Protokoll:
Verwaltungsausschuss
des Gemeinderats der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
250
10
Verhandlung
Drucksache:
303/2013
GZ:
T
Sitzungstermin:
17.07.2013
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
EBM Föll
Berichterstattung:
-
Protokollführung:
Herr Häbe
fr
Betreff:
Neubau einer Tageseinrichtung für Kinder,
Großglocknerstraße 49 in Stuttgart-Untertürkheim
- Baubeschluss
Vorgang:
Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen vom 12.07.2013, öffentlich, Nr. 89
Ausschuss für Umwelt und Technik vom 16.07.2013, öffentlich, Nr. 296
jeweiliges Ergebnis: einstimmige Beschlussfassung
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Technischen Referats vom 28.06.2013, GRDrs 303/2013.
EBM
Föll
stellt fest:
Der Verwaltungsausschuss beschließt ohne Aussprache einstimmig folgenden
Beschlussantrag:
1. Dem Neubau der städtischen Tageseinrichtung für Kinder mit zwei Gruppen und 30 Plätzen in der Großglocknerstraße 49 in Stuttgart-Untertürkheim
nach den Plänen der Freien Architektin Christine Remensperger, Pfizerstraße 8, 70184 Stuttgart vom 30.04.2013
der Baubeschreibung vom 30.04.2013
und dem vom Hochbauamt geprüften Kostenanschlag vom 16.05.2013
mit voraussichtlichen Gesamtkosten von 2.014.000,- €
wird zugestimmt.
In den Kosten enthalten sind Einrichtungskosten in Höhe von 50.000,- €.
2. Der Gesamtaufwand in Höhe von 2.014.000,- € wird wie folgt abgewickelt:
Teilfinanzhaushalt 230 Liegenschaftsamt/Projekt-Nr. 7.233218
Bis 2012
- Bau -
30.000,- €
2013
- Bau -
450.000,-€
2014
- Bau -
905.000,-€
2015
- Bau -
414.000,-€
Teilfinanzhaushalt 510 Jugendamt/Projekt-Nr. 7.233218.600
2015
- Einrichtung -
50.000,- €
Teilergebnishaushalt 230 Liegenschaftsamt/Kontengruppe 4291
Baunebenkosten nicht aktivierungsfähig
2013
75.000,- €
Die aktivierungsfähigen Eigenleistungen städtischer Ämter werden auf dem oben genannten Projekt wie folgt gedeckt:
Kontengruppe 481 – Aufwendungen für interne Leistungen
bis 2012
30.000,- €
2013
25.000,- €
2014
25.000,- €
2015
10.000,- €
Die Kosten in Höhe von 1.814.000,- € sind beim Projekt 7.233218 „Kindertagesstätte Großglocknerstraße 49, Stuttgart-Untertürkheim“ ausgewiesen und werden durch Budgetumbuchungen aus der Pauschale „Ausbau Kita 2012/2013 (Projekt 7.519365.900.120) gedeckt.
Im Vergleich zum 4. Sachstandbericht (GRDrs 177/2013) besteht bei den Baukosten ein Mehrbedarf in Höhe von 150.000,- € verursacht durch erhöhte Submissionsergebnisse.
Eine Deckung aus der Kita Ausbaupauschale ist nicht möglich. Der Mehrbedarf wird als Nachfinanzierung zum Doppelhaushalt 2014/2015 angemeldet.
3. Es wird ein Trägerauswahlverfahren durchgeführt. Sofern der städtische Träger den Betrieb übernimmt wird den jährlichen Aufwendungen von 567.997,- € und den nach Saldierung mit den Erträgen von 44.460,- € verbleibenden Folgekosten von 523.537,- € zugestimmt. Die Mittel sind ab März 2015 bereitzustellen. Aufwendungen und Erträge sind für die Zeit ab Inbetriebnahme der Einrichtung im Doppelhaushalt 2014/2015 zu veranschlagen.
Die Mehrkosten bei den jährlichen Folgelasten von 95.206,- € sind ebenfalls als Nachfinanzierung zum Doppelhaushalt 2014/2015 anzumelden, da keine Deckungsmöglichkeit aus der Kita-Ausbaupauschale besteht.
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