Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
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VerhandlungDrucksache:
62/2011
GZ:
KBS, T
Sitzungstermin: 23.02.2011
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: BMin Dr. Eisenmann
Berichterstattung:die Vorsitzende, EBM Föll
Protokollführung: Herr Häbe
Betreff: Fortschreibung Schulsanierungsprogramm

Vorgang: Ausschuss für Umwelt und Technik vom 22.02.2011, öffentlich, Nr. 68

Ergebnis: einmütige Zustimmung


Beratungsunterlage ist die gemeinsame Vorlage des Referats Kultur, Bildung und Sport und des Technischen Referats vom 10.02.2011, GRDrs 62/2011, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Von der Ergebnispräsentation der Beratungsfirma Drees & Sommer zu den Schulsanierungen (Anlage 1 - Ergebnispräsentation vom 26.01.2011) wird Kenntnis genommen.

2.1 Zur Umsetzung der höchstpriorisierten und dringlichen Maßnahmen 2011 werden zusätzliche Mittel in Höhe von ca. 21,4 Mio. Euro im Haushalt 2011 bereitgestellt (vgl. Anlage 1 - Ergebnispräsentation vom 26.01.2011 Seite 18, und Anlage 2 Stuttgarter Schulsanierung - Gesamtliste, alphabetisch).

2.2 Zur Umsetzung vorab beschlossener Maßnahmen (GRDrs 168/2010 und 300/2010) werden über die bereits beschlossenen 25 Mio. Euro weitere ca. 3,5 Mio. Euro als überplanmäßige Ausgabe bereitgestellt (vgl. Anlage 4 - Status der für das Jahr 2010 beschlossenen Maßnahmen).

2.3 Der Gesamtaufwand in Höhe von 24.942.000,00 Euro wird im Haushaltsjahr 2011 wie folgt gedeckt:

Teilfinanzhaushalt 400 - Schulverwaltungsamt
Projekt-Nr. 7.401904 - Pauschale 2. SP Schulsanierungen (investiver Anteil)
Kontengr. 7871 - Hochbaumaßnahmen - 4.335.000 Euro

Teilergebnishaushalt 400 - Schulverwaltungsamt -
Auftrags-Nr. 40P2999999 - Pauschale 2. SP Schulsanierungen (konsumtiver Anteil)
Kontengr. 42110 - Unterhaltung Grundstück und bauliche Anlagen - 20.607.000 Euro

Zur Finanzierung wird im Haushaltsjahr 2011 eine überplanmäßige Mittelbewilligung aus Mehrerträgen aus Gewerbesteuer

Teilergebnishaushalt 900 - Allgemeine Finanzwirtschaft -
Auftrags-Nr. 90611000000 - Steuern, allgemeine Zuweisungen, Umlagen -
Kontengr. 300 - Steuern und ähnliche Abgaben

in entsprechender Höhe zugelassen.

3. Der baulichen Umsetzung für die im Haushaltsjahr 2011 zusätzlich finanzierten Maßnahmen entsprechend Anlage 3 wird zugestimmt (Sammelbaubeschluss).

4. Personalbedarf:

4.1 Der Bedarf von zwei Stellen für das Schulverwaltungsamt (jeweils EG 10 / A 11) und vier für das Hochbauamt (EG 12), jeweils befristet bis Ende 2014 (KW 01/2015), zur Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen wird zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird ermächtigt, das Personal sofort ohne Blockierung von Planstellen einzustellen. Über die Schaffung der Stellen wird im Rahmen des regulären Stellenplanverfahrens 2012/2013 entschieden.

4.2 Die KW Vermerke an den Stellen mit der Stellenplannummer 400.3200.011, 400.3200.0031 werden bis 01/2015 verlängert.

5. Weiterbeauftragung des Projektberaters

5.1 Die Verwaltung wird beauftragt, die Priorisierung der Sanierungsmaßnahmen für die Jahre 2012/2013 gemeinsam mit der Beratungsfirma Drees & Sommer fortzusetzen.

5.2 Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit der Beratungsfirma Drees & Sommer ein Konzept zur Übernahme, strategischen Weiterentwicklung sowie Fortführung und Pflege einer Datenbank zu erarbeiten und im nächsten Unterausschuss Sanierungsprogramm Schulen im Mai 2011 zu berichten.


Die diesem Protokoll beigefügte Tischvorlage des Hochbauamtes vom 22.02.2011 "GRDrs 62/2011: Schulsanierung - VA 23.02.2011: Sachstand kw-Vermerke des Hochbauamtes - Anfrage im UTA 22.02.2011" liegt im Sitzungssaal aus.

Von einem über die Jahre entstandenen Sanierungsstau spricht StR Lazaridis (90/GRÜNE). Offensichtlich seien hier in der Vergangenheit seitens der Politik falsche Entscheidungen getroffen worden. Der Gemeinderat müsse nun zusammen mit der Verwaltung unter der Federführung von BMin Dr. Eisenmann Problemlösungen finden. Seine Fraktion habe bereits in den letzten Haushaltsplanberatungen Bereitschaft gezeigt, die dafür notwendigen Mittel zur Verfügung zu stellen. Damals habe die Verwaltung erklärt, dieses umzusetzen werde als unmöglich angesehen. Aufgrund der verbesserten konjunkturellen Lage und aufgrund der Grundsteuererhöhung kann jetzt seiner Einschätzung nach dieses Themenfeld angegangen werden.

Von StRin Ripsam (CDU) wird vorgetragen, in den letzten Haushaltsplanberatungen habe der Mut gefehlt, über die letztlich vor vier Jahren beschlossenen 100 Mio. € hinauszugehen. Dies sei die Summe gewesen, und letzten Endes hätten diese Einschätzung alle Fraktionen geteilt, die zusätzlich zu den ohnehin schon laufenden Maßnahmen als umsetzbar angesehen worden sei. Überzeugt zeigt sie sich davon, dass man sich in Zukunft davon verabschieden muss, solche Sanierungen hauptsächlich in schulfreien Zeiten durchzuführen. Auf Prüfungszeiten müsse natürlich versucht werden Rücksicht zu nehmen. Als Ziel definiert sie, 2016 ein Level zu erreichen, das es erlaubt, durch einen jährlichen Mitteleinsatz in der Größenordnung von 18 bis 20 Mio. € die Schulen in einem ordentlichen Zustand zu halten. Hilfreich könne dabei auch die Doppik sein (Stichwort: Rückstellungen). Dem pflichtet die Vorsitzende bei.

Der Kritik von StR Lazaridis an den seiner Einschätzung nach für den vorhandenen Sanierungsstau verantwortlichen Mehrheitsfraktionen der Vergangenheit schließt sich StRin Gröger (SPD) an. Sie geht angesichts noch nicht abgeschlossener Untersuchungen bzw. aufgrund von erst bei Baumaßnahmen sichtbar werdender Defizite von noch weiteren Sanierungsbedarfen aus. Da das Sanierungsprogramm parallel mit dem Maßnahmenpaket zur Schulentwicklungsplanung bearbeitet werde, müsse eine wahre Mammutaufgabe geschultert werden. Beide Bereiche müssten aufeinander abgestimmt werden. Zudem existiere ein enormer Nachholbedarf bei der Ausstattung der Schulen (Fachräume, Essensversorgung). Gleichzeitig stehe das Thema Inklusion an. Dieses Thema werde sich auch im Baubereich niederschlagen. Erforderlich sei, belastbare Strukturen im Schulverwaltungsamt und im Hochbauamt für die anstehenden Arbeiten zu schaffen.

Für StRin von Stein (FDP) ist es erfreulich, dass die grobe Schätzung der Stadtverwaltung zum Sanierungsumfang durch die Untersuchungen des Büros Drees & Sommer eine Bestätigung gefunden hat. Dies stärke ihr Vertrauen in die Verwaltung. Dass diese Sanierungen über lange Zeit nicht ernst genug genommen worden seien, sei jedoch problematisch. Den Vorschlägen vom Büro Drees & Sommer, jetzt verstärkt in die Sanierung zu gehen, werde zugestimmt. Mit der eingeführten Doppik werde dankenswerterweise künftig laufend der Zustand der Gebäude dokumentiert. Dies müsse für den Gemeinderat eine Aufforderung darstellen, die entsprechenden Gelder rechtzeitig bereitzustellen. Sie verbindet mit der avisierten Datenbank ebenfalls die Hoffnung, dass sich in Zukunft solche umfangreichen Sanierungsstaus vermeiden lassen.

Auch seine Fraktion, so StR Zeeb (FW), unterstütze natürlich das Vorgeschlagene. Nach wie vor werde es als bedeutsam angesehen, dass das Geplante auch tatsächlich technisch umgesetzt werden kann, ohne den Markt zu überfordern. Von daher plädiere er dafür, bei den entsprechenden Ämtern auf eine ausreichende Personalausstattung zu achten.

Positiv zur Vorlage äußert sich zudem StRin Küstler (SÖS und LINKE). Sie geht davon aus, dass die Verwaltung die Umsetzung der Vorlageninhalte sicherstellen wird. Künftige Rückstellungen für den laufenden Unterhalt erachtet sie wie das Abarbeiten von Defiziten bei naturwissenschaftlichen Räumen als zentralen Punkt.

Im weiteren Verlauf führt StR Kotz (CDU) gegenüber den Fraktionen Bündnis 90/DIE GRÜNEN, SPD und SÖS und LINKE an, selbstkritisch müsse eingeräumt werden, dass in der Vergangenheit die eine oder andere Sanierung nicht stattgefunden hat. Die dafür nicht verbrauchten Mittel seien massiv für den Schuldenabbau verwendet worden. Ohne diesen Schuldenabbau würde heute aufgrund einer erhöhten Zinsbelastung nicht der Spielraum zur Durchführung der Sanierungen bestehen. Für ihn steht außer Frage, dass die Einsparungen im Zinsbereich deutlich die Preissteigerungen im Baubereich überschreiten. Unter finanzpolitischen Gesichtspunkten habe die Stadt von dieser Vorgehensweise also profitiert.

Für StR Kanzleiter steht fest, dass der Gemeinderat bei der Unterhaltung des städtischen Vermögens Fehler gemacht hat. Dies gehe zurück bis zur Amtszeit von OB Dr. Rommel. Schon OB Dr. Rommel habe diesbezüglich falsche Schwerpunkte gesetzt. Wenn es gelinge, bis 2016 den Sanierungsstau abzuarbeiten, sei das von seiner Fraktion seit langem verfolgte Ziel erreicht. Bis dahin, und dem stimmt die Vorsitzende zu, gelte es zur Vermeidung einer neuen Bugwelle den Unterhaltungsetat aufzustocken. Nach Aussage von StRin Aras (90/GRÜNE) ist der Schuldenabbau zu einseitig betrieben worden (zu Lasten des Vermögenserhalts). Zukünftig müsse die Bauunterhaltung stark ausgebaut werden, damit alle städtischen Immobilien, nicht nur Schulgebäude, ausreichend unterhalten werden. Die Einschätzung von StR Kotz, dass die eingesparten Zinsaufwendungen die angestiegenen Baukosten übersteigen, ziehen sie und StR Lazaridis mit Nachdruck in Zweifel.

Indem sich EBM Föll auf aktuelle Zeitungsmeldungen bezieht, teilt er mit, bundesweit würden sich Städte einem Sanierungsstau bei ihren Schulen gegenüber sehen. So entspreche die Summe von 200 Mio. € in Mannheim dem Größenverhältnis nach der Stuttgarter Situation. Die anderen Städte hätten jedoch in der Vergangenheit ihre Schulden nicht abgebaut. Insoweit würden sich diese noch in einer sehr viel schwierigeren Ausgangslage als Stuttgart befinden. Ein Teil der Wahrheit sei, dass der Sanierungsbedarf bei den vielen Schulgebäuden, die in den 60er- und 70er-Jahren stammen, unterschätzt worden sei. Damals seien offensichtlich Materialien verwendet worden, die zu einer weit unterdurchschnittlichen Qualität geführt haben. Schulen, die zu Beginn des vergangenen Jahrhunderts gebaut worden seien, würden eine sehr viel bessere Bausubstanz aufweisen.

BMin Dr. Eisenmann kündigt zur Bauunterhaltung an, die Verwaltung werde dem Gemeinderat rechtzeitig einen Vorschlag unterbreiten, wie man angesichts der Versicherungswerte der Schulen bei der Bauunterhaltung vorgehen sollte.

Die auf Seite 3 der Vorlage genannten Themen, die zusätzlich zu den Sanierungsmaßnahmen anstehen, bittet StRin von Stein in absehbarer Zeit mit Zahlen zu unterlegen. Diese Dinge wirkten sich auf die zu tätigenden Rückstellungen aus. Darüber, dass auch noch diese Bereiche zur Bearbeitung anstehen, müssten zur Schaffung einer besseren Akzeptanz die Eltern in Kenntnis gesetzt werden. In diesem Zusammenhang verweist die Vorsitzende auf die Anregungen zu den Haushaltsplanberatungen und darauf, dass die Vorlage auch den Schulen vorgelegt wird. Des Weiteren erklärt sie, der Gemeinderat habe in den letzten Haushaltsplanberatungen allein für den Doppelhaushalt 2010/2011 zusätzlich zu den Sanierungsmitteln 187 Mio. € für Neuinvestitionen im Schulbereich beschlossen (Berufsschulzentrum, Ausbau von Ganztagesschulen etc.). Das in Stuttgart für die Schulsanierungen gewählte Verfahren stoße auf großes Interesse bei anderen Städten. Dies zeige die Vielzahl von Anfragen beim Büro Drees & Sommer.

Zur Nachfrage von StR Zeeb, ob die Gefahr besteht, dass nun beschlossene und umgesetzte Maßnahmen konträr zur Schulentwicklungsplanung stehen, erklärt BMin Dr. Eisenmann, um dies zu vermeiden laufe derzeit die Schulentwicklungsplanung parallel. Die Listen des Büros Drees & Sommer müssten noch unter dem Gesichtspunkt der Schulentwicklungsplanung diskutiert werden. Auf entsprechende Hinweise in den Listen des Büros Drees & Sommer weist sie hin. Im Laufe des Monats Mai erhalte der Gemeinderat zur Schulentwicklungsplanung die notwendigen Vorlagen. Zudem würden die Vorlagen zu den Sanierungen deutlich vor den Haushaltsplanberatungen zur Austeilung kommen. Gegenüber StRin Gröger informiert sie, das Thema inklusive Beschulung werde im Rahmen der Schulentwicklungsplanung in separaten Gesprächskreisen beraten. Wie unterschiedlich dieser Bereich gesehen werden könne, habe sich in der gestrigen Sitzung des Schulbeirates gezeigt.

StR Kanzleiter nimmt Bezug auf die Verwaltungsausschusssitzung vom 15.12.2010, Tagesordnungspunkt 12 "Stellenplanrelevante Entscheidungen im Vorgriff auf den Stellenplan 2012", öffentliche Niederschrift Nr. 429. Dabei fragt er die Umsetzung der auch im Zusammenhang mit den Schulhaussanierungen stehenden Beschlüsse zum Hochbauamt nach. Hierzu merkt BM Murawski grundsätzlich an, die Stellen würden im Rahmen des Personalmanagements besetzt. Versucht werde, die Personen mit ihren qualifizierten Ausbildungen so lange wie möglich an die Stadt zu binden. Wenn sich abzeichne, dass infolge von Pensionierungen in absehbarer Zeit tatsächlich Stellen unbefristet geführt werden könnten, werde dies auch gemacht. Darüber hinaus teilt Herr Klenk (HochbA) mit, vier Stellen seien im Zuge des Konjunkturprogramms II befristet worden. Diese habe der Gemeinderat im Dezember entfristet und dafür habe sein Amt auf vier dann frei werdenden Stellen kw-Vermerke erhalten. Durch die erfolgten Entfristungen hätten die Mitarbeiter nun unbefristete Verträge. Die mit der GRDrs 62/2011 beantragten vier Stellen seien auf vier Jahre befristet. Für StR Kanzleiter ergibt sich hier für das Hochbauamt ein Problem. Hierzu und zu StRin Küstler trägt die Vorsitzende vor, im Dezember 2010 sei es um die Stellen zum Konjunkturprogramm II gegangen, die Ende 2011 auslaufen. Diese Stellen seien entfristet worden. Bei den Stellen der GRDrs 62/2011 handle es sich um neue, auf vier Jahre befristete Stellen, die zur Umsetzung der Vorlageninhalte benötigt werden.

Im weiteren Verlauf bringt StR Kanzleiter die Bitte vor, dem Gemeinderat darzustellen, wie sich die Personalplanung in den von den Schulhaussanierungen betroffenen Ämtern (Hochbauamt, Baurechtsamt, Schulverwaltungsamt) für die nächsten Jahre gestaltet. Er hält es für falsch, Fachleute, die in Zukunft benötigt werden, befristet einzustellen. Nicht zuletzt würden aufgrund des demografischen Wandels massiv Personen in den nächsten Jahren ausscheiden. Da dies heute nicht abschließend besprochen werden könne, müsse die Personalverwaltung dieses Thema aufarbeiten. Mit den Ergebnissen müsse sich der Verwaltungsausschuss grundsätzlich auseinandersetzen. Nachdem von StR Zeeb dazu Zustimmung geäußert wird, sagt die Vorsitzende zu, dass die Verwaltung dem unter der Federführung des Referats AK nachkommt.


Abschließend stellt BMin Dr. Eisenmann fest:

Der Verwaltungsausschuss stimmt dem Beschlussantrag der GRDrs 62/2011 einmütig zu.

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