Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung/Kultur und Recht
Gz: AKR/41
GRDrs 438/2023
1. Ergänzung
Stuttgart,
12/01/2023



Haushalt 2024/2025

Unterlage für die 2. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 04.12.2023



Kulturförderung - Erhöhungen

Beantwortung / Stellungnahme

Ergänzende Stellungnahme der Verwaltung:

1. Kunstverein Wagenhalle e. V. – Ateliers

Bei den Bedarfen des Kunstvereins Wagenhallen geht es um

1. Einbau einer Lüftung für die Ateliers und Werkstätten im Mittelschiff (500.000 EUR)
2. Sanierung des Hallenbodens im Bereich Foyer/Gemeinschaftsfläche (60.000 EUR)
3. Austausch Technik Projektraum und verschiedene Geräte / Traversen /
Bühnenpodeste (6.370 EUR).

Zu.1. Aus der Bauunterhaltung könne der größte Teil der Investitionskosten, der auf die Lüftung entfällt, nicht übernommen werden: Die Lüftung betrifft nicht die Wagenhallen als städtische Immobilie, sondern die Atelierkuben, die vom Kunstverein installiert wurden und diesem auch gehören.
Aus Sicht der Kulturverwaltung muss eine Belüftung ermöglicht werden, etwa über einen zu beschließenden Zuschuss: Bei den Ateliereinbauten handelt es sich um Räume im Raum/Halle. Selbst die Oberlichter des Hallendaches (Rauch- und Wärmeklappen) können nur manuell geöffnet werden, d.h. auch die Halle selbst hat keine Lüftung. Dies war seitens der Gebäudeplaner nicht mitkonzipiert. Damit ist die Wärmeregulierung und die Frischluftzufuhr in ¾ aller Ateliers nicht möglich.

Zu 2. Das Liegenschaftsamt kann die Versiegelung des Bodens aus der Bauunterhaltung finanzieren.

Zu 3. Die Technik betrifft den Kunstverein.

2. Förderung des Theater der Altstadt

Der in GRDrs 438/2023 genannte Mittelbedarf ist nach wie vor aktuell und unverändert.

3. Antrag der Akademie für gesprochenes Wort – Erhöhung der institutionellen Förderung sowie Verstetigung des SPOKEN ARTS Festival im zweijährigen Turnus

Aktueller Stand:
In der Sitzung des Stiftungsvorstandes am 13. Oktober 2023 wurde die Akademiedirektion bestellt. Charlotte Wegen, die seit Juni 2023 die Geschäftsführung der Akademie innehat, wurde in der Vorstandsitzung zur Akademiedirektion in Personalunion mit der Geschäftsführung ernannt. Neben der Akademiedirektion soll eine beratende Person die Säulen Kunst, Wissenschaft und Bildung fachlich abdecken. Mit Herrn Prof. Dr. Thomas Grießbach, (Professur für das Fach Rhetorik an der HMDK) befindet man sich in Verhandlungen über die konkrete Ausgestaltung der Zusammenarbeit. Bereits 2018 erhöhte der Gemeinderat die institutionelle Förderung um 60.000 EUR, u.a. für die Finanzierung eine Direktionsstelle, die zuvor von der Stifterin Frau Prof. Kutter ehrenamtlich besetzt war. Der Gemeinderat stellte ab dem Jahr 2021 jährlich 65.000 EUR für die Besetzung der Direktionsstelle bereit.

Beantragt ab 2024
Erhöhung der Förderung von 219.500 EUR um 27.560 EUR auf 247.060 EUR in 2024 und um 127.560 EUR p.a. auf 247.060 ab 2025.
-Davon betragen 10.000 EUR die Zuschusserhöhung der Direktionsstelle,
-17.560 EUR die allgemeine Kostensteigerung und
-100.000 EUR p. a. ab 2025 das Spoken Arts Festival zur Verstetigung des Festivals. Das Festival soll in geraden Jahreszahlen biennal durchgeführt werden.

Verwaltungsvorschlag:
Erhöhung der Förderung um 17.560 EUR auf 237.060 EUR in 2024 und um 97.560 EUR p.a. auf 317.060 EUR EUR ab 2025 befristet bis einschließlich 2026.
-Zuschusserhöhung der Direktionsstelle wird nicht unterstützt
-17.560 EUR allgemeine Kostensteigerung wird anerkannt
-Im Deckungsring sind für 2024 bereits 200.000 EUR abgebildet (200.000 EUR, da der Bund in diesem Jahr nicht mitfinanziert, zuvor 100.000 EUR jährlich);
Akademie für gesprochenes WortVerwaltungsvorschlag
2024
2025ff
2024
2025ff
beantragte Erhöhung
27.560 EUR
127.560 EUR
17.560 EUR
97.560 EUR
für:
Direktionsstelle
10.000 EUR
10.000 EUR
0 EUR
0 EUR
allg. Kostensteigerung
17.560 EUR
17.560 EUR
17.560 EUR
17.560 EUR
Spoken Arts Festival
100.000 EUR
80.000 EUR
4. Beantragung einer institutionellen Erhöhung vom Verein Stuttgarter Kriminächten

Beantragt ab 2024 (ursprünglicher Antrag):
Erhöhung der Förderung von 52.000 EUR um 15.000 EUR auf 67.000 EUR

Vorschlag der Kulturverwaltung gemäß 438/203:
Erhöhung der Förderung von 52.000 EUR um 5.200 EUR auf 57.200 EUR

Beantragt ist eine Erhöhung der institutionellen Förderung in Höhe von 15.000 EUR aufgrund allgemeiner Preissteigerungen sowie für die Erhöhung und Anpassung von Preisgeldern für die vier jährlich verliehenen Krimipreise, die bisher von vier Sponsoren finanziert werden.

1.Hypovereinsbank Krimipreis: 5.000 EUR
2.Ebner Stolz Wirtschaftskrimipreis: 1.500 EUR
3.Wittwer Debütkrimipreis: 1.500 EUR
4.Politikkrimipreis der Heinrich-Böll-Stiftung Baden-Württemberg: 1.500 EUR

Die Hypovereinsbank förderte zudem mit weiteren 5.000 EUR das Festival.
Laut aktuellen Angaben des Vereins vom November 2023 hat sich der Hauptsponsor, die Hypovereinsbank, „aufgrund einer neuen Ausrichtung aus jeglichem regionalen Sponsoring“ ab 2024 zurückgezogen. Damit entsteht mit derzeitiger Kostenplanung eine Finanzierungslücke von 10.000 EUR. Dies gefährde die Preisverleihung des Krimipreises 2024 und erschwere insgesamt die Umsetzung des Festivals. Der Verein ist um die Akquise neuer Sponsoren bemüht. Gespräche mit verschiedenen Banken sind geplant.

Letzte Erhöhung:
DHH 2020/2021: von 15.000 EUR um 37.000 EUR auf 52.000 EUR

5. Freie Kunstschule Stuttgart e. V. (FKS)

Beantragt ab 2024 (aktueller Antrag vom 12.10.2023) :
Erhöhung der institutionellen Förderung von 257.700 EUR
2024 von 257.700 um 196.550 EUR auf 454.250 EUR
2025 von 257.700 um 207.250 EUR auf 464.950 EUR

Beantragt ab 2024 (ursprünglicher Antrag vom 12.5.2023) :
Erhöhung der institutionellen Förderung von 257.700 EUR
2024 um rd. 222.330 EUR auf rd. 480.030 EUR
10
2025 um rd 234.000 EUR auf rd. 491.700 EUR


Vorschlag der Kulturverwaltung:

Die 1927 u. a. von Adolf Hölzel gegründete Freie Kunstschule Stuttgart (e. V. seit 1947) ist eine Bildungsstätte in freier Trägerschaft mit berufsbezogenen Studiengängen für Malerei, freie Grafik und Grafik-Design. Außerdem werden Vorbereitungskurse für die Aufnahme an Kunsthochschulen und Fachhochschulen angeboten. In den 60er und 70er Jahren schaffte es die FKS, einen Studienbetrieb auf dem Niveau einer Fachhochschule mit bis zu 250 Studierenden zu etablieren. Seither wurde die Arbeit in immer großzügigerem Umfang von der Landeshauptstadt gefördert. Seit Jahren kämpft die FKS mit niedrigen Studierendenzahlen (zwischen 45 im WS 2021 und 55 im SS 2023).

Für den Haushalt 24/25 hatte die FKS am 12.05.2023 einen Antrag auf Erhöhung der institutionellen Förderung gestellt, der in die HH-Verhandlungen aufgenommen wurde, u.a. für die Etablierung des Studiengangs „Kunst und Ästhetik“ zusammen mit der Freien Hochschule Stuttgart/Seminar für Waldorfpädagogik.

In einem Schreiben vom 12.10.2023 wurde der Haushaltsantrag vom 12.5.2023 revidiert, da die Etablierung des Studiengangs aufgrund „neuer Bestimmungen des Wissenschaftsrates“ noch nicht möglich sei und mit der Aufnahme des Studienbetriebs erst ab WS 2026 zu rechnen sei. Ein Antrag für den Studiengang „Kunst und Ästhetik“ soll damit erst im Haushalt 26/27 erfolgen.

Mit dem Neuantrag verringert sich die Antragssumme um rd. 26 TEUR für 2024 und um rd. 27 TEUR für 2025. Trotzdem erhöht sich der städtische Zuschussbedarf in 2024 um 176%, in 2025 um 180%:
Statt den Mitteln für den Studiengang werden im revidierten Antrag Mittel für „vorausgehende kooperative Projekte zur Vorbereitung des Studiengangs“ beantragt. Dabei handelt es sich um ein kooperatives Forschungsprojekt zur „ganzheitlichen Erziehung und ästhetischen Bildung“ mit dem Arbeitstitel „Zur Relevanz reformpädagogischer Grundideen“. Hierfür fallen laut Antrag Personalkosten (50% E13: 31 TEUR p.a.) und für 2025 zusätzlich Publikationskosten (15. TEUR) sowie Kosten für Veranstaltungen an. Der Finanzierungsbedarf hierfür beläuft sich laut Antrag für 2024 auf 35 TEUR, für 2025 auf 50 TEUR.

Ob die Etablierung eines Studiengangs „Kunst und Ästhetik“, der mit diesen Maßnahmen vorbereitet werden soll, ein erfolgreiches Zukunftsszenario darstellt, bleibt weiterhin offen. Die FKS sieht eine Weiterentwicklung in der Möglichkeit, durch eine Kooperation mit der Freien Hochschule zertifizierte Abschlüsse vergeben zu können.

Zur Erhaltung des Status quo gibt die Schulleitung im Antrag vom 12.10.2023 einen erhöhten Mittelbedarf von rd. 126.550 EUR für 2024 (im alten Antrag: 102 TEUR) und 112.250 EUR für 2025 (im alten Antrag 88 TEUR) an.

Des Weiteren werden, wie schon im Antrag vom 12.5.2023 jeweils 10 TEUR p. a. für den Bereich „Ausbau digitaler Lehrangebote“ und laufende Kosten im Bereich Öffentlichkeitsarbeit und Marketing beantragt. Für den Ausbau des „Instituts für Ästhetik, Kunst und Religion – interkulturell“ werden für 2024 15 TEUR und für 2025 25 TEUR beantragt.

In der Vergangenheit zeigte sich mehrfach, dass das Jahresergebnis der FKS deutlich besser ausfiel, als geplant. Im Jahr 2021 wurde mit einem Defizit geplant und ein Überschuss erzielt. Aufgrund der Fehlbedarfsfinanzierung ergab sich einen Rückerstattungsanspruch i. H. v. rd. 65 TEUR, auf den gemäß GRDs 1452/2023 verzichtet werden soll. Auch 2022 wurde mit einem Defizit geplant und ein Überschuss von 18.370 EUR erzielt. Aufgrund einer Festbetragsfinanzierung besteht hier kein Rückforderungsanspruch. Das Vereinskapital beträgt mittlerweile 240.000 EUR, von denen 120.000 EUR zweckgebundene Rücklagen für Sanierungs- und Baumaßnahmen bilden.

Letzte Erhöhung:
DHH 2018/2019: von 157.700 EUR auf 257.700 EUR


Vorliegende Anträge/Anfragen

1207/2023 Bündnis 90/DIE GRÜNEN, 3052/2023 SPD, 5008/2023 PULS, 2148/2023 CDU, 4260/2023 Die FrAKTION




Dr. Fabian Mayer
Erster Bürgermeister




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