Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
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VerhandlungDrucksache:
364/2023
GZ:
Sitzungstermin: 21.06.2023
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: EBM Dr. Mayer
Berichterstattung:
Protokollführung: Herr Haupt th
Betreff: Teilnahme am ESF Plus-Förderprogramm "Bildung, Wirtschaft, Arbeit im Quartier - BIWAQ V"

Vorgang: Sozial- und Gesundheitsausschuss vom 19.06.2023, öffentlich, Nr. 103
Ergebnis: einmütige Zustimmung


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Soziales und gesellschaftliche Integration vom 26.05.2023, GRDrs 364/2023, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Von der Interessenbekundung des Jobcenters mit "BIWAQ VorOrt - Digitale Bildung, Beratung und Begegnung in sechs Stuttgarter Stadtteilen" am ESF Plus-Förderprogramm "Bildung, Wirtschaft, Arbeit im Quartier - BIWAQ V" wird Kenntnis genommen.
2. Der Einreichung des Antrags auf eine Förderung im Rahmen des ESF Plus-Förderprogramms "Bildung, Wirtschaft, Arbeit im Quartier - BIWAQ V", sofern die Interessenbekundung zugelassen wird, wird zugestimmt.
3. Im Falle einer Antragsbewilligung wird zugestimmt, die Bedingungen der Förderrichtlinie (s. Anlage 1) zu erfüllen.
4. Der Weiterleitung der Fördermittel an den Teilvorhabenpartner des Projekts - die Gesellschaft für Jugendsozialarbeit und Bildungsförderung e. V. (GJB) - in Höhe von voraussichtlich insgesamt 1.294.454,68 Euro wird zugestimmt.
5. Sofern der Förderantrag bewilligt wird, wird die Verwaltung ermächtigt, beim Jobcenter Personal außerhalb des Stellenplans im Umfang von 1,0 Vollzeitkraft (VZK) Projektleitung in EG 13 TVöD und 0,6 VZK Sachbearbeiter*in für die finanztechnische Abwicklung in EG 10 TVöD für die Durchführung des Projektes "BIWAQ VorOrt - Digitale Bildung, Beratung und Begegnung in sechs Stuttgarter Stadtteilen" für die Dauer der Projektlaufzeit vom 01.07.2023 bis 31.06.2026 einzustellen. Die Einstellung des Personals in EG 10 TVöD darf unbefristet erfolgen.
6. Die zuwendungsfähigen Ausgaben werden zu 90 Prozent aus ESF- und Bundesmitteln bezuschusst. Der 10-prozentige Eigenanteil der Landeshauptstadt Stuttgart liegt voraussichtlich bei 47.770,28 Euro und wird im THH 290 - Jobcenter, Amtsbereich 2909010 - Verwaltung und Amtsbereich 2903121 - Grundsicherung nach SGB II, Kontengruppe 400 - Personalaufwendungen und Kontengruppe 443 - Geschäftsaufwendungen gedeckt.


EBM Dr. Mayer stellt fest:

Der Verwaltungsausschuss stimmt dem Beschlussantrag ohne Aussprache einmütig zu.

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