Protokoll:
Verwaltungsausschuss
des Gemeinderats der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
440
6
Verhandlung
Drucksache:
815/2012
GZ:
WFB
Sitzungstermin:
19.12.2012
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
EBM Föll
Berichterstattung:
-
Protokollführung:
Herr Häbe
st
Betreff:
Jobcenter
- Geschäftsplan 2013
Vorgang:
Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen vom 23.11.2012, öffentlich, Nr. 178
Ergebnis: Einbringung
Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen vom 07.12.2012, öffentlich, Nr. 190
Ergebnis: einmütige Zustimmung mit folgender Ergänzung der Beschlussantragsziffer 3:
- Im Vorgriff auf den Stellenplan 2014 werden 1,4 Planstellen (vgl. Anlage 16) gestrichen.
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Wirtschaft und Wohnen vom 19.12.2012, GRDrs 815/2012, mit folgendem
Beschlussantrag:
1. Dem Geschäftsplan 2013 des Jobcenters (Anlage 1) wird zugestimmt.
2. Von der Teilnahme der Landeshauptstadt am Landesprogramm „Gute und sichere Arbeit“ des Landes Baden-Württemberg wird Kenntnis genommen. Vom Land wird eine Programmlaufzeit ab 2013 von insgesamt drei Jahren angestrebt.
Die Personal- und Sachkosten für die zur Umsetzung des Programms geschaffenen 2,20 Stellen (siehe Anlage 6) sowie die Zuschüsse an die Arbeitgeber belaufen sich auf jährlich rd. 305.500 Euro. Die Zuschüsse vom Land belaufen sich auf max. 216.000 Euro.
Der ungedeckte Aufwand von rd. 87.500 Euro/Jahr wird gedeckt aus eingesparten Leistungen für Unterkunft und Heizung im Teilhaushalt 290 - Jobcenter -, Schlüsselprodukt 1.31.20.01.00.00-290 - Leistungen für Wohnraum – , Kontengruppe 430 Soziale Leistungen.
3. Stellenplanrelevante Entscheidungen im Vorgriff auf den Stellenplan 2014
- Im Vorgriff auf den Stellenplan 2014 werden im Teilstellenplan des Jobcenters 15,70 Stellen geschaffen (ausführliche Begründungen vgl. Anlagen 2 bis 9).
- Der sofortigen Besetzung der Stellen wird zugestimmt.
- Im Vorgriff auf den Stellenplan 2014 werden die kw-Vermerke an 2,00 Stellen verlängert und an 10,50 Stellen entfallen die kw-Vermerke (ausführliche Begründungen vgl. Anlagen 7, 10 bis 14).
- Die Verwaltung wird ermächtigt, Personal im Umfang von 10 Stellen (7 Leistungsgewährung EG 9, 3 persönliche Ansprechpartner EG 10) außerhalb des Stellenplans im Rahmen des zur Verfügung stehenden Verwaltungskostenbudgets des Bundes einzustellen, um einen Ausgleich für die durch Fluktuation, Mutterschutz und Langzeiterkrankungen entstehenden Personalausfälle zu schaffen (ausführliche Begründung vgl. Anlage 15).
EBM
Föll
stellt fest:
Der Verwaltungsausschuss
stimmt
dem Beschlussantrag in der Fassung des Ausschusses für Wirtschaft und Wohnen ohne Aussprache einmütig
zu.
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