Landeshauptstadt Stuttgart
Technisches Referat
Gz:
T
GRDrs
530/2020
Stuttgart,
07/16/2020
Überwachungszentrale für die Stuttgarter Straßentunnel und die
Lichtsignalanlagen im SIMOS-Gebäude in S-Bad Cannstatt
- Bau- und Beschaffungsbeschluss
- Vergabe über die Lieferung der technischen Ausstattung
- Vergabe von Ingenieurleistungen
Beschlußvorlage
Vorlage an
zur
Sitzungsart
Sitzungstermin
Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
21.07.2020
22.07.2020
23.07.2020
Beschlußantrag:
1. Der Umsetzung des Konzepts zur Überwachungszentrale (ÜZ) für die Stuttgarter Straßentunnel und die Störmeldezentrale für Lichtsignalanlagen gemäß Kostenanschlag des Tiefbauamts vom 17. Juni 2020 mit Gesamtkosten von 3.860.000 EUR
wird zugestimmt.
2. Die Auszahlungen in Höhe von 3.860.000 EUR werden im Teilfinanzhaushalt 660 - Tiefbauamt beim Projekt 7.665021 -Tunnelüberwachungszentrale, Ausz.Gr. 7873 - Sonstige Baumaßnahmen wie folgt gedeckt:
Jahr 2020 und fr. 3.542.000 EUR
Jahr 2021 318.000 EUR
3. Beim Projekt 7.665021 - Tunnelüberwachungszentrale - wird im Jahr 2020 eine überplanmäßige Auszahlung in Höhe von 499.781 EUR
zugelassen, die im Teilfinanzhaushalt des Tiefbauamts beim Projekt 7.665006 - Tunnel Heslach 3. BA Nachrüstung, Ausz.Gr. 7872, Tiefbaumaßnahmen gedeckt wird.
4. Die im Haushaltsjahr 2020 beim Projekt 7.665021 - Tunnelüberwachungszentrale – veranschlagte Verpflichtungsermächtigung von 318.000 EUR wird für die in
Ziffer 5 und 6 aufgeführten Vergaben in Anspruch genommen.
5. Der Vergabe zur Lieferung der technischen Ausstattung für die Überwachungszentrale mit einem Gesamtvolumen in Höhe von 2.498.229,02 EUR brutto an die Firma PKE Verkehrstechnik GmbH, A-1100 Wien lt. Begründung wird zugestimmt.
6. Der Beauftragung der dritten Stufe des Planungsauftrages an das Ingenieurbüro GBI Gesellschaft Beratender Ingenieure mbH, Schwieberdinger Straße 56, 70435 Stuttgart mit Kosten von 148.000 EUR lt. Begründung wird zugestimmt. Das Gesamthonorar erhöht sich von 510.000 EUR auf 658.000 EUR.
Begründung:
1.
Bisherige Beschlüsse
Am 19. Juli 2016 hat der Gemeinderat dem Beschluss zur Erstellung eines Konzepts für die Organisation und den Betrieb einer Tunnelüberwachungszentrale für die Stuttgarter Straßentunnel zugestimmt (GRDrs 495/2016).
Über das grundsätzliche Konzept der neuen Tunnelüberwachungszentrale wurde mit einer Mitteilungsvorlage am 11. Juli 2017 berichtet (GRDrs 319/2017).
Das Tiefbauamt ist als Straßenbaulastträger für den Betrieb und die Unterhaltung von derzeit 12 Straßentunneln verantwortlich. Der sichere Betrieb der Tunnelanlagen stellt umfangreiche Anforderungen, die in den Empfehlungen für die Ausstattung und den Betrieb von Straßentunneln dargestellt sind. Die gesamte Tunnelstrecke in allen Tunneln beträgt über 8 100 m. Hinzu kommt ab 2021 der Rosensteintunnel mit zwei Röhren und über 1 100 m Tunnellänge je Fahrtrichtung und den entsprechenden Aufgaben. Durch die Tunnelanlagen der Stadt fahren heute täglich ca. 450 000 Fahrzeuge. Bei den derzeit 9 Tunnel über 400 m Länge, wie z. B. dem Heslacher Tunnel, ist es erforderlich, dass Notrufe und Videoüberwachung an eine ständig besetzte Stelle übertragen werden.
Bis zum 1. April 2016 hat das Polizeipräsidium Stuttgart das Notfallmanagement und die Überwachung, Steuerung und Sicherung des Verkehrs im Störungs- und Notfall übergangsweise noch wahrgenommen.
Derzeit werden die bisher von der Polizei im Rahmen der Tunnelüberwachung ausgeführten Aufgaben (z. B. Entgegennahme von Alarmmeldungen und Ergreifen von Maßnahmen wie Tunnelsperrung und weiterer Sofortmaßnahmen) in einer Übergangslösung von der Störmeldezentrale Lichtsignalanlagen (SMZ) und der Integrierten Leitstelle (ILS) im SIMOS-Gebäude in Bad Cannstatt wahrgenommen. Der Aufgabenumfang im endgültigen Zustand erweitert sich um weitere Tunnelobjekte und um die betriebstechnischen Störmeldungen und wird deutlich umfangreicher. Daher wird die Übergangslösung mit der Inbetriebnahme des Rosensteintunnels in eine dauerhafte Überwachungszentrale überführt.
Mit der Realisierung der Überwachungszentrale kann der endgültige Zustand des beschlossenen Konzepts umgesetzt werden. Darin ist dann auch die Überwachung der Lichtsignalanlagen enthalten.
2.
Vergabe zur Lieferung der technischen Ausstattung der Überwachungszentrale
Die Übergangslösung berücksichtigt noch nicht die Anforderungen der Überwachung und Dokumentation der betriebstechnischen Stör- und Alarmmeldungen. Die technische Ausstattung in der SMZ und ILS sowie die personelle Ausstattung in der ILS sind nicht für den Dauerbetrieb geeignet. Des Weiteren ist die wechselnde Zuständigkeit bei der Überwachung der Alarmmeldungen, Notrufe und Videobilder nur übergangsweise akzeptabel. Alle Meldungen, die die Tunnel betreffen, sind aus Effizienzgründen an einer Stelle zu bündeln. Eine ÜZ stellt den heutigen technischen Standard dar und ist damit auch wichtiger Bestandteil einer rechtssicheren Organisationsstruktur.
Aus den vorgenannten Gründen ergibt sich die dringende Notwendigkeit nun in einem weiteren Schritt in die Beschaffung einer Überwachungszentrale, in der die Aufgaben der Tunnelüberwachung und der Störmeldezentrale für Lichtsignalanlagen gebündelt werden, zu realisieren.
Die Lieferung der technischen Ausstattung für die Überwachungszentrale soll beauftragt werden. Da der geschätzte Auftragswert den EU-Schwellenwert für Liefer- und Dienstleistungsaufträge (aktuell 214.000 EUR) übersteigt, ist das Verfahren gem. § 106 Abs. 1 GWB nach Kartellvergaberecht abzuwickeln. Als Verfahrensart wurde gem. § 14 Abs. 2 VgV das Offene Verfahren gewählt.
Die Auftragsbekanntmachung erfolgte am 1.April 2020 im Amtsblatt der Europäischen Union; außerdem wurde das Verfahren im Amtsblatt der Landeshauptstadt Stuttgart sowie auf
www.stuttgart.de
und
www.bund.de
publiziert. Es gingen insgesamt sechs Angebote ein.
Alle Angebote sind form- und fristgerecht eingegangen; Ausschlussgründe nach § 57 Abs. 1 VgV werden nicht festgestellt. Alle Bieter erfüllen die aufgestellten Eignungskriterien und verfügen somit über die erforderliche Eignung für eine ordnungsgemäße Ausführung des Auftrags. Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB liegen bei den Anbietern nicht vor.
Der Preis wurde als alleiniges Zuschlagskriterium festgelegt. Der Bieter PKE Verkehrstechnik GmbH hat das preisgünstigste Angebot eingereicht. Daher soll gem. § 58 Abs. 1 VgV der Zuschlag auf dieses Angebot erteilt werden.
Die PKE Verkehrstechnik GmbH hat bereits den B 10-Tunnel Pragsattel mit Sicherheitstechnik ausgestattet und hat in diesem Bereich in Deutschland und Österreich entsprechende Referenzen.
Kommt es im Fortgang des Verfahrens nicht zur zivilrechtlichen Beauftragung, so entstehen hieraus weder vertragliche noch vorvertragliche Ansprüche (c.i.c.) zu Lasten der Landeshauptstadt Stuttgart.
3.
Vergabe Ingenieurleistungen
Das Ingenieurbüro GBI Gesellschaft Beratender Ingenieure mbH wurde mit der Konzeption und Planung der Überwachungszentrale in zwei Stufen beauftragt. Hierfür wurde mit GRDrs 74/2019 ein Honorar von 510.000 EUR bereitgestellt. Das Ingenieurbüro GBI Gesellschaft Beratender Ingenieure mbH wird mit der dritten Planungsstufe beauftragt. Diese beinhaltet die Objektüberwachung der technischen Ausrüstung der Leitzentrale und die Anbindung der Straßentunnel. Hierdurch erhöht sich das Honorar auf insgesamt 658.000 EUR.
Kommt es im Fortgang des Verfahrens nicht zur zivilrechtlichen Beauftragung, so entstehen hieraus weder vertragliche noch vorvertragliche Ansprüche (c.i.c.) zu Lasten der Landeshauptstadt Stuttgart.
Finanzielle Auswirkungen
Das Projekt 7.665021 - Tunnelüberwachungszentrale wurde zum Doppelhaushalt 2018/2019 mit Gesamtkosten von 3.360.220 EUR finanziert. Darin enthalten ist die
Vorabfinanzierung der Übergangslösung im Jahr 2017 mit 58.220 EUR.
Die Maßnahme konnte nicht wie geplant im Jahr 2018 zur Ausschreibung kommen, da sehr zeitintensive und aufwändige Projektabstimmungen notwendig waren. Hierdurch haben sich durch die aktuelle Ausschreibung höhere Anschaffungskosten für die technische Ausstattung ergeben. Da es sich um eine Anlage der kritischen Infrastruktur handelt, werden wesentlich höhere Anforderungen an die Systemsicherheit gestellt. Dies führt zu den erforderlichen Mehrkosten.
Für dieses Projekt fallen keine Eigenleistungen an.
Auf den Folgelastenbeleg (Anlage 2) wird verwiesen.
Aus dem Projekt 7.665006 - B 14 Tunnel Heslach, 3. BA Nachrüstung wird - vorbehaltlich der Ermächtigungsübertragung zum Jahresabschluss 2019 - zur Deckung der überplanmäßigen Auszahlung ein Betrag von 499.781 EUR umgesetzt.
Beteiligte Stellen
WFB
AKR
Vorliegende Anträge/Anfragen
-
Erledigte Anträge/Anfragen
-
Dirk Thürnau
Bürgermeister
Anlagen
Anlage 1: Kostenanschlag
Anlage 2: Folgelastenbeleg
Überwachungszentrale für die Straßentunnel und die Störmeldezentrale für Lichtsignalanlagen
Kostenanschlag
Ingenieurleistungen 658.000 EUR
Beschaffung der technischen Einrichtungen 2.500.000 EUR
Anpassungen SIMOS-Gebäude 350.000 EUR
Vorabmaßnahme aus dem Jahr 2017 58.000 EUR
Unvorhergesehenes 294.000 EUR
Gesamtauszahlung 3.860.000 EUR
Aufgestellt: 17. Juni 2020
Tiefbauamt 66-4.32
zum Seitenanfang