Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Kultur/Bildung und Sport
Gz: KBS
GRDrs 472/2015
Stuttgart,
06/23/2015


Kulturentwicklungsplanung - Vorhaben 2016/2017



Mitteilungsvorlage zum Haushaltsplan 2016/2017


Vorlage anzurSitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Kultur und Medien
Verwaltungsausschuss
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
öffentlich
öffentlich
30.06.2015
01.07.2015

Bericht:


Über die Weiterentwicklung der zentralen Schwerpunkte der Kulturentwicklungsplanung wurde dem Ausschuss für Kultur und Medien in seiner Sitzung am 16. Dezember 2014 berichtet (Mitteilungsvorlage GRDrs. 814/2014).

In den Jahren 2016/2017 wäre es wünschenswert, die nachfolgend beschriebenen Maßnahmen umzusetzen. Es handelt sich insbesondere um Maßnahmen zur Förderung der Inklusion. Die jeweils erforderlichen zusätzlichen Haushaltsmittel sind bei den Maßnahmen aufgeführt.


Stadtbibliothek:

Aufbau eines Medienbestands für die spezifischen Bedürfnisse von Menschen mit Handicap

Für Menschen mit Sehschwäche / Sehbehinderung und auch immobile Bibliotheksnutzer wird ein gut ausgebautes Angebot an digitalen Medien immer wichtiger. Die einfache Entleihung der Medien per Download und insbesondere die komfortablen Lesemöglichkeiten der E-Book-Reader ermöglichen das Lesen von eBooks, ePapers und eJournals ohne weitere Hilfsmittel, wobei sowohl aktuelle Sachthemen wie auch die Lektüre von Schöner Literatur auf elektronischem Weg stark nachgefragt werden. Dem entsprechend haben sich die Nutzungszahlen der digitalen Medien 2014 um 55 % gesteigert.

Da aktuell viele der von der Bibliothek erwerbbaren und in der "Onleihe" bereitgestellten eBook-Lizenzen seitens der Verlage oft nur für eine begrenzte Laufzeit verkauft werden, besteht ein laufender Erneuerungsbedarf. Damit die spezifischen Belange der Menschen mit Sehschwäche / Sehbehinderung wie auch immobiler Bibliotheksnutzer auf Dauer im laufenden Bestandsauf- und -ausbau der eBibliothek hinreichend Berücksichtigung finden können, muss der Bestand der Lizenzen in der eBibliothek dringend ausgebaut werden. Benötigt wird hierfür künftig laufend eine Summe in Höhe von 30.000 Euro, um jährlich systemweit je 1.800 neue Lizenzen für elektronische Medien bereit stellen zu können.

Die gängigen Medienangebote können von Menschen mit Behinderung oft nur eingeschränkt genutzt werden. Daher erfordert die angestrebte Barrierefreiheit der Stadtbibliothek auch eine Bestandsentwicklung, in der spezifische Medien-Formate für Menschen mit Handicap hinreichend berücksichtigt und laufend erneuert werden.

Hierzu zählen Gebärdensprachvideos, Filme mit Audiodeskription, Easy-Reader-Bücher, Medien in „Leichter Sprache“, Hörbücher sowie Hörzeitungen und Hörzeitschriften, Großdruckbücher, taktile Bücher sowie spezifische Medien für die Arbeit mit an Demenz erkrankten Menschen.

Da die genannten Medien-Formate in deutlich kleineren Auflagen erscheinen als herkömmliche Medien, liegt ihr Kaufpreis in der Regel über dem durchschnittlichen Medienpreis. Die Medien-Formate für Menschen mit Handicap sollen künftig bedarfsspezifisch in ausgewählten Einrichtungen der Stadtbibliothek angeboten werden, wofür in den kommenden fünf Jahren ein zusätzlicher Aufbauetat erforderlich ist. Die vorliegende Kalkulation in Höhe von 75.000 Euro verteilt auf 5 Jahre (jährlich 15.000 Euro) zielt auf eine jährliche Anschaffung von systemweit insgesamt rund 500 Titeln in den verschiedenen genannten Medien-Formaten. In einem Stufenplan soll zunächst 2016/17 die Zentralbibliothek mit einem in die Breite wie in die Tiefe gehenden Schwerpunktbestand ausgestattet werden, da die räumliche Barrierefreiheit in der Zentralbibliothek am weitestgehenden umgesetzt ist. Danach folgen Zug um Zug in den Jahren 2018 bis 2020 je zwei ausgewählte Stadtteilbibliotheken mit spezifischen Schwerpunkten im Hinblick auf nahegelegene Behinderteneinrichtungen (Umfang je rund 250 Titel pro Stadtteilbibliothek).

Optimierung der Homepage hinsichtlich Barrierefreiheit


Um den spezifischen Bedürfnissen von Menschen mit Behinderung besser nachkommen zu können, muss die Stadtbibliothek ihren Internetauftritt (Homepage) noch stärker im Sinne der Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (WCAG 2.0) und der seit 2011 für die öffentlich zugänglichen Webseiten der Bundesverwaltung gesetzlich vorgeschriebenen BITV 2.0 gestalten.

Dadurch werden die Webinhalte auch für ältere Personen mit sich altersbedingt ändernden Fähigkeiten besser nutzbar und die Gebrauchstauglichkeit im Allgemeinen erhöht. Konkret ist daran gedacht, fortan auf der Homepage einen Screenreader bereitzustellen, über den sich Menschen mit reduzierter Sehfähigkeit alle Inhalte vorlesen lassen können.

Überdies sollen die Startseite sowie zentral wichtige Seiten der Homepage in Parallelversionen in Leichter Sprache (angereichert mit erklärenden Filmen, Piktogrammen und verstärkenden Bildern) sowie in Gebärdensprache (in Form von gebärdeten Filmclips) angeboten werden. Kosten entstehen dabei einmalig für die Implementierung einer geeigneten Screenreader-Software sowie für die Erstellung der Filmclips in Gebärdensprache in Höhe von 12.500 Euro.

Laufende Kosten ergeben sich für manuelle Überarbeitungen und Aktualisierungen in Form von Programmierleistungen auf Dienstleistungsbasis sowie für Installationsaufwand bei Updates der Screenreader-Software in Höhe von jährlich 7.500 Euro.


Ausbau des Medienangebots zum Erlernen der deutschen Sprache

Durch die zunehmende Zahl von Flüchtlingen besteht in allen Einrichtungen der Stadtbibliothek ein deutlich erhöhter Bedarf an Medien zum Erlernen der deutschen Sprache, sowohl für Kinder wie auch für Erwachsene. Durch die enge Vernetzung mit den Flüchtlingsunterkünften, mit den dort unterrichtenden Lehrern von Deutschkursen sowie mit den Schulen, die Vorbereitungsklassen für Kinder mit noch unzureichenden Deutschkenntnissen anbieten, wird diese Zielgruppe von der Stadtbibliothek sehr gut erreicht. In Vorbereitung ist außerdem eine noch engere Zusammenarbeit mit den Integrations- und Grundbildungskursen der vhs.

Momentan kann der stark gestiegene Bedarf an ausleihbaren Medien zum Deutschlernen nicht mehr befriedigt werden. Dies gilt sowohl für den Bereich der Erwachsenen (Deutsch als Fremdsprache, v.a. Kurspakete mit Kursbuch, Audio-CD, Übungsbuch und Lösungsheft sowie spezifische E-Learning-Angebote zum Deutschlernen) als auch für den Bereich der Kinder (v.a. Bildlexika, Lernspiele, Rätsel- und Sachbücher mit Audio-CDs).

Um die bereits in allen Einrichtungen der Stadtbibliothek bestehenden Angebote vor dem Hintergrund des aktuellen Bedarfs durch die in Stuttgart lebenden Flüchtlinge bedarfsgerecht auszubauen sind systemweit für die nächsten fünf Jahre jährlich 7.600 Euro dringend erforderlich.

Daneben besteht in den Stadtteilbibliotheken wie in der Zentralbibliothek der Bedarf nach einem deutlich breiteren Zugriff auf elektronische Zeitungen und Zeitschriften aus aller Welt, sei es um die Nachrichten im Heimatland bzw. in der Muttersprache zu verfolgen oder aber um mit Hilfe der Presselektüre eine erlernte Sprache kontinuierlich zu pflegen und zu vertiefen. Die Bereitstellung der Zeitschriftendatenbanken „Press Display“ (jährlich 9.000 Euro) und „eBibsolution Genios“ (jährlich 15.400 Euro) bieten hierfür systemweit ein attraktives ePaper-Portfolio, das auch online und als App über den Bibliotheksausweis zur Verfügung gestellt werden kann.

Analog zu den systemweit nutzbaren E-Learning-Angeboten für das Deutschlernen muss auch das E-Learning-Angebot für das Erlernen anderer Sprachen auf elektronischem Wege weiter bedarfsgerecht ausgebaut werden. Dafür ist jährlich eine Summe von 1.000 Euro zu veranschlagen. Sowohl die elektronischen Zeitungen und Zeitschriften aus aller Welt wie auch die E-Learning-Angebote zum Sprachenlernen müssen dauerhaft in das Medienangebot der Stadtbibliothek implementiert werden, um dem überaus großen Bedarf der Bürger am Erlernen und Pflegen verschiedenster Sprachen mithilfe zeitgemäßer Medien und mit aktuellen Inhalten gerecht zu werden.

Folgende Stellenschaffungen aus dem Kulturentwicklungsplan wären bei der Stadtbibliothek sinnvoll:

Bibliothekar/in für die Koordination der Zusammenarbeit mit Kitas und Schulen
Die aktuelle Entwicklung der Bildungslandschaft erfordert neue Wege im Zugang zu Informationen in allen medialen Formen sowie in der Vermittlung der erforderlichen Informations- und Medienkompetenz. Für diese Vermittlung sind neue Konzepte in enger Zusammenarbeit zwischen Bibliotheken und Kitas, Schulen sowie außerschulischen Jugendeinrichtungen zu erarbeiten und zu realisieren.

Bibliothekar/in oder Sozialpädagog/in für die Koordination Inklusion
Der Bedarf, konkrete Angebote für Menschen mit Handicap in der Stadtbibiothek zur Verfügung zu stellen, wächst kontinuierlich. Für die Entwicklung, den Ausbau und die Koordination der Angebote und um die ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter qualitätvoll einbinden zu können, wird eine Koordinationsstelle Inklusion dringend benötigt.


Stadtmuseum

Durch einige wenige Maßnahmen kann die Barrierefreiheit in den musealen Einrichtungen des Stadtmuseums deutlich verbessert werden. Für die Jahre 2016/2017 sollen folgende Maßnahmen umgesetzt werden:

Maßnahmen für Hörgeschädigte

Maßnahmen für Sehbehinderte und Blinde Übersetzung in Leichte Sprache
Insgesamt werden 2016 zusätzliche Mittel in Höhe von 37.000 Euro und für 2017 in Höhe von 15.000 Euro benötigt.



Stuttgarter Musikschule

Folgende Stellenschaffung aus dem Kulturentwicklungsplan wäre bei der Musikschule sinnvoll:

Musikschullehrerin für inklusiven Instrumental- und Vokalunterricht
Auch Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit Handicap sollen die Möglichkeit bekommen, am Instrumental –und Vokalunterricht der Stuttgarter Musikschule teilzunehmen.
Die Schaffung einer entsprechenden Stelle wäre teilweise kostenneutral, da durch Gebühreneinnahmen und den Landeszuschuss rd. 42 % des entstehenden Personalaufwandes gedeckt werden.



Priorisierung Mitteilungsvorlagen:

Das Kulturamt hat insgesamt 7 Mitteilungsvorlagen für die Haushaltsplanberatungen gefertigt. Die darin enthaltenen Maßnahmen sind eine konsequente Beschränkung auf die wesentlichsten und unabdingbaren Bedarfe im Kulturbereich aus Sicht der Kulturverwaltung und keinesfalls eine abschließende Wertung aller notwendigen und sinnvollen Vorhaben. Diese Vorlage hat die Priorität 6.



Finanzielle Auswirkungen


Ergebnishaushalt (zusätzliche Aufwendungen und Erträge):
Maßnahme/Kontengr.
2016
TEUR
2017
TEUR
2018
TEUR
2019
TEUR
2020
TEUR
2021 ff.
TEUR
Stadtbibliothek (4102720)
420 Zusätzliche eBook-Lizenzen
30,0
30,0
30,0
30,0
30,0
30,0
420 Aufbauetat: Menschen mit Handicap
15,0
15,0
15,0
15,0
15,0
---
420 Optimierg. Homepage hinsichtl. Barrierefreiheit
20,0
7,5
7,5
7,5
7,5
7,5
420 Aufbauetat: Erlernen der deutschen Sprache
7,6
7,6
7,6
7,6
7,6
---
420 dauerhafter Zugriff auf nationale und internationale eZeitungen
25,4
25,4
25,4
25,4
25,4
25,4
Finanzbedarf (4102720)
98,0
85,5
85,5
85,5
85,5
62,9
Stadtmuseum (4102520)
440 Beschaffung von
Media-Guides und weitere Maßnahmen zur Inklusion
37,0
15,0
Finanzbedarf (4102520)
37,0
15,0
0
0
0
0
Finanzbedarf (Gesamt)
135,0
100,5
85,5
85,5
85,5
62,9

Mitzeichnung der beteiligten Stellen

Das Referat WFB hat wie folgt Stellung genommen: Für die dargestellen Stellen bei der Stadtbibliothek und bei der Musikschule ist kein Stellenschaffungskriterium erfüllt. Referat WFB kann aufgrund des sich abzeichnenden erheblichen Stellenzuwachses zur Erüllung von Pflichtaufgaben weitere aufwandswirksame, d. h. nicht haushaltsneutrale Stellenschaffungen nicht mittragen.
Das Referat AK hat wie folgt Stellung genommen: Die dargestellten Stellenbedarfe erfüllen keines der Schaffungskriterien. Sie werden daher von der Verwaltung nicht zur Schaffung vorgeschlagen.
Haushalts- und stellenrelevante Beschlüsse können erst im Rahmen der Haushaltsplanberatungen erfolgen.






Dr. Susanne Eisenmann


Anlagen:

keine

<Anlagen>

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