Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Jugend und Bildung
Gz: JB
GRDrs 816/2023
Stuttgart,
07/24/2023



Schülerbeförderung aufgrund der Auslagerung von Klassen der Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung an das Lehenschulgebäude in Stuttgart-Süd zum Schuljahr 2023/24



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
VerwaltungsausschussBeschlussfassungöffentlich26.07.2023



Beschlußantrag:

1. Von den in GRDrs 307/2023 beschlossenen überplanmäßigen Aufwendungen in Höhe von 211.000 EUR für die Schülerbeförderung aufgrund der Auslagerung von sieben Klassen der SBBZ GENT zum Schuljahr 2023/2024 an den Standort Römerstraße 91, 70180 Stuttgart (ehemaliges Lehenschulgebäude) wird Kenntnis genommen.

2. Aufgrund des Vergabe-Ergebnisses für die Schülerbeförderung wird den überplanmäßigen Mehraufwendungen im Jahr 2023 in Höhe von zusätzlich 157.000 EUR zugestimmt. Damit liegen die überplanmäßigen Mehraufwendungen für die Schülerbeförderung zum Standort Römerstraße 91 (ehemaliges Lehenschulgebäude) in 2023 insgesamt bei 368.000 EUR. Die Deckung erfolgt im Teilhaushalt 400 – Schulverwaltungsamt, Amtsbereich 4007010 – Weitere Fachaufgaben, Kontengruppe 440 – Sonstige ordentliche Aufwendungen. Sollte im Jahr 2023 eine Deckung im THH 400 nicht vollständig möglich sein, erfolgt die Deckung der überplanmäßig benötigten Mittel durch Inanspruchnahme der im THH 900 – Allgemeine Finanzwirtschaft, Amtsbereich 9006120 – Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft, Kontengruppe 440 – Sonstige ordentliche Aufwendungen veranschlagten Deckungsreserve.




Begründung:


Mit der Drucksache 307/2023 wurde der Auslagerung von sieben Klassen der Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung an den Standort Römerstraße 91 in Stuttgart-Süd (ehemaliges Lehenschulgebäude) zum Schuljahr 2023/2024 zugestimmt.

Für die notwendige Schülerbeförderung wurden in dieser Drucksache bereits 211.000 EUR überplanmäßig für 2023 bereitgestellt. Diese Zahl resultiert aus der Kostenschätzung, in der ursprünglich die aktuellen Kosten der Bodelschwinghschule pro Woche und Kind zu Grunde gelegt und daraufhin die Gesamtkosten für ein Schuljahr auf 570.960 EUR brutto geschätzt wurden. Dieser Schätzwert führte in Zusammenarbeit mit dem DLZ des Haupt- und Personalamts zu der Vergabeform einer europaweiten Ausschreibung. Mangels Angeboten wurde anschließend eine Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb durchgeführt. Auch hierauf wurde kein Angebot abgegeben. Im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb soll der Auftrag i. H. v. 994.528 EUR direkt an die Firma ASB vergeben werden. Die Abwicklung erfolgt über 10 DLZ.

Das Angebot des ASB liegt 74 % über der Kostenschätzung. Der hohe Preis berücksichtigt dabei die schwierige Beschaffungslage von Fahrzeugen, die erhöhten Allgemeinkosten und die Kurzfristigkeit der Direktvergabe. Es ist davon auszugehen, dass das Angebot der derzeitigen wirtschaftlichen Lage entspricht.

Ab dem Schuljahr 2024/2025 wird diese Außenstelle als Teil der Ausschreibung gemäß GRDrs 798/2022 für die folgenden sechs Schuljahre ausgeschrieben werden.



Finanzielle Auswirkungen

Die Schülerbeförderung für das Schuljahr 2023/2024 kostet beim ASB 994.528 EUR. Mit GRDrs 307/2023 wurden für die Schülerbeförderung in diesem Schuljahr bereits 571.000 EUR bereitgestellt. Davon entstehen anteilige Kosten für September bis Dezember 2023 in Höhe von 211.000 EUR (37%) als überplanmäßiger Mehraufwand und für Januar bis Juli 2024 zur Anmeldung im Haushalt in 2024 Kosten in Höhe von 360.000 EUR (63%). Es fehlen noch 424.000 EUR, wovon auf das Jahr 2023 anteilig 157.000 EUR (37%) und auf das Jahr 2024 anteilig 267.000 EUR (63%) entfallen.

Die im Jahr 2023 überplanmäßig entstehenden Aufwendungen in Höhe von 157.000 EUR werden im Teilhaushalt 400 – Schulverwaltungsamt, Amtsbereich 4007010 – Weitere Fachaufgaben, Kontengruppe 440 – Sonstige ordentliche Aufwendungen gedeckt. Sollte eine Deckung in 2023 im THH 400 nicht vollständig möglich sein, erfolgt die Deckung der überplanmäßig benötigten Mittel durch Inanspruchnahme der im THH 900 – Allgemeine Finanzwirtschaft, Amtsbereich 9006120 – Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft, Kontengruppe 440 – Sonstige ordentliche Aufwendungen veranschlagten Deckungsreserve.

Der erhöhte Mittelbedarf im Jahr 2024 in Höhe von 267.000 EUR wurde zur Aufnahme im Doppelhaushalt 2024/2025 angemeldet.




Beteiligte Stellen

Die Referate AKR und WFB haben mitgezeichnet.




Isabel Fezer
Bürgermeisterin


Anlagen

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