Landeshauptstadt Stuttgart
Technisches Referat
Gz: T
GRDrs 604/2016
Stuttgart,
02/01/2017



Erschließungsprojekt NeckarPark
Bereich Verlegung der Benzstraße 1. BA
- Baubeschluss
- Vergabebeschluss für Bauleistungen
- Vergabe weiterer Ingenieurleistungen




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Umwelt und Technik
Bezirksbeirat Bad Cannstatt
Ausschuss für Umwelt und Technik
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Einbringung
Beratung
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
nicht öffentlich
öffentlich
öffentlich
öffentlich
öffentlich
14.02.2017
22.02.2017
14.03.2017
15.03.2017
16.03.2017



Beschlußantrag:


1. Baubeschluss des Tiefbauamts für die Verlegung der Benzstraße 1. Bauabschnitt

1.1 Der Verlegung der Benzstraße 1. Bauabschnitt (1. BA), gemäß den Plänen des Tiefbauamts vom 2. September 2016 (siehe Anlage 1) und dem Kostenanschlag des Tiefbauamts vom 2. Dezember 2016 (siehe Anlage 2 Punkt 1) mit Gesamtkosten
von 22.380.000 EUR (einschließlich aktivierungsfähigen Eigenleistungen von 1.230.000 EUR) wird zugestimmt.


1.2 Die Auszahlungen in Höhe von 21.150.000 EUR (ohne aktivierungsfähige Eigenleistungen von 1.230.000 EUR) werden im Teilfinanzhaushalt 660 – Tiefbauamt – beim Projekt 7.664008 - Benzstraße, Neubau, Ausz.Gr 7872 – Tiefbaumaßnahmen wie folgt gedeckt:

Jahr 2016 und fr. 3.500.000 EUR
Jahr 2017 4.500.000 EUR
Jahr 2018 5.000.000 EUR
Jahr 2019 5.500.000 EUR
Jahr 2020 ff 2.650.000 EUR
Gesamt 21.150.000 EUR

1.3 Die aktivierungsfähigen Eigenleistungen von voraussichtlich 1.230.000 EUR sind beim Projekt 7.664008 – Benzstraße, Neubau berücksichtigt.


2 Baubeschluss des Eigenbetriebs SES für die Verlegung des Hauptsammlers Neckar rechts und Kanalerschließung der Gebietsentwässerung

2.1 Der Verlegung des Hauptsammlers Neckar rechts und Kanalerschließung der Gebietsentwässerung (1. BA) mit Kosten in Höhe von 8.280.000 EUR gemäß des Übersichtsplans (Anlage 5) wird zugestimmt.

2.2 Die Finanzierung in Höhe von 10.000.000 EUR ist in den Wirtschaftsplänen bei den Projektnummern S 12 5922.01.000 und E14-5922.01.000 wie folgt gedeckt.

Davon S12-5922.01.000 E14-5922.01.000
Jahr 2015 u. fr. 204.000 EUR 124.000 EUR 80.000 EUR
Jahr 2016 440.000 EUR 290.000 EUR 150.000 EUR
Jahr 2017 2.701.000 EUR 2.201.000 EUR 500.000 EUR
Jahr 2018/19 6.655.000 EUR 3.785.000 EUR 2.870.000 EUR
Gesamt 10.000.000 EUR 6.400.000 EUR 3.600.000 EUR


3 Baubeschluss des Amts für Umweltschutz 1. Bauabschnitt

3.1 Dem Teilprojekt Abwasserwärmeversorgung im Bereich der Maßnahmen für die Verlegung der Benzstraße 1. BA einschließlich Leitungen zur Wärmeverteilung im Straßenraum, Gasanschluss für die geplante Heizzentrale, Erweiterung des geplanten Abwasserhauptsammlers zur Abwasserwärmegewinnung (gemäß Plan Anlage 3) und dafür erforderliche Einbauten (z.B. Spülschild), mit Kosten von 1.850.000 EUR wird zugestimmt. Durch die Abwicklung des Teilprojekts im vorsteuerabzugsberechtigten Betrieb gewerblicher Art (BgA) Neckarpark sind voraussichtlich 1.584.000 EUR (vorsteuerbereinigt) zu finanzieren.

3.2 Die Auszahlungen (steuerbereinigt) in Höhe von 1.604.000 EUR sind im Teilfinanzhaushalt 360 - Amt für Umweltschutz - Projekt 7.362904 Wärmeversorgung Neckarpark (Ausz.Gr. 7872 und 7873) wie folgt gedeckt: 3.4 Die daraus resultierende erforderliche Mittelbereitstellung in den Jahren 2017 bis 2019 in Höhe von 465.000 EUR erfolgt jahresbezogen durch Umsetzung aus der Infrastrukturpauschale (Projekt 7.202100).


4. Baubeschluss für das Amt für Sport und Bewegung für die Stützmauer und die Lärmschutzwand entlang der Benzstraße im Bereich der künftigen Sportplätze der Bezirkssportanlage.

4.1 Dem Teilprojekt Stützmauer und Lärmschutzwand entlang der Benzstraße im Bereich der künftigen Sportplätze der Bezirkssportanlage gemäß dem Plan des Ingenieurbüros diem.baker GbR vom 12. Mai 2016 / 19. August 2016 (siehe Anlage 4) mit Kosten von 1.830.000 EUR wird zugestimmt.

4.2 Die Auszahlungen in Höhe von 1,830 Mio. EUR werden im Teilfinanzhaushalt 520, Amt für Sport und Bewegung, beim Projekt 7.520304 NeckarPark-Sportplätze Benzstraße, Ausz.Gr. 7873 - Sonstige Baumaßnahmen - wie folgt gedeckt.

Jahr 2016 und fr. 150.000 EUR
Jahr 2017 660.000 EUR
Jahr 2018 330.000 EUR
Jahr 2019 170.000 EUR
Jahr 2020 520.000 EUR
Gesamt 1.830.000 EUR


5. Finanzierung aus der Infrastrukturpauschale

5.1 Mittelumsetzung aus der Infrastrukturpauschale
5.2 Inanspruchnahme von Verpflichtungsermächtigungen mit Umsetzungen aus der Infrastrukturpauschale

6 Vergabe von Bauleistungen an die Firma Brodbeck

6.1. Der Vergabe von Straßenbauarbeiten im Zuge der Verlegung der Benzstraße 1. BA (Tiefbauamt), Verlegung des Abwasserhauptsammlers und Neubau der Gebietsentwässerung im Bereich Benzstraße 1. BA (SES), Bau der Verteilleitungen für die Abwasserwärmegewinnung (Amt für Umweltschutz), Bau von Stützwänden entlang der geplanten Bezirkssportanlage an der verlegten Benzstraße (Amt für Sport und Bewegung) sowie Anlage eines ca. 5 m breiten Streifens entlang der Benzstraße als Teil des gleisparallelen Grünzugs (Garten-, Friedhofs- und Forstamt) an die Firma Gottlob Brodbeck GmbH & Co. KG.aus Metzingen mit einer Vergabesumme von 13.664.908,17 EUR (einschl. 19 % MwSt.) laut Begründung wird zugestimmt.

6.2 Der Anteil des Tiefbauamts an der Vergabesumme beträgt 6.056.770,43 EUR (einschl. MwSt.), er wird über die in Ziffer 1.2 angegebene Finanzierung gedeckt

6.3 Der Anteil des Amts für Umweltschutz an der Vergabesumme beträgt vorsteuerbereinigt 515.569,65 EUR (einschl. MwSt.) (433.252 EUR vorsteuerbereinigt) und wird über die in Ziffer 3.2 angegebene Finanzierung gedeckt.

6.4 Der Anteil der SES an der Vergabesumme beträgt 6.703.957,46 EUR (einschl. MwSt.). Im Wirtschaftsplan 2016/2017 und 2018/2019 des Eigenbetriebs Stadtentwässerung Stuttgart sind für die Kanalerneuerung Benzstraße und Kanalerschließung NeckarPark Investitionsmittel in Höhe von 10 Mio. EUR vorgesehen.

6.5 Der Anteil des Amts für Sport und Bewegung an der Vergabesumme beträgt 370.658,83 EUR (einschl. MwSt.) und wird über die in Ziffer 4.2 angegebene Finanzierung gedeckt.

6.6 Der Anteil des Garten-, Friedhofs- und Forstamts an der Vergabesumme beträgt 17.951,80 EUR (einschl. MwSt.) Die Mittel sind mit der GRDrs 556/2015 bereitgestellt.


7. Vergabe von Bauleistungen an die Netze BW GmbH

Der Vergabe der Bauleistungen, zur Herstellung des Gasanschlusses für die geplante Heizzentrale an die Netze BW GmbH, durch das Amt für Umweltschutz, in Höhe von 270.000 EUR (einschl. MwSt.) (225.000 EUR (vorsteuerbereinigt) laut Begründung wird zugestimmt.

8. Vergabe weiterer Ingenieurleistungen

8.1 Der Beauftragung der Planungsgemeinschaft diembaker GbR/Karajan Ingenieure aus Ditzingen/Stuttgart, durch das Tiefbauamt, mit weiteren Planungsleistungen sowie der Bauüberwachung für den Straßen- und Ingenieurbau und Teilen der Leistungsphase 8 (Bauoberleitung) und Leistungsphase 9 (Objektbetreuung und Dokumentation) der HOAI sowie für Verkehrssteuerung laut Begründung wird zugestimmt. Das Gesamthonorar der Planungsgemeinschaft diem.baker/Karajan beläuft sich damit auf 1.450.000 EUR (einschl. MwSt. und Unvorhergesehenes).

Die Auszahlungen in Höhe von 1.450.000 EUR (einschl. MwSt.) werden über die in Ziffer 1.2 angegebene Finanzierung gedeckt.


8.2 Der Beauftragung der Planungsgemeinschaft diembaker GbR/Karajan Ingenieure aus Ditzingen/Stuttgart durch die SES mit weiteren Planungsleistungen für Entwässungs-einrichtungen sowie der örtlichen Bauüberwachung und Teilen der Leistungsphase 8 HOAI (Bauoberleitung) laut Begründung wird zugestimmt. Das Gesamthonorar der Planungsgemeinschaft diem.baker/Karajan beläuft sich damit auf 742.000 EUR (einschl. MwSt und 5% Unvorhergesehenes).

Die Auszahlungen in Höhe von 742.000 EUR (einschl. MwSt. und ca. 5% Unvorher-gesehenes) werden über die in den Wirtschaftsplänen 2016/2017 und 2018/2019 eingestellten Mittel in Höhe von 10.000.000 EUR gedeckt.



8.3 Der Beauftragung der Planungsbüros IBS Ingenieurbüro Schuler GmbH, Bietigheim-Bissingen sowie diem.baker GbR Ingenieure für Bautechnik, Ditzingen, durch das Amt für Umweltschutz, mit weiteren Planungsleistungen sowie der Bauüberwachung und Dokumentation der Abwasserwärmeversorgung (Leistungsphase 8 und 9 der HOAI) für den Bereich der Bebauungspläne Ca 283/1 und Ca 283/2, in Höhe von 95.000 EUR (einschl. MwSt.) laut Begründung wird zugestimmt.

9. Ermächtigung für weitere Vergabebeschlüsse

9.1 Die Verwaltung wird ermächtigt, für das Projekt Verlegung Benzstraße 1. BA - Straßen und Wege und Kanalbau innerhalb des vorgegebenen Kostenrahmens gemäß Ziffer 1.1 (Tiefbauamt) und Ziffer 2.1 (SES) des Beschlussantrags sämtliche weiteren erforderlichen Planungs- und Bauleistungen ohne erneute Beschlussfassung der Gremien zu beauftragen.


9.2 Die Verwaltung wird ermächtigt, für das Projekt Abwasserwärmeversorgung (Amt für Umweltschutz) innerhalb des vorgegebenen Kostenrahmens gemäß Ziffer 3.2 und laut Begründung sämtliche weiteren erforderlichen Planungs- und Bauleistungen ohne erneute Beschlussfassung der Gremien zu beauftragen.



Begründung:


0. Allgemeines, Bereich Verlegung Benzstraße 1. BA

Auf der Fläche des ehemaligen Güterbahnhofs in Bad Cannstatt soll das ca. 25 ha große Wohn- und Gewerbegebiet NeckarPark entstehen.

Die Bebauung des NeckarParks wird in mehreren Bebauungsplänen geregelt. Der Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Ca 283/1 (Bereich um Quartierspark) ist am 21. Juli 2016 erfolgt. Der Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Ca 283/2 (Bereich der verlegten Benzstraße) GRDrs 942/2016 erfolgte am 22. Dezember 2016. Für den Bebauungsplan Ca 283/5, der den Bereich nördlich der Benzstraße mit dem Großteil der Wohnbebauung umfasst, ist der Satzungsbeschluss für 2018 vorgesehen.

Wegen der komplexen Randbedingungen der ineinander greifenden Anforderungen und Nutzungen sowie der Terminabhängigkeit, wurde das Referat T, vertreten durch das Tiefbauamt, mit der Gesamtprojektleitung beauftragt. Die Planung, Steuerung der Finanzierung der Einzelmaßnahmen bleibt dabei in der Verantwortung der jeweiligen Ämter.

Für die Erschließung des NeckarParks ist es erforderlich, dass Straßen, Wege und Plätze gebaut werden. Das Gebiet wurde dabei, entsprechend den Ansätzen im Haushaltsplan, in die beiden Bereiche „Neubau Benzstraße“ und „Baugebiet NeckarPark eingeteilt. Der Bereich „Neubau Benzstraße“ umfasst die Benzstraße und die Straße 112 sowie angrenzende Straßen. Der Bereich „Baugebiet NeckarPark“ umfasst die restlichen Straßen im Erschließungsgebiet.

Die „Verlegung der Benzstraße 1. Bauabschnitt (1. BA)“ ist ein Teilbereich des im Haushaltsplan 2016/2017 mit 25,4 Mio. EUR finanzierten Projektes „Neubau Benzstraße“.

Aus Gründen des Bauablaufs und der Wirtschaftlichkeit, wurden im Bereich „Verlegung Benzstraße 1. BA“ Maßnahmen mehrerer Ämter gemeinsam ausgeschrieben. Deshalb sind in dieser Vorlage Baubeschlüsse mehrerer Ämter enthalten.


1. Verlegung der Benzstraße 1. BA - Bau von Straßen und Wegen -

Die Maßnahme Verlegung der Benzstraße 1. BA - Bau von Straßen und Wegen - umfasst die Verlegung der Benzstraße, den Bau der Straßen 112.1-3, 118 sowie Teile der Straßen 113.1, 113.3 und 120. Weiterhin wird im Zuge der Maßnahme im Bereich der Einmündung der Straße 112.1 in die Mercedesstraße ein neuer Fußgängerüberweg über die Mercedesstraße angelegt sowie die Fahrbahndecke der Mercedesstraße zwischen der Straße 112.1 und der Benzstraße erneuert (siehe Anlage 1). In seiner Sitzung am 10. Mai 2016 hat der Ausschuss für Umwelt und Technik von den vorgelegten Straßenplanungen zustimmend Kenntnis genommen (siehe GRDrs 183/2016). Für die Herstellung von Straßen und Wegen im vorgenannten Bereich sowie der damit zusammenhängenden Planungsleistungen, Verkehrstechnik, Ausstattung usw. (siehe Anlage 2) wird insgesamt eine zahlungswirksame Summe von 21.150.000 EUR veranschlagt.

Es werden ca. 21 000 m² Straßen und ca. 12.600 m² Fußgängerzonen, Geh- und Radwege, vorwiegend mit versickerungsfähigen Belägen, gebaut.

An fünf Knotenpunkten werden Lichtsignalanlagen neu errichtet oder wesentlich umgebaut. Wegen entfallender signalisierter Knotenpunkte im Planungsbereich erhöht sich dadurch die Anzahl der gesamtstädtischen Lichtsignalanlagen nur um zwei Anlagen.

Entlang der Straßen werden ca. 130 Bäume neu gepflanzt.


2. Kanalbau einschließlich Verlegung des Abwasserhauptsammlers

Der heutige Abwasserhauptsammler Neckar-Rechts (AHS) ist teilweise in schlechtem Zustand und verläuft unter bestehenden sowie geplanten Gebäuden. Mit der Verlegung der Benzstraße soll daher eine Erneuerung des AHS in neuer Lage erfolgen.

Die neue Trasse des AHS verläuft als Rechteckprofil (2,4 m x 1,7 m) auf ca. 760 m Länge unter der geplanten neuen Benzstraße. In den fertigen Kanal werden dann als Teil des Abwasserwärmegewinnungssystems Wärmetauscher eingebaut. Diese Wärmetauscher sind jedoch weder Teil der Baubeschlüsse in Ziffer 2 und 3 noch der in Beschlussziffer 6.4 genannten zu vergebenden Rohbauleistungen. Diese Wärmetauscher werden im Auftrag des Amts für Umweltschutz gesondert ausgeschrieben.

Da die Rampe des Wasentunnels an den Verlauf der neuen Benzstraße angepasst wird, ist es erforderlich, den darunter liegenden Kanal, mit ca. DN 1000, ebenfalls umzubauen, wobei ein Kanal mit reduziertem, aber hydraulisch ausreichendem Durchmesser DN 500 eingelegt wird.

Weiterhin sind auf 340 m Länge Kanäle, mit Durchmesser bis DN 1000, zur Entwässerung der vorhandenen Anschlüsse entlang der Schleyer-Halle zu bauen.


Im Rahmen der Bebauungspläne Ca 283/2 Benzstraße und Ca 283/5 NeckarPark ist die entwässerungstechnische Erschließung der geplanten Aufsiedelung über die geplanten Straßen (1. BA: Str. 112.1-3, 118, 120 und zugehörige Wege) erforderlich.
Im Trennsystem werden ca. 330 m Schmutzwasserkanäle mit Durchmesser DN 300 und ca. 850 m Regenwasserkanäle mit Durchmesser DN 400 sowie eine ca. 110 m lange und 1,6 x 1,0 m große Rückhalte-Rigole unter der Straße 119 gebaut.


An den Neubaukosten am gemeinsam genutzten Hauptsammler beteiligt sich die Stadtentwässerung Esslingen entsprechend dem öffentlich rechtlichen Abwasseranschlussvertrag zwischen der Landeshauptstadt Stuttgart und der Stadt Esslingen.

Gemäß geplanter vertraglicher Regelungen zwischen der Stadtentwässerung Stuttgart und dem Amt für Umweltschutz erstattet das Amt für Umweltschutz der Stadtentwässerung Stuttgart die planerische und bauliche Mehrleistung aufgrund der Erweiterung des geplanten Hauptsammlers zur Abwasserwärmegewinnung in Höhe von ca. 200.000 EUR. Diese sind dem Projekt S12-5922.01.000 gutzuschreiben.



3. Abwasserwärmegewinnung

Das Amt für Umweltschutz plant die Versorgung des Neckarparks mit Wärme aus Abwasser. Dazu erfolgte mit GRDrs 75/2016, am 27. Juli 2016 der Projektbeschluss für den ersten Bauabschnitt. Das Teilprojekt Abwasserwärmeversorgung wird vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie gefördert.

Als erste Maßnahmen sollen die Leitungen für die Verteilung der Wärme in den Straßenzügen Bereich der Maßnahmen für die Verlegung der Benzstraße 1. BA eingelegt werden. Zudem wird der Querschnitt eines Teilabschnitts des geplanten Abwasserhauptsammlers für den späteren Einbau von Wärmetauschern zur Wärmegewinnung angepasst. Auch wird ein sogenanntes Spülschild zur Reinigung dieses Kanalabschnitts eingebaut. Zur Sicherstellung der Wärmeversorgung bei Ausfall bzw. Wartung der Wärmegewinnung aus dem Abwasser sowie zur Spitzenlastwärmeerzeugung ist ein Gasanschluss erforderlich. Für die Herstellung der erforderlichen Leitungen ist beabsichtigt die Netze BW GmbH, zu beauftragen.

Die Bauarbeiten sollen im Jahr 2017 beginnen. Zuvor sind vorbereitende Planungsleistungen und währenddessen eine Bauüberwachung mit anschließender Dokumentation erforderlich.

In weiteren Bauabschnitten werden der in den Abwasserhauptsammler einzubauende Wärmetauscher, die eigentliche Heizzentrale und das weitere Wärmenetz im Gebiet der Bebauungspläne Ca 283/1 und Ca283/5 geplant und gebaut. Entsprechende Bau- und Vergabebeschlüsse werden in den Jahren 2017 ff. behandelt


4. Stützmauer und Lärmschutzwand entlang der Benzstraße im Bereich der
zukünftigen Sportplätze der Bezirkssportanlage


Im Planungsbereich Erschließungsprojekt NeckarPark werden südlich der neuen Benzstraße zwei Sportplätze und ein Funktionsgebäude für die Bezirkssportanlage geplant. Darüber hinaus besteht die Option Einrichtungen für den Olympiastützpunkt sowie für den Vereins- und Freizeitsport zu realisieren. Die beiden Kunstrasenplätze sollen die entfallenden Sportflächen der Bezirkssportanlage im Bereich Mercedesstraße ersetzen. Eine Besonderheit ergibt sich durch die Höhenlage der künftigen Benzstraße. Die Straße wird teilweise mehr als 2 m über dem jetzigen Niveau liegen und die Sportplätze können nicht auf diese Höhe angehoben werden. Wegen fehlender Flächen kann der Höhenausgleich nicht über eine Böschung erfolgen sondern nur über eine Stützmauer. Zum Schutz vor Straßenlärm wird für die Sportanlagen auch eine Lärmschutzeinrichtung benötigt. Die notwendige Ausgestaltung des Lärmschutzes wurde gutachterlich untersucht. Die festgestellte Höhe der Lärmschutzwand von ca. 3 m über Straßenniveau wurde als bester Kompromiss zwischen Nutzen, Kosten und Verhältnismäßigkeit der weiteren Planung zu Grunde gelegt.

Die Stützmauern sollen nun zusammen mit den Straßenbauarbeiten für die Verlegung der Benzstraße gebaut werden. Die Lärmschutzwände sollen dann zeitnah mit den Sportanlagen, die erst nach Rückbau der alten Benzstraße realisiert werden können, errichtet werden.


5. Anlage eines ca. 5 m breiten Grünstreifens entlang der Benzstraße

Das Garten-, Friedhofs- und Forstamt hat den 1. Bauabschnitt des gleisparallelen Grünzugs 2015 ausgeschrieben und vergeben (vgl. GRDrs 556/2015).

Wegen des Baus der Benzstraße wurde die Fertigstellung eines etwa 150 m langen und 5 m breiten Streifens des gleisparallelen Grünzugs zurückgestellt. Dieses Teilstück soll nun im Zuge der ausgeschriebenen Straßenbaumaßnahmen mit ausgeführt werden.


6. Zeitplan und Bauabwicklung

Die im Frühjahr 2016 begonnene Verlegung der Hauptwasserleitungen der Netze BW Wasser GmbH, auf der Trasse der künftigen Benzstraße, ist weitestgehend abgeschlossen.

Die seit Frühjahr 2015 laufenden Eidechsenvergrämungen werden bis etwa 2020 weitergeführt. Voraussetzung für die Vergrämung ist die ökologische Funktionsfähigkeit des gleisparallelen Grünzugs auf gesamter Länge und das Vorliegen einer gesamtstätischen Eidechsenbilanz.

Im Mai 2017 beginnen die Arbeiten am Abwasserhauptsammler und die Straßenbauarbeiten. Zusammen mit dem Straßenbau werden auch Verteilleitungen für die Abwasserwärmeversorgung verlegt.

Als eine der ersten Maßnahmen des Straßenbaus wird die Einmündung der Benzstraße in die Mercedesstraße in eine neue Lage gebracht. Durch diese provisorische Verkehrsführung wird ein freies Baufeld für den Abwasserhauptsammler und den Umbau der Wasentunnelrampe geschaffen.

Die Verlegung der Benzstraße nach Norden, erfordert den Abbau der Rampe des Wasentunnels und einen Neubau. Der Wasentunnel trägt wesentlich zur Bewältigung des Veranstaltungsverkehrs im NeckarPark bei. Aus diesem Grund ist die Bauabwicklung des Neubaus der Benzstraße darauf ausgerichtet, den Wasentunnel möglichst lange in Betrieb zu halten. Der Abbruch und der Neubau finden deshalb voraussichtlich in der veranstaltungsärmeren Zeit zwischen März und September 2019 statt.

Weiterhin werden fast über die gesamte Bauzeit in der Benzstraße zwei Fahrstreifen je Richtung aufrecht erhalten. Lediglich während des Baus der Übergangsschächte vom vorhandenen Abwasserhauptsammler auf den neuen wird über einen kurzen Zeitraum in Richtung Untertürkheim nur eine Fahrspur zur Verfügung stehen.

Es ist geplant, dass der Verkehr ab Ende 2019 vollständig auf der verlegten Benzstraße fließen wird.



7. Vergabe von Bauleistungen

7.1 Vergabe von Bauleistungen im Bereich des 1. Bauabschnitts der Verlegung
der Benzstraße an die Firma Brodbeck


Die Bauarbeiten für den Straßenbau im Bereich Benzstraße 1. BA einschließlich der Verlegung der Wasentunnelrampe (Tiefbauamt), die Verlegung des Abwasserhauptsammlers und der Neubau der Gebietsentwässerung (SES), Bau der Verteilleitungen für die Abwasserwärmegewinnung (Amt für Umweltschutz), Bau von Stützwänden entlang der geplanten Bezirkssportanlage an der verlegten Benzstraße (Amt für Sport und Bewegung) sowie Anlage eines ca. 5 m breiten Streifens entlang der Benzstraße als Teil des gleisparallelen Grünzugs (Garten-, Friedhofs- und Forstamt) wurden am 12. September 2016 öffentlich ausgeschrieben. Zur Angebotseröffnung am 3. November 2016 hatten 4 Firmen ein Angebot abgegeben.

Der preisgünstigste Bieter ist die Firma Gottlob Brodbeck GmbH & Co. KG.aus Metzingen mit einer Angebotssumme von insgesamt 14.301.417,50 EUR. Der Anteil der städtischen Ämter beträgt daran 13.664.908,17 EUR. Der restliche Anteil von 636.509,33 EUR betrifft Leistungen für Leitungsträger, die von diesen direkt beauftragt werden.

Es ist beabsichtigt, die Arbeiten an die Firma Brodbeck mit einer Vergabesumme von 13.664.908,17 EUR zu vergeben. Kommt es im Fortgang des Verfahrens nicht zur zivilrechtlichen Beauftragung, so entstehen hieraus weder vertragliche noch vorvertragliche Ansprüche (c.i.c.) zu Lasten der Landeshauptstadt Stuttgart.


7.2. Vergabe von Bauleistungen an die Netze BW (Gasleitung)

Es ist beabsichtigt, die Netze BW GmbH, mit der Herstellung des Gasanschlusses für die geplante Heizzentrale einschließlich der Errichtung der Leitungen und einer Gasdruckregelmessstation in Höhe von 270.000 EUR (einschl. MwSt.) zu beauftragen. Kommt es im Fortgang des Verfahrens nicht zur zivilrechtlichen Beauftragung, so entstehen hieraus weder vertragliche noch vorvertragliche Ansprüche (c.i.c.) zu Lasten der Landeshauptstadt Stuttgart.

Die Beauftragung zur Herstellung des Gasanschlusses für die Heizzentrale wird an die Netze BW erfolgen, da diese Leistungen vom Gasnetzbetreiber, der Netze BW GmbH, zu beziehen sind.


8. Vergabe weiterer Ingenieurleistungen

8.1 Ingenieurleistungen für Straßenbau u.ä.

Mit der GRDrs 209/2015 wurde für die Beauftragung der Planungsgemeinschaft diem.baker GbR/Karajan Ingenieure GmbH aus Ditzingen/Stuttgart durch das Tiefbauamt mit Planungsleistungen für die Leistungsphasen 2 HOAI (Vorplanung) bis 7 HOAI (Mitwirkung bei der Vergabe) 840.000 EUR bereitgestellt.

Es ist beabsichtigt die Planungsgemeinschaft diem.baker GmbH/Karajan Ingenieure GmbH mit weiteren Planungsleistungen sowie der Bauüberwachung für den Straßen- und Ingenieurbau und Teilen der Leistungsphase 8 HOAI (Bauoberleitung) und Leistungsphase 9 HOAI (Objektbetreuung und Dokumentation) zu beauftragen. Damit erhöht sich das Honorar um 610.000 EUR auf insgesamt 1.450.000 EUR. Kommt es im Fortgang des Verfahrens nicht zur zivilrechtlichen Beauftragung, so entstehen hieraus weder vertragliche noch vorvertragliche Ansprüche (c.i.c.) zu Lasten der Landeshauptstadt Stuttgart.

Die Auszahlungen in Höhe von 1.450.000 EUR (einschließlich Mehrwertsteuer) werden über die in Ziffer 1.2 angegebene Finanzierung gedeckt.


8.2 Ingenieurleistungen für Entwässerungseinrichtungen

Die SES beabsichtigt, die Planungsgemeinschaft diem.baker GbR/Karajan Ingenieure GmbH aus Ditzingen/Stuttgart mit weiteren Planungsleistungen für Entwässerungseinrichtungen sowie der örtlichen Bauüberwachung und Teilen der Leistungsphase 8 HOAI (Bauoberleitung) zu beauftragen. Mit den vorangegangenen Beauftragungen (GRDrs 209/2015) beläuft sich dann das Gesamthonorar der Planungsgemeinschaft diembaker GbR/Karajan Ingenieure durch die SES auf 742.000 EUR (einschl. MwSt. und ca. 5% Unvorhergesehenes.). Kommt es im Fortgang des Verfahrens nicht zur zivilrechtlichen Beauftragung, so entstehen hieraus weder vertragliche noch vorvertragliche Ansprüche (c.i.c.) zu Lasten der Landeshauptstadt Stuttgart.

Die Auszahlungen in Höhe von 742.000 EUR (einschließlich Mehrwertsteuer) werden über die in Ziffer 2.2 angegebene Finanzierung gedeckt.


8.3 Ingenieurleistungen für die Abwasserwärmeversorgung

Das Amt für Umweltschutz beabsichtigt, die Ingenieurbüros Klinger und Partner, Stuttgart; Schuler, Bietigheim-Bissingen und diem.baker, Ditzingen mit weiteren Planungsleistungen sowie der Bauüberwachung der Abwasserwärmeversorgung, in den Bereichen der Bebauungspläne Ca 283/1 und Ca 283/2, in Höhe von 95.000 EUR (einschl. MwSt.) zu beauftragen. Kommt es im Fortgang des Verfahrens nicht zur zivilrechtlichen Beauftragung, so entstehen hieraus weder vertragliche noch vorvertragliche Ansprüche (c.i.c.) zu Lasten der Landeshauptstadt Stuttgart.

Das Ingenieurbüro Schuler ist Projektpartner der Stadt bei der Durchführung des vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie geförderten Forschungsprojekts, zur Versorgung des Neckarparks mit Wärme aus Abwasser. Es wurde bereits seit Beginn des Projekts mit der Planung beauftragt. Das aufgebaute projektspezifische Wissen soll mit der Beauftragung der Leistungsphasen 8 und 9 (Objektüberwachung und Dokumentation sowie Objektbetreuung) erhalten und weiter genutzt werden. Durch die zeitgleiche Beauftragung des Ingenieurbüros diem.baker durch das Amt für Umweltschutzes und das Tiefbauamt werden Synergien bei der Planung und Überwachung des Tiefbaus genutzt.


9. Ermächtigung für weitere Vergabebeschlüsse im Bereich Verlegung Benzstraße 1. BA

Im weiteren Verlauf des Projekts „Verlegung Benzstraße 1. BA - Straßen und Wege“ werden noch weitere Vergabebeschlüsse erforderlich, die von der Höhe in der Zuständigkeit der Gremien des Gemeinderats liegen. Dabei handelt es sich vor allem um Leistungen für Lichtsignalanlagen, Verkehrstechnik und Verkehrslenkung (wie Wechselwegweisung, Infotafeln, Sperreinrichtungen usw.).

Zur Einhaltung des engen Zeitplans wird die Verwaltung ermächtigt, innerhalb des vorgegebenen Kostenrahmens gemäß Ziffer 1.1 (Tiefbauamt) und Ziffer 2 (SES) des Beschlussantrags, sämtliche weiteren erforderlichen Planungs- und Bauleistungen ohne erneute Beschlussfassung der Gremien zu beauftragen.

Zur Einhaltung des engen Zeitplans wird die Verwaltung ermächtigt, für das Projekt Abwasserwärmeversorgung innerhalb des vorgegebenen Kostenrahmens gemäß Ziffer 3.2 (Amt für Umweltschutz) des Beschlussantrags, sämtliche weiteren erforderlichen Planungs- und Bauleistungen ohne erneute Beschlussfassung der Gremien zu beauftragen.



Finanzielle Auswirkungen

1. Tiefbauamt

Im Rahmen der geplanten Gesamtkosten ist beabsichtigt, die Jahresraten der Infrastrukturpauschale im Zuge der Planaufstellung 2018/2019 entsprechend dem voraussichtlichen Mittelabfluss anzupassen. Die in Beschlussziffer 1.1 genannte Summe von 22.380.000 EUR enthält eine Vorbelastung von 3.436.000 EUR für das Jahr 2016 und früher sowie 2.390.000 EUR für das Jahr 2017.

Nähere Angaben zur Finanzierung aus der Infrastrukturpauschale vgl. Nr. 5 des Beschlussantrags können aus Anlage 6 entnommen werden.


2. Amt für Umweltschutz

Das dargestellte Teilprojekt zum Beginn der baulichen Umsetzung der Abwasserwärmeversorgung des Neckarparks umfasst Kosten von 1.867.000 EUR. Durch die Abwicklung des Teilprojekts im vorsteuerabzugsberechtigten Betrieb gewerblicher Art (BGA) Neckarpark sind voraussichtlich 1.604.000 EUR (vorsteuerbereinigt) zu finanzieren. Die Kosten liegen im Rahmen der bereits in GRDrs 75/2016 dargestellten geplanten Gesamtkosten für die Abwasserwärmeversorgung in Höhe von 10.434.000 EUR.

Die Auszahlungen in Höhe von 1.604.000 EUR (vorsteuerbereinigt) sind im Teilfinanzhaushalt 360 - Amt für Umweltschutz - Projekt 7.362904 Wärmeversorgung Neckarpark (Ausz.Gr. 7873 und 7872) bereit zu stellen:

Jahr 2016 und früher (2013-2016) 485.000. EUR
Jahr 2017 170.000 EUR
Jahr 2018 810.000 EUR
Jahr 2019 139.000 EUR
Summe 1.604.000 EUR

Die Auszahlungen des Amts für Umweltschutz beinhalten eine Kostenübernahme in Höhe von bis zu 200.000 EUR für Mehrkosten zur Berücksichtigung der Abwasserwärmegewinnung, die der Stadtentwässerung Stuttgart bei der Planung und dem Bau des Hauptsammlers in der Benzstraße entstehen.

Das Teilprojekt Abwasserwärmeversorgung wird vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie in Höhe von 50% der förderfähigen Kosten gefördert. Zur Finanzierung stehen hierdurch zweckgebundene Mehreinzahlungen voraussichtlich wie folgt zur Verfügung:

Jahr 2016 und früher (2013-2016) 158.000 EUR
Jahr 2017 170.000 EUR
Jahr 2018 405.000 EUR
Jahr 2019 70.000 EUR
Summe 803.000 EUR

Die resultierende erforderliche Mittelbereitstellung in den Jahren 2017-2019 in Höhe von 0,474 Mio. EUR erfolgt jahresbezogen durch Umsetzung aus der Infrastrukturpauschale (Projekt 7.202100).

Für die in den Jahren 2018 und 2019 benötigten Mittel in Höhe von 949.000 EUR stehen die im Haushaltsplan 2016/2017 beim Projekt 7.202100 (Infrastrukturpauschale) veranschlagten Verpflichtungsermächtigungen wie folgt zur Verfügung:

Jahr 2017 810.000 EUR
Jahr 2018 139.000 EUR

Die Verpflichtungsermächtigungen werden bei Bedarf auf Projekt 7.362904 Wärmeversorgung Neckarpark umgesetzt.


3. Amt für Sport und Bewegung

Der Gesamtaufwand für das Teilprojekt Stützmauer und Lärmschutzwand entlang der Benzstraße beträgt 1.830.000 EUR.

Die Auszahlungen sind einschließlich der bis 2016 bereitgestellten Planungsmittel von 150.000 EUR im Teilfinanzhaushalt THH 520, Amt für Sport und Bewegung, PSP-Element 7.520304.300, NeckarPark-Sportplätze Benzstraße, Finanzposition 78730000, Sonstige Baumaßnahmen wie folg bereit zu stellen:

bis 2016 (bereits finanziert): 150.000 EUR
2017: 660.000 EUR
2018: 330.000 EUR
2019: 170.000 EUR
2020: 520.000 EUR

Die erforderlichen Mittel sowie die erforderlichen Verpflichtungsermächtigungen stehen im Teilfinanzhaushalt 200 – Stadtkämmerei – beim Projekt 7.202100 Infrastrukturpauschale, Finanzposition 78710000 Hochbau bereit und werden im Rahmen der Deckungsfähigkeit jahresbezogen in den Sporthaushalt umgesetzt.




Beteiligte Stellen

Ref. StU, Ref. WFB, Ref. SOS




Dirk Thürnau
Bürgermeister


Anlagen

Anlage 1 Verlegung Benzstraße 1. BA, Lagepläne (1a bis 1c)
Anlage 2 Bereich Verlegung der Benzstraße 1. BA; Kostenzusammenstellung
Anlage 3 Abwasserwärmegewinnung; Lageplan Verteilleitungen
Anlage 4 Stützwand Bezirkssportanlage, Lageplan
Anlage 5 Verlegung Haupsammler Übersicht
Anlage 6 Angaben zur Finanzierung
Anlage 7 Folgelastenbeleg (Tiefbauamt)





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Anlage 1a.pdfAnlage 1a.pdfAnlage 1b.pdfAnlage 1b.pdfAnlage 1c.pdfAnlage 1c.pdfAnlage 3 Abwasserwärme.pdfAnlage 3 Abwasserwärme.pdfAnlage 4 Sportplatz.pdfAnlage 4 Sportplatz.pdfAnlage 5 Hauptsammler.pdfAnlage 5 Hauptsammler.pdf