Landeshauptstadt Stuttgart
Technisches Referat
Gz: T
GRDrs 530/2020
Stuttgart,
07/16/2020



Überwachungszentrale für die Stuttgarter Straßentunnel und die
Lichtsignalanlagen im SIMOS-Gebäude in S-Bad Cannstatt
- Bau- und Beschaffungsbeschluss
- Vergabe über die Lieferung der technischen Ausstattung
- Vergabe von Ingenieurleistungen




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
21.07.2020
22.07.2020
23.07.2020



Beschlußantrag:

1. Der Umsetzung des Konzepts zur Überwachungszentrale (ÜZ) für die Stuttgarter Straßentunnel und die Störmeldezentrale für Lichtsignalanlagen gemäß Kostenanschlag des Tiefbauamts vom 17. Juni 2020 mit Gesamtkosten von 3.860.000 EUR
2. Die Auszahlungen in Höhe von 3.860.000 EUR werden im Teilfinanzhaushalt 660 - Tiefbauamt beim Projekt 7.665021 -Tunnelüberwachungszentrale, Ausz.Gr. 7873 - Sonstige Baumaßnahmen wie folgt gedeckt:

Jahr 2020 und fr. 3.542.000 EUR
Jahr 2021 318.000 EUR


3. Beim Projekt 7.665021 - Tunnelüberwachungszentrale - wird im Jahr 2020 eine überplanmäßige Auszahlung in Höhe von 499.781 EUR zugelassen, die im Teilfinanzhaushalt des Tiefbauamts beim Projekt 7.665006 - Tunnel Heslach 3. BA Nachrüstung, Ausz.Gr. 7872, Tiefbaumaßnahmen gedeckt wird.

4. Die im Haushaltsjahr 2020 beim Projekt 7.665021 - Tunnelüberwachungszentrale – veranschlagte Verpflichtungsermächtigung von 318.000 EUR wird für die in 5. Der Vergabe zur Lieferung der technischen Ausstattung für die Überwachungszentrale mit einem Gesamtvolumen in Höhe von 2.498.229,02 EUR brutto an die Firma PKE Verkehrstechnik GmbH, A-1100 Wien lt. Begründung wird zugestimmt.

6. Der Beauftragung der dritten Stufe des Planungsauftrages an das Ingenieurbüro GBI Gesellschaft Beratender Ingenieure mbH, Schwieberdinger Straße 56, 70435 Stuttgart mit Kosten von 148.000 EUR lt. Begründung wird zugestimmt. Das Gesamthonorar erhöht sich von 510.000 EUR auf 658.000 EUR.



Begründung:


1. Bisherige Beschlüsse

Am 19. Juli 2016 hat der Gemeinderat dem Beschluss zur Erstellung eines Konzepts für die Organisation und den Betrieb einer Tunnelüberwachungszentrale für die Stuttgarter Straßentunnel zugestimmt (GRDrs 495/2016).

Über das grundsätzliche Konzept der neuen Tunnelüberwachungszentrale wurde mit einer Mitteilungsvorlage am 11. Juli 2017 berichtet (GRDrs 319/2017).

Das Tiefbauamt ist als Straßenbaulastträger für den Betrieb und die Unterhaltung von derzeit 12 Straßentunneln verantwortlich. Der sichere Betrieb der Tunnelanlagen stellt umfangreiche Anforderungen, die in den Empfehlungen für die Ausstattung und den Betrieb von Straßentunneln dargestellt sind. Die gesamte Tunnelstrecke in allen Tunneln beträgt über 8 100 m. Hinzu kommt ab 2021 der Rosensteintunnel mit zwei Röhren und über 1 100 m Tunnellänge je Fahrtrichtung und den entsprechenden Aufgaben. Durch die Tunnelanlagen der Stadt fahren heute täglich ca. 450 000 Fahrzeuge. Bei den derzeit 9 Tunnel über 400 m Länge, wie z. B. dem Heslacher Tunnel, ist es erforderlich, dass Notrufe und Videoüberwachung an eine ständig besetzte Stelle übertragen werden.

Bis zum 1. April 2016 hat das Polizeipräsidium Stuttgart das Notfallmanagement und die Überwachung, Steuerung und Sicherung des Verkehrs im Störungs- und Notfall übergangsweise noch wahrgenommen.

Derzeit werden die bisher von der Polizei im Rahmen der Tunnelüberwachung ausgeführten Aufgaben (z. B. Entgegennahme von Alarmmeldungen und Ergreifen von Maßnahmen wie Tunnelsperrung und weiterer Sofortmaßnahmen) in einer Übergangslösung von der Störmeldezentrale Lichtsignalanlagen (SMZ) und der Integrierten Leitstelle (ILS) im SIMOS-Gebäude in Bad Cannstatt wahrgenommen. Der Aufgabenumfang im endgültigen Zustand erweitert sich um weitere Tunnelobjekte und um die betriebstechnischen Störmeldungen und wird deutlich umfangreicher. Daher wird die Übergangslösung mit der Inbetriebnahme des Rosensteintunnels in eine dauerhafte Überwachungszentrale überführt.


2. Vergabe zur Lieferung der technischen Ausstattung der Überwachungszentrale

Die Übergangslösung berücksichtigt noch nicht die Anforderungen der Überwachung und Dokumentation der betriebstechnischen Stör- und Alarmmeldungen. Die technische Ausstattung in der SMZ und ILS sowie die personelle Ausstattung in der ILS sind nicht für den Dauerbetrieb geeignet. Des Weiteren ist die wechselnde Zuständigkeit bei der Überwachung der Alarmmeldungen, Notrufe und Videobilder nur übergangsweise akzeptabel. Alle Meldungen, die die Tunnel betreffen, sind aus Effizienzgründen an einer Stelle zu bündeln. Eine ÜZ stellt den heutigen technischen Standard dar und ist damit auch wichtiger Bestandteil einer rechtssicheren Organisationsstruktur.

Aus den vorgenannten Gründen ergibt sich die dringende Notwendigkeit nun in einem weiteren Schritt in die Beschaffung einer Überwachungszentrale, in der die Aufgaben der Tunnelüberwachung und der Störmeldezentrale für Lichtsignalanlagen gebündelt werden, zu realisieren.
3. Vergabe Ingenieurleistungen

Das Ingenieurbüro GBI Gesellschaft Beratender Ingenieure mbH wurde mit der Konzeption und Planung der Überwachungszentrale in zwei Stufen beauftragt. Hierfür wurde mit GRDrs 74/2019 ein Honorar von 510.000 EUR bereitgestellt. Das Ingenieurbüro GBI Gesellschaft Beratender Ingenieure mbH wird mit der dritten Planungsstufe beauftragt. Diese beinhaltet die Objektüberwachung der technischen Ausrüstung der Leitzentrale und die Anbindung der Straßentunnel. Hierdurch erhöht sich das Honorar auf insgesamt 658.000 EUR.

Finanzielle Auswirkungen

Das Projekt 7.665021 - Tunnelüberwachungszentrale wurde zum Doppelhaushalt 2018/2019 mit Gesamtkosten von 3.360.220 EUR finanziert. Darin enthalten ist die
Vorabfinanzierung der Übergangslösung im Jahr 2017 mit 58.220 EUR.

Die Maßnahme konnte nicht wie geplant im Jahr 2018 zur Ausschreibung kommen, da sehr zeitintensive und aufwändige Projektabstimmungen notwendig waren. Hierdurch haben sich durch die aktuelle Ausschreibung höhere Anschaffungskosten für die technische Ausstattung ergeben. Da es sich um eine Anlage der kritischen Infrastruktur handelt, werden wesentlich höhere Anforderungen an die Systemsicherheit gestellt. Dies führt zu den erforderlichen Mehrkosten.

Für dieses Projekt fallen keine Eigenleistungen an.

Auf den Folgelastenbeleg (Anlage 2) wird verwiesen.

Aus dem Projekt 7.665006 - B 14 Tunnel Heslach, 3. BA Nachrüstung wird - vorbehaltlich der Ermächtigungsübertragung zum Jahresabschluss 2019 - zur Deckung der überplanmäßigen Auszahlung ein Betrag von 499.781 EUR umgesetzt.



Beteiligte Stellen

WFB
AKR


Vorliegende Anträge/Anfragen

-

Erledigte Anträge/Anfragen

-



Dirk Thürnau
Bürgermeister


Anlagen

Anlage 1: Kostenanschlag
Anlage 2: Folgelastenbeleg


Überwachungszentrale für die Straßentunnel und die Störmeldezentrale für Lichtsignalanlagen




Kostenanschlag


Ingenieurleistungen 658.000 EUR
Beschaffung der technischen Einrichtungen 2.500.000 EUR
Anpassungen SIMOS-Gebäude 350.000 EUR
Vorabmaßnahme aus dem Jahr 2017 58.000 EUR
Unvorhergesehenes 294.000 EUR
Gesamtauszahlung 3.860.000 EUR





Aufgestellt: 17. Juni 2020
Tiefbauamt 66-4.32


zum Seitenanfang