Im Jahr 2013 hat die Landeshauptstadt Stuttgart den Aktionsplan „Nachhaltig mobil in Stuttgart“ in seiner ersten Fassung erarbeitet. Dabei wurden in neun Handlungsfeldern konkrete Maßnahmen für eine nachhaltige Mobilität in der Landeshauptstadt Stuttgart identifiziert und priorisiert. In einem kontinuierlichen Entwicklungsprozess wurden diese neun Handlungsfelder im Laufe der Zeit durch weitere konkrete Maßnahmen ergänzt.
Der Aktionsplan baut dabei unter anderem auf folgende Planwerke und Ansätze auf: Flächennutzungsplan (FNP), Luftreinhalteplan (LRP), Lärmminderungsplan (LMP), Nahverkehrsplan (NVP), Nahverkehrsentwicklungsplan (NVEP), Klimaschutzkonzept (KLIKS) und Stadtentwicklungskonzept (STEK) sowie das Verkehrsentwicklungskonzept (VEK 2030).
Der Aktionsplan „Nachhaltig mobil in Stuttgart“ ist der zeitnahe und somit aktivere Teil des Verkehrsentwicklungskonzeptes 2030 (VEK). Er formuliert den Handlungsrahmen und definiert konkrete Maßnahmen, mit denen die Ziele nachhaltiger Mobilität für und in der Landeshauptstadt Stuttgart erreicht werden können. Der Aktionsplan ist gemeinsam mit dem VEK planerische und strategische Grundlage des Verwaltungshandelns für die kommenden Jahre in diesem sehr komplexen Themenfeld.
Die Strategie des Aktionsplans ist längerfristig ausgerichtet und kombiniert stadtplanerische Instrumente mit der Verkehrsplanung, dem Verkehrsmanagement und der Infrastrukturpolitik. Im Zentrum des Aktionsplans steht eine hohe Qualität des öffentlichen Raums durch intensive Förderung der Innenentwicklung und eine Stadt der kurzen Wege.
Koordiniert vom Referat Strategische Planung und Nachhaltige Mobilität (S/OB) wurde zur Beratung des Doppelhaushaltes 2016/2017 mit der GRDrs. 789/2015 erstmals eine fachübergreifende Übersicht und ein ämterübergreifendes Haushaltspaket Mobilität mit wichtigen und haushaltsrelevanten Themen geschnürt. Schwerpunkte waren dabei u.a. die Luftreinhaltung, die Elektromobilität und der Radverkehr. Inhaltlich wurde dabei auf die bereits zur Beratung in die Gremien eingebrachten Vorlagen verwiesen.
Nach eingehender Beratung hat der Gemeinderat im Doppelhaushalt 2016/2017 zusätzliche Mittel in Höhe von insgesamt 10,5 Mio. € und für die Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen zusätzlich 12,5 zusätzliche Stellen bereitgestellt. Über die Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen wurde der Gemeinderat mit den GRDrs. 713/2016 und 646/2017 umfassend informiert.
Ein großer Teil der im Aktionsplan „Nachhaltig mobil in Stuttgart“ enthaltenden Maßnahmen wurden zwischenzeitlich umgesetzt. Die bisher noch nicht umgesetzten Maßnahmen sind entweder als Daueraufgabe oder als aktuell (noch) nicht durchführbare Maßnahmen anzusehen.
Daher hat der interdisziplinär besetzte Lenkungskreis Mobilität unter dem Vorsitz von Oberbürgermeisters Fritz Kuhn und mit Unterstützung der jeweiligen Fachämter von Oktober 2016 bis Februar 2017 die 1. Fortschreibung des Aktionsplanes erarbeitet, die vom Ausschuss für Umwelt und Technik der Landeshauptstadt Stuttgart mit breiter Mehrheit am 18.07.2017 in der jetzt vorliegenden Fassung beschlossen wurde.
Die 1. Fortschreibung des Aktionsplans ist gleichermaßen Bestandsaufnahme und konsequente Weiterentwicklung konkreter Maßnahmen für eine nachhaltigere Mobilität in der Landeshauptstadt Stuttgart. Darin finden sich neben Maßnahmen, die bereits auf den Weg gebracht wurden bzw. die kurz- bis mittelfristig umgesetzt werden sollen, auch sehr viele neue Maßnahmen. Im neu hinzugefügten 5. Kapitel sind die Projekte und Maßnahmen aufgeführt, die bis zur Beschlussfassung über die 1. Fortschreibung des Aktionsplans bereits abgeschlossen wurden.
Das Thema Mobilität ist eine zentrale Daueraufgabe jeder Kommune. Die Landeshauptstadt Stuttgart wird daher die in der 1. Fortschreibung des Aktionsplans ausgewiesenen innovativen Projekte und Maßnahmen schrittweise und kontinuierlich umsetzen und diesen Aktionsplan im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung der Mobilität weiterhin regelmäßig fortschreiben.
Zur Unterstützung und Beschleunigung der Ziele des Aktionsplanes hat die Verwaltung zum Doppelhaushalt 2018/2019 wieder ein umfangreiches, ausgewogenes und sehr ehrgeiziges Haushaltspaket Mobilität geschnürt. Die Umsetzung dieser Maßnahmen erfordert wegen der hohen Komplexität allerdings eine enorme Kraftanstrengung aller beteiligten Stellen.
Mit dem vorliegenden Mobilitätspaket investiert die Landeshauptstadt Stuttgart sowohl in verbesserte Rahmenbedingungen für den ÖPNV als auch in den Fuß- und Radverkehr und schafft so Anreize für weniger Fahrten des motorisierten Individualverkehrs.
Unabhängig davon muss die gesellschaftliche Debatte über Entschleunigung und mehr Lebensqualität für eine urbane Stadt, in der alle Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer gleichberechtigt sind, konsequent fortgesetzt werden. Hierzu sind neben attraktiven Angeboten unter anderem auch Informationskampagnen zu Verhaltensänderungen und ein Bewusstseinswandel in der Bevölkerung notwendig.
Das nachstehende 2. Haushaltspaket Mobilität enthält die mit dem Entwurf des Doppelhaushaltes 2018/2019 von Oberbürgermeister Fritz Kuhn veranschlagten zusätzliche Haushaltsmittel, die in unmittelbaren Zusammenhang mit dem Aktionsplan „Nachhaltig mobil in Stuttgart“ stehen. Die bisherigen, regulären Budgetansätze bleiben davon unangetastet und sind in diesem Haushaltspaket ausdrücklich nicht enthalten.
Ebenfalls sind in dieser Zusammenstellung die bereits vom Gemeinderat beschlossen Mobilitätsmaßnahmen aus dem Bündnis für Mobilität und Luftreinhaltung nicht enthalten. Dieses Paket umfasst nochmals rund 27,7 Mio. €. Gleiches gilt für die Aufwendungen aus dem Handlungsfeld 2 - Öffentlicher Personennahverkehr - und Handlungsfeld 5 - Mobilität in der Region - die bei den jeweiligen Aufgabenträgern SSB bzw. VRS zu veranschlagen sind.
Finanzielle Auswirkungen:
Bau von durchgängigen beidseitigen Busspuren zwischen Tunnelportal und Ostendstraße
Nachrüstung Digitaler Fahrgastinformation (DFI) an Haltestellen des ÖPNV; Anzeige der Abfahrten aller Verkehrsmittel (Bus, S-Bahn, Stadtbahn, RE-Züge an einer Stelle)
Erweiterung um 8 Steigungsstrecken; GRDrs. 467/2017
GRDrs. 491/2017
Investition in den Ausbau der hauptradrouten und weiterer Radwege – Erhöhung der Pauschale; vgl. GRDrs. 228/2017
Erstellung er Website „Stuttgarter Klima anstelle des bisherigen One Pagers; vgl. GRDrs. 676/2017