Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Wirtschaft/Finanzen und Beteiligungen
Gz: WFB 9011-02.01
GRDrs 1544/2023
Stuttgart,
12/01/2023



Haushalt 2024/2025

Unterlage für die 2. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 04.12.2023



Doppelhaushalt 2024/2025
Fortschreibung des Haushaltsplanentwurfs (1. Änderungsliste)


Beantwortung / Stellungnahme

Fortschreibung des Haushaltsplanentwurfs

In der 1. Änderungsliste sind die Beschlüsse aus der 1. Lesung des Doppelhaushaltsplans 2024/2025 vom 13. bis 23. November 2023 sowie weitere zwingende Planänderungen, einzelne Gemeinderatsbeschlüsse außerhalb der Planberatungen und die Auswirkungen der Herbst-Steuerschätzung dargestellt.

Im Ergebnishaushalt sind bedingt durch die Herbst-Steuerschätzung, Verbesserungen in Höhe von 125,9 Mio. EUR im Finanzplanungszeitraum bis 2028 ausgewiesen.

Im Finanzhaushalt (Investitionstätigkeit) kommt es im Saldo zu zusätzlichen Finanzierungsmittelbedarfen von insgesamt 232,0 Mio. EUR.

Ergebnisse der Planberatungen

Im Ergebnishaushalt wurden dabei in den jeweiligen Teilhaushalten Maßnahmen und Zuschüsse mit Aufwendungen von 85,9 Mio. EUR in 2024 und 109,8 Mio. EUR in 2025 zur Aufnahme in den Haushaltsplan beschlossen. Insgesamt wurden im Finanzplanungszeitraum zusätzliche Aufwendungen von 395,4 Mio. EUR beschlossen. Für Maßnahmen zur Verbesserung des Klimaschutzes wurden bis 2028 zusätzliche Aufwendungen in Höhe von über 70 Mio. EUR berücksichtigt. An Zuschüssen wurden, inkl. der Zuschüsse an die vhs, im Finanzplanungszeitraum 45,6 Mio. EUR zur Kulturförderung zusätzlich beschlossen (zum DHH 2022/2023 waren es im Zeitraum von 1. bis 3. Lesung insgesamt 23,3 Mio. EUR). Im Sozial- und Jugendhilfebereich wurden bisher 38,6 Mio. EUR zusätzlich beschlossen. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass über Anträge mit sehr hohen finanziellen Volumen in 2. Lesung noch zu entscheiden ist. Weiterhin wurden bereits in 1. Lesung für die Schaffung weiterer 115,39 Stellen und der Verlängerung bzw. Streichung von 18,85 kw-Vermerken zusätzliche Personalaufwendungen von 6,7 Mio. EUR in 2024 und 13,1 Mio. EUR in 2025 beschlossen.

Im Finanzhaushalt wurde neuen Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen mit Gesamtkosten von 169 Mio. EUR zugestimmt. Hierzu wurden beim Tiefbauamt für die investiven Anteile mehrerer Budgets 28,8 Mio. EUR sowie für weitere Vorhaben 21,1 Mio. EUR, für zusätzliche Investitionen beim Amt für Sport und Bewegung 24,8 Mio. EUR, für investive Förderprogramme zum Klimaschutz 20,5 Mio. EUR sowie beim Schulverwaltungsamt für zusätzliche Planungen Mittel in Höhe von 17 Mio. EUR bereitgestellt.

Finanzstatus 2023

Im Finanzstatus zum November ergeben sich im Vergleich zum Finanzzwischenbericht (GRDrs 713/2023) weitere Änderungen gegenüber den Planansätzen im Haushaltsjahr 2021.

Das ordentliche Ergebnis beläuft sich voraussichtlich auf 457,1 Mio. EUR, das Gesamtergebnis auf 468,8 Mio. EUR (prognostizierter Jahresüberschuss). Gegenüber dem Finanzzwischenbericht sind damit Verbesserungen in Höhe von 296,7 Mio. EUR zu erwarten. Die wesentlichen Änderungen sind auf folgende Positionen zurückzuführen:

Bei der Gewerbesteuer kann auf Basis der bisher gebuchten Istzahlen von 1,5 Milliarden EUR ausgegangenen werden (Verbesserung gegenüber Jahresmitte von 300 Mio. EUR). Unter Berücksichtigung der Gewerbesteuerumlage (prognostizierte Aufwendungen von insgesamt 125 Mio. EUR) ergibt sich netto eine Verbesserung von knapp unter 1,4 Milliarden EUR.

Aus der Herbst-Steuerschätzung werden nur geringfügige Mehrerträge von insgesamt 11,2 Mio. EUR gegenüber dem Finanzzwischenbericht prognostiziert).

Gegenüber der zum Entwurf des Doppelhaushalts 2024/2025 berichteten freien Liquidität zum Jahresende 2023 in Höhe von 306,8 Mio. EUR ergibt sich eine zusätzliche freie Liquidität in Höhe von 320,3 Mio. EUR. Diese wird als Finanzierungsmittel im aufzustellenden Doppelhaushalt eingesetzt und zur Reduzierung der bisher eingeplanten Kreditaufnahmen verwendet.


Weitere Veränderungen im Doppelhaushalt und in der Finanzplanung

Neben den vom Verwaltungsausschuss in der 1. Lesung vom 13. bis 23. November 2023 beschlossenen Punkten wurden weitere zwingende Planänderungen und einzelne Gemeinderatsbeschlüsse außerhalb der Planberatungen berücksichtigt. Dazu gehören insbesondere:

- Aus der Herbst-Steuerschätzung und den prognostizierten Gewerbesteuererträgen 2023 ergeben sich: Verschlechterungen in Höhe von 3,5 Mio. EUR in 2024 und 100,4 Mio. EUR („FAG-Mechanismus“)
- Verbesserug beim Zuschussbedarf an die SVV (Anpassung Wirtschaftsplan / Verlustausgleich SSB) in Höhe von 30 Mio. EUR im Jahr 2024
- Weitere Auswirkungen aus den Finanzbeziehungen zu den städtischen Eigenbetrieben und Beteiligungen: Mehraufwendungen von 7,9 Mio. EUR in 2024 und 21,0 Mio. EUR
- Anpassung der Planwerte bei den Sozialen Leistungen (Jobcenter und Sozialamt inkl. Soziallastenausgleich): Verbesserungen in Höhe von 11,9 / 15,2 Mio. EUR in 2024/2025

- In den Ergebnishaushalten 2024 und 2025 wird mit Belastungen von in Summe 23,5 Mio. EUR gerechnet, die für die drei Teilprojekte der Opern-Sanierung in den Leistungsphasen 1 und 2 voraussichtlich entstehen. Dem steht eine Verbesserung beim Investitionssaldo von in Summe 61 Mio. EUR gegenüber; diese Mittel werden in Folgejahren neu veranschlagt (Anpassung des Mittelabflusses). Die wesentlichen Eckwerte zum Finanzstatus im Finanzplanungszeitraum stellen sich wie folgt dar:

2024
2025
2026
2027
2028
- in 1.000 EUR -
Geplantes ordentliches Ergebnis
Stand Einbringung
33.488
-305.723
-226.754
-223.308
-248.357
Veränderungen 1. Lesung und weitere Änderungen
-66.286
-268.786
-94.075
-22.942
-30.163
Zinsaufwendungen
-2.459
-1.106
+3.938
+6.234
+9.894
Stand vor 2. Lesung
-35.257
-575.615
-316.890
-240.016
-268.626
Zahlungsmittelüberschuss bzw.
-fehlbedarf aus lfd. Verwaltungstätigkeit
Stand Einbringung
28.397
-91.213
-5.030
1.028
-22.782
Veränderungen 1. Lesung und weitere Änderungen
-71.204
-261.409
-91.243
-21.162
-24.145
Zinsauszahlungen
-4.794
+2.522
+5.344
+6.882
Stand vor 2. Lesung
-42.807
-357.416
-93.751
-14.791
-40.042
Finanzierungsmittelfehlbetrag
Stand Einbringung
-824.026
-694.947
-574.454
-473.917
-295.310
Veränderungen 1. Lesung und weitere Änderungen
-70.702
-279.552
-111.268
-46.725
-160.209
Zinsauszahlungen
-4.794
+2.522
+5.344
+6.885
Stand vor 2. Lesung
-894.728
-979.293
-683.200
-515.298
-448.634
Finanzierungstätigkeit
Stand Einbringung
Kreditaufnahmen
132.900
625.900
577.700
511.200
367.400
Tilgung
0
-6.645
-38.000
-66.900
-92.400
Saldo aus Finanzierungstätigkeit
132.900
619.255
539.700
444.300
275.000
Änderungen Kreditbedarf
-132.900
199.400
76.500
48.100
162.600
Änderungen Tilgung
0
-6.645
3.400
7.200
9.600
Stand vor 2. Lesung
Kreditaufnahmen
0
825.300
654.200
559.300
530.000
Tilgung
0
0
-41.400
-74.100
-102.000
Saldo aus Finanzierungstätigkeit
0
825.300
612.800
485.200
428.000
Stand der freien Liquidität
zu Jahresbeginn
Stand Einbringung
351.452
0
0
0
0
Stand vor 2. Lesung
671.752
101.491
0
0
0
Unterschreitung des Mindest-zahlungsmittelüberschusses
Stand vor 2. Lesung
Nettoinvestitionsfinanzierungsmittel
-357.416
-135.151
-88.891
-142.042
Verwendung Vorjahres-Liquidität und "Ersatzdeckungsmittel"
179.130
96.452
54.360
45.161
Finanzierungssaldo
(negativ = unzulässig)
-178.286
-38.698
-34.531
-96.881

Fazit

Der fortgeschriebene Haushaltsplanentwurf ist bezogen auf das Jahr 2025 derzeit nicht genehmigungsfähig. Nach derzeitiger Rechnung wird der Mindestzahlungsmittelüberschuss in 2025, nach Verwendung vorhandener freier Vorjahres-Liquidität und Anrechnung von „Ersatzdeckungsmitteln“, um 179,1 Mio. EUR unterschritten. Das bedeutet, dass Darlehen für laufende Auszahlungen aufgenommen werden, was nach § 87 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) absolut unzulässig ist.

Von einem ausgeglichen ordentlichen Ergebnis, wie es die Vorschriften des Haushaltsausgleichs im Sinne des § 80 Abs. 2 GemO grundsätzlich fordern ist man darüber hinaus weit entfernt. In den Jahren 2024 bis 2028 werden, nach Fortschreibung durch die 1. Änderungsliste, ordentliche Ergebnisse von
2024: -35,3 Mio. EUR
2025: -575,6 Mio. EUR
2026: -316,9 Mio. EUR
2027: -240,0 Mio. EUR
2028: -268,6 Mio. EUR
ausgewiesen. Nur durch die, eigentlich nur nach Ausnutzung aller Sparmöglichkeiten und Ausschöpfung aller Ertragsmöglichkeiten zulässigen, ersatzweisen Verwendung von Mitteln der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses nach § 80 Abs. 3 GemO und § 24 der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) kann der gesetzlich vorgeschrieben Haushaltsausgleich noch erreicht werden.


Auch ein Blick auf die geplante Neuverschuldung legt dringende Gegensteuerungsmaßnahmen nahe. In den Jahren 2024 bis 2028 sind nun Darlehensaufnahmen in Höhe von 2,57 Mrd. EUR bzw. eine Nettoneuverschuldung von 2,35 Mrd. EUR geplant. Dadurch würden bis 2028 jährliche Tilgungslasten von 102 Mio. EUR und Zinszahlungen von 70,7 Mio. EUR anfallen.

Das Ziel für die weiteren Beratungen muss daher eine strenge Priorisierung der Maßnahmen, insbesondere auch im Hinblick auf die Realisierbarkeit, sein. Damit am 15. Dezember eine Haushaltssatzung für die Jahre 2024 und 2025 überhaupt zur Abstimmung gestellt werden kann müssen zwingend Verbesserungen in den Ergebnishaushalten 2024 und 2025 erreicht werden, sei es durch die Reduzierung der geplanten Aufwendungen
oder der Generierung von Mehrerträgen. Nur dadurch kann das Kriterium erfüllt werden, dass der Mindestzahlungsmittelüberschuss erreicht wird. An dieser Stelle muss aber auch ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass die Einhaltung dieses Kriteriums alleine nicht ausreicht um eine dauerhafte Leistungsfähigkeit des Stadthaushalts mit Sicherheit bejahen zu können. Bei dieser Prüfung wird insbesondere auch die Entwicklung in den Jahren der Finanzplanung miteinbezogen, sodass für eine positivere Beurteilung dieser dauerhaften Leistungsfähigkeit ein ausgeglichenes ordentliches Ergebnis am Ende des Finanzplanungszeitraums stehen sollte. Dies ist aus Sicht der Finanzverwaltung nur möglich, wenn strukturelle Ergebnisverbesserungen erarbeitet und perspektivisch ab 2026 in der Finanzplanung ausgewiesen werden und ab 2024 konkrete Arbeiten an einem Haushaltstrukturkonzept beginnen.






Thomas Fuhrmann
Bürgermeister

Anlage
1. Änderungsliste
<Sachverhalt>











<Anlagen>


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1. Änderungsliste (Anlage zu 1544_2023).pdf