Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales und gesellschaftliche Integration
Gz: SI
GRDrs 793/2023
Stuttgart,
09/07/2023



Richtlinien zur investiven Förderung stationärer Pflegeplätze und innovativer Modellprojekte



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Sozial- und Gesundheitsausschuss
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Kenntnisnahme
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
25.09.2023
11.10.2023
12.10.2023



Beschlußantrag:

1. Der Gemeinderat stimmt dem Vorschlag der Sozialverwaltung zur Verwendung der Fördermittel zu.

2. Den Richtlinien der Landeshauptstadt Stuttgart zur Förderung stationärer Pflegeplätze und innovativer Modellprojekte (Anlage 1) wird zugestimmt.

3. Die Richtlinien zur investiven Förderung stationärer Pflegeplätze und innovativer Modellprojekte treten mit der Veröffentlichung in Kraft.



Begründung:


In den Beratungen zum Doppelhaushalt 2022/2023 hat der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart ein Förderpaket beschlossen, welches für den Zeitraum von 10 Jahren jährlich 5 Mio. EUR für den Ausbau der stationären Pflegeinfrastruktur zur Verfügung stellt.

Ziel des Beschlusses ist eine Verbesserung der Situation sowohl der Altenhilfeträger als auch der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen. Vor dem Hintergrund steigender Grundstücks- und Baupreise hat das Auslaufen der Förderung des Landes Baden-Württemberg für den Bau von Pflegeheimen im Jahr 2011 dazu geführt, dass die Refinanzierung neuer Pflegeplätze schwieriger wurde und dadurch die Kosten für Pflegebedürftige steigen.

Mit den vorliegenden Förderrichtlinien sollen für neu geschaffene Pflegeplätze in der Landeshauptstadt Stuttgart die Finanzierung erleichtert und Kosten gedämpft werden. Dies kommt mittelbar auch Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen zu Gute.

Zur Sicherstellung der pflegerischen Bedarfe sind neben dem Ausbau der stationären Pflegeinfrastruktur vielfältige sich ergänzende Versorgungs- und Unterstützungsangebote notwendig.

In der GRDrs 463/2022 „Weiterentwicklung der Pflege in Stuttgart: Aktueller Stand und Handlungsempfehlungen“ werden diese vielfältigen Versorgungs- und Unterstützungsbedarfe beschrieben. Ebendort wurde darauf hingewiesen, dass ein einseitiger bzw. ausschließlich quantitativer Ausbau der stationären pflegerischen Infrastruktur nicht ausreichend ist, um den zunehmend vielfältigeren Wünschen und Bedürfnissen der Pflegebedürftigen nach einer Ambulantisierung der Versorgungsstrukturen gerecht zu werden.

Mit den vorliegenden Richtlinien sollen gemäß der Leitlinie „ambulant vor stationär“ deshalb über einen Zeitraum von 10 Jahren pro Haushaltsjahr von den insgesamt 5 Mio. EUR jeweils 1 Mio. EUR für innovative Modellprojekte zur Verfügung gestellt werden.

Für die Erstellung der Förderrichtlinien wurde beim Sozialamt eine Stelle im Umfang von 0,5 VZÄ in EG 11 TVöD befristet auf zwei Jahre geschaffen. Um die Förderrichtlinien umzusetzen, wird diese Stelle weiterhin bis einschließlich 2032 benötigt. Die Verlängerung des KW-Vermerks von 1/2024 auf 1/2033 wird im Rahmen des Stellenplanantrags Nr. 49 von der Verwaltung in den Verwaltungsvorschlag aufgenommen.

Die Stellenkosten in Höhe von 40.050 EUR pro Jahr werden aus dem Fördertopf von jährlich 5 Mio. EUR entnommen. Dies ergibt eine Summe von insgesamt 400.500 EUR über den Zeitraum von 10 Jahren (2023 bis 2032).

Abzüglich der anfallenden Personalkosten und der Förderung innovativer Modellprojekte ergibt sich eine Fördersumme für stationäre Angebote von 3,96 Mio. EUR pro Jahr. Über den Gesamtförderzeitraum von 10 Jahren werden 39,6 Mio. EUR für stationäre Pflegeplätze und 10 Mio. EUR für innovative Modelprojekte zur Verfügung gestellt.

Zur transparenten und objektiven Abwicklung des Förderprozesses wurden Richtlinien für die städtische Zuwendung zur Investition in stationäre Pflegeplätze und innovative Modellprojekte ausgearbeitet (siehe Anlage 1). Eine Begrenzung der Fördersumme auf eine maximale Förderhöhe pro Träger ist angesichts der Anreizfunktion nicht vorgesehen.

Sofern Fördermittel für die Schaffung stationärer Pflegeplätze nicht vollständig abgerufen werden, können die Restmittel für innovative Modellprojekte eingesetzt werden.

Grundsätzlich ist zu beachten, dass der Ausbau der pflegerischen Infrastruktur unmittelbar mit der personellen Situation im Bereich der Pflege zusammenhängt. Innovative Modellprojekte ermöglichen einen passgenaueren Einsatz von Fach- und Hilfskräften im Bereich der Pflege.

Die Versorgung pflegebedürftiger Menschen stellt nach dem EU-Beihilfenrecht eine Dienstleistung von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse (DAWI) dar. Daher ist in jedem Einzelfall zu prüfen, ob eine EU-Beihilfenrelevanz vorliegt. Zur Prüfung der EU-Beihilfenrelevanz bei der Pflegeheimförderung in Stuttgart wird der "No aid" Ansatz der EU-Kommission angewendet.

Am 19.07.2016 wurde der "No aid" Ansatz der EU-Kommission als allgemein politisches Ziel und Initiative zur Modernisierung des EU-Beihilferechts eingeführt. Der "No aid" Ansatz greift in Fällen, in denen die Zwischenstaatlichkeitsklausel nicht erfüllt ist, d. h. bei rein lokalem Sachverhalt bzw. bei rein lokalen Maßnahmen.

Folgende Kriterien (NoA Rn 196) müssen erfüllt sein:


Finanzielle Auswirkungen

Im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2022/2023 hat der Gemeinderat die erforderlichen Haushaltsmittel für die Jahre 2023 bis 2032 bereitgestellt. Dementsprechend stehen pro Haushaltsjahr 5 Mio. EUR zur Verfügung.
Die jährlichen Personalkosten der 0,5 VZK in EG 11 TVöD in Höhe von 40.050 EUR werden bis 2032 aus den 5 Mio. EUR des Fördertopfes „Förderung zur Kostensenkung „Pflege 2.0““ finanziert.

Der Aufwand zur Förderung des Projekts „Förderung neuer Pflegeplätze mit Finanzierung aus der davon-Position ‚Wohnraumoffensive Stuttgart 2023 bis 2032“ wird im THH500 - Sozialamt, Projekt-Nr. 7.500317 – Förderung zur Kostensenkung "Pflege 2.0", Ausz.Gr. 781 – Investitionszuweisungen und -zuschüsse an Dritte, gedeckt.




Beteiligte Stellen

Die Referate WFB und AKR haben die Vorlage mitgezeichnet.

Vorliegende Anträge/Anfragen

Antrag 623/2021 der SPD-Fraktion

Erledigte Anträge/Anfragen

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Dr. Alexandra Sußmann Bürgermeisterin

Anlagen

1. Richtlinien der Landeshauptstadt Stuttgart zur Förderung stationärer Pflegeplätze und innovativer Modellprojekte

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