Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales und gesellschaftliche Integration
Gz:
SI
GRDrs
759/2020
Stuttgart,
09/16/2020
Übertarifliche Eingruppierung der Beschäftigten in Entgeltgruppe 1 TVöD in die Entgeltgruppe 2 TVöD im Eigenbetrieb Leben & Wohnen (ELW)
Beschlußvorlage
Vorlage an
zur
Sitzungsart
Sitzungstermin
Betriebsausschuss Leben und Wohnen
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
nicht öffentlich
öffentlich
öffentlich
28.09.2020
07.10.2020
08.10.2020
Beschlußantrag:
Alle Beschäftigten des Eigenbetriebs Leben & Wohnen (ELW) in der Entgeltgruppe 1 TVöD werden übertariflich in die Entgeltgruppe 2 TVöD höhergruppiert.
Begründung:
Beim ELW sind rd. 120 Mitarbeiter*innen im hauswirtschaftlichen Bereich beschäftigt. Davon führen rd. 74 Beschäftigte einfachste Tätigkeiten in der Reinigung und im Küchenbereich aus. Die Stellen sind tarifkonform nach EG 1 TVöD bewertet. Die Beschäftigten wurden entsprechend vergütet. Die Landeshauptstadt Stuttgart hat entschieden, dass keine Mitarbeiter*innen mehr im Niedriglohnbereich der EG 1 TVöD beschäftigt werden sollen. Vor diesem Hintergrund wurden höhere Personalkosten durch eine höhere Eingruppierung in EG 2 TVöD im zweiten Nachtrag zum Wirtschaftsplan 2020/21 des ELW aufgenommen und dem Betriebsausschuss am 20. Dezember 2019 zur Beschlussfassung vorgelegt. Die Zustimmung des Gemeinderates liegt vor. Die Beschäftigten wurden zum 01. Januar 2020 von EG 1 TVöD nach EG 2 TVöD höhergruppiert.
Finanzielle Auswirkungen
Die Mehrkosten durch die Höhergruppierung von EG 1 nach EG 2 TVöD betragen pro Jahr rd. 268.000 €.
Beteiligte Stellen
Die Vorlage wurde von Referat WFB und Referat AKR mitgezeichnet.
Dr. Alexandra SußmannBürgermeisterin
Anlagen
Keine
<Anlagen>
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