Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
250
10
VerhandlungDrucksache:
303/2013
GZ:
T
Sitzungstermin: 17.07.2013
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: EBM Föll
Berichterstattung:-
Protokollführung: Herr Häbe fr
Betreff: Neubau einer Tageseinrichtung für Kinder,
Großglocknerstraße 49 in Stuttgart-Untertürkheim
- Baubeschluss

Vorgang:

Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen vom 12.07.2013, öffentlich, Nr. 89
Ausschuss für Umwelt und Technik vom 16.07.2013, öffentlich, Nr. 296
jeweiliges Ergebnis: einstimmige Beschlussfassung


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Technischen Referats vom 28.06.2013, GRDrs 303/2013.


EBM Föll stellt fest:

Der Verwaltungsausschuss beschließt ohne Aussprache einstimmig folgenden Beschlussantrag: 1. Dem Neubau der städtischen Tageseinrichtung für Kinder mit zwei Gruppen und 30 Plätzen in der Großglocknerstraße 49 in Stuttgart-Untertürkheim
2. Der Gesamtaufwand in Höhe von 2.014.000,- € wird wie folgt abgewickelt:

Teilfinanzhaushalt 230 Liegenschaftsamt/Projekt-Nr. 7.233218
Bis 2012- Bau -30.000,- €
2013- Bau -450.000,-€
2014- Bau -905.000,-€
2015- Bau -414.000,-€


Teilfinanzhaushalt 510 Jugendamt/Projekt-Nr. 7.233218.600
2015- Einrichtung -
50.000,- €


Teilergebnishaushalt 230 Liegenschaftsamt/Kontengruppe 4291
Baunebenkosten nicht aktivierungsfähig
2013
75.000,- €


Die aktivierungsfähigen Eigenleistungen städtischer Ämter werden auf dem oben genannten Projekt wie folgt gedeckt:
Kontengruppe 481 – Aufwendungen für interne Leistungen
bis 2012
30.000,- €
2013
25.000,- €
2014
25.000,- €
2015
10.000,- €

Die Kosten in Höhe von 1.814.000,- € sind beim Projekt 7.233218 „Kindertagesstätte Großglocknerstraße 49, Stuttgart-Untertürkheim“ ausgewiesen und werden durch Budgetumbuchungen aus der Pauschale „Ausbau Kita 2012/2013 (Projekt 7.519365.900.120) gedeckt.

Im Vergleich zum 4. Sachstandbericht (GRDrs 177/2013) besteht bei den Baukosten ein Mehrbedarf in Höhe von 150.000,- € verursacht durch erhöhte Submissionsergebnisse.


Eine Deckung aus der Kita Ausbaupauschale ist nicht möglich. Der Mehrbedarf wird als Nachfinanzierung zum Doppelhaushalt 2014/2015 angemeldet.
3. Es wird ein Trägerauswahlverfahren durchgeführt. Sofern der städtische Träger den Betrieb übernimmt wird den jährlichen Aufwendungen von 567.997,- € und den nach Saldierung mit den Erträgen von 44.460,- € verbleibenden Folgekosten von 523.537,- € zugestimmt. Die Mittel sind ab März 2015 bereitzustellen. Aufwendungen und Erträge sind für die Zeit ab Inbetriebnahme der Einrichtung im Doppelhaushalt 2014/2015 zu veranschlagen.
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