Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung/Kultur und Recht
Gz: AKR
GRDrs 1052/2019
Stuttgart,
10/23/2019


Baukostenzuschuss an die Chorgemeinschaft Untertürkheim e. V. für die Sängerhalle Untertürkheim in Höhe von 1,9 Mio. EUR



Mitteilungsvorlage zum Haushaltsplan 2020/2021


Vorlage anzurSitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Ausschuss für Kultur und Medien
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
öffentlich
öffentlich
06.11.2019
19.11.2019

Bericht:

Die Sängerhalle Untertürkheim (Baujahr 1905) hat für den Stadtbezirk die Funktion einer Stadthalle, in der zahlreiche Aktivitäten und auch kulturelle Veranstaltungen durchgeführt werden. Die Chorgemeinschaft Untertürkheim, Eigentümerin der Halle, plant, die Halle in den nächsten Jahren grundlegend zu sanieren.

Die Maßnahmen sind notwendig, um einerseits den geänderten technischen Anforderungen zu genügen und andererseits die Halle so zu ertüchtigen, dass der Hallenbetrieb auch künftig gesichert ist und dem Stadtbezirk eine Veranstaltungshalle zur Verfügung steht.

Die Chorgemeinschaft Untertürkheim hat einen Antrag in einer Gesamthöhe von 1,9 Mio. EUR für Sanierungen in einem Zeitraum von 2020 bis 2023 gestellt. Die Maßnahmen und der Zuschussbedarf verteilen sich wie folgt:

JahrMaßnahmeZuschussbedarf
2020Erneuerung der 30 Jahre alten Heizungsanlage und die Umstellung von Öl auf Gas/Miniblockheizkraftwerk 333.000 EUR
2021Erneuerung der veralteten Elektrik und
des Bodenbelags in der Halle
858.000 EUR
2022/2023Austausch der Lüftungs- und Klimaanlage,
Einbau einer Photovoltaikanlage,
Erneuerung Bühnentechnik und restliche Bodenbeläge
709.000 EUR
Gesamt1.900.000 EUR

Der Verein kann die Kosten der geplanten Baumaßnahmen nicht finanzieren.

In den letzten Haushaltsplanberatungen 2018/2019 wurde der Chorgemeinschaft Untertürkheim bereits ein Zuschuss für die Sanierung der Küche in der Sängerhalle in Höhe von 125.000 EUR bewilligt. Der Verein selbst investiert zur Sanierung der Küche weitere 125.000 EUR aus seinen Rücklagen. Bisher wurde der Zuschuss jedoch nicht ausgezahlt, da die Sanierung der Küche erst im Zuge der Umsetzung der oben genannten Maßnahmen erfolgen kann. Mit dem Jahresabschluss 2018 erfolgte eine entsprechende Ermächtigungsübertragung in das Jahr 2019.


Finanzielle Auswirkungen


Finanzhaushalt / Neue Investitionen (zusätzliche Ein-/Auszahlungen):
(Bezeichnung Vorhaben/ Maßnahme)Möglicher Baubeginn im Jahr:
Geplante Inbetriebnahme im Jahr:
Summe
TEUR
2020
TEUR
2021
TEUR
2022
TEUR
2023
TEUR
2024
TEUR
2025 ff.
TEUR
Einzahlungen
Auszahlungen
1.900
333
858
484
225
Finanzbedarf
1.900
333
858
484
225

Mitzeichnung der beteiligten Stellen

Das Referat WFB hat Kenntnis genommen. Haushalts- und stellenrelevante Beschlüsse können erst im Rahmen der Haushaltsplanberatungen erfolgen.





Dr. Fabian Mayer
Erster Bürgermeister



Anlagen:

Keine

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