Landeshauptstadt Stuttgart
Technisches Referat
Gz: T
GRDrs 1144/2011
Stuttgart,
11/02/2011



Haushalt 2012/2013

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 09.11.2011



Einnahmen verbessern, unnötige Ausgaben reduzieren

Beantwortung / Stellungnahme

Zu IV. Erhöhung der Parkentgelte und Parkgebühren

Den in der Vorlage GRDrs 6/2010 beschlossenen Erhöhungen der Parkgebühren und - entgelte lag eine durchschnittliche Steigerung der VVS- Tarife zwischen 2005 und 2010 zu Grunde, insgesamt 18,3 %.

Somit wäre die Grundlage für weitere Parkgebührenanhebungen zum 1. Januar 2013 die durchschnittliche Steigerung der VVS- Preise für 2011/2012. Nach Rücksprache mit der VVS beträgt diese insgesamt 5,5 %. Unter der Annahme, dass 2013 eine weitere Erhöhung von ca. 2,75 % erfolgen wird, wäre somit eine Gesamterhöhung von 8,25 % zu berücksichtigen. Mit der Einbeziehung der angenommenen Erhöhung von 2013 wäre somit ein Gleichschritt mit den VVS- Tarifen erreicht.

Für die Erhöhung der Parkgebühren im City- Bereich (zuletzt erfolgt zum 01.04.2010) schlägt die Verwaltung eine Gebühr von 0,70 € für die Mindestparkzeit von 10 Minuten vor (bisher 0,60 € für 14 Minuten Mindestparkzeit). Bei jeder weiteren angefangenen 2- Minuten- Zeitraum Parkeinheit verbleibt es bei 0,10 €. Das ergibt für 60 Minuten Regelhöchstparkzeit 3,20 € (bisher 2,90 € für 60 Minuten), was eine Erhöhung um 10,3 % bedeutet.

Die letzte Erhöhung der Parkgebühren in den Gebührenzonen „Übriges Stadtgebiet “ und „West“ (Kurzzeitparker) erfolgte zum 01.01. bzw. 01.03.2011. Seitdem sind für 60 Minuten Parkzeit 0,60 € zu entrichten. Zwischen dem Tarif ab 60 Minuten Parkzeit bis zur Regelhöchstparkzeit von 120 Minuten sind Bezahlschritte von 0,10 € für 10 Minuten Parkzeit möglich. Eine künftige Reduzierung der Parkzeit auf 54 Minuten für 0,60 € (8,3%) entspricht in etwa der zu berücksichtigenden durchschnittlichen Tarifanhebung. Die bisherige Stückelung (0,10 € für 10 Minuten) wird reduziert auf 9 Minuten = 0,10 €. Dies hat eine neue Regelhöchstparkzeit von 117 Minuten (13 x 0,10 € für jeweils 9 Minuten) zur Folge, für die 1.30 € zu entrichten wären, bisher 120 Minuten für 1,20 €.

Die sog. Brötchentaste sollte auch künftig beibehalten werden, da die Gründe für deren Einführung 2002 nach wie vor bestehen. Der Gemeinderat hatte sich zudem bereits im Februar 2010 und Juni 2010 (vgl. GRDrs 06/2010 und 436/2010) mehrheitlich für deren Fortbestand entschieden. Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass eine Abschaffung der Brötchentaste eine Veränderung der Gebührenstruktur mit einem erheblichen Umrüstungsaufwand bedeuten würde, da die Umstellung, auch bei den Parkscheinautomaten neuerer Generation, nicht online erfolgen kann.

Für die Langzeitparker in der Gebührenzone West würde eine Erhöhung der
Tageshöchstgebühr von derzeit 6 € auf 6,50 € dem vorgeschlagenen Tarifmodell entsprechen (= 8,3 %).

An Umstellungsaufwand ohne Umrüstung der Brötchentaste fallen ca. 290.000 € und mit Umstellung der Brötchentaste ca. 320.000 € an.

Die privatrechtlichen Parkentgelte für Kurzparker im Tages- und Nachttarif
sowie im P+R – Bereich und für Wohnparker waren zuletzt ebenfalls zum 01.04.2010 erhöht worden.

Die Verwaltung wird lediglich eine weitere Anhebung der Kurzparker im Tagestarif/ City- Bereich vorschlagen. Entsprechend der Berechnungsgrundlage könnte sich dieser Tarif bis zur ersten Stunde Parkzeit von derzeit 2 € auf 2,20 € erhöhen, für jede weitere angefangene Stunde Parkzeit von 2,50 € auf 2,70 €. Damit wären für eine angenommene Parkdauer von durchschnittlich 2,5 Stunden künftig 7,60 € zu zahlen (derzeit 7,00 €, d. h. + 8,57 %)

Die Tarife für Wohnparker und P+R- Nutzer sollten aus verkehrs- und umweltpolitischen Gründen beibehalten werden.

Die bisherigen Tarife für private Dauerparker in Parkhäusern der Innenstadt wurden geprüft. Die bereits 2009/2010 gewonnen Erkenntnisse (vgl. GRDrs 1089/2009 und 06/2010), dass, bedingt durch die Kundenstruktur - Firmen, Geschäftsleute, Freiberufler - das Dauer-Parker-Aufkommen eng mit der wirtschaftlichen Gesamtsituation verbunden ist und die aktuellen Entgelte sich im Vergleich mit privaten Einrichtungen im City-Bereich im oberen Durchschnitt bewegen, haben sich dabei bestätigt, so dass eine Anhebung nicht vorgesehen ist.

Für alle vorgeschlagenen Tarifarten wurde somit für das Jahr 2013, aufgrund des Umstellungsaufwands, ein Gesamtmehrertrag von 160.000 € (ohne Umrüstung Brötchentaste) bzw. von 130.000 € (mit Umrüstung Brötchentaste) berechnet. In den Folgejahren wurden jährlich Gesamtmehrerträge von ca. 450.000 € berechnet.
Dies zeigt, dass eine Erhöhung aufgrund der einmaligen Umstellungskosten, erst in größeren Zeitabständen einen Mehrertrag erbringt. Wir schlagen deshalb vor, dass die Parkentgelte und –gebühren alle 4 Jahre, analog zu den kumulierten jährlichen Tariferhöhungen des VVS, erhöht werden.

Zu V. Aufhebung des kostenlosen Parkens in der Rathausgarage

Während einer Interimszeit für den Neubau der Tiefgarage, der nach wie vor von der Verwaltung favorisiert wird, ist eine grundsätzliche Überarbeitung der gegenwärtigen Stellplatzregelung angedacht, in der auch alle Fragen des bisherigen kostenlosen Parkens in der Rathausgarage sowie in den anderen städtischen Parkhäusern überprüft werden können. Für die Rathausgarage wird dieser Schritt allein wegen der geringeren Stellplatzkapazität der künftigen Tiefgarage notwendig werden. Der derzeitige Personenkreis, der in der Garage kostenlos Parken kann, umfasst Stadträte, Bürgermeister, Referenten und aus dienstlichen Gründen dort parkende Mitarbeiter. Bei einem vollständigen Verzicht auf die Möglichkeit des kostenlosen Parkens wären rd. 100.000 €/Jahr an Mehreinnamen zu erzielen.

Bereits jetzt ist auf verschiedenen Einladungen die Bitte formuliert, bei Veranstaltungen möglichst öffentliche Verkehrsmittel zu nutzen.


Zu VI. Anhebung der Gebühren für Sondernutzungen im öffentlichen Raum

Nach dem Gebührenverzeichnis der Stadt Mannheim über Sondernutzungen an öffentlichen Straßen wird eine Gebühr von 7,50 € /mtl. je angefangenem m² nur für 2 besonders genannte Straßen im Innenstadtbereich erhoben. Der allgemeine Höchstsatz von Mannheim beträgt nur 4,80 € und liegt somit unter dem Höchstsatz von Stuttgart (bis 23 Uhr 4,80 €, nach 23 Uhr bis Beginn der allg. Sperrzeit 6,50 €).

Auf Stuttgart bezogen wäre auf der Königstraße und eventuell Calwer Straße die Höchstgebühr zu erheben, was aus Sicht der Verwaltung zu einer weiteren Differenzierung in der Innenstadt führt und so nicht gewollt sein kann. Die letzte Erhöhung aller Sondernutzungstatbestände erfolgte zum 01.01.2010 mit durchschnittlich 10 %, was der allg. Preissteigerung entsprach. Da sich die Erhöhung der Sondernutzungsgebühren an der allgemeinen Preissteigerung orientieren soll, schlagen wir eine Überprüfung frühestens zum 01.01.2015 vor.

Nach dieser Erhöhung wurden Anträge der Fraktionen an die Verwaltung gestellt, mit dem Inhalt, die Gebühren für die Außengastronomie insb. in den Fußgängerzonen der Außenbereiche durch eine geänderte Zuordnung von Straßen auf die bestehenden Straßengruppen zu senken (Antrag der Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN, SPD- Fraktion, FDP- Fraktion vom 01.07.2011, CDU- Fraktion vom 23.02.2011). In der Beantwortung hat die Verwaltung zugesagt, das Straßenverzeichnis, welches die Anlage 2 zur Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in Stuttgart ist, bis Ende 2012 zu überprüfen und das Ergebnis mittels Vorlage dem Gemeinderat zu unterbreiten.



Vorliegende Anträge/Anfragen

378/2011 Ziffern IV, V und VI Bündnis 90 / DIE GRÜNEN




Dirk Thürnau
Bürgermeister




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