicht genehmigt bekommen. In der Annahme sicherer Tunnels habe die Branddirektion in der Prävention alles für notwendig Angesehene in die Planfeststellungsbeschlüsse einfließen lassen. In der Diskussion befinde sich derzeit noch, und dies sei wesentlich, die Bauphase. Seines Erachtens befindet man sich hier auf einem guten Weg hin zu einer Abstimmung mit der Bahn. Die Stuttgarter Feuerwehr werde sicherlich nicht die Gruben- und Rettungswehr stellen. Dies habe die Bahn, und dies habe auch der Presse entnommen werden können, ausgeschrieben.


BM Dr. Schairer stellt zum Abschluss dieses Tagesordnungspunktes fest:

Der Verwaltungsausschuss stimmt dem Beschlussantrag einmütig zu.

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