Kulturamt: Fachangestellte für Medien und Informationsdienste in den Fachrichtungen Archiv bzw. Bibliothek
Tiefbauamt mit SES: Chemielaborant*innen
Geomatiker*innen
Verschiedene Ämter: zahlreiche duale Studiengänge Mit dem Ziel der Stärkung und Wertschätzung einer qualifizierten Anleitung stadtweit und unter dem Aspekt der Gleichbehandlung aller ausbildenden Personen hat die Abteilung Personalentwicklung, Aus- und Weiterbildung des Haupt- und Personalamts, in ihrer Funktion als zentrale Ausbildungsleitung das Thema aufgegriffen. Dabei soll eine faire und sachgerechte Lösung auch für die Ausbildungspersonen gefunden werden, die derzeit von den vorhandenen Beschlusslagen nicht berücksichtigt werden können. Da dies aufgrund unterschiedlicher Ausbildungsordnungen, unterschiedlicher Betreuungsschlüssel sowie dem Beamtenrecht, das bei manchen Ausbildenden auch zu berücksichtigen ist, eine sehr komplexe Angelegenheit darstellt, konnte zum Zeitpunkt der Erstellung der Haushaltsvorlagen 2024/2025 noch kein Mittelbedarf kalkuliert werden. Es ist jedoch aufgrund des Mengengerüsts davon auszugehen, dass sich dieser zusätzliche Betrag auf ca. 80.000 Euro pro Jahr beläuft. VI. Klinikum Stuttgart Anders als die Eigenbetriebe ist das Klinikum Stuttgart eine rechtlich selbstständige Kommunalanstalt. Nach dem Vier-Seiten-Vertrag besteht für die Mitarbeitenden des Klinikums eine Besitzstandswahrung zum status quo beim Übergangszeitpunkt in die Kommunalanstalt 31.12.2018, jedoch keine Verpflichtung, Freiwilligkeitsleistungen, die nach dem 01.01.20219 von der Stadt für deren Mitarbeitenden gewährt werden auch beim Klinikum umzusetzen.
Die Entscheidung über Grundsätze der Vergütung trifft das oberste Organ der Anstalt, der Verwaltungsrat.
Verflechtungen zum städtischen Haushalt gibt es über den Defizitausgleich des Klinikums, der nach dem Vier-Seiten-Vertrag zeitnah durch die Stadt zu erfolgen hat. Aufgrund der wirtschaftlichen Situation des Klinikums mit Defiziten im zweistelligen Millionenbereich führen Entscheidungen des Verwaltungsrats über Zulagen, Freiwilligkeitsleistungen sowie Haustarifverträge aktuell und in absehbarer Zeit zu einer Erhöhung der Betriebsverluste, mit der Folge, dass diese vom Stadthaushalt ausgeglichen werden müssen.
D.h. die Stadt kann und muss eine entsprechende Finanzierung der Mehrbelastungen des Klinikums sicherstellen, die Entscheidung, ob eine Stuttgart-Zulage o.ä. auch im Klinikum eingeführt wird, obliegt formell aber dem Verwaltungsrat. Das bestehende Zulagensystem im Klinikum umfasst für eine Vielzahl der Berufsgruppen in der Pflege und im medizinisch-technischen Dienst spezifische Zulagen sowohl in der Somatik als auch in der Psychiatrie. Diese Zulagen sehen für die Pflege Zulagen in Höhe einer Stufe vor, bei den anderen Mangelberufsgruppen (wie Operationstechnische Assistenten, Hebammen, etc.) Zulagen von 250 bis 400 Euro. Diese Zulagen berücksichtigen die besonderen Belange und Notwendigkeiten zur Personalgewinnung und -bindung im Krankenhausbereich. Durch den neuen Tarifvertrag besteht für den Klinikbereich die Möglichkeit, ganze Gruppen von Beschäftigten oder Bereichen 1 bis 2 Stufen höherzugruppieren, was die Refinanzierbarkeit durch die Kostenträger ermöglicht. Eine „Stuttgart Zulage“ wird seitens der Kostenträger nicht refinanziert und belastet das Ergebnis des Klinikums und damit den Haushalt der LHS. Insgesamt beträgt der Aufwand für die bestehenden Arbeitsmarktzulagen für 2023 ungekürzt 7,9 Mio. EUR. Im Wirtschaftsplan 2024 hat das Klinikum den Anteil der Arbeitsmarktzulagen berücksichtigt den es für die Mangelberufe wie Hebammen, OTA´s , Intensivpflege etc. für erforderlich hält. Die Anwendung einer Stuttgart-Zulage in Höhe von mtl. 150 Euro unter würde zu voraussichtlichen Mehrkosten von ca. 15 Mio. EUR führen (unter Berücksichtigung der Mitarbeiter für die Sana Herzchirurgie und Krankenhaus zum Roten Kreuz, die das Klinikum zum Jahresende 2023 übernehmen will), die aufgrund der negativen Betriebsergebnisse über den Verlustausgleich durch den Stadthaushalt zu finanzieren wären. Das vom Klinikum aktuell umgesetzte Zulagensystem berücksichtigt die besonderen Belange und Notwendigkeiten zur Personalgewinnung- und -bindung im Krankenhausbereich. Hinsichtlich der beabsichtigten Wirkung und des Steuerungseffektes für die Personalgewinnung wird aus Sicht von Referat WFB der aktuell praktizierten Variante der Vorrang eingeräumt. Zu berücksichtigen ist auch, dass seitens der anderen Krankenhäuser in Stuttgart eine „Stuttgart Zulage“ für das Klinikum zu weiteren gravierender Wettbewerbsverzerrung führen wird. Diese Krankenhäuser sind ebenfalls für die Versorgung in Stuttgart relevant und es sollte abgewogen werden, dass es hier zu einem verschärften Ungleichgewicht kommt. Von der Einführung einer Stuttgart-Zulage beim Klinikum sollte abgesehen werden. VII. Finanzielle Auswirkungen
Die Aufwendungen bei den Eigenbetrieben müssten über die Wirtschaftspläne finanziert werden. Durch die Ergebnisverschlechterungen bei den Eigenbetrieben ergeben sich auch mittelbar Mehrbelastungen im städtischen Haushalt. Teilweise wären die Mehraufwendungen jedoch auch gebührenrefinanziert. Die Berechnung der Mehrbelastungen für den städtischen Haushalt würde bis zur 3. Lesung erfolgen.
Vorliegende Anträge/Anfragen - Dr. Fabian Mayer Erster Bürgermeister <Anlagen>