Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz: OB-7820
GRDrs 1015/2021
Stuttgart,
11/08/2021



Haushalt 2022/2023

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 15.11.2021



Anbieterneutraler Logistik-Hub für die Innenstadt

Beantwortung / Stellungnahme

Im Rahmen der „lebenswerten Stadt für alle“ (GRDrs 205/2017) spielt die Citylogistik bzw. die Ver- und Entsorgung der Unternehmen sowie Bürgerinnen und Bürger innerhalb des City-Rings eine zentrale Rolle. Daher wurde bereits in der Konzeptphase diesem Thema einen hohen Stellenwert eingeräumt und in Workshops mit Lieferdienstleistern, der CIS und der IHK im Jahr 2021 die groben Anforderungen für einen funktionsfähigen Wirtschaftsverkehr / Citylogistik definiert. Diese Erkenntnisse sind im Endbericht „Lebenswerte Stadt für alle. Ein Konzept für die Stuttgarter Innenstadt“, Stand August 2021, bereits als Citylogistik-Konzept enthalten (Gliederungspunkt 4.6 im Endbericht).

Im Jahr 2022 soll eine Detailplanung der in diesem Konzept enthaltenen Lösungen erfolgen. Hierfür wird es notwendig sein, die genaue Anzahl, Verortung und Größe von Lieferzonen, die Analyse potenzieller Hub-Flächen und weitere notwendige Regelungen (z.B. Überdenken der Lieferzeitfenster) im Detail zu besprechen und zu planen. Außerdem ist es sinnvoll, direkt auch technische / digitale Möglichkeiten, z.B. bei der Erfassung der Belegung von Lieferzonen, mitzudenken. Auch das Rosensteinviertel soll als künftiges Stadtquartier in dieser Betrachtung – soweit planerisch möglich – bereits mitberücksichtigt werden, insb. als Standort für ein anbieterübergreifendes Mikro-Depot.

Diese Inhalte (Citylogistik-Planung 1. in der Innenstadt und 2. im Rosensteinquartier) könnten im Rahmen einer weiteren Studie erarbeitet werden, die sich rein dem Thema Citylogistik in der lebenswerten Stadt Stuttgart widmet. Die Höhe der notwendigen Mittel für eine solche Studie muss aufgrund der Inhalte und Anforderungen an die Studienerstellung noch genauer definiert werden, voraussichtlich werden sich die Kosten auf rund 100.000 Euro belaufen. Diese Mittel sind im Jahr 2022 bereits zur Verwendung hierfür vorgesehen und sollen aus dem Budget für das Themenfeld Citylogistik, das von der Abteilung L/OB-RZ verwaltet wird, finanziert werden. Die Wirtschaftsverkehrsbeauftragte prüft darüber hinaus kontinuierlich mögliche Förderungen seitens Region, Land und Bund.

Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass die im Antrag 1159/2021 getätigte Aussage: „Die vorgeschaltete verkehrsplanerische Grundlagenuntersuchung hat als wesentliche Erkenntnis zutage befördert, dass 50 % der Logistikfahrten innerhalb der Fußgängerzone rechtwidrig außerhalb der definierten Lieferzeitfenster erfolgen“ nicht korrekt ist. Die Grundlagenuntersuchung hat Verkehre an den zentralen Knoten erhoben, die zum Teil auch ganztätig befahrbar sind. Verwiesen wird auf das Kapitel 3.5.2 Lieferverkehr (Kfz), in dem es heißt: „Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, dass auch an Stellen erhoben wurde, die ganztätig befahren werden dürfen, der ‚Falschfahreranteil‘ also nicht so hoch ist, wie es die Darstellung vermuten lässt“.


Vorliegende Anträge/Anfragen

1159/2021 PULS




Dr. Frank Nopper
Oberbürgermeister




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