Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Städtebau und Umwelt
Gz:
StU
GRDrs
421/2013
Stuttgart,
06/04/2013
Sanierung Feuerbach 2 -Ost-
Abrechnung der Sanierungsmaßnahme
Beschlußvorlage
Vorlage an
zur
Sitzungsart
Sitzungstermin
Ausschuss für Umwelt und Technik
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
nicht öffentlich
nicht öffentlich
öffentlich
02.07.2013
03.07.2013
04.07.2013
Beschlußantrag:
Von der Abrechnung der Sanierungsmaßnahme Feuerbach 2 -Ost- wird zustimmend Kenntnis genommen.
Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1
Das Regierungspräsidium hat mit Abrechnungsbescheid vom 26. April 2013 die zweckentsprechende Verwendung der Sanierungsfördermittel für das Verfahren Feuerbach 2 -Ost- bestätigt und Mittel in Höhe von 6.314.211,00 € (60%) zum Zuschuss erklärt.
Finanzielle Auswirkungen
Keine
Beteiligte Stellen
Referat WFB
Vorliegende Anträge/Anfragen
Keine
Erledigte Anträge/Anfragen
Keine
Matthias Hahn
Bürgermeister
Anlagen
Anlage 1: Ausführliche Begründung
Anlage 2: Lageplan
Ausführliche Begründung
Am 21. Dezember 1995 hat der Gemeinderat die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets Feuerbach 2 -Ost- beschlossen (GRDrs 274/1995). Sie trat am 25. April 1996 in Kraft. Die Erweiterung des Sanierungsgebiets wurde vom Gemeinderat am 29. Juli 1998 beschlossen (GRDrs 329/1998) und trat am 27. August 1998 in Kraft. Die Aufhebung der Satzung wurde vom Gemeinderat am 20. Mai 2010 beschlossen (GRDrs 118/2010) und trat am 10. Juni 2010 in Kraft.
Mit Erlass des Regierungspräsidiums Stuttgart vom 26. April 2013 wurde nunmehr die zweckentsprechende Verwendung der ausbezahlten Sanierungsfördermittel aus dem Landessanierungsprogramm bestätigt.
Die
zuwendungsfähigen Ausgaben
betragen gemäß Abrechnungsbescheid 18.800.672,39 € (100%). Diese setzen sich wie folgt zusammen:
rund 0,093 Mio € weitere Vorbereitung der Sanierung
rund 9,342 Mio € Grunderwerb
rund 2,032 Mio € sonstige Ordnungsmaßnahmen
rund 7,136 Mio € Baumaßnahmen
rund 0,197 Mio € Vergütung
Dem gegenüber stehen
gegenzurechnende sanierungsbedingte Einnahmen
von insgesamt 18.010.161,16 € (100%). Diese setzen sich zusammen aus:
rund 6,967 Mio € Sanierungsfördermittel (60%)
rund 4,561 Mio € Komplementärmittel Gemeinde (40%)
rund 5,077 Mio € Grundstückserlöse/Wertansätze
rund 0,462 Mio € Ausgleichsbeträge
rund 0,054 Mio € sonstige weitere Einnahmen
rund 0,889 Mio € Umlegungsvorteil
Somit ergibt sich ein Fehlbedarf in Höhe von rd. 0,790 Mio €.
Die ausbezahlten Fördermittel des Landes in Höhe von 6.314.211,00 € wurden gemäß Abschnitt D, Ziffer 22.2 der Städtebauförderrichtlinie (StBauFR) vom 23. November 2006 zum Zuschuss erklärt.
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Anlage 2 zu GRDrs 421-2013.png