Protokoll:
Verwaltungsausschuss
des Gemeinderats der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
46
18
Verhandlung
Drucksache:
2/2023
GZ:
JB
Sitzungstermin:
08.02.2023
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
EBM Dr. Mayer
Berichterstattung:
Protokollführung:
Herr Häbe
fr
Betreff:
Pädagogisches Personal für die bildungs- und freizeitpädagogischen Angebote und die Betreuung in der Mittagszeit an den Ganztagesschulen und den Schülerhäusern in städtischer Trägerschaft (Jugendamt)
Vorgang: Jugendhilfeausschuss vom 06.02.2023, öffentlich, Nr. 2
Ergebnis: einmütige Zustimmung
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Jugend und Bildung vom 26.01.2023, GRDrs 2/2023, mit folgendem
Beschlussantrag
:
1. Die Verwaltung des Jugendamts (städtischer Träger) wird ermächtigt, das für die Betreuung der Klassen/Gruppen in vier bestehenden Schülerhäusern an den Grundschulen Zazenhausen, Steinbachschule, Grundschule Riedenberg und Grundschule Jakobschule - notwendige pädagogische Personal ohne Blockierung von Planstellen im Umfang von 5,4483 VZÄ (davon 3,0200 VZÄ in EG S8b TVöD, 2,4283 VZÄ in EG S8a TVöD) ab sofort bis zum 31.12.2023 einzustellen bzw. bestehende Arbeitsverträge zu erhöhen. Dies erfolgt unter Berücksichtigung des vorhandenen Personals.
Über die formalen Stellenschaffungen wird im Doppelhaushalt 2024/2025 entschieden.
2. Die Verwaltung des Jugendamts (städtischer Träger) wird ermächtigt, das für die Betreuung der Klassen/Gruppen in den bestehenden zehn Ganztagesgrundschulen - Wolfbuschschule, Hattenbühlschule, Martin-Luther-Schule, Sommerrainschule, Fasanenhofschule, Filderschule, Österfeldschule, Franz-Schubert-Schule, Rosenschule und Grundschule Stammheim notwendige pädagogische Personal ohne Blockierung von Planstellen im Umfang von 25,3097 VZÄ (davon 14,3649 VZÄ in EG S 8b TVöD und 10,9448 VZÄ in EG S 8a TVöD) ab sofort bis zum 31.12.2023 einzustellen bzw. bestehende Arbeitsverträge zu erhöhen. Dies erfolgt unter Berücksichtigung des vorhandenen Personals.
Über die formalen Stellenschaffungen und Stellenstreichungen wird im Doppelhaushalt 2024/2025 entschieden.
3. Die Leitungsstellen der sozialpädagogischen Träger an Ganztagsschulen werden dem tatsächlichen Bedarf entsprechend der GRDrs 367/2018 angepasst. Hierfür stellt der Fachdienst Kita/Schulkind einen Stellenplanantrag für den Doppelhaushalt 2024/2025.
4. Die Finanzierung der Mehraufwendungen in Höhe von bis zu 1.830.502 EUR ab dem Haushaltsjahr 2023 erfolgt innerhalb des Personalkostenbudgets des Jugendamts. Die Verwaltung wird ermächtigt erforderlichenfalls den daraus entstehenden überplanmäßigen Mittelbedarf aus der Deckungsreserve (Teilplanansatz für Personalaufwand) im Teilhaushalt 900 - Allgemeine Finanzwirtschaft, Amtsbereich 9006120 - Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft, Kontengruppe 440 - Sonstige ordentliche Aufwendungen zu decken.
EBM
Dr. Mayer
stellt fest:
Der Verwaltungsausschuss
beschließt
ohne Aussprache einstimmig
wie beantragt
.
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