Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Kultur/Bildung und Sport
Gz: KBS
GRDrs 991/2011
Stuttgart,
10/28/2011



Haushalt 2012/2013

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 09.11.2011



Inklusion (Schulische Bildung von jungen Menschen mit Behinderungen)

Beantwortung / Stellungnahme

Im Schuljahr 2011/2012 werden mit Stand 13.10.2011 87 Schülerinnen und Schüler an 20 Standorten inklusiv beschult, davon 75 mit sonderpädagogischem Bildungsanspruch an einer allgemeinen Schule und 12 ohne sonderpädagogischen Bildungsanspruch an einer Sonderschule. Der Großteil der Kinder und Jugendlichen mit sonderpädagogischem Bildungsanspruch sind dem Bereich der Förderschule zuzuordnen (45), die weiteren verteilen sich auf die Bereiche Sprachbehinderung (7), Erziehungshilfe (17) sowie körperliche und geistige Behinderung (2 bzw. 4).

Eine verlässliche Prognose ist angesichts dieser ersten Fallzahlen derzeit nicht möglich, allerdings ist davon auszugehen, dass die Anzahl der inklusiv zu beschulenden Kinder in den kommenden Jahren mit der Ausweitung und Verstetigung des entsprechenden Angebots weiter ansteigen wird. Auch hinsichtlich der Relation zwischen den einzelnen Sonderschultypen ist zu erwarten, dass eine Mehrzahl der inklusiven Fälle auch zukünftig aus dem Bereich der Förderschulen stammen wird.

Die Verwaltung erarbeitet derzeit einen Zwischenbericht zum Schulversuch „Schwerpunktregion Stuttgart“, der dem Gemeinderat Ende November 2011 vorgelegt werden soll (GRDrs 215/2011). Dieser wird neben den im ersten Schulversuchsjahr gewonnenen Erfahrungen auch einen Ausblick auf die die weiteren Handlungsfelder sowie die im Rahmen einer zunehmenden inklusiven Beschulung erweiterten Aufgabenbereiche der Stadtverwaltung geben. Darüber hinaus wird dieser Zwischenbericht einen Überblick über die entsprechenden Stellenbedarfe der einzelnen Fachämter enthalten.



Vorliegende Anträge/Anfragen

Antrag Nr. 490/2011 Nr. 1+2 der CDU-Gemeinderatsfraktion





Dr. Susanne Eisenmann



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