Entwicklungsfeld 1: Förderung der interdisziplinären Zusammenarbeit
· der Professionen in Ganztagesschulen
· der verschiedenen Akteure an der Schule
· zwischen Schulen, insbesondere im Hinblick auf Übergänge
· fördern Teamentwicklung der Kollegien der Schule und des Kooperationspartners und damit eine gemeinsame Weiterentwicklung beider Einrichtungen
· befördern eine Haltung bei allen schulischen Akteuren, Teil einer lernenden Organisation zu sein
Entwicklungsfeld 3: Neue Lernarrangements
· ergänzen die schulischen mit außerschulischen Bildungsangeboten/-formen
· fördern Lernerfahrungen der Kinder in ihrem Lebensfeld
Entwicklungsfeld 4: Non-formales Lernen im Stadtteil
· ermöglicht praxisorientiertes Lernen im Stadtteil
· sichert die Stadtteilbezüge schulischer Arbeit durch Kooperationen vor Ort
· kann zur kreativen Umsetzung des Bildungsplanziele genutzt werden
Entwicklungsfeld 5: Elternbeteiligung
· stärkt die Beziehung zwischen Schule und Elternhaus
· bietet Eltern Teilhabemöglichkeiten an der Schule Förderrahmen des Qualitätsentwicklungsfonds Die Förderung von Qualitätsentwicklungsschritten wird sowohl auf die Unterstützung der notwendigen Konzeptarbeit wie auf den Prozess der Umsetzung und Auswertung von Umgestaltungen bezogen. Folgende Unterstützungsleistungen sind vorgesehen: · ein Budget für Schulentwicklung, das sich aus dem Bedarf des Vorhabens ergibt (z.B. für Leistungen der Kooperationspartner, anderer pädagogischer Fachkräfte und für Sachmittel); in bestimmten Fällen können auch Lehrerstunden gewährt werden.
· eine individuelle Prozessbegleitung deren Aufgabe darin besteht:
· Angebote im Ganztag, die durch das Netzwerk Kulturelle Bildung Stuttgart (kubi-S) oder das Konzept „Sport im Ganztag“ gefördert werden
· Alle Maßnahmen, die im Zusammenhang mit der Entwicklung zur Gemeinschaftsschule stehen. Hierzu können gesondert Mittel beim Schulverwaltungsamt beantragt werden. Die Förderung von bis zu drei Jahren ist als Anschubfinanzierung zu verstehen. Es wird erwartet, dass der schulische (Organisations-)Entwicklungsprozess über den Förderzeitraum hinaus fortgesetzt wird. Teilnahmevoraussetzungen · Antragsberechtigt sind alle allgemeinbildenden Stuttgarter Schulen und ihre Kooperationspartner.
· Erwartet werden Gemeinschaftsbewerbungen der Schulen und ihrer Partner. Sie reichen ihren Antrag gemeinsam und als gleichberechtigte Antragsteller ein.
· Kooperationspartner können Träger und Einrichtungen der Jugendhilfe, der Kultur, des Sports und der außerschulischen Bildung sein. Eine wichtige Voraussetzung ist, dass die Schule – abgestimmt mit dem Partner – eine langfristige Entwicklungsperspektive und Zukunftsvision deutlich machen kann.
· Das vorgestellte Konzept wird von der Schulgemeinde getragen und ist im Zusammenwirken von Schule und außerschulischem Kooperationspartner entwickelt worden. Über eine gegenseitige Absichtserklärung hinaus haben sich die schulischen Akteure mit dem oder den Partner/-n über gemeinsame Ziele verständigt.
· Bestehende oder beabsichtigte weitere Förderungen, wie z.B. für die Entwicklung zur Gemeinschaftsschule beim Schulverwaltungsamt sind bei Antragsstellung offen zu legen. Die Abteilung Stuttgarter Bildungspartnerschaft stimmt die Anträge mit dem Schulverwaltungsamt ab.
· Vorliegende Ergebnisse der Fremdevaluation sind in die geplante Konzeption des Schulentwicklungsvorhabens einzubeziehen. Die Abteilung Stuttgarter Bildungspartnerschaft stimmt die Anträge hinsichtlich der optimalen Umsetzung der Vorhaben mit dem Staatlichen Schulamt ab.
· Entwicklungsschritte sind zu dokumentieren und der Abteilung Stuttgarter Bildungspartnerschaft zur Verfügung zu stellen.
· Um das Fortbestehen der Ansätze über die Anschubfinanzierung (3 Jahre) hinaus zu sichern, erklären sich die Schulen mit der Bewerbung dazu bereit, die begonnenen Entwicklungsprozesse fortzuführen und über den Fortgang der Umsetzung zu informieren.
· Die Projektträger kooperieren verbindlich sowohl miteinander als auch mit der Abteilung Stuttgarter Bildungspartnerschaft. Dazu wird eine regelmäßig tagende Lenkungsgruppe unter Vorsitz der Abteilung Stuttgarter Bildungspartnerschaft und mit Beteiligung des Schulverwaltungsamtes eingerichtet. Verfahren bei der Antragstellung Interessierte Schulen können, ggf. gemeinsam mit ihrem Kooperationspartner, bereits im Vorfeld einer Antragstellung mit der Abteilung Stuttgarter Bildungspartnerschaft, Herrn Michael Benda, Tel. 0711/216-98530; E-Mail: michael.benda@suttgart.de, Kontakt aufnehmen. Das Vorhaben sollte in Form einer ersten Ideenskizze beschrieben werden. Auf dieser Grundlage kann eine gezielte Beratung zum vorgesehenen Schulentwicklungsprojekt erfolgen. Danach kann es zur ausführlichen Antragstellung kommen. Der vollständige Antrag besteht aus vier Bestandteilen:
· einem Antragsbogen
· der Zustimmung der Schulkonferenz und der Gesamtlehrerkonferenz,
· einer Konzeption und
· einem Finanzierungsplan. Zusätzlich können in einer Anlage weitere Informationen, Materialien oder ggf. Nachweise beigelegt werden. Ein Merkblatt zur Antragstellung sowie die erforderlichen Unterlagen (elektronische Formulare) stehen im Internet auf den Seiten des Qualitätsentwicklungsfonds ab Mitte März 2015 bereit oder können über die Abteilung Stuttgarter Bildungspartnerschaft bezogen werden (Eberhardstr. 1, 70173 Stuttgart, Tel. 216-98526 oder 216-98527, Fax. 216-98532, E-Mail: BiP@stuttgart.de). Antragsfrist: Anträge können laufend bei der Abteilung Stuttgarter Bildungspartnerschaft eingereicht werden. zum Seitenanfang