Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung und Krankenhäuser
Gz: AK
GRDrs 1114/2015
Stuttgart,
11/04/2015



Haushalt 2016/17

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 09.11.2015



Überstunden bei der Branddirektion

Beantwortung / Stellungnahme

849/2015 Ziffer 3 der Freie Wähler-Gemeinderatsfraktion:

Frage 1: Sind für die rund 30.000 Stunden der Berufsfeuerwehrleute Stellenschaffungen nötig?

Auf Antrag der Gemeinderatsfraktionen SPD und CDU, Nr. 43/2011 am 23.02.2011 hat der Verwaltungsausschuss die Auszahlung einer Überstundenvergütung in Höhe von rd. 395.000 € für den Einsatzdienst für bis Ende 2010 aufgelaufene 25.000 Überstunden zulasten der Deckungsreserve beschlossen. Damit wurden jedoch nicht alle Überstunden der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Branddirektion ausbezahlt.

Zum 30.06.2015 beträgt das kumulierte Überstundenguthaben der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Branddirektion (ohne den mittleren feuerwehrtechnischen Dienst der Feuerwachen) rd. 31.800 Stunden. Darin beinhaltet sind auch rd. 8.800 Stunden, die bereits bis Ende 2010 aufgelaufen waren und bis heute durch Freizeitausgleich nicht abgebaut werden konnten. Die Überstunden der Beamten im mittleren feuerwehrtechnischen Dienst der Feuerwachen sind in der o. g. Zahl nicht enthalten. Diese arbeiten in einem festen Schichtdienst. Zudem werden dort die Überstunden laufend überprüft und sind überwiegend ausgeglichen.

Im Jahr 2011 erfolgte eine Überprüfung des von der Branddirektion vorgelegten aktualisierten Feuerwehrbedarfsplan für die Landeshauptstadt Stuttgart durch einen externen Gutachter. Ziel des neuen Feuerwehrbedarfsplan und der gutachterlichen Betrachtung war u. a. eine Überprüfung der tatsächlichen Personalausstattung im Hinblick auf den Funktionsstellenplan, die Überprüfung der bisherigen Personalbedarfsermittlung (mit Berücksichtigung von Abwesenheitszeiten wie Urlaub, Krankheit, Aus- und Fortbildung, Elternzeit, usw.), die Betrachtung von unvermeidbaren Sonderstunden (Einsätze aus der Freizeit, Sicherheitswachen, usw.) sowie die Reduktion und Vermeidung der Überstunden in den Dienstplangruppen.

Es wurde daraufhin eine Empfehlung zur Stellenbemessung des Einsatzdienstes und der Fachabteilungen unter Zugrundelegung der Schutzziele, Bemessungsfaktoren (Hilfsfristen, Personalstärken, Erreichungsgrade) und Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkten des vorliegenden Feuerwehrbedarfsplans erarbeitet. Auf dieser Basis ergab sich ein Personalmehrbedarf von 14 Stellen und einem weitere Personalmehrbedarf von bis zu 6 Stellen. Davon wurden 14 Stellen zum Stellenplan 2012 geschaffen. 4 Stellen wurden zum Stellenplan 2014 geschaffen. Weitere 2 Stellen wurden von der Branddirektion zum Stellenplan 2016 zur Schaffung beantragt, jedoch von der Verwaltung aufgrund fehlender Haushaltsneutralität nicht zur Schaffung vorgeschlagen. Diese beiden Stellen sind in den Haushaltsanträgen Nr. 359/2015 der CDU-Gemeinderatsfraktion, Nr. 460/2015 der Bündnis 90/DIE GRÜNEN- Gemeinderatsfraktion sowie Nr. 945/2015 der FDP enthalten, womit beantragt wird, alle 32,74 Stellen zu schaffen, die die Schaffungskriterien erfüllt haben. Sofern diese Stellen geschaffen würden, wäre der im Jahr 2011 gutachterlich festgestellte maximale Personalmehrbedarf erfüllt.

Die Überstunden, die seit 01.01.2011 angefallen sind, würden auf Grundlage von 1.679 Jahresarbeitsstunden für Beamte (siehe Rundschreiben "Arbeitszeit einer Normalarbeitskraft" 023/2012) einem Umfang von ca. 3 Stellen entsprechen.

Gründe für die angefallenen Überstunden sind u. a. Großveranstaltungen wie der Tag der Deutschen Einheit, der im Jahr 2013 in Stuttgart begangen wurde, sowie der Landesfeuerwehrtag, der am 28.06.2013 ebenfalls in Stuttgart von der Branddirektion ausgerichtet wurde. Dies wurde von der Branddirektion ohne zusätzliches Budget für Überstunden geleistet.

Die Überstunden sind u. a. durch die genannten Großveranstaltungen entstanden. Die im Gutachten genannte Stellenausstattung ist insgesamt auskömmlich. Darüber hinaus sind keine Stellenschaffungen notwendig.

Frage 2: Wie gedenkt die Verwaltung mit den rund 30.000 Stunden der Berufsfeuerwehrleute umzugehen?

Grundsätzlich müssen Überstunden durch Freizeitausgleich abgebaut werden. Sofern ein Abbau der Überstunden innerhalb eines Jahres nicht möglich ist, können bei Feuerwehrbeamten im Einsatzdienst Überstunden nach den gesetzlichen Regelungen zur Mehrarbeit auch ausbezahlt werden. Das Überstundenbudget der Branddirektion für 2015 in Höhe von 51.000 € (ohne Feuersicherheitswachdienst) ist jedoch bereits ausgeschöpft.

Budgetüberschreitungen müssen nach derzeitiger Beschlusslage aus der Haushaltskonsolidierung durch Kürzungen bei Sachausgaben gegenfinanziert werden. Die Branddirektion muss dazu einen Deckungsvorschlag machen. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass Einsparungen durch nicht besetzte Stellenanteile nach dem geltenden Beschluss keinen ohne weiteres zulässigen Deckungsvorschlag darstellen. Es muss daher im Einvernehmen der Referate RSO, WFB und AK ein Deckungsvorschlag gefunden werden oder aber ganz oder teilweise die Überstunden in das kommende Haushaltsjahr übertragen werden.

Zudem ist darauf hinzuweisen, dass durch die Flüchtlingsthematik bereits weitere Überstunden angefallen sind, da die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Branddirektion bspw. in der Organisation und dem Aufbau von Feldbetten eingesetzt werden.




Vorliegende Anträge/Anfragen

849/2015 Ziffer 3 Freie Wähler




Werner Wölfle
Bürgermeister




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