Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung/Kultur und Recht
Gz: AKR 0402-04
GRDrs 855/2023
Stuttgart,
09/19/2023



Integration der Überstundenbudgets der Ämter in die Gesamtpersonalkosten



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Reform- und Strukturausschuss
Verwaltungsausschuss
Vorberatung
Beschlussfassung
nicht öffentlich
öffentlich
04.10.2023
11.10.2023



Beschlußantrag:

Mit dem Doppelhaushaltsplan 2024/2025 wird die Ausnahme der Überstundenbudgets der Ämter von allen Deckungsvermerken aufgehoben. Der bisher im Haushaltsplan ausgewiesene Haushaltsvermerk II 1.03 entfällt mit der Verabschiedung der Haushaltssatzung zum Haushaltsjahr 2024.




Begründung:


1. Bisherige Entwicklung

Seit dem Haushaltsjahr 2008 wird das Sonderbudget für die bezahlte Überarbeitszeit im Haushaltsplan als verbindliches Budget für die Ämter abgebildet. Eine gegenseitige Deckungsfähigkeit der bezahlten Überarbeitszeit mit den weiteren Personalkosten ist damit nicht mehr gegeben. Für eine Überschreitung des Sonderbudgets für die bezahlte Überarbeitszeit bedarf es einer über- bzw. außerplanmäßigen Mittelbewilligung.
Die Deckung erfolgt in der Regel aus den Sachkostenbudgets der Ämter.

Die Sonderbudgets werden jeweils in den Haushaltsplanungen in begründeten Fällen aufgrund konkreter Maßnahmen durch temporäre oder dauerhafte Sondereinflüsse angepasst.



2. Grundlage und Grundsatz der Auszahlung von Überstunden (Mehrarbeit)

Überstunden (Mehrarbeit) für Beschäftigte, Beamte und Beamtinnen wird nur ausgezahlt, wenn sie
3. Integration der Sonderbudgets der bezahlten Überarbeitszeit in die Gesamtpersonalkosten

Durch den bisherigen Deckungsvermerk im Haushaltsplan
4. Berichtswesen

Den aktuellen Stand der ausbezahlten Überarbeitszeit können die Ämter jederzeit eigenständig aus dem Finanzwesen entnehmen. Zusätzlich erhalten die Ämter vom Haupt- und Personalamt ab dem Jahr 2024 quartalsweise einen Bericht.
Dieser enthält:

Finanzielle Auswirkungen

Im Durchschnitt wurden in den Jahren 2018 bis 2022 rd. 2,51 Mio. EUR an Überarbeitszeit stadtweit ausbezahlt (ohne Eigenbetriebe). Im Entwurf des Doppelhaushaltsplans 2024/2025 sind für die Überarbeitszeit 2,29 Mio. EUR jährlich veranschlagt.

Der Ansatz für die Überstundenbudgets wird im Doppelhaushalt 2024/2025 so belassen und ggf. entstehende Mehrausgaben bei den Überstundenbudgets im Rahmen der Gesamtpersonalkosten (Kontengruppe 400 und 410) gedeckt. Es müssen somit keine zusätzlichen finanziellen Mittel veranschlagt werden.

Die Einsparungen im Sachkostenbudget der Ämter zur Deckung der Überschreitung der Planansätze entfallen durch die Neuregelung. Die Deckung etwaiger Mehrkosten aus den veranschlagten Personalaufwendungen hat keine steuernde Wirkung und ist nur möglich, da die Überstundenansätze bei den Gesamtpersonalkosten ein verhältnismäßig untergeordneter Posten darstellen.



Beteiligte Stellen

Referat WFB

Vorliegende Anträge/Anfragen

keine

Erledigte Anträge/Anfragen

keine



Dr. Fabian Mayer
Erster Bürgermeister


Anlagen

keine

<Anlagen>



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