Protokoll:
Verwaltungsausschuss
des Gemeinderats der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
167
15
Verhandlung
Drucksache:
997/2020
GZ:
JB
Sitzungstermin:
19.05.2021
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
BMin Fezer
Berichterstattung:
-
Protokollführung:
Frau Schmidt
fr
Betreff:
Masterplan SBBZ - Phase I
- Vertagung -
Vorgang: Sozial- und Gesundheitsausschuss vom 22.03.2021, öffentlich, Nr. 38
Ergebnis: Einbringung
Jugendhilfeausschuss vom 03.05.2021, öffentlich, Nr. 54
Ergebnis: Vorberatung
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Jugend und Bildung vom 10.03.2021, GRDrs 997/2020, mit folgendem
Beschlussantrag:
1. Vom aktuellen
Sachstand der Schulentwicklung an den Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) mit Förderschwerpunkt Lernen
in Trägerschaft der Landeshauptstadt Stuttgart sowie der
Inklusion
wird Kenntnis genommen (
s. Anlage 1
).
2.
Der Neustrukturierung der öffentlichen SBBZ mit Förderschwerpunkt Lernen (SBBZ-L)
in Stuttgart anhand nachfolgender Kriterien wird zugestimmt:
• Regional ausgewogenes Schulangebot
• Stabile Schulgrößen
• Anbindung an Campusareale, um Übergänge und Kooperationen zu stärken
• Entwicklung zur Ganztagsschule
• Vermeidung von Konkurrenzsituationen zwischen Schularten an einem Campus
a) Die Verwaltung wird anhand der genannten Kriterien mit einer
langfristigen Planung zur Umsetzung einer Neuordnung der SBBZ-L-Standorte
beauftragt.
b) Als ersten Schritt zum Erreichen der Zielsetzungen zur Neustrukturierung der SBBZ-L wird folgenden
schulorganisatorischen Maßnahmen
nach § 30 Schulgesetz mit Wirkung zum Schuljahr 2021/22 zugestimmt:
Planregion Nord:
• Zusammenlegung der Seelachschule im Stadtbezirk Weilimdorf mit der Föhrichschule im Stadtbezirk Feuerbach am Standort
Seelachschule
,
• Zusammenlegung der Haldenrainschule im Stadtbezirk Zuffenhausen mit der Kreuzsteinschule im Stadtbezirk Mühlhausen am Standort
Kreuzsteinschule,
• Einrichtung einer Außenstelle der Kreuzsteinschule am Standort Haldenrainschule in Stuttgart-Zuffenhausen.
Planregion Neckar:
• Zusammenlegung der Auschule im Stadtbezirk Untertürkheim mit der Steigschule im Stadtbezirk Bad Cannstatt am Standort
Auschule.
Planregion Innenstadt:
• Zusammenführung der Lehenschule im Stadtbezirk Stuttgart-Süd mit der
Hasenbergschule
im Stadtbezirk Stuttgart-West und der
Berger Schule
im Stadtbezirk Stuttgart-Ost. Dabei wird der Schulstandort der Lehenschule aufgegeben und die Schulbezirke der Hasenbergschule und der Berger Schule werden neu festgelegt.
Planregion Filder:
• Die Heilbrunnenschule in Stuttgart-Möhringen sowie die Verbundschule Rohr in Stuttgart-Vaihingen bleiben bestehen; es erfolgt eine Neufassung des Schulbezirks der Heilbrunnenschule.
c) Mit Wirkung zum Schuljahr 2021/22 werden die
Schulbezirke der fortbestehenden sieben SBBZ-L neu festgelegt
(vgl.
Anlage 2
)
.
d) Die Schulen führen vorläufig die
Schulnamen
der Schulstandorte weiter an denen sie zusammengelegt werden (Seelachschule, Kreuzsteinschule, Auschule, Hasenbergschule und Berger Schule).
e) Die Verwaltung wird beauftragt, ein
Konzept zur schulischen Nachnutzung der Gebäude
Föhrichschule, Haldenrainschule, Steigschule und Lehenschule unter Einbezug der räumlichen Bedarfe umliegender Schulen zu erarbeiten.
StRin
Nuber-Schöllhammer
(90/GRÜNE) stellt den mündlichen Antrag, den Tagesordnungspunkt zu vertagen, da noch weiterer Diskussionsbedarf bestehe. Grundsätzlich halte ihre Fraktion den Prozess für richtig. Familien müsse das Angebot gemacht werden, dass Schüler*innen mit besonderen Bedürfnissen eine Regelschule oder wahlweise ein SBBZ besuchen können. Dazu könnten nicht alle SBBZ aufrechterhalten werden, da sonst Kleinstschulen mit wenigen Kindern und Lehrpersonal entstehen. In dem vorliegenden Masterplan seien elementare Punkte wie die Schülerbeförderung, Flex-Gruppen oder Ganztagesbetreuung nicht enthalten. Sie erwünsche daher eine "Idee eines Gesamtkonzeptes". Die nun vorgeschlagenen sieben Schulen bewerte sie als gute Größe. Zudem seien einige Frage noch nicht beantwortet, wie etwa die Frage, warum viele Schulen in den Randbezirken angesiedelt seien.
Dem Antrag auf Vertagung kann StRin
Ripsam
(CDU) folgen. Die Schülerbeförderung müsse auch aus ihrer Sicht thematisiert werden. Die Standorte seien über die Jahre "gewachsen". Es werde zwar Inklusion angestrebt, dennoch müsse für die Familien ein Angebot erhalten bleiben, die ihr Kind in einem SBBZ unterbringen wollten. Durch die Standortschließungen würden die Schulwege natürlich länger. Ebenso müsse die Ganztagesbetreuung im Gleichklang mit den anderen Schularten fortgeführt werden.
Den inhaltlichen Ausführungen von StRin Nuber-Schöllhammer sowie dem Wunsch nach Vertagung kann sich StR
Pantisano
(Die FrAKTION LINKE SÖS PIRATEN Tierschutzpartei) anschließen. Er betont, ein derartiger Masterplan benötige eine gewisse Offenheit für Veränderung in der Beratungsfolge. Anmerkungen aus den Bezirken, Expert*innen oder von Eltern müssten Eingang in die Vorlage finden, um dieser zustimmen zu können.
StRin
Meergans
(SPD) schließt sich dem Wunsch nach Vertagung an. Dadurch ergebe sich die Chance, fragliche Punkte wie die Schülerbeförderung zu klären. Des Weiteren müssten Perspektiven auch konzeptioneller Art sowie für das pädagogische Gesamtpaket geschaffen werden.
Auf die lange Beratungsfolge des Vorhabens weist StR
Dr. Oechsner
(FDP) hin. Darin tauchten selbstverständlich immer wieder neue Aspekte auf. Vorrangig gehe es jedoch um die Frage, welche Standorte in Zukunft gegeben sein werden. Eine Vertagung sei fraglich, da die Umstrukturierung bereits für das Schuljahr 2021/2022 angestrebt werde. Er halte es nicht für notwendig, den unbestritten wichtigen Aspekt der Schülerbeförderung in die Vorlage aufzunehmen; dies könne separat behandelt werden. Wichtig sei eine klare Linie als Schulträger, und somit sei seine Fraktion bereit, die wichtige Entscheidung für die Standorte zu treffen. Eine erneute Vertagung bedeute gleichzeitig weitere Unsicherheit für die Schulen.
StRin
von Stein
(FW) bringt zum Ausdruck, sie sei mit der Vorlage "weniger glücklich". Sie respektiere den Wunsch nach Vertagung und erbitte dasselbe für ihre Fraktion zu einem anderen Zeitpunkt.
Einen Ausblick auf das weitere Verfahren gibt BMin
Fezer
. Für die Sitzung des Verwaltungsausschusses am 16.06.2021 seien somit drei Vorlagen geplant: Hauptvorlage SBBZ Phase I mit der Definition der Standorte, eine Vorlage zur Ganztagsschulbetreuung sowie eine Vorlage zur Schülerbeförderung. Zunächst sei geplant gewesen, alle Aspekte zusammenzuführen. Zum Teil auch aus haushaltstechnischen Gründen würden die Themen nun gesondert behandelt. Inhaltlich werde es keinen neuen Vorschlag für mehr Standorte oder eine andere Verteilung geben. Davon aufgrund einzelner Impulse aus den Bezirken oder Schulgemeinschaften Abstand zu nehmen, halte sie für fachlich unangemessen und falsch, denn diesem Abwägungsprozess liege eine sorgfältige Untersuchung zugrunde. Voraussichtlich werde es jedoch Vorschläge zu gewissen Veränderungen bei den Umsetzungszeiträumen oder der Anordnung von Flex-Gruppen geben. Damit werde versucht, den vor Ort geäußerten Bedarfen entgegenzukommen. Sie hoffe sehr, dass die Vorlage am Ende zur Abstimmung komme, denn es handle sich um ein wichtiges Projekt für die pädagogische Weiterentwicklung des Angebots für Schüler*innen mit Förderbedarf Lernen.
Die
Vorsitzende
stellt den mündlichen
Vertagungsantrag
zur Abstimmung und stellt fest:
Der Verwaltungsausschuss
stimmt
einmütig
zu
(1 Enthaltung).
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