Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Städtebau/Wohnen und Umwelt
Gz: SWU
GRDrs 1269/2021
Stuttgart,
11/22/2021



Haushalt 2022/2023

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 25.11.2021



Stadtacker Wagenhallen unterstützen und fördern

Beantwortung / Stellungnahme

Zusammenfassende Beantwortung der folgenden 3 Anträge:

Der Stadtacker Wagenhallen e. V. bespielt seit 2012 Teile des öffentlichen Raums im Umfeld der Wagenhallen mit Gemeinschaftsgärten im Stuttgarter Nordbahnhofviertel und trägt dadurch in ökologischer, als auch gesellschaftlicher Hinsicht zu einer positiven Stadtentwicklung bei.

Im Zuge der Planungen zur „Maker City“ ist der Stadtacker Wagenhallen e. V. ebenfalls von einer für die Planung erforderlichen Standortverlagerung betroffen. Der zeitliche Ablauf der Standortverlagerung ist mit allen Beteiligten grob abgestimmt.

Es wurde ein Weg entwickelt, der den Umzug zu einem neuen und dauerhaften Standort im C1-Gebiet sicherstellt. Das Ziel dabei ist, den Umzug direkt auf die neue Fläche - also ohne Pausierung des Vereins - anzustreben. Die städtebauliche Planung nimmt im Bereich des künftigen Standorts sehr bewusst Bezug auf Gestaltung und den besonderen Charakter des Stadtackers.

Vorschlag der Verwaltung:

12.000 EUR einmalig für externe Prozessbegleitung zur Umgestaltung des Geländes und für das HH-Jahr 2022 und 2023 je 70.000 EUR zur Finanzierung von Personalaufwendungen, danach 24.500 EUR jährlich, befristet für die Jahre 2024/2025.

Die Mittel werden wie in der Mitteilungsvorlage GRDrs 918/2021 dargestellt, zum Haushaltsplan 2022/2023 durch das Kulturamt beantragt.



Zum Vorschlag der Finanzierung über den Klima-Innovationsfonds (Haushaltsantrag Nr. 335/2021):
Das Verfahren zur Vergabe von Mitteln aus dem Stuttgarter Klima-Innovationsfonds wurde mit Beschluss des Gemeinderats vom 6. Mai 2021 (GRDrs. 77/2021) festgelegt. Um Mittel zu erhalten, müssen Antragsteller bis zum jeweiligen Stichtag einen Antrag einreichen. Zu jedem Antrag wird ein Fachgutachten erstellt. Anschließend wählt der vom Oberbürgermeister mit Billigung des Gemeinderats berufene Stuttgarter Klima-Innovationsrat die förderungswürdigen Projekte aus.

Eine Vergabe von Fördermitteln aus dem Klima-Innovationsfonds ist daher nur im Rahmen dieses definierten Prozesses vorgesehen. Innovative Projektideen können wieder im kommenden Frühjahr eingereicht werden.


Zum Vorschlag der Finanzierung über den Klimaschutzfonds (Haushaltsantrag Nr. 1134/2021):
Mit Verabschiedung des Doppelhaushaltplans 2020/2021 und der Finanzplanung bis 2024 sowie der Aufstellung der Jahresabschlüsse 2018 und 2019 wurden insgesamt 218 Mio. EUR für das Aktionsprogramm Klimaschutz für konkrete Zwecke und Maßnahmen bereitgestellt. Von den im Aktionsprogramm Klimaschutz für das Jahr 2020 bereitgestellten Finanzmitteln ist nur ein Teil abgeflossen. Ein Großteil der noch nicht verwendeten Mittel wurde per Ermächtigungsübertragung innerhalb der Teilhaushalte der Ämter nach 2021 übertragen und ist damit weiterhin an konkrete Maßnahmen gebunden. Aktuell sind damit lediglich 2,1 Mio. EUR aus dem Klimaschutzfonds noch nicht konkret verplant. Auf der anderen Seite werden bereits innerhalb der Verwaltung Projekte erarbeitet, die aus Mitteln des Klimaschutzfonds finanziert werden könnten, wie z. B. der Bürger*innen-Rat Klima, die Erweiterung der Kommunikationskampagne und die Erweiterung des Klima-Innovationsfonds um eine Linie Klimaanpassung.

Über die Verwendung der verfügbaren Mittel des Klimaschutzfonds kann erst im Rahmen der mit GRDrs 786/2021 beschlossenen Weiterentwicklung des Aktionsprogramms Klimaschutz entschieden werden.



Vorliegende Anträge/Anfragen

keine

335/2021 Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion, 1134/2021 PULS-Fraktionsgemeinschaft, 1302 Die FrAKTION LINKE SÖS PIRATEN Tierschutzpartei




Peter Pätzold
Bürgermeister




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