Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
167
15
VerhandlungDrucksache:
997/2020
GZ:
JB
Sitzungstermin: 19.05.2021
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: BMin Fezer
Berichterstattung:-
Protokollführung: Frau Schmidt fr
Betreff: Masterplan SBBZ - Phase I
- Vertagung -

Vorgang: Sozial- und Gesundheitsausschuss vom 22.03.2021, öffentlich, Nr. 38
Ergebnis: Einbringung

Jugendhilfeausschuss vom 03.05.2021, öffentlich, Nr. 54
Ergebnis: Vorberatung


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Jugend und Bildung vom 10.03.2021, GRDrs 997/2020, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Vom aktuellen Sachstand der Schulentwicklung an den Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) mit Förderschwerpunkt Lernen in Trägerschaft der Landeshauptstadt Stuttgart sowie der Inklusion wird Kenntnis genommen (s. Anlage 1).

2. Der Neustrukturierung der öffentlichen SBBZ mit Förderschwerpunkt Lernen (SBBZ-L) in Stuttgart anhand nachfolgender Kriterien wird zugestimmt:
b) Als ersten Schritt zum Erreichen der Zielsetzungen zur Neustrukturierung der SBBZ-L wird folgenden schulorganisatorischen Maßnahmen nach § 30 Schulgesetz mit Wirkung zum Schuljahr 2021/22 zugestimmt:

c) Mit Wirkung zum Schuljahr 2021/22 werden die Schulbezirke der fortbestehenden sieben SBBZ-L neu festgelegt (vgl. Anlage 2).

d) Die Schulen führen vorläufig die Schulnamen der Schulstandorte weiter an denen sie zusammengelegt werden (Seelachschule, Kreuzsteinschule, Auschule, Hasenbergschule und Berger Schule).

e) Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept zur schulischen Nachnutzung der Gebäude Föhrichschule, Haldenrainschule, Steigschule und Lehenschule unter Einbezug der räumlichen Bedarfe umliegender Schulen zu erarbeiten.


StRin Nuber-Schöllhammer (90/GRÜNE) stellt den mündlichen Antrag, den Tagesordnungspunkt zu vertagen, da noch weiterer Diskussionsbedarf bestehe. Grundsätzlich halte ihre Fraktion den Prozess für richtig. Familien müsse das Angebot gemacht werden, dass Schüler*innen mit besonderen Bedürfnissen eine Regelschule oder wahlweise ein SBBZ besuchen können. Dazu könnten nicht alle SBBZ aufrechterhalten werden, da sonst Kleinstschulen mit wenigen Kindern und Lehrpersonal entstehen. In dem vorliegenden Masterplan seien elementare Punkte wie die Schülerbeförderung, Flex-Gruppen oder Ganztagesbetreuung nicht enthalten. Sie erwünsche daher eine "Idee eines Gesamtkonzeptes". Die nun vorgeschlagenen sieben Schulen bewerte sie als gute Größe. Zudem seien einige Frage noch nicht beantwortet, wie etwa die Frage, warum viele Schulen in den Randbezirken angesiedelt seien.

Dem Antrag auf Vertagung kann StRin Ripsam (CDU) folgen. Die Schülerbeförderung müsse auch aus ihrer Sicht thematisiert werden. Die Standorte seien über die Jahre "gewachsen". Es werde zwar Inklusion angestrebt, dennoch müsse für die Familien ein Angebot erhalten bleiben, die ihr Kind in einem SBBZ unterbringen wollten. Durch die Standortschließungen würden die Schulwege natürlich länger. Ebenso müsse die Ganztagesbetreuung im Gleichklang mit den anderen Schularten fortgeführt werden.

Den inhaltlichen Ausführungen von StRin Nuber-Schöllhammer sowie dem Wunsch nach Vertagung kann sich StR Pantisano (Die FrAKTION LINKE SÖS PIRATEN Tierschutzpartei) anschließen. Er betont, ein derartiger Masterplan benötige eine gewisse Offenheit für Veränderung in der Beratungsfolge. Anmerkungen aus den Bezirken, Expert*innen oder von Eltern müssten Eingang in die Vorlage finden, um dieser zustimmen zu können.

StRin Meergans (SPD) schließt sich dem Wunsch nach Vertagung an. Dadurch ergebe sich die Chance, fragliche Punkte wie die Schülerbeförderung zu klären. Des Weiteren müssten Perspektiven auch konzeptioneller Art sowie für das pädagogische Gesamtpaket geschaffen werden.

Auf die lange Beratungsfolge des Vorhabens weist StR Dr. Oechsner (FDP) hin. Darin tauchten selbstverständlich immer wieder neue Aspekte auf. Vorrangig gehe es jedoch um die Frage, welche Standorte in Zukunft gegeben sein werden. Eine Vertagung sei fraglich, da die Umstrukturierung bereits für das Schuljahr 2021/2022 angestrebt werde. Er halte es nicht für notwendig, den unbestritten wichtigen Aspekt der Schülerbeförderung in die Vorlage aufzunehmen; dies könne separat behandelt werden. Wichtig sei eine klare Linie als Schulträger, und somit sei seine Fraktion bereit, die wichtige Entscheidung für die Standorte zu treffen. Eine erneute Vertagung bedeute gleichzeitig weitere Unsicherheit für die Schulen.

StRin von Stein (FW) bringt zum Ausdruck, sie sei mit der Vorlage "weniger glücklich". Sie respektiere den Wunsch nach Vertagung und erbitte dasselbe für ihre Fraktion zu einem anderen Zeitpunkt.

Einen Ausblick auf das weitere Verfahren gibt BMin Fezer. Für die Sitzung des Verwaltungsausschusses am 16.06.2021 seien somit drei Vorlagen geplant: Hauptvorlage SBBZ Phase I mit der Definition der Standorte, eine Vorlage zur Ganztagsschulbetreuung sowie eine Vorlage zur Schülerbeförderung. Zunächst sei geplant gewesen, alle Aspekte zusammenzuführen. Zum Teil auch aus haushaltstechnischen Gründen würden die Themen nun gesondert behandelt. Inhaltlich werde es keinen neuen Vorschlag für mehr Standorte oder eine andere Verteilung geben. Davon aufgrund einzelner Impulse aus den Bezirken oder Schulgemeinschaften Abstand zu nehmen, halte sie für fachlich unangemessen und falsch, denn diesem Abwägungsprozess liege eine sorgfältige Untersuchung zugrunde. Voraussichtlich werde es jedoch Vorschläge zu gewissen Veränderungen bei den Umsetzungszeiträumen oder der Anordnung von Flex-Gruppen geben. Damit werde versucht, den vor Ort geäußerten Bedarfen entgegenzukommen. Sie hoffe sehr, dass die Vorlage am Ende zur Abstimmung komme, denn es handle sich um ein wichtiges Projekt für die pädagogische Weiterentwicklung des Angebots für Schüler*innen mit Förderbedarf Lernen.


Die Vorsitzende stellt den mündlichen Vertagungsantrag zur Abstimmung und stellt fest:

Der Verwaltungsausschuss stimmt einmütig zu (1 Enthaltung).

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