Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz: OBM
GRDrs 101/2015
Stuttgart,
02/11/2015



Ausschreibung Qualitätsentwicklungsfonds 2015



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
VerwaltungsausschussBeschlussfassungöffentlich04.03.2015



Beschlußantrag:

Der Ausschreibung für Schulentwicklungsprozesse an allen allgemeinbildenden Schulen im Rahmen des Qualitätsentwicklungsfonds (Förderbereich 2) für das Jahr 2015 wird zugestimmt.


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Anträge an den Qualitätsentwicklungsfonds zur Förderung gemeinschaftlicher Schulentwicklungsprozesse konnten bisher von Grund-, Haupt-, Werkreal-, Real- und Förderschulen und ihren außerschulischen Partnern gestellt werden. Vor dem Hintergrund der sich insgesamt verändernden Schullandschaft wird der Kreis der antragsberechtigten Schulen um alle Sonderschulen, die Gemeinschaftsschulen und die Gymnasien auf alle allgemeinbildenden Schulen in Stuttgart erweitert.

Der Vergabeausschuss Qualitätsentwicklungsfonds hat in seiner Sitzung vom 04.02.2015 die Ausschreibung in der vorliegenden Form (Anlage) einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen.


Finanzielle Auswirkungen

Für das Jahr 2015 stehen im Qualitätsentwicklungsfonds in den Förderbereichen
1 und 2 905.000 € zur Förderung von Vorhaben in den Bereichen Übergang Kindergarten – Grundschule und Gemeinschaftliche Schulentwicklung zur Verfügung.



Beteiligte Stellen

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Vorliegende Anträge/Anfragen

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Erledigte Anträge/Anfragen

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Fritz Kuhn



Anlagen

Förderung von Schulentwicklungsprozessen an allgemeinbildenden Schulen in Stuttgart, Ausschreibung 2015
Anlage1 zu GRDrs 101/2015



Qualitätsentwicklungsfonds der
Landeshauptstadt Stuttgart


Förderung von Schulentwicklungsprozessen an allgemeinbildenden Schulen in Stuttgart


Ausschreibung 2015


Zielsetzung

Ziel der aktuellen Bildungsbemühungen in Deutschland ist es, die Leistungsressourcen junger Menschen im Zusammenspiel von Schulen und anderen Bildungseinrichtungen optimal zu nutzen. Dabei stellt vor allem die Überwindung der herkunftsabhängigen Unterschiede im Bezug auf die Bildungserfolge eine Herausforderung dar.

Ein wesentliches Ergebnis der Bildungsdiskussion der letzten Jahre ist die Erkenntnis, dass Bildung, Betreuung und Erziehung eng vernetzt werden müssen.
Aus dieser wechselseitigen Verschränkung von Bildung, Betreuung und Erziehung erwachsen den Schulen und ihren Partnern neue Aufgaben, die das organisierte Zusammenwirken unterschiedlicher Institutionen und Fachkräfte erforderlich machen.

Mit dem Ziel, jedem Kind eine kontinuierliche und gelingende Bildungsbiografie zu ermöglichen, richtet die Landeshauptstadt Stuttgart ihren Blick auf die Bildungschancen der Kinder und Jugendlichen vor Ort und sieht sich in der Mitverantwortung für die Qualität der Bildungseinrichtungen und deren Vernetzung. Interkulturelle Schulentwicklung setzt an den unterschiedlichen sozialen und kulturellen Ausgangslagen der Kinder an und wird somit, im Sinne einer „Schule der Vielfalt“, zu einem anregungsreichen Lernfeld für alle Kinder. Die Initiierung, Entwicklung und Verstetigung gelingender Kooperationsbeziehungen mit außerschulischen Partnern steht dabei im Fokus.

Mit Mitteln aus dem Qualitätsentwicklungsfonds eröffnet sich den Schulen und ihren Kooperationspartnern die Möglichkeit, ein Gesamtkonzept für ihre Schule (weiter) zu entwickeln und damit offensichtlichen Entwicklungsbedarf anzugehen. Sinnvollerweise werden hierzu die Ergebnisse der Fremdevaluation herangezogen.
Auf diese Weise kann ein Unterstützungssystem bereitgestellt werden, das Schule verändert und damit auch den Schulerfolg der Schülerinnen und Schüler erhöht.


Mögliche Entwicklungsfelder einer gemeinschaftlichen Schulentwicklung

Die fünf aufgeführten Entwicklungsfelder sind als Anregungen zu verstehen. Es ist nicht zwingend, dass sich ein Schulentwicklungsvorhaben auf alle diese Themen bezieht.

Entwicklungsfeld 1: Förderung der interdisziplinären Zusammenarbeit

· der Professionen in Ganztagesschulen

· der verschiedenen Akteure an der Schule

· zwischen Schulen, insbesondere im Hinblick auf Übergänge

Entwicklungsfeld 2: Reflexion, Wirkungsanalyse und Schulentwicklung

· fördern Teamentwicklung der Kollegien der Schule und des Kooperationspartners und damit eine gemeinsame Weiterentwicklung beider Einrichtungen

· befördern eine Haltung bei allen schulischen Akteuren, Teil einer lernenden Organisation zu sein


Entwicklungsfeld 3: Neue Lernarrangements

· ergänzen die schulischen mit außerschulischen Bildungsangeboten/-formen

· fördern Lernerfahrungen der Kinder in ihrem Lebensfeld


Entwicklungsfeld 4: Non-formales Lernen im Stadtteil

· ermöglicht praxisorientiertes Lernen im Stadtteil

· sichert die Stadtteilbezüge schulischer Arbeit durch Kooperationen vor Ort

· kann zur kreativen Umsetzung des Bildungsplanziele genutzt werden


Entwicklungsfeld 5: Elternbeteiligung

· stärkt die Beziehung zwischen Schule und Elternhaus

· bietet Eltern Teilhabemöglichkeiten an der Schule


Förderrahmen des Qualitätsentwicklungsfonds

Die Förderung von Qualitätsentwicklungsschritten wird sowohl auf die Unterstützung der notwendigen Konzeptarbeit wie auf den Prozess der Umsetzung und Auswertung von Umgestaltungen bezogen. Folgende Unterstützungsleistungen sind vorgesehen:

· ein Budget für Schulentwicklung, das sich aus dem Bedarf des Vorhabens ergibt (z.B. für Leistungen der Kooperationspartner, anderer pädagogischer Fachkräfte und für Sachmittel); in bestimmten Fällen können auch Lehrerstunden gewährt werden.

· eine individuelle Prozessbegleitung deren Aufgabe darin besteht:


· im Einzelfall kann auch eine wissenschaftliche Begleitung erfolgen


Nicht gefördert werden

· Einzelne Projekte (z. B. im musisch-kulturellen Bereich) für Schüler/-innen, die keinen expliziten Bezug zur Schulentwicklung haben

· Angebote im Ganztag, die durch das Netzwerk Kulturelle Bildung Stuttgart (kubi-S) oder das Konzept „Sport im Ganztag“ gefördert werden

· Alle Maßnahmen, die im Zusammenhang mit der Entwicklung zur Gemeinschaftsschule stehen. Hierzu können gesondert Mittel beim Schulverwaltungsamt beantragt werden.

Die Förderung von bis zu drei Jahren ist als Anschubfinanzierung zu verstehen. Es wird erwartet, dass der schulische (Organisations-)Entwicklungsprozess über den Förderzeitraum hinaus fortgesetzt wird.


Teilnahmevoraussetzungen

· Antragsberechtigt sind alle allgemeinbildenden Stuttgarter Schulen und ihre Kooperationspartner.

· Erwartet werden Gemeinschaftsbewerbungen der Schulen und ihrer Partner. Sie reichen ihren Antrag gemeinsam und als gleichberechtigte Antragsteller ein.

· Kooperationspartner können Träger und Einrichtungen der Jugendhilfe, der Kultur, des Sports und der außerschulischen Bildung sein. Eine wichtige Voraussetzung ist, dass die Schule – abgestimmt mit dem Partner – eine langfristige Entwicklungsperspektive und Zukunftsvision deutlich machen kann.

· Das vorgestellte Konzept wird von der Schulgemeinde getragen und ist im Zusammenwirken von Schule und außerschulischem Kooperationspartner entwickelt worden. Über eine gegenseitige Absichtserklärung hinaus haben sich die schulischen Akteure mit dem oder den Partner/-n über gemeinsame Ziele verständigt.

· Bestehende oder beabsichtigte weitere Förderungen, wie z.B. für die Entwicklung zur Gemeinschaftsschule beim Schulverwaltungsamt sind bei Antragsstellung offen zu legen. Die Abteilung Stuttgarter Bildungspartnerschaft stimmt die Anträge mit dem Schulverwaltungsamt ab.

· Vorliegende Ergebnisse der Fremdevaluation sind in die geplante Konzeption des Schulentwicklungsvorhabens einzubeziehen. Die Abteilung Stuttgarter Bildungspartnerschaft stimmt die Anträge hinsichtlich der optimalen Umsetzung der Vorhaben mit dem Staatlichen Schulamt ab.

· Entwicklungsschritte sind zu dokumentieren und der Abteilung Stuttgarter Bildungspartnerschaft zur Verfügung zu stellen.

· Um das Fortbestehen der Ansätze über die Anschubfinanzierung (3 Jahre) hinaus zu sichern, erklären sich die Schulen mit der Bewerbung dazu bereit, die begonnenen Entwicklungsprozesse fortzuführen und über den Fortgang der Umsetzung zu informieren.

· Die Projektträger kooperieren verbindlich sowohl miteinander als auch mit der Abteilung Stuttgarter Bildungspartnerschaft. Dazu wird eine regelmäßig tagende Lenkungsgruppe unter Vorsitz der Abteilung Stuttgarter Bildungspartnerschaft und mit Beteiligung des Schulverwaltungsamtes eingerichtet.


Verfahren bei der Antragstellung

Interessierte Schulen können, ggf. gemeinsam mit ihrem Kooperationspartner, bereits im Vorfeld einer Antragstellung mit der Abteilung Stuttgarter Bildungspartnerschaft, Herrn Michael Benda, Tel. 0711/216-98530; E-Mail: michael.benda@suttgart.de, Kontakt aufnehmen.

Das Vorhaben sollte in Form einer ersten Ideenskizze beschrieben werden. Auf dieser Grundlage kann eine gezielte Beratung zum vorgesehenen Schulentwicklungsprojekt erfolgen. Danach kann es zur ausführlichen Antragstellung kommen.

Der vollständige Antrag besteht aus vier Bestandteilen:

· einem Antragsbogen

· der Zustimmung der Schulkonferenz und der Gesamtlehrerkonferenz,

· einer Konzeption und

· einem Finanzierungsplan.

Zusätzlich können in einer Anlage weitere Informationen, Materialien oder ggf. Nachweise beigelegt werden.

Ein Merkblatt zur Antragstellung sowie die erforderlichen Unterlagen (elektronische Formulare) stehen im Internet auf den Seiten des Qualitätsentwicklungsfonds ab Mitte März 2015 bereit oder können über die Abteilung Stuttgarter Bildungspartnerschaft bezogen werden (Eberhardstr. 1, 70173 Stuttgart, Tel. 216-98526 oder 216-98527, Fax. 216-98532, E-Mail: BiP@stuttgart.de).

Antragsfrist: Anträge können laufend bei der Abteilung Stuttgarter Bildungspartnerschaft eingereicht werden.


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