Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
76
12a
VerhandlungDrucksache:
GZ:
Sitzungstermin: 01.03.2023
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: EBM Dr. Mayer
Berichterstattung:Herr Wieland (Jobcenter)
Protokollführung: Frau Schmidt th
Betreff: Gibt es in Stuttgart eine Doppelzahlung für Ernährung
an ukrainische Flüchtlinge?
Antrag Nr. 40/2023 vom 17.02.2023 (CDU)

Der im Betreff genannte Antrag ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.


Nachdem StR Kotz (CDU) den Antrag erläutert hat, nimmt Herr Wieland (Jobcenter) dazu Stellung und erklärt eingangs, dass der Regelbedarf von Geflüchteten, die beim Jobcenter Leistungen erhielten, nicht gekürzt werden dürfe. Er gibt einen kurzen Überblick, wie je nach Status die Auszahlung erfolgt. So erhielten Geflüchtete nach der Ankunft auf Antrag vom Sozialamt zunächst Leistungen nach dem Asylbewerber-Leistungsgesetz. Hier bestehe die Möglichkeit, den Regelsatz um die im Antrag erwähnten rund 170 Euro (Verpflegungsanteil und Haushaltsenergie) zu kürzen. Wenn dann eine Fiktionsbescheinigung oder ein Aufenthaltstitel ausgestellt worden sei, sei man im Folgemonat ebenfalls beim Sozialamt angesiedelt, sofern man nicht erwerbsfähig oder älter sei. Dann erhielte man Sozialhilfe nach dem SGB XII. Auch hier sehe das Gesetz eine Kürzung vor. Dem gegenüber erhielten Erwerbsfähige und ihre Angehörigen mit Fiktionsbescheinigung Bürgergeld vom Jobcenter; die Möglichkeit einer Kürzung oder Erweiterung sehe das SGB II jedoch nicht vor. Dies habe das Bundessozialgericht in gefestigter Rechtsprechung festgestellt. Bei der letzten Flüchtlingswelle 2016 - 2018 wäre noch die Möglichkeit einer Kürzung in das SGB II mit aufgenommen worden, diese Regelung sei allerdings Ende 2018 ausgelaufen. Die Stadt Stuttgart habe zwar versucht, im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Bürgergeld-Gesetz über die kommunalen Spitzenverbände und das Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg die Regelung wieder einzubringen. Allerdings habe sich das Ansinnen im Vermittlungsausschuss, trotz eines konkreten Formulierungsvorschlages des Bundesrates, nicht durchgesetzt. Die finanziellen Aufwendungen beliefen sich aktuell auf monatlich rund 170.000 Euro, die nicht von Geflüchteten aus der Ukraine vom Bürgergeld für Catering abgezweigt werden könnten. Insgesamt entständen monatlich derzeit für alle Geflüchteten Kosten von ca. 2,5 Mio. Euro für Catering in acht Unterkünften. Diese Summe ändere sich laufend, was u. a. damit zusammenhänge, ob die Stadt auf dem Markt Unterkünfte mit der Möglichkeit zur Selbstverpflegung finde, was derzeit aber sehr schwierig sei. Um das Problem zu lösen, müssten künftig nur noch Unterkünfte mit Selbstversorgungsmöglichkeit angeboten werden können, worauf Sozial- und Liegenschaftsamt entsprechend hinarbeiten würden. Dies hänge u. a. stark davon ab, wie sich der Zustrom an Geflüchteten entwickle und wie viele Unterkünfte mit der Möglichkeit zur Selbstversorgung gefunden würden. Die Stadt verbinde Anmietungen in der Regel mit der Auflage, dass Küchen bzw. Gemeinschaftsküchen eingebaut werden. Zuletzt konnte dies im Messehotel Europe und in der Unterkunft in der Zazenhäuser Straße so umgesetzt werden. Cateringkosten sind dort entfallen.

StR Kotz verortet das Problem bundesweit bei allen Kommunen als gegeben. Er fragt, ob davon nur ukrainische Geflüchtete oder alle Geflüchteten betroffen seien. Eventuell sei es rechtlich und technisch möglich, für Catering einen Betrag zu verlangen, denn es handle sich durchaus um eine beachtliche monatliche Summe.

Diese Vorgehensweise sei, wenn rechtlich überhaupt möglich, personell sehr aufwendig, erklärt Herr Wieland. Die dargestellte Regelung "mit und ohne Abzug" gelte für alle Geflüchteten, was StR Kotz allerdings für nicht gerecht hält. Dieser Einschätzung schließt sich auch StRin Meergans (SPD) an, da dadurch die Stimmung zwischen ukrainischen und anderen Geflüchteten belastet werde. Die größte Differenz entstehe bei Personen, die Bürgergeld erhielten und die 170 Euro behalten dürften und einer Person, die Geld aus dem Asylbewerber-Leistungsgesetz erhalte, denn dieser Regelsatz bewege sich unterhalb des Bürgergeldes. Diese große Differenz generiere sozialen Sprengstoff in den Unterkünften. Sie bitte eindrücklich darum, dies erneut zu prüfen.


Mit dem Hinweis, diesen Prüfauftrag mitzunehmen und erneut (schriftlich) zu berichten, stellt EBM Dr. Mayer fest:

Der Antrag Nr. 40/2023 ist mit dem heutigen Bericht erledigt.

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