Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung/Kultur und Recht
Gz: AKR/10
GRDrs 1062/2023
1. Ergänzung
Stuttgart,
12/01/2023



Haushalt 2024/2025

Unterlage für die 2. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 04.12.2023



Stuttgart-Zulage für alle Tarifbeschäftigten und Auszubildenden der Landeshauptstadt

Beantwortung / Stellungnahme

I. Anrechnung der bestehenden über- und außertariflichen Zulagen auf die Stuttgart-Zulage

In der GRDrs. 1062/2023 wurde vorgeschlagen, alle bestehenden über- und außertariflichen Zulagen auf die Stuttgart-Zulage anzurechnen. Sofern keine Anrechnung erfolgt, würden die bestehenden Zulagen für die Dauer ihrer jeweiligen Laufzeit zusätzlich zur Stuttgart-Zulage gezahlt. Zu beachten ist hierbei, dass die Zulagen für Mitarbeitende der Ausländerbehörde, der Bürgerbüros, der Kfz-Zulassungsstelle, der Führerscheinstelle sowie im Servicecenter Stuttgart bis 31.12.2023 befristet sind und dann abgeschmolzen werden. Der Gemeinderat müsste zur Verlängerung dieser Zulagen noch vor dem Jahreswechsel einen Beschluss herbeiführen.

Zu bedenken ist, dass ein Teil der bestehenden außertariflichen Zulagen als pauschale Arbeitsmarktzulagen eingerichtet wurde, ebenso wie nun die Stuttgart-Zulage. Diese Zulagenbeschlüsse haben somit den Charakter einer Vorwegnahme einer flächendeckenden Stuttgart-Zulage. Angesichts der Arbeitsmarktsituation gelten die bei Einrichtung dieser Zulagen angeführten Argumente heute für weite Teile der Verwaltung ebenso. Aus diesem Grund wurde mit der GRDrs. 1062/2023 eine für alle Bereiche einheitliche Stuttgart-Zulage vorgeschlagen.

Blieben nun alle außertariflichen Zulagen bestehen, so würde ein Teil der Mitarbeitenden zwei Zulagen aus ähnlichen Gründen erhalten, während andere Mitarbeitende ausschließlich in den Genuss der Stuttgart-Zulage kommen. Dies würde dem Ziel der gesamtstädtischen Personalstrategie 2030 widersprechen, das Gehaltsgefüge innerhalb der Landeshauptstadt zu harmonisieren.

Andere außertarifliche Zulagen dagegen wurden als Funktionszulagen, beispielweise für Springkräfte und für Mitarbeitende mit sehr hohem Publikumsaufkommen eingerichtet. Sie wurden somit als Ausgleich für die besonderen Belastungen in dem jeweiligen Aufgabenbereich etabliert, die sich in der tariflichen Eingruppierung nicht widerspiegeln. In diesen Fällen würde eine Anrechnung der Stuttgart-Zulage dazu führen, dass die beabsichtigte finanzielle Heraushebung verloren geht. Somit wäre bei den Funktionszulagen ein Verzicht auf die Anrechnung sachlich begründbar.

Sofern bei allen Funktionszulagen auf eine Anrechnung verzichtet werden soll, könnte hinsichtlich der eingangs genannten Zulagen mit Ablaufdatum 31.12.2023 dem Gemeinderat noch im Dezember eine Beschlussvorlage zur Verlängerung dieser Zulagen vorgelegt werden.

Bei den Zulagen, die als Vorwegnahme einer flächendeckenden Stuttgart-Zulage betrachtet werden können, sollte aus Sicht der Verwaltung eine Anrechnung der Stuttgart-Zulage zur Wahrung einer einheitlichen, transparenten und gerechten Bezahlung erfolgen. Tarifliche Zulagen bleiben in jedem Fall erhalten und werden nicht auf die Stuttgart-Zulage angerechnet.

Arbeitsmarktzulagen, vergleichbar mit der Stuttgart-Zulage Anrechnung empfohlen

ZulageBetrag derzeit
(pro Monat)
Individuelle FachkräftezulagenBis zu 1.000 €
Individuelle ArbeitsmarktzulagenBis zu 20 % von St. 2
Ärztezulagen15-20 % von St. 2
Kindertagesbetreuung (Tarif+)100 €
Schulkindbetreuung (Tarif+)100 €
Mitarbeitende Wohngeld100 €
SuE-Zulage180 €
Mitarbeitende Schichtdienst Klärwerk300 €
Außertarifliche Zulagen, die als Ausgleich für besondere Belastungen eingerichtet wurden Mögliche Weitergewährung

ZulageBetrag derzeit
(pro Monat)
Schulhausmeister100 €
Teamberater Ausländerbehörde156,62 €
Dienstgruppenleiter städt. Vollzugsdienst100 €
Springkräfte Wohngeldsachbearbeitung300 €
Springkräfte Verlässliche Grundschule80,37 €
Springkräfte Bürgerbüros & Kfz-Zulassungsstelle300 €
Mitarbeitende Ausländerbehörde100 €
Mitarbeitende Bürgerbüros100 €
Mitarbeitende Kfz-Zulassungsstelle100 €
Mitarbeitende ServiceCenter Stuttgart100 €
Funktionszulagen gewerblich-technischer Bereichdiv.

Bei den Funktionszulagen für Springkräfte sowie für Leitungsfunktionen wäre eine Angleichung des Betrages anzustreben.


II. Zeitliche Perspektive

Sofern die erforderlichen Finanzmittel für die Stuttgart-Zulage in den Haushaltsplan eingestellt werden, könnte noch im ersten Quartal 2024 ein konkreter Umsetzungsbeschluss des Gemeinderats erfolgen. Mit der Genehmigung des Haushaltes durch das Regierungspräsidium und Fertigstellung der IT-technischen Umsetzung der Zulage durch den kommunalen Dienstleister Komm.ONE könnte die Zulage voraussichtlich im zweiten Quartal 2024 rückwirkend zum 01.01.2024 zur Auszahlung kommen.

Sofern die Zulage tarifiert werden soll, müsste der Gemeinderat die Verwaltung durch Beschluss beauftragen, Verhandlungen mit der Gewerkschaft ver.di aufzunehmen. Da innerhalb der Verwaltung keine Expertise diesbezüglich vorhanden ist wäre diese zunächst aufzubauen. Parallel wäre ein Antrag beim Hauptausschuss des Kommunalen Arbeitgeberverbands (KAV) zur Genehmigung eines Haustarifvertrags zu stellen. Da diese Genehmigung sehr fraglich ist, müsste der Gemeinderat im Folgenden darüber beschließen, ob die Landeshauptstadt aus dem KAV und aus der Tarifbindung austritt. Nach Vollzug des Austritts könnten dann Verhandlungen mit ver.di über eine tarifierte Stuttgart-Zulage aufgenommen werden. Ab diesem Zeitpunkt bestünde auch ein Streikrecht, so dass mit wiederholten, ggf. auch längerfristigen Arbeitsniederlegungen der städtischen Beschäftigten zu rechnen wäre. Angesichts der erforderlichen Schritte scheint eine Tarifeinigung in 2024 unrealistisch. Ob eine solche rechtzeitig zu den Beratungen des Doppelhaushalts 2026/2027 gelänge, kann mangels Erfahrungswerten nicht prognostiziert werden.

Allein für die Verhandlung und Umsetzung einer tarifierten Stuttgart-Zulage geht die Verwaltung von einem durchschnittlichen personellen Mehraufwand in Höhe einer halben Vollzeitstelle aus, anfangs einer ganzen Vollzeitstelle. Bei Austritt aus dem KAV und Aufgabe der Tarifbindung läge der personelle Mehraufwand für künftige Verhandlungen mit ver.di und Umsetzung der Tarifergebnisse bei einem Vielfachen des genannten Aufwands.


III. Verhältnis zum DeutschlandTicket im ÖPNV

Aus Sicht der Verwaltung kann die Stuttgart-Zulage in Einheit mit dem Deutschlandticket betrachtet werden. So entsteht ein Bruttovorteil für Mitarbeitende in Vollzeit in Höhe von mehr als 200 Euro pro Monat.

Da das kostenfreie Deutschlandticket in der Wahrnehmung der Mitarbeitenden sehr viel stärker im Alltag verankert ist als eine Zulage (das Ticket wird für die Fahrt zum Arbeitsplatz nahezu täglich benötigt), auch für die Beamtinnen und Beamten zur Anwendung kommen kann und zudem eine ökologische Steuerungswirkung entfaltet, ist dieses Instrument aus Sicht der Verwaltung in seiner Bedeutung noch höher einzustufen als die Stuttgart-Zulage.

Deshalb sollte bei der Festlegung der Höhe der Stuttgart-Zulage auch bedacht werden, dass die Attraktivität des kostenfreien Deutschlandtickets nur erhalten werden kann, wenn künftige Preiserhöhungen des Tickets in voller Höhe durch die Stadt übernommen werden.

IV. Gewährung der Stuttgart-Zulage für Auszubildende

Der Verwaltungsvorschlag sieht vor, dass alle Auszubildenden der Stadtverwaltung die Stuttgart-Zulage ebenfalls erhalten. Konkret werden davon alle TVAöD-Auszubildenden umfasst sowie Auszubildende aus den sozialen Berufen (Erzieher*innen, Kinderpfleger*innen, Jugend- und Heimerzieher*innen, Auszubildende in der Altenpflege und Pflege, jeweils auch bei praxisintegrierter Ausbildung sowie im Vor- und Anerkennungspraktikum). Ebenso soll die Stuttgart-Zulage an DHBW-Studierende gezahlt werden.

Nicht in den Genuss einer Stuttgart-Zulage kämen dagegen Auszubildende in Beamtenlaufbahnen, da die Gewährung hier ebenso wie bei den Beamtinnen und Beamten der Landeshauptstadt rechtlich nicht zulässig ist. Ausgenommen von der Zulage wären auch Personen im FSJ und im BFD, da diese nicht bei der Landeshauptstadt beschäftigt sind.


V. Ausbilderzulage

Neben der mit GRDrs. 777/2022 beschlossenen außertariflichen Funktionszulage im ehemaligen Arbeiterbereich (ab 2024 Ablösung durch den landesbezirklichen Tarifvertrag Nr. 6 b zur Eingruppierung der Beschäftigten im handwerklichen Bereich), werden auch für Ausbildungstätigkeiten in den „klassischen“ Verwaltungsausbildungsberufen und -studiengängen (GRDrs. 49/2012), im Bereich der Kitas (GRDrs. 216/2021) sowie beim Eigenbetrieb Stuttgarter Bäder Ausbildungsleistungen honoriert.

Derzeit gibt es noch keine Regelung und kein Budget für folgende Ausbildungs- bzw. Studiengänge:

Branddirektion: Notfallsanitäter*innen

Kulturamt: Fachangestellte für Medien und Informationsdienste in den Fachrichtungen Archiv bzw. Bibliothek

Tiefbauamt mit SES: Chemielaborant*innen

Stadtmessungsamt: Vermessungstechniker*innen

Geomatiker*innen

Verschiedene Ämter: zahlreiche duale Studiengänge

Mit dem Ziel der Stärkung und Wertschätzung einer qualifizierten Anleitung stadtweit und unter dem Aspekt der Gleichbehandlung aller ausbildenden Personen hat die Abteilung Personalentwicklung, Aus- und Weiterbildung des Haupt- und Personalamts, in ihrer Funktion als zentrale Ausbildungsleitung das Thema aufgegriffen. Dabei soll eine faire und sachgerechte Lösung auch für die Ausbildungspersonen gefunden werden, die derzeit von den vorhandenen Beschlusslagen nicht berücksichtigt werden können. Da dies aufgrund unterschiedlicher Ausbildungsordnungen, unterschiedlicher Betreuungsschlüssel sowie dem Beamtenrecht, das bei manchen Ausbildenden auch zu berücksichtigen ist, eine sehr komplexe Angelegenheit darstellt, konnte zum Zeitpunkt der Erstellung der Haushaltsvorlagen 2024/2025 noch kein Mittelbedarf kalkuliert werden. Es ist jedoch aufgrund des Mengengerüsts davon auszugehen, dass sich dieser zusätzliche Betrag auf ca. 80.000 Euro pro Jahr beläuft.



VI. Klinikum Stuttgart

Anders als die Eigenbetriebe ist das Klinikum Stuttgart eine rechtlich selbstständige Kommunalanstalt. Nach dem Vier-Seiten-Vertrag besteht für die Mitarbeitenden des Klinikums eine Besitzstandswahrung zum status quo beim Übergangszeitpunkt in die Kommunalanstalt 31.12.2018, jedoch keine Verpflichtung, Freiwilligkeitsleistungen, die nach dem 01.01.20219 von der Stadt für deren Mitarbeitenden gewährt werden auch beim Klinikum umzusetzen.

Die Entscheidung über Grundsätze der Vergütung trifft das oberste Organ der Anstalt, der Verwaltungsrat.

Verflechtungen zum städtischen Haushalt gibt es über den Defizitausgleich des Klinikums, der nach dem Vier-Seiten-Vertrag zeitnah durch die Stadt zu erfolgen hat. Aufgrund der wirtschaftlichen Situation des Klinikums mit Defiziten im zweistelligen Millionenbereich führen Entscheidungen des Verwaltungsrats über Zulagen, Freiwilligkeitsleistungen sowie Haustarifverträge aktuell und in absehbarer Zeit zu einer Erhöhung der Betriebsverluste, mit der Folge, dass diese vom Stadthaushalt ausgeglichen werden müssen.

D.h. die Stadt kann und muss eine entsprechende Finanzierung der Mehrbelastungen des Klinikums sicherstellen, die Entscheidung, ob eine Stuttgart-Zulage o.ä. auch im Klinikum eingeführt wird, obliegt formell aber dem Verwaltungsrat.

Das bestehende Zulagensystem im Klinikum umfasst für eine Vielzahl der Berufsgruppen in der Pflege und im medizinisch-technischen Dienst spezifische Zulagen sowohl in der Somatik als auch in der Psychiatrie. Diese Zulagen sehen für die Pflege Zulagen in Höhe einer Stufe vor, bei den anderen Mangelberufsgruppen (wie Operationstechnische Assistenten, Hebammen, etc.) Zulagen von 250 bis 400 Euro. Diese Zulagen berücksichtigen die besonderen Belange und Notwendigkeiten zur Personalgewinnung und -bindung im Krankenhausbereich.

Durch den neuen Tarifvertrag besteht für den Klinikbereich die Möglichkeit, ganze Gruppen von Beschäftigten oder Bereichen 1 bis 2 Stufen höherzugruppieren, was die Refinanzierbarkeit durch die Kostenträger ermöglicht. Eine „Stuttgart Zulage“ wird seitens der Kostenträger nicht refinanziert und belastet das Ergebnis des Klinikums und damit den Haushalt der LHS.

Insgesamt beträgt der Aufwand für die bestehenden Arbeitsmarktzulagen für 2023 ungekürzt 7,9 Mio. EUR. Im Wirtschaftsplan 2024 hat das Klinikum den Anteil der Arbeitsmarktzulagen berücksichtigt den es für die Mangelberufe wie Hebammen, OTA´s , Intensivpflege etc. für erforderlich hält.

Die Anwendung einer Stuttgart-Zulage in Höhe von mtl. 150 Euro unter würde zu voraussichtlichen Mehrkosten von ca. 15 Mio. EUR führen (unter Berücksichtigung der Mitarbeiter für die Sana Herzchirurgie und Krankenhaus zum Roten Kreuz, die das Klinikum zum Jahresende 2023 übernehmen will), die aufgrund der negativen Betriebsergebnisse über den Verlustausgleich durch den Stadthaushalt zu finanzieren wären.

Das vom Klinikum aktuell umgesetzte Zulagensystem berücksichtigt die besonderen Belange und Notwendigkeiten zur Personalgewinnung- und -bindung im Krankenhausbereich. Hinsichtlich der beabsichtigten Wirkung und des Steuerungseffektes für die Personalgewinnung wird aus Sicht von Referat WFB der aktuell praktizierten Variante der Vorrang eingeräumt.

Zu berücksichtigen ist auch, dass seitens der anderen Krankenhäuser in Stuttgart eine „Stuttgart Zulage“ für das Klinikum zu weiteren gravierender Wettbewerbsverzerrung führen wird. Diese Krankenhäuser sind ebenfalls für die Versorgung in Stuttgart relevant und es sollte abgewogen werden, dass es hier zu einem verschärften Ungleichgewicht kommt.

Von der Einführung einer Stuttgart-Zulage beim Klinikum sollte abgesehen werden.


VII. Finanzielle Auswirkungen


Kosten über- und außertarifliche Zulagen derzeit
Aufwand pro Jahr
(Mio. Euro)
Über- und außertarifliche Zulagen im Einzelfall bzw. für Berufsgruppen inkl. gew.-techn. Bereich
7,5
Finanzierung freie Träger
8,9
Summe
16,4
Nachrichtlich: Aufwand über- außertarifliche Zulagen bei Eigenbetrieben inkl. gew.-techn. Bereich
2,0
Mehrkosten Stuttgart-Zulage bei Anrechnung aller bestehenden über- und außertariflichen Zulagen
(Vorschlag GRDrs. 1062/2023)
Aufwand pro Jahr
(Mio. Euro)
Stuttgart-Zulage Kernverwaltung
23,3
Minderaufwand Anrechnung bestehende Zulagen
-6,2
Finanzierung freie Träger
5,9
Summe
23,0
Nachrichtlich: Stuttgart-Zulage Eigenbetriebe
5,9
Nachrichtlich: Minderaufwand Anrechnung bestehende Zulagen Eigenbetriebe
-1,3
Mehrkosten Stuttgart-Zulage bei Verzicht auf die Anrechnung aller bestehenden Zulagen
Aufwand pro Jahr
(Mio. Euro)
Stuttgart-Zulage Kernverwaltung
23,3
Finanzierung freie Träger
14,8
Nicht finanzierter Teil der GRDrs. 808/2023
0,4
Summe
38,5
Nachrichtlich: Stuttgart-Zulage Eigenbetriebe
5,9
Mehrkosten Stuttgart-Zulage differenzierte Anrechnung (Vorschlag aus dieser Vorlage)
Aufwand pro Jahr
(Mio. Euro)
Stuttgart-Zulage Kernverwaltung
23,3
Minderaufwand Anrechnung Vorwegnahme Stuttgart-Zulage
-4,9
Finanzierung freie Träger
5,9
Nicht finanzierter Teil der GRDrs. 808/2023
0,4
Summe
24,7
Nachrichtlich: Stuttgart-Zulage Eigenbetriebe
5,9
Nachrichtlich: Minderaufwand Anrechnung Vorwegnahme Stuttgart-Zulage
-0,1

Die Aufwendungen bei den Eigenbetrieben müssten über die Wirtschaftspläne finanziert werden. Durch die Ergebnisverschlechterungen bei den Eigenbetrieben ergeben sich auch mittelbar Mehrbelastungen im städtischen Haushalt. Teilweise wären die Mehraufwendungen jedoch auch gebührenrefinanziert. Die Berechnung der Mehrbelastungen für den städtischen Haushalt würde bis zur 3. Lesung erfolgen.



Vorliegende Anträge/Anfragen

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Dr. Fabian Mayer
Erster Bürgermeister




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